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Einkommensersatz und Mindestbetrag beim Elterngeld fast gleichauf

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 8. September 2008

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben bundesweit zwischen Januar 2007 und Juni 2008 rund 752.000 Mütter und Väter für ihr 2007 geborenes Kind Elterngeld erhalten. Davon bezogen 399.000 Mütter und Väter (53%) das Elterngeld auf Basis des Einkommensersatzes, 353.000 Mütter und Väter (47%) auf Basis des Mindestbetrags.

Einkommensersatz erhalten Mütter und Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Dazu werden auch Leistungen gerechnet, die bei Reduzierung des Einkommens zum Beispiel durch Teilzeitarbeit oder als Geringverdienstzuschlag gezahlt werden. Liegt der Elterngeldanspruch unter 300 €, wird er auf den Mindestbetrag aufgestockt.

Der Mindestbetrag wird in der Regel an Mütter und Väter gezahlt, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren. Dies traf auf 93% der Mütter und Väter zu, die Elterngeld auf Basis des Mindestbetrags erhielten. Die übrigen 7% waren vor der Geburt erwerbstätig; bei ihnen wurde das Elterngeld auf den Mindestbetrag aufgestockt, da der Elterngeldanspruch weniger als 300 € betrug.

In Bayern (60%), Brandenburg und Sachsen (je 59%) war der Anteil der Väter und Mütter, die Elterngeld auf Basis des Einkommensersatz bezogen, am größten, in Bremen (42%), Nordrhein-Westfalen (48%) und Niedersachsen (49%) am niedrigsten.

In Bremen (58%), Nordrhein-Westfalen (52%), Niedersachsen (51%) erhielt dementsprechend mehr als jeder Zweite Elterngeld auf Basis des Mindestbetrags. In Bayern (40%) sowie Brandenburg und Sachsen (41%) war dieser Anteil am niedrigsten.

Differenzierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2007 geborene Kinder – unter anderem zur Erwerbstätigkeit der Eltern und zur Höhe des gezahlten Betrags – sind im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Quelle

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