Der Tanz um die Teilzeit
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Februar 2014
Zu Beginn des Jahres hatte Familienministerin Manuela Schwesig vorgeschlagen, Eltern eine partnerschaftliche Erwerbsarbeitszeitreduzierung von jeweils 32 Stunden zu ermöglichen, die Gewerkschaften haben eine Familienarbeitszeit von 30 Stunden ins Spiel gebracht. In der vergangenen Woche haben sich auch die Arbeitgeber in die Debatte um familienfreundlichere Arbeitszeiten eingeschaltet.
Während DGB und Schwesig betont haben, dass es sich bei Ihren Vorschläge um „vollzeitnahes Arbeiten“ und ausdrücklich nicht um Teilzeit handeln soll, möchten die Arbeitgeber Teilzeit deutlich ausbauen – und die Elternzeit im Gegenzug drastisch kürzen. „Nehmt uns beim Thema Familienfreundlichkeit in die Pflicht, aber überlasst es uns, dafür Lösungen zu finden“, sagte Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).
Ja, „Teilzeit“ hat in Deutschland ein schlechtes Image. Sie sei etwas für einfache Jobs, verantwortungsvolle oder gar Führungsaufgaben in Teilzeit, das ginge überhaupt nicht. Zudem hat das 2001 eingeführte Teilzeit- und Befristungsgesetz einen „Geburtsfehler“. Es ist zwar möglich, in Teilzeit zu wechseln, aber es besteht kein Anspruch auf die Rückkehr in eine volle Stelle. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von der „Teilzeitfalle“.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, einen gesetzlichen Anspruch einzuführen, der es ermöglicht, von Teilzeit zurück in Vollzeit zu wechseln. Und genau das passt den Arbeitgebern überhaupt nicht. Sie möchten nicht die Vollzeit kürzer, sondern die durchschnittliche Teilzeitarbeit länger gestalten. „Es wäre ein Riesenfortschritt, wenn Teilzeitarbeit künftig nicht mehr – wie heute – im Schnitt etwa 18 Wochenstunden Arbeit bedeutet, sondern zum Beispiel 30 Wochenstunden möglich sind, wenn Eltern es wollen“, sagte Kramer. Zwischenfazit: Arbeitgeber und DGB halten eine wöchentliche Arbeitszeit in Höhe von 30 Stunden in bestimmten Situationen für angemessen.
Am 3. Februar legte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die aktuellen Zahlen „Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern 2012“ vor. Demnach beträgt die tatsächliche durchschnittliche Arbeitszeit in regulärer Teilzeit bei Männern bereits bei 26,2 und bei Frauen bei 24,9 Stunden wöchentlich. Gewünscht werden 29,4 bzw. 25,6 Stunden.
Es wäre wesentlich hilfreicher, die Arbeitszeitfrage nicht zu einem Tanz um den „Vollzeitstatus“ verkommen zu lassen, sondern anzuerkennen, das Menschen, Männer und Frauen in der Situation als Väter oder Mütter, Söhne oder Töchter oder als Freunde und Partner, in verschiedenen Lebenslagen passende Arbeitszeiten brauchen. Und, egal ob es nun Voll-, Teil- oder Familienzeit heißt, diese in einer Bandbreite zwischen 20 und 50 Stunden liegen kann.
Passende Rahmenbedingungen wie eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und eine widerspruchsfreie Familienpolitik können Väter und Mütter unterstützen, das Leben mit Kindern zu organisieren. Wenn die Arbeitgeber erreichen wollen, dass Mütter mehr Erwerbsarbeit leisten, müssen sie akzeptieren, dass Väter ihren Anteil an der Fürsorgearbeit erhöhen. Die Pläne der Bundesregierung, eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung innerhalb der Elternzeit zu ermöglichen, dienen auch den Interessen der Unternehmen. Mit ihrer Forderung nach einer Verkürzung der Elternzeit auf ein Jahr erweist die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände ihren Mitgliedern einen Bärendienst
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