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SPD legt Entwurf zur Neuregelung des Sorgerechts vor

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. Februar 2012

Die SPD drängt auf eine zügige Neuregelung des elterlichen Sorgerechts bei Kindern von nicht verheirateten Eltern. Sie will die schwarz-gelbe Koalition, die sich bei diesem Thema entgegen ihren Ankündigungen bislang nicht auf einen eigenen Entwurf einigen konnte, unter Druck setzen.

Am Dienstag legten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht und die Sprecher für Familien- und Rechtspolitik, Caren Marks und Burkhard Lischka, einen Antrag vor, der im März in den Bundestag eingebracht werden soll. In einem neuen dreistufigen Verfahren sollen nach den Vorstellungen der SPD das Wohl des Kindes und das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern im Mittelpunkt stehen. Schon bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes nach der Geburt haben die Eltern die Gelegenheit, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben.

Ist dies nicht möglich, soll in einer zweiten Stufe das Jugendamt eingeschaltet werden und in einer Beratung und Vermittlung auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Kommt es auch auf dieser Ebene zu keiner Einigung, soll das Jugendamt automatisch das Familiengericht anrufen, ohne dass es eines Antrags eines Elternteils bedarf. „Damit werden weder die Väter stigmatisiert noch die Mütter in eine Situation gebracht, dass sie gegen den leiblichen Vater vor Gericht ziehen müssen“, sagte Christine Lambrecht.

In zwei Drittel der Fälle entscheiden sich die Eltern von nicht ehelichen Kindern schon jetzt für das gemeinsame Sorgerecht. Ist das Paar sich einig, ändert sich also nichts. Rund 200 000 nicht eheliche Kinder kommen jedes Jahr in Deutschland zur Welt. In Westdeutschland beläuft sich die Quote auf 26 %, in Ostdeutschland auf 61 %.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) im Dezember 2009 verwarf auch das Bundesverfassungsgericht im Juli 2010 die bis dahin gültige Praxis, dass eine gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich war und der Vater bei einem Veto keine Möglichkeit hatte, das Sorgerecht zu erhalten. Die Karlsruher Verfassungshüter forderten für den Vater das Recht einer gerichtlichen Überprüfung.

Im Grundsatz hält die SPD an einer Antragsregelung fest, nichtverheiratete Männer bleiben Väter aus zweiter Hand und die Jugendämter haben sich bislang wenig Reputation als Sachwalter von Väterinteressen erworben.

Quelle

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