Was muss ein guter Vater können? Dieser Frage widmet sich das aktuelle ZEITmagazin in einem großen Spezial. Die Redaktion hat Experten vom Zauberer bis zum Erziehungswissenschaftler um Ratschläge gebeten. Sie beantworten Fragen aus dem Erziehungsalltag und geben Tipps, was ein Vater heute wirklich können muss – vom Vorlesen bis zum richtigen Umgang mit Liebeskummer.
Ratschläge geben unter anderen Therapeut und Bestseller-Autor Jesper Juul, der langjährige „Löwenzahn“-Moderator Peter Lustig, Tim Schreder, Moderator der Kindernachrichten „Logo!“ auf ZDF und auf Kika, ZEIT-Literaturkritikerin Iris Radisch, die Kinderbuchautorin Rotraut Susanne Berner sowie die ZEITmagazin-Kolumnisten Harald Martenstein, Wolfgang Schmidbauer und Roger Willemsen. Janosch zeichnete exklusiv einen „Väter“-Cartoon. Das Väter-Spezial ist auch Titelthema der aktuellen ZEIT-Ausgabe.
Er bringt Männer zum Weinen und sie kämpft gegen brutale Traditionen in ihrer Heimat Guinea: Kazim Erdogan und Hadje Kaba sind die taz-Panter-Preisträger 2011.
Am Ende waren es zwei Helden, die nicht in Deutschland geboren sind, aber in diesem Land Unglaubliches leisten: Die diesjährigen Panter Preise gehen an Kazim Erdogan, der den Preis der Jury entgegennahm, sowie Hadje Kitagbe Kaba, die von den taz-LeserInnen ausgezeichnet wurde. Er, weil er in seinen türkischen Männergruppen in Berlin-Neukölln Väter zum Weinen bringt. Sie, weil sie, weit entfernt von ihrem Heimatland Guinea, gegen die brutale Tradition der weiblichen Beschneidung kämpft.
Das Preisgeld von jeweils 5.000 Euro fließt in die ehrenamtliche Arbeit der zwei Gewinner. „Ich danke allen Nominierten, weil ein Projekt schöner ist als das andere“, sagte Kazim Erdogan.
In seiner Laudatio lobte der Kabarettist und Journalist Martin Stankowski Kazim Erdogan als Vorreiter: „Erdogan glaubt nicht an die verpflichtenden Gebote dieser Welt, die auch immer von Männern formuliert und kontrolliert werden. Sein Projekt sollte auf die ganze Republik ausgeweitet werden.“
Der Schweizer Ständerat hat das Postulat von Anita Fetz überwiesen und dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen Bericht über Umsetzungsmöglichkeiten für Väter- und Elternzeitmodelle nach dem Vorbild der Altersvorsorge zu erarbeiten. Damit kümmern sich Parlament und Regierung der Schweiz erstmals offiziell um dieses Anliegen.
Ivo Knill von der Männerzeitung ist der ‚Vater’ der Idee. Männerzeitung und männer.ch haben diesen ‚Eisbrecher-Vorschlag’ dann gemeinsam entwickelt und mit einer überparteilichen Parlamentariergruppe (Alec von Graffenried, Grüne; Norbert Hochreutener, CVP; Anita Fetz, SP; Christian Wasserfallen, FDP; Andrea Geissbühler, SVP) politisch lanciert.
Das Ziel, wieder Bewegung in die verhärtete Diskussion um einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub zu bringen, ist damit bereits erreicht. Bundesrat Didier Burkhalter hat sich das Modell in einem persönlichen Gespräch darstellen lassen. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt, wenn auch mit Vorbehalten, das Anliegen. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit ließ sich ebenso überzeugen.
Der Clou des neuen Modells: Statt direkt auf die “1. Säule” eines staatlich finanzierten Vaterschaftsurlaubs zu zielen (entsprechende Vorhaben sind zur Zeit politisch chancenlos) will das Modell über eine 2. und 3. Säule Möglichkeiten für privat finanzierte, aber steuerbefreite Väter-/Elternzeitlösungen zu schaffen.
Berufstätige Väter würden gerne mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Das gaben 97 % bei einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Nürnberg an.
Laut der Studie verbringen 26 % der Väter weniger als drei Stunden pro Woche alleine mit ihren Kindern. Nur 9 % können sich ihrem Nachwuchs einen ganzen Tag pro Woche widmen.
Als Hauptgrund für den Zeitmangel nennen 89 % der Väter die Arbeit. Ob sie von ihrer Partnerin getrennt oder geschieden sind, scheint hingegen keine Rolle zu spielen: Nur 4,6 % gaben den Familienstand als Grund für die wenige Zeit mit den Kindern an. Befragt wurden bundesweit 337 berufstätige Väter, die mindestens ein Kind im Alter bis zu 14 Jahren haben. In Auftrag gegeben wurde die Erhebung von der Saftmarke „Rotbäckchen“.
Kinder brauchen ihre Väter, egal wo sie leben. Viele Projekte in NRW sollen Väter mit Migrationshintergrund noch besser einbinden. Doch die Herkunft ist nicht das Entscheidende, erklärt der Migrations- und Väterexperte Michael Tunc.
Im Gespräch mit Susanne Wächter erläutert er worauf es ankommt, wenn man Väter, mit oder ohne Zuwanderungsgeschichte, in die Erziehungsverantwortung einbeziehen möchte.
‚Aus dem Ministerium heißt es, dass sich immer mehr Väter mit Migrationshintergrund verstärkt an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen. Wie sieht eine solche Beteiligung aus?
Michael Tunc: Für die Väter beginnt die Vaterschaft bereits mit der Geburt. Laut einer Studie der Berliner Charité nutzen 82 Prozent der Männer die Möglichkeit, bei der Geburt dabei zu sein. Das Interesse setzt sich später mit der Inanspruchnahme des Elterngeldes weiter fort. Die Väter wollen und binden sich stärker in die Erziehung ein.
Hängt das Engagement mit der Nationalität zusammen?
Tunc: Ganz und gar nicht. In der Forschung wie in der Praxis stellen wir fest, dass Väterarbeit fast nichts mit der Herkunft zu tun hat. Vielmehr gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen väterlicher Erziehungsverantwortung, Geschlechterarrangement und Bildungsniveau. Je höher der Bildungsgrad, desto engagierter sind die Väter. Heute gibt es gleichberechtigte, arbeitsteilige Modelle überwiegend in gebildeten Elternhäusern. Beide gehen arbeiten und kümmern sich um die Kinder. Die Herkunft spielt dabei kaum eine Rolle. Väter, die unter Druck stehen, finanzielle Sorgen haben oder rund um die Uhr arbeiten, denen fällt es natürlich schwerer, sich aktiv in die Erziehung einzubringen. Weiterlesen »
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat leiblichen Vätern den Rücken gestärkt. Geklagt hatte ein 53-Jähriger Mann aus Fulda. Ihm hatten deutsche Gerichte bislang verweigert, bei seinem mutmaßlichen Sohn seine Vaterschaft zu klären und möglicherweise ein Umgangsrecht mit ihm durchzusetzen. Die Begründung: das Kind habe zu ihm keine sozial-familiäre Beziehung.
Die Straßburger Richter sehen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens. Dieses ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. So hätte geprüft werden müssen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters nicht vielleicht im Interesse des Kindeswohls läge.
Rechtlicher Vater des heute Siebenjährigen ist der Ehemann der Mutter. Sie hatte eineinhalb Jahre lang eine Beziehung zu dem Kläger, trennte sich jedoch während ihrer Schwangerschaft von ihm und kehrte zu ihrem Mann zurück. Vor Gericht machte sie geltend, das Kind könne auch von ihrem Ehemann stammen. Weiterlesen »
Eltern wollen ihre Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen, gut für ihre Kinder sorgen können, ausreichend für sie Zeit haben und ein gutes unterstützendes Umfeld vorfinden. Das geht aus dem Monitor Familienleben 2011 hervor, den Bundesfamilienministerin Kristina Schröder heute in Berlin vorgestellt hat.
Besonders wichtig sind den Menschen gesicherte finanzielle Verhältnisse der Eltern, genügend Zeit der Eltern für die Familie und genügend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersgruppen. Das Elterngeld ist bei der Bevölkerung als eine herausragende Leistung für Familien etabliert und unumstritten. 79 % halten es für eine gute Regelung, die große Mehrheit der Bevölkerung ist davon überzeugt, dass die meisten Eltern in der ersten Zeit nach einer Geburt auf das Elterngeld angewiesen sind.
Die wichtigsten Ergebnisse des Familienmonitors sind
Trotz aktueller politischer Fragen wie Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Entwicklung des Wirtschaftswachstums bleibt Familienpolitik für die Mehrheit der Menschen wichtig: Die Förderung junger Familien (53 %) und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (47 %) werden häufiger genannt als die Reform des Gesundheitswesens, die Senkung von Steuern oder der Atomausstieg.
Väter möchten sich stärker in der Familie engagieren, können es aus Zeitmangel jedoch nicht. 59 % der Väter geben an, dass sie unter der Woche nur wenig Zeit für die Familie hätten (Mütter 19 %). Nur wenige Väter haben einen Beruf, der sich gut mit der Familie vereinbaren lässt (18 %).
58 % der Menschen und mehr als zwei Drittel der Eltern (67 %) bewerten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als schlecht. Für 81 % der Väter ist daher eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtigste Aufgabe von Familienpolitik.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt die sogenannten Vätermonate beim Elterngeld unangetastet. Demnach wird das Elterngeld nur dann für volle 14 Monate gezahlt, wenn Mutter und Vater Elternzeit für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.
Mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 19. August verwarfen die Karlsruher Richter eine Anfrage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zur Verfassungsmäßigkeit der Elterngeld-Regelung als unzulässig. Die Sozialrichter hielten die Regelung für verfassungswidrig, weil sie zu sehr in die innere Aufgabenverteilung der Familie eingreife.
In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Die Regelung zu den „Partnermonaten“ zielt darauf ab, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern und dadurch die einseitige Zuweisung der Betreuungsarbeit an die Frauen mit den nachteiligen Folgen auf dem Arbeitsmarkt aufzubrechen. Damit wollte der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz entsprechen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfolgt dieser Verfassungsauftrag das Ziel, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden. Dies verpflichtet den Gesetzgeber auch dazu, einer tradierten Rollenverteilung zu begegnen, nach der das Kind einseitig und dauerhaft dem „Zuständigkeitsbereich“ der Mutter zugeordnet würde.“