Rechte der Väter stehen an dritter Stelle
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. August 2011
Die Meinungsbildung innerhalb der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP zu einer Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern ist noch nicht abgeschlossen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion mit.
Wörtlich heißt es dazu: „Über dieses äußerst schwierige und sensible Thema gibt es aber bisher noch keine abschließende Verständigung.“ Es geht laut Antwort darum, die Rechte der ledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berechtigten Interessen der betroffenen Mütter aus den Augen zu verlieren. Bei einem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung werde das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen.
Ferner werde bei einer gemeinsamen Sorge die Kooperationsbereitschaft der Eltern „in jeder denkbaren gesetzlichen Lösung“ eine wichtige Rolle spielen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 unter anderem gerügt, dass der nichteheliche Vater keine Möglichkeit habe, die nicht erfolgte Zustimmung der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen.
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