Väter mit gemeinsamem Sorgerecht von Anfang an in die Pflicht nehmen
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juli 2011
Vor gut einem Jahr, am 21. Juli 2010, hat das Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber aufgefordert, das Sorgerecht für nicht verheiratete Paare neu zu regeln, und selber eine Übergangsregelung getroffen, nach der ein Familiengericht beiden Eltern das Sorgerecht übertragen kann, auch wenn dies nur ein Elternteil beantragt.
Die Umsetzung dieses Auftrags lässt auf sich warten. Zwar hat die zuständige Bundesjustizministerin im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMJ vom Mai, kann sich die Koalition bislang aber nicht auf ein neues Regelungsmodell einigen. Derzeit versucht die SPD Fraktion mit einer Kleinen Anfrage wieder Bewegung in das Thema zu bringen.
In Österreich wird zurzeit darüber diskutiert, die Väter durch einen verbindlichen ‚Papa-Monat’ in die Pflicht zu nehmen. Ich bin der Überzeugung, dass dies durch eine klare gesetzliche Regelung zu einem gemeinsamen Sorgerecht, unabhängig davon, ob eine Partnerschaft den Segen der Ehe hat oder nicht, wesentlich besser gelingen kann. Eine derartige Bestimmung wäre ein klares Signal, das Väter in einer verantwortungsvollen Rolle in der Familie mit Fürsorgeaufgaben erwünscht sind und nicht nur auf die Aufgabe des Ernährers verwiesen werden.
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