Stillurlaub auch für Väter
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. September 2010
Auch spanische Väter haben Anspruch auf Zeit zum Ernähren ihrer Babys – und zwar unabhängig davon, ob die Ehefrau angestellt ist oder nicht. Dies hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Ein spanisches Gesetz aus dem Jahr 1900 über den sogenannten ‚Stillurlaub’ sei eine Diskriminierung und verstoße daher gegen EU-Recht.
Das Gesetz hatte ursprünglich nur angestellten Frauen in den ersten neun Monaten nach der Geburt eines Kindes eine Stunde Arbeitsbefreiung pro Tag gewährt, damit diese ihre Kinder stillen konnten. Später wurde der ‚Stillurlaub’ auch auf Männer ausgeweitet. Dies galt jedoch nur, wenn der Vater eines Kindes mit einer Arbeitnehmerin verheiratet war – weil Selbstständige keinen ‚Stillurlaub’ bekommen konnten.
Im vorliegenden Fall ging es um die Klage eines angestellten Vaters, der ‚Stillurlaub’ in Anspruch nehmen wollte. Dies wurde vom Arbeitgeber abgelehnt, weil die Ehefrau selbstständig tätig war. Das höchste EU-Gericht entschied, es sei diskriminierend, wenn zwar eine abhängig beschäftigte Frau, nicht aber ein abhängig beschäftigter Mann Zeit für die Ernährung des Babys bekommen könne.
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