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Archiv für Februar 9th, 2010

‚Der entsorgte Vater’ darf das Bild seiner Tochter nicht zeigen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Februar 2010

Der Kinofilm ‚Der entsorgte Vater’ muss in Teilen geändert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied heute, dass Regisseur Douglas Wolfsperger in seinem Film ein für zwei Sekunden gezeigtes Foto seiner damals dreijährigen Tochter nicht zeigen darf.

Das Gericht gab damit der Mutter des Mädchens recht, die gegen die Veröffentlichung des Bildes rechtliche Schritte eingeleitet hatte. Das OLG argumentierte, das Recht des Kindes am eigenen Bild wiege schwerer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Das Foto des Kindes müsse in dem Film unkenntlich gemacht werden.

In dem Streifen geht es um unverheiratete Väter, denen das Sorgerecht für ihre Kinder verwehrt ist; Wolfsperger schildert in dem Film seine eigene Lebenssituation und zeigt ein Bild seiner Tochter. In dem Dokumentarfilm werden die Geschichten von insgesamt fünf Vätern vorgestellt, denen der Umgang mit ihren Kindern aus den unterschiedlichsten Gründen verwehrt bleibt.

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18 Prozent der Väter stellen Karriere zugunsten der Kinder zurück

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Februar 2010

Die an dieser Stelle bereits zitierte Väter – Umfrage von DAK und MensHealth birgt noch weitere Ergebnisse, die erwähnenswert sind.

Die Erziehung der Kinder ist immer noch überwiegend Frauensache, in 62 % der Familien wird der Nachwuchs in erster Linie von der Mutter versorgt. Bei gut einem Viertel (28 %) sind Väter und Mütter berufstätig und teilen sich  die Kindererziehung.

Dass der Vater sich um die Kinder kümmert, während die Partnerin arbeiten geht, ist mit 4 % weiterhin die  Ausnahme. An der Forsa-Umfrage hatten sich insgesamt 501 Väter beteiligt.

Rund 50 % der befragten Väter gaben allerdings an, dass sie ihre berufliche Karriere gerne zurückstellen würden, um sich mehr um ihre Kinder kümmern zu können, 18 % machen das auch schon tatsächlich. Für fast jeden dritten Vater käme ein Verzicht auf die Karriere dagegen keinesfalls in Frage. Um genügend Zeit mit dem Nachwuchs verbringen zu können, nutzen die Väter der Umfrage zufolge aber verschiedene Möglichkeiten:

65 % sind rechtzeitig zu Hause, um noch Zeit für die Kinder zu haben. Bei knapp jedem dritten Vater (32 %) gibt es einen regelmäßigen Papa-Tag am Wochenende, bei 12 % extra Vater-Kind-Tage in der Woche. Nur 7 % der Befragten sehen keine Möglichkeiten, mehr Freiräume für das Familienleben zu schaffen.

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Das Kindeswohl im Spannungsfeld der Interessen von Müttern und Vätern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Februar 2010

Die Fachtagung und Bundesdelegiertenversammlung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beschäftigte sich im Jahr 2008 mit dem Thema Kindeswohl. Einige Fachbeiträge lassen den ernsthaften Zweifel aufkommen, ob der Verband die Interessen der Väter wirklich vertritt.

So führt Frau Flügge, Professorin an der Fachhochschule in Frankfurt am Main in ihrem Vortrag, ‚Das Kindeswohl im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen von Mutter und Vater‘ unter anderem aus:

‚Eigentlich ist es eine der großen Errungenschaften der christlichen Kultur und insbesondere der Aufklärung, dass Frauen und Männer nicht zur Eheschließung gezwungen werden dürfen. Dieses Recht auf Verweigerung der Ehe besteht zwar noch und wird in Kampagnen gegen „Zwangsverheiratungen“ auch stark betont, praktisch aber wird es durch den Zwang zur gemeinsam gelebten Elternschaft, der immer stärker das Recht durchdringt, für viele Frauen, die Kinder erziehen, in Frage gestellt.

In den letzten Jahren gibt es immer mehr Männer, die darauf bestehen, ein Menschenrecht auf gelebte Vaterschaft zu haben.

Wenn nun das Kindeswohl wesentlich über den Kontakt zu beiden genetischen Eltern definiert wird, kann man Mütter, die ein Kind außerhalb einer Beziehung zur Welt bringen, mit Verweis auf das Kindeswohl nötigen. zum Vater des Kindes eine langjährige Beziehung aufzubauen, weil dieser das will. ab wann er es will und solange er das will.

Ob das Kind von einer Beziehung profitieren kann, die von der Hauptbezugsperson des Kindes abgelehnt wird, wird nicht diskutiert.’

Das es dieses Menschenrecht tatsächlich gibt, hat der EGMR am 3. Dezember klargestellt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Rechte der Väter umzusetzen. Die Wirklichkeit eilt in dieser Frage seit langem der Rechtssprechung voraus. Der VAMV möchte diese aber wohl weiter als Trutzburg für alleinerziehende Mütter ausbauen und die Väter außen vorlassen.

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Bundesverfassungsgericht verlangt eine umfassende Hartz IV Änderung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Februar 2010

Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss umfassend korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden – sie bekamen weitgehend Recht. Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Erstmals äußerten sie sich auch grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und urteilten:

  • Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig.
  • Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft.
  • Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten.
  • Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.

Die Bundesregierung muss die neuen Regelungen bis zum Jahresende umsetzen.

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