Am 20. September veranstaltete der Väteraufbruch in Köln (VafK) beim Landschaftsverband Rheinland eine Fachtagung zum ‚Wechselmodell‘, bei der Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf einen Überblick über den Stand der internationalen Forschung zum Aufwachsen von Kindern in elterlicher Doppelresidenz, sowohl im Hinblick auf die Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung, wie im Hinblick auf die positiven Perspektiven und Möglichkeiten, die sich aus einem Modell gelebter elterlicher Parität auch für die Mütter und Väter selbst ergeben, gab.
Im heutigen gesellschaftlichen Geschlechterrollendiskurs steht die Auflösung tradierter Rollenstereotypen ganz oben an. Gesellschaftliches Leitbild ist heute die gleichgestellte Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf, Familienleben, Hausarbeit und gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme. Durch die gesellschaftlichen Leitmilieus wird in einem breiten Konsens um die verstärkte und vermehrte Teilhabe von Männern am Familienleben, der Kindererziehung, der Hausarbeit und um eine Umverteilung der Aufgabenverteilung zwischen Beruf und Familie geworben und diese gefordert.
Gerade die Funktionsträger der sozialen, beratenden, verwaltenden und juristischen Berufe reagieren in der Trennungssituation und bei der Gestaltung von familiären Nachtrennungsverhältnissen oft geradezu reflexhaft im Sinne vergangener und tradierter Rollenklischees und Familienbilder, die zum geführten Geschlechtsrollendiskurs und zur gesellschaftlichen Wirklichkeit der heute gelebten Lebens- und Familienmodelle gar nicht passen.
Ein zweites mächtiges Stereotyp ist daneben wirksam: die Zuordnung des Kindes zu nur einem betreuenden Elternteil, bei weitgehendem Ausschluss des anderen Elternteils von alltäglicher Betreuung und Alltagsleben mit dem Kind.
Die moderne Sozialisationsforschung belegt jedoch die gleichrangige Bedeutung der Beziehung des Kindes zu Mutter und Vater für seine gesunde Entwicklung und die Wichtigkeit des durch die Dreiecksbeziehung zwischen Mutter-Vater-und Kind sich vollziehenden Triangulierungsprozesses.
Nach systemischem Verständnis endet Familie nicht mit Trennung und Scheidung. Die Trennungsfamilie bleibt weiter Familie. Es gehört heute zu den gesicherten Erkenntnissen über Trennungskinder, dass sie dem Erhalt des Familiensystems herausragende Bedeutung beimessen. Familie hört mit dem Trennungsprozess nicht auf, sondern geht von einer Form in eine andere über.
Karsten und seine Ex-Frau waren jung, als sie ein Paar wurden. Er (23) arbeitete im Außendienst, sie (19) steckte mitten in der Ausbildung. Als die Ehe zerbrach, entbrannte ein erbitterter Streit um die damals sieben-jährige Tochter Franziska. In erster Instanz wurde das Sorgerecht der Mutter zugesprochen. Dann zog ihr Vater erneut vor Gericht. Dieses Mal mit mehr Erfolg: Das Gericht entschied, dass Franziska künftig bei ihrem Vater leben sollte. Ein Jahr später, es war 2007, tauchte die Mutter unter – und nahm Tochter Franziska mit.
Die Polizei wurde eingeschaltet, suchte aber erfolglos nach Mutter und Tochter. Für Vater Karsten begann eine nervenaufreibende Zeit des ständigen Bangens und Hoffens. Er schaltete private Ermittler ein, um nach Franziska zu suchen. Irgendwann fanden diese sogar ein Mädchen, was seiner Tochter täuschend ähnlich sieht. Davon war Karsten jedenfalls überzeugt, auch wenn das Video, das die Fahnder aufgenommen hatten, verwackelt und unscharf ist. Bei der Gegenüberstellung musste Karsten dann feststellen, dass die Spur in die falsche Richtung geführt hatte – und die Suche begann erneut.
Die „37 Grad“-Autorinnen Britta Marks und Bea Schallenberg hatten früh von der leidvollen Suche des Vaters nach seiner Tochter erfahren und konnten so die Suche mit der Kamera dokumentieren und weiterverfolgen.
Nach aufwändigen und langen Recherchen gelang es tatsächlich, die untergetauchte Mutter und ihre Tochter ausfindig zu machen – mit einem überraschenden Ergebnis. Dieser Film beschreibt die investigative Suche nach einem vermissten Kind – eine traurige Familiengeschichte mitten in Deutschland.
Sendetermin: Dienstag, 2. Oktober 2012, von 22:15 bis 22:45 Uhr, Wiederholung am Mittwoch, 3. Oktober 2012, um 3:35 Uhr.
Nach langen Diskussionen und der Befürchtung, das Vorhaben könnte auf der Zielgeraden noch scheitern, ist die Schweiz in Sachen gemeinsames Sorgerecht geschiedener und unverheirateter Väter und Mütter einen entscheidenden Schritt weiter gekommen
Der Nationalrat hat am Dienstagmittag als Erstrat über die Vorlage zur Neuregelung der elterlichen Sorge diskutiert. Das Ziel der vorgeschlagenen Revision des Zivilgesetzbuches ist es, die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall zu machen, wie es heute bereits für verheiratete Eltern der Fall ist. Dies soll nun auch für unverheiratete und geschiedene Eltern die Regel sein. Damit werde einerseits dem Gebot der Gleichstellung von Mann und Frau nachgelebt, es werde aber auch die Gleichstellung von verheirateten, geschiedenen und unverheirateten Eltern gewährleistet, erklärte Berichterstatter Alec von Graffenried im Rat.
Die Grundzüge der Gesetzesänderung waren unbestritten. Ein heikler Punkt betraf jedoch die Frage des Wohnorts. Auf Vorschlag des Bundesrats soll ein Elternteil nur noch mit Einwilligung des anderen umziehen können, wenn der Wohnorts-Wechsel „erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge durch den andern Elternteil hat“.
Ohne Zustimmung des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin ist ein Umzug in einen anderen Kanton künftig kaum mehr möglich. Damit werden getrennt lebende Eltern in ihrer Niederlassungs- und Lebensgestaltungs-Freiheit eingeschränkt. Ein Stellenangebot müsste unter Umständen dem Anspruch des andern Elternteils auf die Nähe zum Kind untergeordnet werden.
Nach einem Gesetzesentwurf sollen nichtverheiratete Väter demnächst leichter das Sorgerecht für ihr Kind bekommen. Doch die geplante Neuregelung hat viele Kritiker.
Gehen Paare auseinander, geraten häufig auch ihre Kinder in eine schwierige Situation. Für Marie Theres Kroetz Relin und Franz Xaver Kroetz wurde die Betreuung der drei gemeinsamen Kinder zunächst zum Streitpunkt, als sie sich nach 14 Jahren Ehe scheiden ließen. „Wir haben’s dann trotzdem gut hingekriegt“, sagt Marie Theres rückblickend.
Für Katrin und Sascha dagegen gab es nach der Trennung von Anfang an keine größeren Schwierigkeiten. Die beiden haben geschafft, was nur wenigen Eltern gelingt: Sie begegnen sich mit Respekt und kümmern sich abwechselnd im festgelegten Rhythmus um die beiden gemeinsamen Töchter. Bei ML mona lisa berichten die Eltern am Samstag, den 18.08.2012 um 18.00 Uhr im ZDF von ihren persönlichen Erfahrungen.
In Österreich ringen die Regierungsparteien um ein neues Familienrecht – eine Konsequenz aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zum Sorgerecht (Obsorge) von unehelichen Vätern erhöht nun den Druck: Gibt es nämlich keine rechtzeitige Einigung, würden laut einem Expertenpapier aus dem Justizministerium ab 1. Februar „alle Eltern unehelicher Kinder mit der Obsorge betraut“ werden.
Derzeit ist es so, dass bei unehelichen Geburten die Obsorge zunächst der Mutter alleine zusteht. Der VfGH hatte im Sommer die derzeitige Regelung als verfassungswidrig beurteilt und eine „Reparaturfrist“ bis zum 31. Januar 2013 eingeräumt. Konkret geht es um den Satz „Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut“ im Gesetz. Dem Vater müsse auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Obsorge zu beantragen.
Sollte das Gesetz nicht rechtzeitig repariert werden, hätte dies laut den Experten des Justizministeriums folgende Konsequenz: „Selbst wenn die Eltern seit Jahren streiten oder es keinen Kontakt zwischen dem Vater und dem Kind gibt, erhält der Vater automatisch mit diesem Tag die Obsorge.“ Eine Ausnahme gäbe es nur bei Leuten, denen ein Gericht bereits das Sorgerecht ausdrücklich entzogen hat.
In einem Kommentar in derStandard.at nimmt Josef Aigner, Universitätsprofessor an der Fakultät für Bildungswissenschaften an der Universität Innsbruck, zur Debatte um das gemeinsame Sorgerecht in Österreich Stellung und appelliert im Interesse der Kinder für mehr Gemeinsamkeit.
‚Die Frauensprecherin der sozialistischen Jugend, Laura Schoch, und andere Frauenpolitikerinnen schreiben Kommentare, die vor Einseitigkeit, vor Vorurteilen und daher vor Unwahrheiten nur so strotzen. Zudem richten sie sich ob der aggressiven Entwertung von Andersdenkenden und von Väteranliegen eigentlich selbst. …
Es ist nicht wahr, dass „frustrierte Männer“ feministische Politik kritisieren (und wehe, ein Mann würde so etwas von einer “ Frauenrechtlerin“ behaupten!).
Es ist nicht wahr, dass nur oder hauptsächlich Frauen/Mütter nach Trennungen „Sicherheit und Stabilität für ein Kind bieten“ können, das können auch Männer/Väter, und manche Mütter können es eben nicht.
Es ist nicht wahr, dass „Gewalt in der Familie fast immer Männergewalt“ bedeutet – Kindern gegenüber sind mütterliche und väterliche Gewalt leider relativ ausgeglichen!
Es ist nicht wahr, dass Mütter „die Bedürfnisse der Kinder oft besser kennen“, zumindest nicht per se und in jedem Fall (welch seltsames Frauen-/Mutterbild?).
Es ist nicht wahr, dass „Väterrechtler“, wenn es „um Väterkarenz und den Papamonat“, „um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“, „um den Ausbau von Kinderbetreuung“ geht, nicht vorhanden sind.
Es ist nicht wahr, dass „Väterrechtler“ immer rechte Väter sind, aber Herr Strache freut sich sicher, wenn junge Sozialdemokratinnen diese Männer ins rechte Eck und in seine Hände treiben.
Es ist nicht wahr, dass Männer „einen Machtverlust (befürchten), wenn Frauen jene Rechte bekommen, die ihnen auch zustehen“, aber sie dürfen – wie Scheidungsväter – wohl um ihre eigenen Rechte besorgt sein und dafür eintreten.
So viel Unwahrheit, so viel Einseitigkeit, so viel Ideologie, so viel Gegeneinander. Warum nicht mehr Miteinander engagierter Frauen und Männer? Gerade, wenn‘ s um die Kinder geht?‘
… bezeichnet die Frankfurter Allgemeine die gestern beschlossenen Regelungen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter und räumt mit liebgewonnenen Positionen auf:
‚Die Privilegierung der mütterlichen Position ist von falschen Prämissen ausgegangen. Öfter als bis dahin angenommen gehe es in der Frage väterlicher Mitsorge um mütterliche Machtspielchen statt ums Kindeswohl, legte 2010 der höchstrichterliche Beschluss nahe: „Die hierzu durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten, die aufgrund ständiger Befassung mit der Sorgeübertragung von Eltern nichtehelicher Kinder über Erfahrungen zur Motivation von Müttern verfügen, die einer gemeinsamen Sorge nicht zustimmen, aber auch die bisher vorliegenden Ergebnisse der Befragungen von Müttern lassen erkennen, dass neben Kindeswohlerwägungen häufig auch persönliche Wünsche der Mütter zu deren Ablehnung einer gemeinsamen Sorge mit dem Vater des Kindes führen.
So wurde oftmals als Begründung angegeben, man wolle die Alleinsorge behalten, um allein über die Angelegenheiten des Kindes entscheiden zu können, wolle sich also nicht mit dem Vater darauf verständigen müssen oder nichts mit dem Vater zu tun haben.“
Mit dieser Tautologie mache es sich die Mutter aber zu einfach, meinten die Verfassungsrichter. Die Anstrengung einer elterlichen Abstimmungsarbeit kann kein Argument sein, um generell das Kindeswohl auszuhebeln, welches im sorgerechtlichen Zweifelsfall auf Antrag des Vaters erst gerichtlich festgestellt werden muss. …
Grundlage der am 4. Juli beschlossenen Reform des Sorgerechts ist mithin auch eine 2006 durchgeführte Umfrage des Bundesjustizministeriums zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, an der sich 440 Jugendämter und 109 Rechtsanwälte beteiligten. Diese Umfrage wird im Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 wie folgt zitiert: Die Teilnehmer seien befragt worden, welche Motive von den Müttern für die Ablehnung der väterlichen Mitsorge angegeben würden. Am häufigsten – mit bis zu achtzig Prozent – nannten die Befragten die Motive „Die Mutter möchte die Alleinsorge behalten, um allein entscheiden zu können“ und „Die Mutter möchte nichts mehr mit dem Vater zu tun haben und lehnt daher jeden Kontakt auch in Angelegenheiten des Kindes ab“.
Dass persönliche Verletztheiten oder Bequemlichkeiten nicht den Ausschlag geben dürfen, wenn es um eine dem Kindeswohl dienende elterliche Sorge geht – genau dies war vom Bundesverfassungsgericht mit sofortiger Wirkung angeordnet worden und gilt als Übergangsregelung also schon seit 2010 …‘