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Bundesregierung will Kindeswohl nach Trennung der Eltern erforschen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juni 2014

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will ein „umfangreiches Forschungsprojekt“ zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl in Auftrag geben. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Absicht, dass bei diesem Vorhaben die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden soll.

Der Bundesvorsitzende Linsler gibt allerdings zu bedenken: „Es ist entscheidend, an wen dieser Forschungsauftrag geben wird. Bei nicht wenigen Studien steht ja bekanntlich das Ergebnis schon bei Vergabe fest. Die Zahlen basierend auf tendenziösen Fragen sind quasi eine Verbrämung der Ideologie. So ein Forschungsvorhaben dauert mehrere Jahre. In der Zeit passiert nichts.“ Linsler hofft dennoch, dass „das Forschungsvorhaben der Diskussion um erweiterten Umgang sowie gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung im Rahmen eines Wechselmodells neue Impulse gibt und Blockadehaltungen abbaut“.

ISUV gibt außerdem zu bedenken, dass es in europäischen Nachbarländern, in den USA sowie in Australien schon genügend Forschungen gibt. Die Forschungen dieser Länder seien auf Deutschland übertragbar, weil die sozialen Strukturen ähnlich sind.

Das sieht die Bundesregierung offensichtlich nicht so. So äußert der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion Marcus Weinberg: „Es ist bemerkenswert, dass bislang für Deutschland keine belastbaren wissenschaftlichen Befunde zum Kindeswohl nach Trennung der Eltern und bei Unterbringung in Pflegefamilien, … vorliegen, die die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt stellen.“ Die Union möchte „Forschungsdefizite beseitigen“.

Hintergrund für die Studie ist die Zahl von jährlich ca. 170.000 Kindern und Jugendlichen, die von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Tausende von Kindern und Jugendlichen erleben die Trennung ihrer nicht verheirateten Eltern. Etwa 30.000 dieser Kinder und Jugendlichen sind über Jahre einem starken Konflikt zwischen Mutter und Vater ausgesetzt

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Das Wechselmodell hat die beste Zukunft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Mai 2014

Immer mehr Väter möchten einen größeren Anteil am Leben ihrer Kinder nehmen, auch nach Trennung oder Scheidung, nicht nur zahlen, sondern auch Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Das „Wechselmodell“, bei dem Vater und Mutter das Kind bzw. die Kinder im wöchentlichen Wechsel betreuen ist dafür das Modell der Wahl. Die Familienrechtsexpertin Hildegund Sünderhauf erklärt im Gespräch mit ML mona lisa warum:

„… ZDF: Wie schätzen Sie die Entwicklung des Wechselmodells ein?

Sünderhauf: Das Wechselmodell boomt in Deutschland, die Nachfrage ist groß. Die Menschen interessiert das aus der eigenen Bedürfnislage heraus. Es gibt überhaupt keine Statistik in Deutschland darüber, wie Eltern, die getrennt leben, ihre Kinder betreuen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist die tatsächliche alleinige rechtliche Sorge nach Trennung und Scheidung die absolute Ausnahme, es sind verschwindend geringe drei Prozent. Die gemeinsame rechtliche elterliche Sorge hat sich in den letzten 20, 25 Jahren durchgesetzt, und ich bin mir sicher, in den nächsten 20 Jahren wird sich das Wechselmodell als das zu favorisierende Betreuungsmodell durchsetzen. In sehr vielen Fällen ist es bestimmt eine Lösung, die auch zu einer friedlicheren und kooperativen Kultur im Umgang mit Trennung und Scheidung führen wird, weil eben dieser Kampf ums Kind mit den Folgekämpfen wie Unterhaltsstreitigkeiten et cetera gar nicht mehr geführt werden muss.

ZDF: Was spricht für das Wechselmodell?

Sünderhauf: Das entscheidende Argument ist, dass die Kinder eine ebenso enge Bindung an beide Eltern haben oder entwickeln können, wie wenn sie mit Mutter und Vater zusammen leben und die sie sie für ihr Aufwachsen, für ihre Gesundheit, ihre Stabilität und psychisches Wohlbefinden gut brauchen können. Sie können an den Ressourcen beider Eltern teilhaben, an Zeit, Wissen, ökonomische Ressourcen, Verwandtschaft und Freundeskreis von zwei Eltern. Und es ist eine große Entlastung für Eltern sagen zu können, ich bin nur die Hälfte der Zeit verantwortlich für mein Kind, kann mich dann aber ganz konzentrieren. Und für den potenziellen Nicht-Residenz-Elternteil ist es natürlich ein großer Vorteil, mehr Zeit mit dem Kind zu haben, eine präsente Person im Leben des Kindes zu sein, mehr Einfluss zu haben, und es genießen zu können, Mutter oder Vater für ein heranwachsendes Kind zu sein, es dabei zu begleiten. …“

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Mehr Vater sein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Mai 2014

Verantwortung für das Kind übernehmen – viele Väter sehen sich benachteiligt, wenn es darum geht, das Umgangsrecht festzulegen. So hat Christian Bader nach der Trennung zwar das gemeinsame Sorgerecht für den siebenjährigen Sohn, der bei der Mutter lebt, aber er will mehr als nur ein „Besuchs-Vater“ sein: „Ich möchte nicht ausgegrenzt werden. Ich sehe es als meine ganz wichtige Aufgabe als Vater, konkret präsent zu sein im Leben meines Sohnes.“

Auch Sven Kuhne versucht, soviel Zeit wie möglich mit seinem fünfjährigen Sohn zu verbringen. Ein Modell, das gut funktionieren könnte, sei das so genannte Wechselmodell, meint Familienrechtsexpertin Hildegund Sünderhauf. Das Kind lebt dabei abwechselnd bei Vater und Mutter, denn es braucht den engen Kontakt zu beiden Elternteilen.

Ein Beitrag in ML mona lisa, Frauen, Männer & mehr, ZDF, am Samstag, den 17. Mai, um 18:00 Uhr.

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Halbe, halbe? Unterhalt beim Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Mai 2014

Wer seine Kinder nach einer Trennung weniger als zur Hälfte betreut, muss den gesamten Unterhalt zahlen. Oft ist das der Vater. Auf diesen Missstand weist Heide Ostreich in der taz hin.

Warum ist das so? Weil das Familienrecht so langsam ist. Im BGB ist für den Fall einer Trennung der Eltern festgehalten, dass eine(r) die Kinder betreut und eine(r) bezahlt. Das ist in Paragraf 1606 geregelt, der die Unterhaltsverpflichtung zum Thema hat. In Satz 3,2 heißt es dort: „Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.“ Eine beiderseitige Betreuung im Wechsel ist schlicht nicht vorgesehen.

Rechtlich kann der Elternteil, der das Kind „in Obhut“ hat, dessen Anspruch auf Unterhalt beim anderen Elternteil geltend machen. In Obhut hat man das Kind, wenn es mehr als 50 Prozent der Zeit bei diesem Elternteil verbringt. Im Fall von Claudia und Ralf sind die Kinder also in ihrer Obhut. Und er zahlt.

Dem deutschen Familiengerichtstag, dem Forum der FamilienrichterInnen, ist diese Konstellation bekannt. Mehrere Arbeitsgruppen haben sich schon mit der Frage beschäftigt, wie hier mehr Gerechtigkeit einziehen kann. Heinrich Schürmann ist Familienrichter und an der Diskussion beteiligt. Er kritisiert insbesondere die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in dieser Frage. Der BGH hat gerade erst in diesem März geurteilt, dass ein Vater, der fast zum gleichen Teil wie die Mutter für sein Kind sorgt, kaum entlastet werden muss.

Die Männerlobby, das „Bundesforum Männer“ kritisiert die bisherige Regelung scharf: „Das ist unserer Ansicht nach eine klare Benachteiligung der Väter“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Hans-Georg Nelles, der taz. Den Vätern werde „die Möglichkeit genommen, eigene Arbeitszeiten zu reduzieren und den Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu erhöhen.

Damit werden alte Rollenzuschreibungen zementiert, Väter bleiben Ernährer und Mütter erleiden als Alleinerziehende Nachteile auf dem Arbeitsmarkt.“ Auch das Bundesforum regt an, den BGB-Paragrafen 1606 neu zu fassen: „Wir bedauern es, dass die Politik, die in den vergangenen 50 Jahren das BGB an vielen Stellen entrümpelt hat, trotz der seit Jahrzehnten verfolgten Gleichstellungspolitik an dieser veralteten Regelung festhält.“

Warum tut sie das? Warum ändert sich nichts? Schürmann vermutet: „Das ist ein hochemotionaler Bereich. Die Politik traut sich da nicht heran. Sie hat Angst vor einem Aufstand der Mütter.“

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Die Rechte der Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Mai 2014

Martin Spiewak beschreibt in der ZEIT, was sich im Trennungsfall zugunsten von Vätern verändert hat: „Rechtlich sind Väter den Müttern inzwischen (fast) völlig gleichgestellt. Nach 95 Prozent der Scheidungen bestimmen Mutter und Vater zusammen, ob das Kind getauft wird oder nicht, welche Schule es besucht und wo es wohnt. Dieses gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile gilt seit vergangenem Jahr auch für unverheiratete Paare. Nur noch in begründeten Ausnahmefällen (etwa bei „Kindeswohlgefährdung“) kann eine Mutter bis kurz nach der Geburt des Kindes Einspruch gegen den Wunsch des Vaters erheben, die Geschicke von Sohn oder Tochter mitzubestimmen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, ziehen zwar noch immer meist die Väter den Kürzeren – in zwei Drittel der Konfliktfälle erhalten dann die Mütter das Sorgerecht. Doch auch Justitia erkennt, dass sich das Selbstverständnis vieler Väter wandelt. Da gleichzeitig immer mehr Frauen Vollzeit arbeiten, verliert das Argument, sie könnten sich als Mutter besser um den Nachwuchs kümmern, vor Gericht an Gewicht.

Die Rollenangleichung nährt auf der Seite der Väter neue Ansprüche. Auch nach dem Bruch mit der Frau wollen sie Pflaster kleben, beim Abendbrot Heldengeschichten aus Fußballverein oder Ballettunterricht hören oder Gute-Nacht-Geschichten vorlesen. Dafür sind gerade jüngere Männer heute bereit, auf Einkommen oder Karriere zu verzichten. „Ich treffe fast jede Woche auf in Trennung lebende Väter, die ihre Arbeitszeit reduziert haben, um sich intensiver um ihre Kinder zu kümmern“, sagt Marcus Borgolte.

Jeden Donnerstag hat der Rechtsanwalt Sprechstunde im Papaladen, einer Berliner Einrichtung für Väter. Dort klärt er Männer mit Kindern über ihre Rechte und Pflichten nach Scheidung oder Trennung auf. Häufig vertritt Borgolte diese Väter auch vor Gericht. Als Opfervertreter sieht er sich nicht. Denn: „Väter haben vor Gericht oder beim Jugendamt nach meiner Erfahrung nicht prinzipiell schlechtere Karten als Mütter.“

In jüngster Zeit häuften sich an ihrer Kammer Fälle, in denen Väter Recht bekämen, sagt Isabell Götz, Richterin am Münchner Oberlandesgericht und Sprecherin des Deutschen Familiengerichtstags. Auch sei es nicht mehr ungewöhnlich, dass Kinder ihre Mütter auf Unterhalt verklagen – was nur geht, wenn der Lebensmittelpunkt beim Vater ist. Noch ist diese Konstellation die Ausnahme. Doch selbst wenn das Kind den Wohnsitz bei der Mutter hat, sorgen immer mehr Gerichte dafür, dass sich der Kontakt zum Vater nicht auf wenige Besuche beschränkt, sondern wechselnde Zeitkontingente eingeplant werden. Urlaubs- und Feiertage werden gleichberechtigt verteilt.“

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Ich will trotzdem Vater sein! – Männer nach der Trennung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. Mai 2014

Die Zahlen sprechen für sich: In Deutschland leben geschätzte vier Millionen Trennungskinder, und jährlich sind zirka 200 000 Kinder von Scheidungen oder Trennungen betroffen. Hinter diesen Zahlen stehen hochemotionale und ganz individuelle Schicksale von Trennungs-Familien. Denn oft beginnt ein komplizierter Kampf um Unterhaltszahlungen, Sorgerechts- und Besuchsregelungen.

Häufig werden dabei die Konflikte und Verletzungen der Eltern über die Kinder ausgetragen, und 40 Prozent der Väter verlieren schon im ersten Jahr nach der Trennung jeglichen Kontakt zu ihren Kindern. Doch wie geht es den Vätern, die das vertraute Zusammensein mit den eigenen Kindern vermissen, die weiterhin für die Kinder da sein wollen oder überhaupt darum kämpfen, den Kontakt aufrechtzuerhalten? „37º“ begleitet zwei Väter, die diese Entfremdung nach der Trennung nicht zulassen wollen. Und die darum kämpfen, den Alltag ihrer Kinder aktiv mitzuerleben.

„Die Trennung soll nicht zu Lasten der Kinder gehen.“ Andreas und seine ehemalige Frau Ines aus Markt Schwaben bei München versuchen – trotz schmerzlicher Trennung – sich die Betreuung der Kinder 50 zu 50 zu teilen, das so genannte Doppelresidenzmodell zu leben. Beide vermissen die Kinder sehr, wenn sie gerade beim anderen wohnen: „Die Stille ist dann fürchterlich, im Augenblick leben wir beide hauptsächlich für die Kinder.“

Als die Zwillinge klein waren, hat sich die meiste Zeit Ines um sie gekümmert. Kochen, lernen, waschen, die Kinder ins Bett bringen, oder alleine einen Zwillingsgeburtstag organisieren.

Andreas muss in seine Rolle als Alltags-Vater von achtjährigen Zwillings-Jungs noch hineinwachsen. Obwohl Andreas und Ines ihr Bestes geben, sind Paul und Moritz oft wütend und traurig. Die Zwillinge decken immer noch den Tisch für vier – und wünschen sich nichts mehr, als dass ihre Eltern wieder zusammenkommen. Kann eine Beratung der getrennten Familie helfen, wieder glücklicher zu werden?

Markus, 45, hat seinen sechsjährigen Sohn Daniel seit seiner Geburt erst elf Mal gesehen. Markus und die Mutter des Kindes waren nur kurz zusammen, sie ist nach der Geburt nach Fehmarn gezogen. Markus fährt nun insgesamt von Mainz aus 1300 Kilometer hin und zurück, um sein Kind zu sehen.

Die so genannten „Umgangs-Treffen“ selbst sind dagegen sehr kurz, sie finden am Strand von Fehmarn statt. Bei jedem Wetter und immer nur in Begleitung der Kindsmutter und deren neuem Lebensgefährten. Markus ist verzweifelt: Er möchte seine Vater-Rolle einnehmen, sehnt sich nach Nähe und Zweisamkeit mit seinem Sohn.

Er hat inzwischen ein Haus gebaut – mit drei Kinderzimmern, für seine neue Lebensgefährtin, ihre beiden Töchter und seinen Sohn? Denn er will zusammen mit einer Anwältin darum kämpfen, ihn häufiger zu sehen, auch wenn ihm ein langwieriger Rechtsstreit bevorsteht. Damit er seinem Sohn später sagen kann: „Ich habe einfach alles probiert.“

Ein Film von Ulrike Schenk, Sendetermin: ZDF, Dienstag 20. Mai 2014, 22:15 bis 22:44 Uhr.

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Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. April 2014

Unter dieser Überschrift lädt der Väteraufbruch für Kinder, am 9. Mai 2014, zu einer interdisziplinären Fachtagung, im Katholischen Gemeindezentrum St. Hedwig, in Karlsruhe ein.

In Deutschland ist inzwischen jedes dritte Kind von der Trennung seiner Eltern betroffen. Wenn ein Elternpaar sich trennt oder sich scheiden lässt, gehen Mann und Frau auseinander – als Vater und Mutter bleiben sie zusammen in der Verantwortung. Nach Trennung und Scheidung wird jedoch häufig wieder auf ein tradiertes Betreuungsmodell zurückgegriffen: Die Mutter kümmert sich um die Betreuung der Kinder, der Vater um die materielle Versorgung.

Während das „Residenzmodell“ einen „Lebensmittelpunkt“ des Kindes bei einem „Hauptaufenthalts-Elternteil“ und „Umgangszeiten“ beim anderen, getrennt lebenden „Besuchs-Elternteil“ festlegt, ermöglicht die Paritätische Doppelresidenz die gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern. Dieses Betreuungsmodell boomt, wird jedoch in Deutschland noch immer kontrovers diskutiert, während es in anderen Ländern (z. B. wie Australien, Belgien, Frankreich, Schweden und USA) bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.

Die internationale Forschung hat in zahlreichen Studien die Vorteile der Paritätischen Doppelresidenz für Kinder und Eltern nachgewiesen. In der Familienrechtspraxis wird diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden kann und in der Praxis funktioniert.

Zu den ReferentInnen gehören:

  • Jan Piet de Man, Kinder-und Familienpsychologe, Familienmediator(Belgien)
  • RA Josef A. Mohr, Fachanwalt für Familienrecht
  • RA Jürgen Rudolph, Familienrichter i. R.
  • Cornelia Spachtholz, Bundesvorsitzende Verbandberufstätiger Mütter e. V. (VBM)
  • Angela Hoffmeyer, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder e.V.

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Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. März 2014

Die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis überwinden: Die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 wird am 9.-11. Juli 2014 Teilnehmer aus verschiedenen Kontinenten im Wissenschaftszentrum Bonn zusammenbringen, um zu erörtern, wie dem alarmierenden Anstieg von psychosozialen Problemen und Entwicklungsstörungen bei Kindern getrennt lebender Eltern begegnet werden kann.

Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Präsidenten des jüngst ins Leben gerufenen Internationalen Rates für die Paritätische Doppelresidenz (International Council on Shared Parenting – ICSP), Prof. Edward Kruk, MSW, PhD, University of British Columbia, Kanada, und der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates der Konferenz, Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, Evangelische Hochschule Nürnberg (EVHN), geleitet.

Fachleute auf dem Gebiet der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) – sowohl aus der Wissenschaft als auch aus den familialen Professionen – sind eingeladen, ihre Forschungsergebnisse und praktischen Erfahrungen auf der interdisziplinären Konferenz unter dem Titel „Die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis überwinden“ zu präsentieren. Die Konferenzsprache ist Englisch, eine Simultanübersetzung wird in englischer, französischer und deutscher Sprache angeboten werden.

Der Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP) wurde am 22. Februar 2014 in Bonn von führenden Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft aus 11 Ländern als gemeinnützige Organisation gegründet, die sich der Forschung und Praxis der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als gangbarer und förderlicher Betreuungslösung für Kinder getrennt lebender Eltern widmet.

Der Zweck der Vereinigung besteht zum einen in der Verbreitung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte („Kindeswohl“) von Kindern getrennt lebender Eltern und zum anderen in der Formulierung von Empfehlungen zur Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

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Ein Vater kämpft um sein Kind

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. März 2014

Seit über zehn Jahren kämpft Thorsten S. darum, sich wieder um sein geistig behindertes Kind kümmern zu dürfen – ein bisher vergeblicher Kampf eines Vaters an vielen Fronten, gegen Jugendamt, Gerichte und Behörden.

Heute lebt der inzwischen 25-jährige Sohn in einem Heim, der Vater hat ihn seit vier Jahren nicht mehr gesehen. Ein tragischer Fall, denn sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiß der Vater auf seiner Seite und ist dennoch letztlich in seinen Bemühen gescheitert. Wie konnte es dazu kommen?

ML mona lisa ist der Geschichte nachgegangen. Sendetermin ist Samstag, 8. März 2014, um 18:00 im ZDF.

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Väteraufbruch für Kinder wird 25

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Oktober 2013

Der ‚Väteraufbruch für Kinder‚ feiert in Berlin seit 25jähriges Bestehen. Thomas Gesterkamp, der auch schon bei der Gründungsversammlung 1988 in Köln dabei war, berichtet im Gespräch mit Thomas Koch in ‚Neugier genügt‘im WDR 5 über die Geschichte der erfolgreichen Initiative

Als sich 1988 Väter zusammenschlossen, um den „Aufbruch“ zu wagen und ihre Interessen zu formulieren und zu vertreten, ging es in erster Linie um das Recht der Väter in Scheidungs- und Trennungskonflikten. Das Thema ist auch nach einem Vierteljahrhundert noch präsent, und viele Männer suchen gerade in dieser Situation die Unterstützung des Vereins.

Doch Väter wollen heute mehr: Denn die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte nicht nur im Interesse der Frauen und Mütter liegen: Die Wichtigkeit eines anwesenden Vaters für das Erwachsenwerden der Kinder ist gar nicht zu unterschätzen.

Den Beitrag können Sie hier nachhören

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