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Väteraufbruch für Kinder wird 30

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Dezember 2018

Von Anfang an als Vater präsent und unersetzlich sein und nach einer Trennung auch bleiben. Dies war 1988 der Wunsch der ‚Gründerväter‘ des Vereins. Sie wollten nicht nur eine Randerscheinung oder ferne Erinnerung im Leben ihrer Kinder sein, wie damals häufig üblich. Seitdem hat sich vieles getan.

Am 5. November 1988 fanden sich in Köln eine Hand voll Väter zusammen, die vor allem einen Wunsch hatten: Vater sein und bleiben in einer Zeit, in der von einem gemeinsamen Sorgerecht nach einer Trennung nur geträumt werden konnte und auch das Umgangsrecht sich im besten Fall auf alle 14 Tage am Wochenende beschränkte. Das Familienrecht orientierte sich an tradierten Rollenmodellen: Als Vater hatte man hauptsächlich zu zahlen, betreuen und erziehen sollte die Mutter. Damit wollten sich die Gründungsväter des Vereins jedoch nicht zufriedengeben. Sie wussten, dass auch sie für ihre Kinder bedeutsam waren, und sie wollten weiterhin nach der Trennung ihre Vaterrolle in der Erziehung wahrnehmen. Die Gründung des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. war damit beschlossene Sache.

Aus dieser Initiative ist mittlerweile der größte bundesweite Verein geworden, der auf ehrenamtlicher Basis Selbsthilfe und Beratung anbietet und sich dabei zunehmend nicht nur an Väter, sondern auch an Mütter und andere Mitbetroffene, Großeltern, neue Partner/innen wendet.

Schon früh engagierte sich der Verein auch gesellschaftlich und politisch. Die Bedeutung der Väter und die Forderung nach dem gemeinsamen Sorgerecht waren seit jeher wichtige Ansinnen, der Erhalt des Kontaktes zu beiden Eltern Grundgedanke der gemeinsamen Arbeit. „Unser Motto ‚Allen Kindern beide Eltern‘ ist uns dabei sowohl Ansporn als auch Verpflichtung“, verdeutlicht Uli Severin, Mitglied im Bundesvorstand des ‚Väteraufbruch für Kinder e.V.‘ das Motto des Vereins.

Heute hat sich die Situation der Väter im Vergleich zur Situation vor 30 Jahren deutlich verbessert. Während sich die Politik eher zögerlich verhielt, haben vor allem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht, auch unter Mitwirkung unseres Vereins, dafür gesorgt, dass die gemeinsame elterliche Sorge und Betreuung nach einer Trennung zunehmend die Regel sind. Auch die Akzeptanz von sorgenden Vätern in der Familie gewinnt an Bedeutung, was sich an der sehr erfreulichen Entwicklung der Inanspruchnahme des Elterngeld Plus ablesen lässt.

Im Rahmen seiner Jubiläumsfeier am 8. Dezember werden im Maternushaus in Köln noch einmal die wichtigsten Stationen der Vereinsentwicklung vorgestellt und ein Einblick in die heutige Arbeit des Vereins gegeben.

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Wie gerecht ist das Familienrecht?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. November 2018

Nach einer Trennung ist der Streit um das Sorgerecht der Kinder auch ein Streit um die Rolle des Vaters in der modernen Familie. Viele Väter fühlen sich vom Gesetz benachteiligt und fordern mehr Rechte als Alleinerziehende.

WDR 5 Neugier genügt – das Feature, AutorIn: Monika Koph

Hier können Sie die Sendung herunter laden.

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Streitpunkt Unterhalt – Geht das nicht besser?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. März 2018

Dieser Frage geht Tina Srowig in ihrem Beitrag für frauTV nach. Jedes Jahr trennen sich in Deutschland zehntausende Eltern. Für die Eltern ist das schlimm, für die Kinder noch schlimmer. Klar, dass da oft ganz schön die Fetzen fliegen, wenn es um Kinderbetreuung und Unterhalt geht: wer sieht die Kinder wie oft, wer zahlt was, etc.?

In den allermeisten Fällen wohnen die Kinder nach einer Trennung bei der Mutter, der Vater sieht sie an bestimmten Tagen und in den Ferien und zahlt – bestenfalls – Unterhalt. Für einige klappt das gut, aber viele sind mit dem Modell auch unzufrieden. Wir haben uns gefragt: Geht das nicht besser?

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2. Zukunftsgespräch „Gemeinsam getrennt erziehen“

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. September 2017

Im Juli 2017 hat das erste Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ im Familienministerium stattgefunden. Dabei ging es vor allem um das Thema, wie Familienpolitik Eltern, die ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen wollen, besser unterstützen kann.

Beim zweiten Zukunftsgespräch im BMFSFJ am 20. September, steht die Perspektive der Kinder im Mittelpunkt und es geht um die Frage, welche Unterstützung Kinder und ihre Eltern vor, während und nach der Trennung brauchen, damit Kinder bei ihren getrennten Eltern gut aufwachsen können, und wie die Partnerschaftlichkeit der Eltern unter Einbeziehung der Kinderinteressen gestärkt werden kann. Anhand von wissenschaftlichen Vorträgen und Beispielen aus der Praxis wird beleuchtet, wie die Kinder im Trennungsprozess im Blick behalten werden können, und dies in Vertiefungsgesprächen weiter erörtern.

Aus dem Programm:

GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN aus der Perspektive des Kindes Deutsche Liga für das Kind, Ausschnitte aus dem Film „Kinder lassen sich nicht scheiden – Hilfen für Kinder bei Trennung der Eltern“

Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ Prof. Dr. Franz Petermann, Universität Bremen,

ImpulsvorträgeDas Kind im Blick behalten: Wie geht es den Kindern bei Trennung und Scheidung ihrer Eltern und welche Unterstützung brauchen sie und ihre Eltern?

Prof. Dr. Sabine Walper Deutsches Jugendinstitut, München eine Übersicht über nationale und internationale Forschungsbefunde

Silke Naudiet Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke), Fürth und Gesine Götting, Landkreis Peine – Jugendamt zum Thema: „Begleitung und Beratung von Familien vor, während und nach der Trennung und Scheidung der Eltern durch die Kinder- und Jugendhilfe

Nach der Mittagspause wir es ein Grußwort der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley geben. Anschließend werden drei Best Practice Beispiele präsentiert und nach thematischen Vertiefungsgesprächen gibt es eine Abschlussdiskussion.

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Männer werden diskriminiert

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. September 2017

… Anne Seth greift im ‚Spiegel‘ ein ‚heikles‘ Thema auf und belegt ihre Thesen mit zahlreichen Beispielen und Aussagen aus Politik und Praxis. Dies gilt insbesondere für Väter nach einer Trennung: Sie müssen Unterhalt zahlen, werden aber als Elternteil oft nicht ernst genug genommen.

„… Wenn ein Vater nach einer Trennung mehr sein will als nur Wochenend- und Spaßpapa, hat er gegen den Willen der Mutter oft kaum eine Chance dazu. Schätzungen des Familiengerichtstages zufolge ist in etwa 95 Prozent der strittigen Fälle der Lebensmittelpunkt eines Kindes bei der Mutter zu verorten.

Das geltende Unterhaltsrecht geht noch vom Modell Familienernährer aus. Ob ein Vater nur alle zwei Wochen zu Besuch kommt oder die Kinder mehrere Tage die Woche zu sich nimmt, spielt für seine finanziellen Verpflichtungen der Mutter gegenüber oft keine Rolle.

Statistisch wird nach einer Trennung nach wie vor nur der Elternteil erfasst, bei dem die Kinder leben – er gilt pauschal als „alleinerziehend“. Zu 89 Prozent besteht diese Gruppe aus Müttern, die finanziell oft unter verheerenden Bedingungen leben. …

Was aber ist mit den Vätern dieser Kinder? Über sie weiß man oft nur, dass erschreckend viele keinen oder zu wenig Unterhalt für ihre Kinder bezahlen. Aber wie jene dastehen, die sich sehr wohl um ihre Kinder kümmern, ist weitgehend unbekannt. Was bedeutet die Trennung für sie finanziell? Wie viel Anteil haben sie an der Kindererziehung? Aussagekräftige Statistiken und Untersuchungen dazu gab es lange keine.

Erst Mitte Juli dieses Jahres veröffentlichte die neue Familienministerin Katarina Barley (SPD) eine vielsagende Umfrage unter getrennten Eltern. Vor allem Väter wünschen sich demnach mehr Kontakt zu ihren Kindern – und fordern bessere rechtliche und finanzielle Unterstützung, wenn eine Familie auseinanderbricht. Aus gutem Grund. …

Dem deutschen Unterhaltsrecht liegt das Prinzip zugrunde, dass einer die Kinder erzieht und der andere für sie zahlen muss. Aus dieser Logik heraus entstand 1962 die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die in ihrer Grundstruktur bis heute gilt. Sie weist den Lebensbedarf eines Kindes aus, gestaffelt nach Alter und nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. In der Regel muss also im Streitfall nur einer seine finanziellen Verhältnisse offenlegen, schon das bringt viele Väter auf die Palme.

Besonders ungerecht aber ist: Wie viel Betreuung dieser Elternteil übernimmt, wird in der Unterhaltstabelle nicht berücksichtigt. So mancher Vater zahlt deshalb den vollen Satz, obwohl er genau wie die Mutter ein Kinderzimmer vorhält und eine zweite Garnitur an Kleidung – und einen guten Teil der Betreuung übernimmt. …

Auch ein anderes Eingeständnis ist überfällig: Soviel auch noch getan werden muss, um Frauen beruflich und damit auch finanziell die gleichen Chancen zu ermöglichen wie Männern – es gibt auch Bereiche, in denen es Männer aufgrund ihres Geschlechts schwer haben.

Im Bundesfamilienministerium scheint sich diese Einsicht langsam durchzusetzen. Mitte Juli lud das Haus Interessenvertreter und Fachleute zu einem „Zukunftsgespräch: Gemeinsam getrennt erziehen“ ein. Erstmals wurde eine vom Allensbacher Institut durchgeführte Studie präsentiert, die die Lebensrealitäten getrennter Familien untersuchte. 35 Prozent der befragten Väter wünschen sich mehr Kontakt zu ihren Kindern. Und rund die Hälfte aller Befragten wünscht sich eine gleichberechtigte Betreuung der Kinder.“

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Getrennt gemeinsam erziehen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Juli 2017

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley hat am 11. Juli im Rahmen des Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer Befragung von Trennungseltern vorgestellt. Diese zeigen, dass sich getrennt lebende Mütter und Väter eine partnerschaftliche Erziehung der gemeinsamen Kinder wünschen.

So wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern, dass die Kinder die Hälfte der Zeit beziehungsweise annähernd gleichmäßig von beiden Elternteilen betreut werden. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben 93 Prozent eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht. Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt. Durchgeführt hat die Umfrage das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.

Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“

Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 Prozent). Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 Prozent). Gerade Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.

Trennungseltern

Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017 von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.

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Väter und Mütter sind gleichwertig – Auch nach einer Trennung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Mai 2017

Die FDP hat auf ihrem Bundesparteitag entschieden den Umgang von Trennungs- und Scheidungskindern mit beiden Elternteilen erleichtern. Im Interview mit Sabine Menkens erläutert die stellvertretende Bundesvorsitze Katja Suding die Position der Partei.

Die Welt: Frau Suding, als erste Partei fordert die FDP, dass Scheidungskinder nach der Trennung zu gleichen Teilen von Mutter und Vater betreut werden sollen, im sogenannten Wechselmodell. Was hat Sie dazu bewogen, dafür zu kämpfen?

Katja Suding: Es ist anders: Wir fordern nicht, dass künftig alle Trennungskinder im Wechselmodell betreut werden. Es geht nur um die Fälle, die vor Gericht landen. Alle Eltern, die sich gütlich untereinander auf ein Betreuungsmodell einigen, sollen das auch weiter tun. Da würden wir uns niemals einmischen. Aber es gibt auch die Fälle, in denen Vater und Mutter sich nicht einigen können. Hier möchten wir, dass das Gericht in Zukunft als Regelfall die Doppelresidenz annimmt. Davon kann und muss es natürlich auch Ausnahmen geben – die Doppelresidenz funktioniert ja nicht in allen Fällen. Wenn Eltern zu weit auseinander wohnen, wenn Missbrauch oder Drogen im Spiel sind, wird ein solches Modell nicht infrage kommen. Der Unterschied zu der bisherigen Rechtslage ist aber, dass man künftig begründen muss, warum man von diesem Regelfall abweicht – und nicht anders herum. Es ist die logische Fortsetzung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts, dass Kinder nach einer Trennung auch bei beiden Eltern leben.

Halten Sie das klassische Residenzmodell – die Mutter betreut, der Vater zahlt Unterhalt – für überholt? Die Mehrheit der Trennungsfamilien lebt dieses Modell ja nach wie vor …

Nein, auf keinen Fall. Es ist für viele Familien ein gutes Modell. Aber leider können sich Eltern manchmal nicht über den Aufenthaltsort ihrer Kinder einigen oder wollen dem anderen den Umgang mit dem Kind verwehren. Für diese Fälle möchten wir, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kinder ein Recht auf Betreuung durch beide Elternteile haben. Damit werten wir die anderen Modelle nicht ab. Wir wollen aber auch nicht, dass der Staat im Streitfall die Rollen in der Familie so festlegt, dass ein Elternteil, in der Regel die Mutter, die hauptsächlich Erziehende ist und der Vater die Rolle des zahlenden Ernährers erhält, der allenfalls noch eine Nebenrolle im Leben der Kinder spielt. Das wollen wir aufbrechen. Wir sagen: Mutter und Vater sind gleichwertig.

Das Wechselmodell hat viele Gegner. Viele sagen, es sei ein reines Unterhaltssparmodell für Väter.

Ich finde es zynisch, einem liebenden Elternteil zu unterstellen, dass er die Kinder nur bei sich haben will, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Ich unterstelle einer Mutter ja schließlich auch nicht, dass sie in Wahrheit nur auf das Geld aus ist und die Kinder deshalb bei sich haben will.

Muss das Unterhaltsrecht verändert werden, wenn Vater und Mutter beide viel Zeit mit den Kindern verbringen?

Klar, das müssen wir dann auch lösen. Einer betreut, der andere zahlt, das kann dann nicht mehr gelten. …

Wie viel Widerstand schlägt Ihnen entgegen?

Das Thema wird in allen Parteien diskutiert, stets kontrovers. Es geht um einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, und es wird vermutlich auch eine Weile dauern, bis er sich durchsetzt. Die Vorstellung, dass die Kinder nach einer Scheidung automatisch bei der Mutter leben, ist althergebracht. …“

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Väter fordern gleichberechtigte Elternschaft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. April 2017

Der Verein Väteraufbruch für Kinder (VAfK) fordert mehr Rechte für Väter beim Sorgerecht. Männer wünschen echte Gleichberechtigung, gleiche Rechte für Väter nach der Trennung von der Ehefrau sähen viele Betroffene als größtes Problem von Männern an.

Der VAfK verweist in diesem Zusammenhang auf eine im Januar erschienene Studie des Bundesfamilienministeriums mit dem Titel ‚Männerperspektiven‘. Mit deutlichem Abstand auf Platz eins steht dort der Wunsch der Männer, nach einer Trennung als Vater die gleichen Chancen in Sorgerechtsfragen zu haben wie Mütter.

Männer haben demnach auch den starken Wunsch (Platz 3) danach, dass die Familienarbeit von Frauen eine größere Wertschätzung erfährt und Männer dieselben Rechte in der Partnerschaft haben, sich um Kinder kümmern zu können (Platz 2).

Diese zweite Studie nach einer ersten Erhebung 2007 zeige eine noch einmal deutlich gestiegene Bereitschaft von Männern und Vätern, sich gleichberechtigt in die Familie einbringen zu wollen. Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins: ‚Dass die gleichberechtigte Elternschaft mittlerweile wichtigster Wunsch von Männern ist, zeigt, dass wir mit unseren Forderungen richtig liegen. Die Politik muss nun endlich Taten folgen lassen und die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte, auch im internationalen Vergleich, aufholen.‘ Politische Konzepte sind bisher aber noch nicht erkennbar, kritisierte Markus Witt.

Auch aus Europa steigt der Druck auf die deutsche Politik. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im Oktober 2015 mit ihrer einstimmig angenommenen Resolution »Gleichstellung und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter« eben diese Gleichstellung von Vater und Mutter, welche eigentlich auch das deutsche Grundgesetz vorsieht, eingefordert. Bislang hieß es dazu aus dem Justizministerium lediglich, man beabsichtige nicht, die Resolution zeitnah umzusetzen.

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Der Streit ums Kind

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. März 2016

Als Michael und seine Frau sich trennten, war klar: beide sollten das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn behalten. Doch es kam anders: Das Kind ist in Nicaragua, der Vater hat keinen Kontakt.

ml Streit ums Kind

Ein Beitrag in ML mona lisa im ZDF am 5. März 2016

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Problemkind ‚Kindeswohl‘

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. November 2014

Die Eberhard Karls Universität in Tübingen untersucht mit dem Projekt KIMISS in welchem Ausmaß das Getrenntleben oder die Trennung von Eltern und Kindern zu einer Sorgerechtsproblematik, oder zu Problemen wie Eltern-Kind-Entfremdung oder Sorgerechtsmissbrauch führt. Ein langfristiges Ziel des Projekts ist, gesellschaftliche und praktizierbare Definitionen für Begriffe wie Sorgerechtsmissbrauch, Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung zu entwickeln. In dem ‚Rating 2014′ ging es um das ‚Kindeswohl‘.

Der Begriff Kindeswohl gilt einerseits als nicht definiert und schwebt juristisch als unbestimmter Rechtsbegriff im Raum, während sich andererseits jede familiengerichtliche Entscheidung diesem Begriff unterordnen soll. Bei der weithin akzeptierten Meinung, dass Kindeswohl nicht definierbar sei, wird jedoch übersehen, dass der Begriff einem Konzept der Lebensqualität entstammt: Kindeswohl ist eine Kindheits-bezogene Lebensqualität, und diese kann bestimmt und vermessen werden, wie auch andere Lebensqualitäts-Maße.

Zwischen einer familiengerichtlichen Entscheidung und dem zugrundeliegenden Sachverhalt muss eine Verhältnismäßigkeit bestehen, oder quantitativ ausgedrückt: eine Art Proportionalität. Zum Beispiel sollte einem Verbesserungsbedarf auf der Ebene der Elternkooperation durch Unterstützungsangebote begegnet werden und nicht durch Abänderungen des Sorgerechts, während ernstzunehmende Gefährdungen von Kindern den staatlichen Schutzauftrag herausfordern. Zwischen solchen Extremen liegt ein Kontinuum eines Kindeswohl-artigen Maßes, welches mit Methoden der Lebensqualitäts-Forschung beschrieben werden kann.

Im KiMiss Rating-Verfahren wurde diese Verhältnismäßigkeit mit Methoden der Skalenbildung untersucht und quantifiziert. Das Verfahren verwendet die sorgerechtliche Entscheidung als Surrogat-Parameter für Kindeswohl, weil fachkundige Personen in diesem Bereich mehr Erfahrungswerte dafür haben, welcher Sachverhalt welche Entscheidung erfordert, als sie Erfahrungswerte für einen Parameter haben, der über Jahre hinweg vergeblich oder kontrovers zu definieren versucht wurde.

Das Rating-Verfahren ergibt einen Score, der sich – in Anlehnung an Verlust von Lebensqualität – als relativer Verlust von Kindeswohl interpretieren lässt. Dies ermöglicht, verschiedene Formen von familiärer Gewalt in Relation zueinander zu stellen, mit dem Ziel, Entscheidungsträgern an Familiengerichten und in Jugendbehörden, doch auch Eltern und Familien, ein Instrument an die Hand zu geben, das bei den schwierigen und schwerwiegenden Entscheidungen zum Kindeswohl hilft, methodisch korrekt, nachvollziehbar und zuverlässig argumentieren zu können.

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