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Deutschland ist (k)ein kinderfreundliches Land

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 13. Juli 2012

Der für Wohnungseigentumssachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat heute über die Revision von zwei beklagten Wohnungseigentümern entschieden, deren Mieterin in der Wohnung eine Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder betreibt. Auf die Klage einer Wohnungseigentümerin waren sie vom Landgericht verurteilt worden, die Nutzung der Wohnung als Kindertagespflegestelle zu unterlassen. …

In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder die „Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung“ im Sinne der Teilungserklärung darstellt … Zwar gehört zum Wohnen auch die Möglichkeit, in der Familie neben den eigenen Kindern fremde Kinder zu betreuen, etwa bei regelmäßigen Besuchen von Freunden der Kinder oder im Wege der Nachbarschaftshilfe. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch die Nutzung der Wohnung zur (werk-) täglichen Erbringung von Betreuungsdienstleistungen gegenüber Dritten in Form einer Pflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder, bei der der Erwerbscharakter im Vordergrund steht. Eine solche teilgewerbliche Nutzung der Wohnung wird vom Wohnzweck nicht mehr getragen. …

Den Beklagten, die sich bisher zu keinem Zeitpunkt um die Erteilung einer Zustimmung zum Betrieb einer – nach Anzahl der zu betreuenden Kinder und zeitlichem Umfang konkret beschriebenen – Kindertagespflegestelle in ihrer Wohnung bemüht haben, bleibt es aber unbenommen, bei der Verwalterin oder der Wohnungseigentümergemeinschaft einen entsprechenden Antrag zu stellen. …

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Künftig schnellere Auszahlung des Elterngeldes

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 12. Juli 2012

Der Bundesrat hat am 6. Juli das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs gebilligt. Es geht auf einen Entwurf der Länder vom Februar 2010 zurück.

Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 bereitet insbesondere die für die Berechnung der Höhe der Leistung erforderliche, sehr aufwändige Einkommensermittlung erhebliche Schwierigkeiten. Dies führt bislang für die Eltern zu sehr langen Wartezeiten auf die Leistung, die das weggefallene Erwerbseinkommen ersetzen soll.

Da die Familien in der Zeit nach der Geburt ihren Lebensunterhalt vom Elterngeld bestreiten können sollen, muss die Leistung jedoch zeitnah zur Geburt gezahlt werden. Zu diesem Zweck soll das Gesetz die Einkommensermittlung zukünftig durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben erleichtern.

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Gewalt in der Beziehung – Schlagende Frauen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 12. Juli 2012

Die Dunkelziffer von Männern, die Opfer weiblicher Gewalt werden, ist hoch. Jeder vierte Mann, so eine Studie des Bundesfamilienministeriums, hat in Beziehungen mit Frauen schon Gewalt erlebt. Ralph ist einer von ihnen: immer wieder wird der Akademiker von seiner Frau angegriffen, immer wieder versucht er die Verletzungen zu vertuschen. Einen Ausweg kann er nicht finden, zu groß ist die Angst, nicht ernst genommen zu werden, nach einer Trennung gar das geliebte Kind zu verlieren.

Georg Fiedeler vom Männerbüro Hannover erklärt bei ML mona lisa, warum es gerade Männern so schwer fällt, den Teufelskreis zu durchbrechen. Auch eine ehemalige Täterin kommt zu Wort. Sie erzählt, wie es ihr gelungen ist, mit dem Schlagen aufzuhören.

Sendetermin: ZDF, Mona Lisa am Samstag, den 14. Juli 2012 um 18.00 Uhr.

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Väter können bald Obsorge beantragen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 11. Juli 2012

Auch unverheiratete Väter können laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Österreich bald Obsorge beantragen.

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Aggressive Entwertung Andersdenkender – die Debatte um das gemeinsame Sorgerecht in Österreich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 10. Juli 2012

In einem Kommentar in derStandard.at nimmt Josef Aigner, Universitätsprofessor an der  Fakultät für Bildungswissenschaften an der Universität Innsbruck, zur Debatte um das gemeinsame Sorgerecht in Österreich Stellung und appelliert im Interesse der Kinder für mehr Gemeinsamkeit.

‚Die Frauensprecherin der sozialistischen Jugend, Laura Schoch, und andere Frauenpolitikerinnen schreiben Kommentare, die vor Einseitigkeit, vor Vorurteilen und daher vor Unwahrheiten nur so strotzen. Zudem richten sie sich ob der aggressiven Entwertung von Andersdenkenden und von Väteranliegen eigentlich selbst. …

  • Es ist nicht wahr, dass „frustrierte Männer“ feministische Politik kritisieren (und wehe, ein Mann würde so etwas von einer “ Frauenrechtlerin“ behaupten!).
  • Es ist nicht wahr, dass nur oder hauptsächlich Frauen/Mütter nach Trennungen „Sicherheit und Stabilität für ein Kind bieten“ können, das können auch Männer/Väter, und manche Mütter können es eben nicht.
  • Es ist nicht wahr, dass „Gewalt in der Familie fast immer Männergewalt“ bedeutet – Kindern gegenüber sind mütterliche und väterliche Gewalt leider relativ ausgeglichen!
  • Es ist nicht wahr, dass Mütter „die Bedürfnisse der Kinder oft besser kennen“, zumindest nicht per se und in jedem Fall (welch seltsames Frauen-/Mutterbild?).
  • Es ist nicht wahr, dass „Väterrechtler“, wenn es „um Väterkarenz und den Papamonat“, „um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“, „um den Ausbau von Kinderbetreuung“ geht, nicht vorhanden sind.
  • Es ist nicht wahr, dass „Väterrechtler“ immer rechte Väter sind, aber Herr Strache freut sich sicher, wenn junge Sozialdemokratinnen diese Männer ins rechte Eck und in seine Hände treiben.
  • Es ist nicht wahr, dass Männer „einen Machtverlust (befürchten), wenn Frauen jene Rechte bekommen, die ihnen auch zustehen“, aber sie dürfen – wie Scheidungsväter – wohl um ihre eigenen Rechte besorgt sein und dafür eintreten.

So viel Unwahrheit, so viel Einseitigkeit, so viel Ideologie, so viel Gegeneinander. Warum nicht mehr Miteinander engagierter Frauen und Männer? Gerade, wenn‘ s um die Kinder geht?‘

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Wie Unternehmen Jugendliche überzeugen wollen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 9. Juli 2012

KarriereSPIEGEL hatte seine LeserInnen aufgerufen, peinliche Videos zu schicken, mit denen Unternehmen um Bewerber buhlen. Knapp 150 Vorschläge gab es zu sichten – gut jeder vierte zum Video der BMW-Praktikanten. Blogger Kraftfuttermischwerk ätzte: „Ich würde mich nach diesem Unternehmenssong sofort bewerben. Und zwar bei Opel.“

Mein persönlicher Hit ist dieser Titel:

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Wenn Papa hinter Gittern sitzt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 8. Juli 2012

Zehntausende Männer sind in Deutschlands Gefängnissen, darunter viele Väter. Damit der Kontakt zu der Familie nicht abreißt, gibt es in der Bamberger Justizvollzugsanstalt eine Vater-Kind-Gruppe. Ins Leben gerufen hat sie der katholische Gefängnisseelsorger Michael Kutsch-Meyer.

„Ich erlebe in Gesprächen mit den Häftlingen, wie sehr die Väter ihre Familien vermissen“, sagt Pastoralreferent Michael Kutsch-Meyer. Er hat selbst zwei Kinder und weiß, wie wertvoll die Familienbande sind. Den Strafgefangenen signalisieren sie: „Es lohnt sich, für die Kinder etwas zu ändern.“

Nur die Gitter an den Fenstern mit den farbenfrohen Vorhängen erinnern daran, dass der Besucherraum im Knast liegt. In einer Ecke türmen sich Spielzeug und Plüschtiere, auf den Tischchen stehen Material und Werkzeug für Basteleien bereit. Sechs Väter kommen jeweils in den Genuss des monatlichen Besuchs ihrer Kinder: 90 Minuten unbeschwertes Miteinander und ungeteilte Aufmerksamkeit. Lukas sitzt auf dem Schoß seines Papas und baut mit ihm ein Playmobil-Auto zusammen: „Wo kommt der Auspuff hin?“ fragt Martin W. und führt die kleine Hand seines Sohnes an die richtige Stelle.

Zwischendurch naschen beide Schokolade. „Meine Frau will mich nicht sehen“, bedauert Martin W. leise. Umso froher sei er, dass sie den Kleinen zu ihm lasse. „Ich bin Papa mit Leib und Seele.“ Die schlimmste Strafe seien nicht die neun Monate Haft wegen Betrugs, sondern „dass ich auf mein Kind verzichten muss“. Weiterlesen »

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Bayerns Familienministerin fordert 24 Monate Elterngeld

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Samstag 7. Juli 2012

In der Sommerloch Diskussion um Geburtenrate und Elterngeld hat Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer sowohl eine Ausweitung als auch eine partnerschaftliche Aufteilung der Leistung zwischen Vätern und Müttern gefordert. „Unser mittelfristiges Ziel sollte sein, das Elterngeld auf 24 Monate auszuweiten, davon sollten zwölf Monate als Partnermonate reserviert werden“, sagte Haderthauer der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post„. Die Politik solle „auf diesem Feld endlich mal Verlässlichkeit vermitteln, anstatt junge Familien durch Kürzungsdiskussionen zu verunsichern“.

Ein längeres Elterngeld sei derzeit finanziell zwar nicht zu verwirklichen, räumte die CSU-Politikerin ein. Zugleich verwies sie darauf, dass „Länder mit erfolgreicher Familienpolitik“ bereits heute die ersten zwei Lebensjahre des Kindes finanziell abpuffern würden. Dies entspreche den Bedürfnissen der Familien.

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Hände weg vom Elterngeld

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 6. Juli 2012

Geburten - Statistisches Bundesamt„Für Geld, da kann man vieles kaufen, auch Leute, die dem Ball nachlaufen!“ sang einst der bayerische Barde Fredl Fesl. Einige Politiker der CDU haben offensichtlich mit dem Elterngeld die Erwartung verbunden, damit Kinder kaufen zu können oder doch zumindest die Eltern zu mehr Geburten ‚bestechen‘ zu können.

Abgesehen davon, dass das Elterngeld und die Partnermonate kein bevölkerungspolitisches Instrument sind und eine Steigerung der Geburtenrate nicht zu den Zielsetzungen gehört, gibt es, wie selbst der CSU Politiker Geiß ausführt, eine nachvollziehbare Erklärung für die abnehmende Geburtenrate: die zurückgehende Geburtenzahl sei auf eine langfristige Entwicklung zurückzuführen, auf die entsprechend zu reagieren sei. Seit den siebziger Jahren gebe es immer weniger Geburten und mithin heute auch immer weniger Frauen im gebärfähigen Alter.

Für sie war die Enttäuschung nach der Veröffentlichung der Geburtenzahlen für 2011, die niedrigste seit Gründung der Bundesrepublik, verständlicherweise groß. Das Geld sei nicht richtig angelegt und das Elterngeld müsse auf den Prüfstand forderte zunächst der CDU Wirtschaftspolitiker Thomas Bareiß und dann auch der Fraktionsvorsitzende Kauder.

Eine weitere Erklärung dafür, warum der Kinderwunsch immer weiter nach hinten verschoben wird, liefert eine gestern vorgelegte Studie der IG-Metall, in der die Beschäftigungslage der 14- bis 35-Jährigen untersucht wurde. Demnach verläuft der Weg in den Beruf immer häufiger über prekäre Beschäftigung. Im Krisenjahr 2009 hatten demnach 28 % der jungen Arbeitnehmer nur einen befristeten Job oder waren als Leiharbeiter angestellt. 2012 sind es bereits 32 %. Das sind keine guten Voraussetzungen für eine Familiengründung.

Diese Unsicherheiten jetzt auch noch durch einen Zick-Zack Kurs in der Familienpolitik zu verstärken, hieße, das Kind mit dem Bade auszuschütten. . Familienpolitik funktioniert nicht auf Knopfdruck. Sie braucht Zeit und Beständigkeit, um Wirkung zu entfalten. Andere Länder wie Frankreich und Schweden haben damit in den 1960 Jahren begonnen und haben einer Politik die auf Gleichberechtigung und einer hohen Frauenbeschäftigung abzielte, langfristig eine fast ausgeglichene Geburtenrate erzielt.

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Als das Ende der Zahl-Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 5. Juli 2012

… bezeichnet die Frankfurter Allgemeine die gestern beschlossenen Regelungen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter und räumt mit liebgewonnenen Positionen auf:

‚Die Privilegierung der mütterlichen Position ist von falschen Prämissen ausgegangen. Öfter als bis dahin angenommen gehe es in der Frage väterlicher Mitsorge um mütterliche Machtspielchen statt ums Kindeswohl, legte 2010 der höchstrichterliche Beschluss nahe: „Die hierzu durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten, die aufgrund ständiger Befassung mit der Sorgeübertragung von Eltern nichtehelicher Kinder über Erfahrungen zur Motivation von Müttern verfügen, die einer gemeinsamen Sorge nicht zustimmen, aber auch die bisher vorliegenden Ergebnisse der Befragungen von Müttern lassen erkennen, dass neben Kindeswohlerwägungen häufig auch persönliche Wünsche der Mütter zu deren Ablehnung einer gemeinsamen Sorge mit dem Vater des Kindes führen.

So wurde oftmals als Begründung angegeben, man wolle die Alleinsorge behalten, um allein über die Angelegenheiten des Kindes entscheiden zu können, wolle sich also nicht mit dem Vater darauf verständigen müssen oder nichts mit dem Vater zu tun haben.“

Mit dieser Tautologie mache es sich die Mutter aber zu einfach, meinten die Verfassungsrichter. Die Anstrengung einer elterlichen Abstimmungsarbeit kann kein Argument sein, um generell das Kindeswohl auszuhebeln, welches im sorgerechtlichen Zweifelsfall auf Antrag des Vaters erst gerichtlich festgestellt werden muss. …

Grundlage der am 4. Juli beschlossenen Reform des Sorgerechts ist mithin auch eine 2006 durchgeführte Umfrage des Bundesjustizministeriums zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, an der sich 440 Jugendämter und 109 Rechtsanwälte beteiligten. Diese Umfrage wird im Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 wie folgt zitiert: Die Teilnehmer seien befragt worden, welche Motive von den Müttern für die Ablehnung der väterlichen Mitsorge angegeben würden. Am häufigsten – mit bis zu achtzig Prozent – nannten die Befragten die Motive „Die Mutter möchte die Alleinsorge behalten, um allein entscheiden zu können“ und „Die Mutter möchte nichts mehr mit dem Vater zu tun haben und lehnt daher jeden Kontakt auch in Angelegenheiten des Kindes ab“.

Dass persönliche Verletztheiten oder Bequemlichkeiten nicht den Ausschlag geben dürfen, wenn es um eine dem Kindeswohl dienende elterliche Sorge geht – genau dies war vom Bundesverfassungsgericht mit sofortiger Wirkung angeordnet worden und gilt als Übergangsregelung also schon seit 2010 …‘

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