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Archiv für die 'Vater werden' Kategorie

Väter an den Start

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. März 2011

Ein gutes Jahr nach dem Beginn der Elternkurse „Fit für den Start“ wurden nun erstmals drei Vätermodule angeboten. An drei der insgesamt zehn Treffen trennen sich die werdenden Eltern in eine Mutter- und eine Vatergruppe. Außer einem Schnellkurs für den Umgang mit dem Baby und einer Kurzanleitung zum „Schwangerenverstehen“ gibt es viel zu lachen, wie Alfred Gloger und Markus Lamm, zwei der in dieser Gruppe ausschließlich männlichen Referenten, berichten.

Ganz offen können dort aber auch Unsicherheiten und Ängste angesprochen werden. Was ist, wenn die Partnerin ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass der Vater bei der Geburt dabei ist, dieser aber eine ziemliche Angst davor hat? Auch über Sexualität vor und nach der Geburt wird unter Männern ohne Tabus gesprochen. Und es geht um die Vaterrolle: Wie war der eigene Vater, was will ich anders machen?

„Ich will meine Vaterrolle anders leben als mein Vater“, sagt Jürgen Vogelsang. Er ist froh, dass er sich angemeldet hat, „weil viel Wissen vermittelt wird“. Und er fühlte sich „ein bisschen abgesichert“, wie er sagt. Mit Telefonnummern und Mailadressen der Referenten in der Tasche wusste er, dass er jederzeit um Rat fragen kann. „Ich wurde als Vater ins kalte Wasser geworfen“, sagt der dreifache Vater Markus Lamm: „So einen Austausch hätte ich mir auch gewünscht.“ Das letzte Treffen nach der Geburt steht noch bevor. Jürgen Vogelsang ist unter den sechs Teilnehmern von „Väter an den Start“ als Erster Vater geworden. …

Ob Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternzeit, Steuervergünstigungen oder Wickeln – alles wird angesprochen, aber jeder muss seinen individuellen Weg bei der Familiengründung gehen. Angesichts wechselnder Familienzusammensetzungen ist eine Teilnahme nicht allein vor dem ersten Kind möglich. Das gilt speziell für Männer, die auch die drei Abende „Väter an den Start“ einzeln buchen können.

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Väter – Die Elternzeit ist ein Anfang

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. März 2011

Die aktuelle Ausgabe der Hebammenzeitschrift beschäftigt sich mit dem Beginn und der Entwicklung der Vaterschaft. In der Einführung heißt es dazu:

Manchmal ist nicht nur das Vatersein, sondern auch das Vaterwerden schwer. Schon in der Schwangerschaft beginnt sich die Paarbeziehung zu verändern. Aus der Zweier- wächst eine Dreierbeziehung. Bei der Geburt dabei zu sein, steht für die meisten Männer außer Frage. Oftmals lässt die Geburtsvorbereitung jedoch deren eigene Bedürfnisse außen vor. Wenn Väter von Anfang an ihre Rolle in der Familienwerdung finden, indem sie gezielt darauf vorbereitet werden, ist dies oft die Initialzündung für eine positive Entwicklung des Kindes und der Zufriedenheit als Vater sowie als Paar.

Die verschiedenen Aspekte des Themas werden in folgenden Beiträgen behandelt:

  • Als Paar Eltern werden Eva-Maria Chrzonsz betrachtet die Rolle des werdenden Vaters aus Hebammensicht
  • Der ideale Dritte Robert Richter wünscht sich, dass Väter ihre Chance ergreifen
  • Väter – unbekannte Wesen Dr. Michael Abou-Dakn und Dr. Achim Wöckel zur aktiven Einbindung des Vaters in die Geburtsmedizin
  • Vaterlosigkeit: Veränderungen bis ins Gehirn? Prof. Dr. Katharina Braun und Dr. Katja Seidel haben die Effekte von Vaterlosigkeit auf die Hirnstruktur des Nachwuchses untersucht
  • Der „schwangere“ Mann Dr. Sven Hildebrandt rät Hebammen dazu, den Mann für die Geburt kompetent zu machen
  • „Wie angeknipst!“ Jörg Plate berichtet von seiner Erfahrung mit Haptonomie
  • Väter und Geburt – transkulturell Theresia Jörg berichtet am Beispiel eines ägyptischen Vaters, wie er das Vaterwerden in Deutschland erlebt hat
  • Die Elternzeit ist ein Anfang Hans-Georg Nelles und Eberhard Schäfer über politische Instrumente der Väterförderung

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Kinderkriegen ist nicht vernünftig, macht aber Spaß

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. Februar 2011

Kinderwunsch_Partner fehltKinder sind für die Gesellschaft wichtig, doch der Einzelne kann kaum vernünftige Gründe fürs Kinderkriegen nennen. Denn sie kosten Mutter und Vater Geld und Kraft, machen Lärm und Schmutz. Karriere und Einkommen leiden, wenn man sich Zeit für den Nachwuchs nimmt.

Laut einer repräsentativen Umfrage unter 1000 kinderlosen Männern und Frauen von forsa im Auftrag der Zeitschrift Eltern sagen folgerichtig 79 % der befragten Kinderlosen, das Leben sei ohne Kinder anstrengend genug. Und 74 % wollen ihren Lebensstil vorerst nicht für ein Kind einschränken. Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass nur 22 % beschließen, nie Kinder zu wollen.

Kinder bekommt man dann doch, weil in vielen Menschen ein irrationaler Wunsch wächst, der auf Erfüllung drängt. Es geht darum zu lieben und gebraucht zu werden. Die forsa-Umfrage zeigt, dass schon zwei Drittel der jungen Erwachsenen einen solchen Wunsch verspüren. Männer sind übrigens nicht die Kinderverweigerer, als die sie oft gelten. Zumindest behaupten die jungen Männer zu 70 %, Kinder zu wollen. Junge Frauen sind skeptischer – nur 61 wünschen sich Nachwuchs.

Trotzdem schieben die Zwanzig- bis Dreißigjährigen (Männer und Frauen) das Kinderkriegen meist auf. Denn obwohl der Kinderwunsch reine Gefühlssache ist, wird die Entscheidung, wirklich ein Kind zu bekommen, im Kopf getroffen.

Und so werden Kinder zu einem ‚Projekt’, das sich anzustellen hat hinter rational besser zu begründenden Projekten: Zwei Drittel wollen vor der Geburt eines Babys eine solide finanzielle Basis schaffen. Eine gute Ausbildung und ein guter Job haben vor allem für Akademiker Vorrang. Weiterlesen »

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EGMR stärkt auch Sorgerecht lediger Väter in Österreich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Februar 2011

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 3. Februar mit einem Urteil die Rechte lediger Väter in Österreich gestärkt. Ledige Väter in Österreich waren bis jetzt von der Zustimmung der Mutter abhängig, wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind haben wollten.

Ein 35-jähriger Vater eines heute zehnjährigen Jungen hat dagegen geklagt, dass man das gemeinsame Sorgerecht bei unehelich geborenen Kindern nur mit Zustimmung der Mutter erhalten kann. Bei ehelich geborenen Kindern haben Vater und Mutter automatisch ein gemeinsames Sorgerecht, das bleibt auch im Falle einer Scheidung.

In den meisten europäischen Ländern ist ein gemeinsames Sorgerecht die Regel. Nur in Österreich, Schweiz und Lichtenstein gilt es nicht automatisch, die Kindesmutter muss dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen.

Der Fall ‚Sporer gegen Österreich’ zeigt, dass auch in Österreich ledige Väter gegenüber den Müttern und auch gegenüber verheirateten Vätern benachteiligt werden. So sahen auch die Richter in Straßburg darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und der Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Im Urteil des EGMR heißt es: „Die österreichische Regierung hat keine hinreichenden Gründe angegeben, warum die Situation des ledigen Vaters weniger gerichtliche Prüfungsmmöglichkeiten zulassen sollte als diejenige verheirateter Väter“.

In Deutschland gibt es einen vergleichbaren Fall wie jetzt in Österreich. Nach einem ähnlichen Urteil des EGMR hat das Bundesverfassungsgericht reagiert und entschieden, dass die Bevorzugung der Mutter gegenüber dem Vater gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht verstoße. Somit können in Deutschland ledige Väter das Sorgerecht für ihr Kind beantragen und auch ohne Einverständnis der Mutter bekommen – als Maßstab hat bei dieser Entscheidung das Wohl des Kindes zu gelten.

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Im Zweifel für den Vater

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Januar 2011

‚In jedem Fall soll es zum Wohle des Kindes sein. So argumentieren FDP und Union, die jeweils eigene Konzepte zum gemeinsamen Sorgerecht vorgelegt haben. Jetzt grätschen die Grünen dazwischen mit einem Vorschlag, der als Kompromiss zwischen FDP- und CDU-Linie zu sehen ist.

Das ist gut so. Denn die Papiere der beiden Regierungsparteien bedienen entweder stärker die Väter oder die traditionelle Familie. Dabei ist es wichtig, dass ein sachliches Gesetz dieses hochemotionale Thema endlich befriedet.’

Soweit kann ich der Argumentation von Simone Schmollack, taz-Redakteurin für Frauen- und Geschlechterpolitik, in ihrem Kommentar ‚Im Zweifel für das Kind’ noch zustimmen. Was dann folgt ist aber eine Achterbahnfahrt.

‚Trotzdem ist es fraglich, ob ein Gesetz das schaffen kann. Denn es wird kaum die Probleme getrennter und heillos zerstrittener Eltern lösen. Manche kämpfen miteinander, bis die Kinder fast erwachsen sind. Ist es in solchen Fällen nicht besser, wieder zum alleinigen Sorgerecht zurückzukehren?’

Aber das ist leider in keinem Entwurf vorgesehen. Das gemeinsame Sorgerecht spiegelt den Zeitgeist wider und wird als die Nonplusultra-Lösung angesehen. Das ist grundsätzlich auch nicht falsch. Aber wer ein gemeinsames Recht will, der muss auch uneingeschränkt gemeinsam sorgen: emotional, sozial, ökonomisch. Der muss Zeit und Geld aufbringen, kurz: die volle Verantwortung tragen.’

Zurückkehren? Zu einer Rechtslage die verfassungs- und menschenrechtswidrig ist? Das Recht des Kindes auf Vater und Mutter spiegelt nicht nur den Zeitgeist sondern die Grundrechte wider. Wenn die Sorge um das Geld gerecht geteilt wird, dann haben die Väter auch die Zeit für ihre Kinder, die sie gerne aufbringen möchten. Der Schuss geht ins eigene Knie Frau Schmollack. Und in den (Ausnahme-) Fällen, in denen das gemeinsame Sorgerecht wirklich nicht zu händeln ist, dafür ist in allen Entwürfen das Widerspruchsrecht und die Entscheidung eines Gerichts vorgesehen.

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Mütter und Väter müssen aktiv werden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Januar 2011

Am kommenden Freitag wird im Bundestag über die elterliche Sorge von nichtehelichen Vätern debattiert. Während sich FDP und Union noch uneins sind über die Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts, legen die Grünen als erste Fraktion einen eigenen Entwurf im Bundestag vor. Danach reichen ein Antrag des Vaters beim Jugendamt und das Schweigen der Mutter für das gemeinsame Sorgerecht aus.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die ursprüngliche Regelung bereits im Dezember 2009 als Diskriminierung verurteilt und die Mitte 2010 vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Neuregelung schleppt sich seitdem dahin.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte zunächst vorgeschlagen, dass unverheiratete so wie verheiratete Väter automatisch bei Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Dem Koalitionspartner ging das zu weit. Ein Automatismus beim gemeinsamen Sorgerecht würde die „Institution Ehe“ weiter aushöhlen, wetterte CSU-Politikerin Dorothee Bär. Leutheusser-Schnarrenberger formulierte daraufhin einen Kompromissvorschlag, nach dem der Vater das Sorgerecht auf Antrag beim Jugendamt automatisch erhält, wenn die Mutter nicht binnen acht Wochen widerspricht. Seitdem wird hinter den Kulissen weiterverhandelt.

Der Bundestagsfraktion der Grünen geht das nicht schnell genug. In ihrem Antrag spricht auch sie sich für die Widerspruchslösung aus. Allerdings wird im Antrag präzisiert: Innerhalb des Mutterschutzes kann die Mutter die Acht-Wochen-Frist formlos verlängern, auch das Jugendamt soll ein Vetorecht haben. Außerdem können auch Mutter und Kind das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

„Sowohl Mutter als auch Vater müssen aktiv werden“, sagt die familienpolitische Sprecherin Katja Dörner. Dies entspräche den vielfältigen Lebens- und Konfliktsituationen unverheirateter Eltern und stärke die Rechte der Väter wie auch der Kinder.

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Generation Vaterlos darf nicht weiter wachsen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Januar 2011

Der stellvertretende Direktor am Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Universitätsklinikums Düsseldorf, Matthias Franz, hat Bundesfamilienministerin Schröder vorgeworfen, sich zu wenig für Alleinerziehende einzusetzen.

Das verdeutlichte er bei einem Vortrag, den er am 14. Januar in Augsburg zum Thema „Generation Vaterlos“ hielt. Dabei warf er die Frage auf, „wo das nationale Aufgebot zur Stärkung der Jungen und der Alleinerziehenden in Deutschland bleibt, das die Ministerin versprochen hat“.

Zudem prognostiziert der Wissenschaftler eine dramatische gesellschaftspolitische Entwicklung für Deutschland. „Wenn wir die Alleinerziehenden weiterhin alleine lassen, werden wir den Preis dafür zahlen“, betonte Franz. So lebe aktuell ein Fünftel aller Kinder nur mit einem Elternteil zusammen – in 90 % der Fälle mit der Mutter.

Das Dilemma: Laut Franz sind die fehlenden Väter- und männliche Identifikationsfiguren sowie die Einsamkeit und Armut der alleinerziehenden Mütter entscheidende Faktoren, die zu Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern führen. Im Gegenzug sei es nach wie vor für Väter – vor allem für unverheiratete – schwer, sich beim Sorgerecht durchzusetzen.

„Es ist fatal, auf diese Weise an einem gesellschaftspolitischen Problem vorbeizuschauen und uns als Reaktion auf die kindlichen Verzweiflungsrufe nichts anderes einfällt, als Ritalin zu verschreiben“, beklagte der Psychologe. Bei Kindern von Alleinerziehenden werde mehr als doppelt so häufig das Aufmerksamkeits-Hyperaktivitäts-Defizit-Syndrom (ADHS) diagnostiziert.

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Becoming a Father – Vater werden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Januar 2011

Die DVDBecoming a Father versetzt den Zuschauer in ein ‘Fathers’ Forum’ und bietet einen tiefen Einblick in die Gefühle von Männern, die gerade Väter geworden sind. In der geschützten Atmosphäre der Väter Foren tauschen Sie sich über ihre Anstrengungen, Sorgen und Erfolge in der Vaterschaft aus.

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Sachsens Justizministerium tritt für automatisches Sorgerecht lediger Väter ein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Januar 2011

Justizstaatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt widerspricht der Meinung der bayrischen Justizministerin Dr. Merk, nach der ledige Väter ihr Sorgerecht vor Gericht erstreiten sollen, wenn sich die Mutter mit einer gemeinsamen Sorge nicht einverstanden erklärt.

Dr. Wilfried Bernhardt: „Eine solche Lösung ist nicht nur bürokratisch. Sie führt auch dazu, dass Väter und Mütter weiter ungleich behandelt werden. Das ist nicht länger hinnehmbar.“

Derzeit kann ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater das Sorgerecht für sein Kind nur dann erhalten, wenn er entweder die Mutter heiratet oder diese gemeinsam mit dem Vater eine sogenannte Sorgeerklärung abgibt. Weigert sich die Mutter, hat der Vater bis heute keine Möglichkeit, die gemeinsame Sorge zu erzwingen.

„Artikel 6 unseres Grundgesetzes verlangt für nicht eheliche Kinder dieselben Bedingungen wie für eheliche. Ich bin für eine klare Lösung, die nicht miteinander verheiratete Eltern gleichstellt: Sie sollen automatisch gemeinsam sorgeberechtigt sein, wenn die Vaterschaft anerkannt ist und der Vater erklärt hat, die elterliche Sorge mit übernehmen zu wollen.

Wenn die gemeinsame Sorge im Einzelfall nicht dem Kindeswohl entspreche, kann die Mutter widersprechen.“ Das Familiengericht müsse dann ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden.

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Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Januar 2011

Das alte Zitat von Wilhelm Busch bekommt eine weitere Bedeutung. In die Auseinandersetzung um die Neuregelung des Sorgerechts für nichteheliche Väter kommt Bewegung, aber leider nicht zugunsten der Väter.

„Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese Position der Union sehen die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin , Dorothee Bär durch das soeben vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gutachten bestätigt.

Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht verschließt die Augen davor, dass viele nicht miteinander verheiratete Eltern ihre Elternverantwortung gar nicht gemeinsam wahrnehmen wollen oder können. Außerdem kann nicht immer automatisch von einer tragfähigen Beziehung zwischen den Eltern ausgegangen werden kann. Aber nur diese gewährleistet, dass die Ausübung der gemeinsamen Sorge ohne Konflikte verläuft und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird.

Diese Einschätzung verkennt zweierlei: Es geht um die Beziehung zum Kind. Die Eltern, also Vater und Mutter, haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Und aus dieser gemeinsamen Verpflichtung kann auch eine tragfähige Beziehung entstehen. Die Welt zitiert bereits im August aus dem Gutachten, ;… dass bei getrennt lebenden Paaren mit gemeinsamem Sorgerecht die Eltern deutlich häufiger Kontakt untereinander haben (89,1 %) als getrennte Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht (68,9 %).‘ Weiterlesen »

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