Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. April 2014
Es geht um das, was Männer angeblich immer wollen. Jedenfalls, wenn man den üblichen Vorurteilen Glauben schenken darf. Das macht vaeter-zeit.de nicht und will es genau wissen: Wie halten oder hielten Väter es während der Schwangerschaft mit dem Sex?
Geht es da nur noch um Zärtlichkeit oder hat auch die Leidenschaft ihren Platz? Und welche Veränderungen beim Sex gibt es in der Zeit, in der der Bauch wächst?
vaeter-zeit.de bittet Väter darum, sich fünf Minuten Zeit zu nehmen und die folgenden zehn Fragen ehrlich zu beantworten. Selbstverständlich sind die Antworten anonym und lassen keinen Rückschluss auf den Absender zu.
Auf kidsgo.de werden die gleichen Fragen veröffentlicht – für Frauen. Die Ergebnisse werden es an den Tag bringen: Gibt es große Unterschiede zwischen den Antworten von Frauen und Männern? Das Redaktionsteam ist auf alle Fälle gespannt und freut sich auf die Antworten. Hier geht’s zur Umfrage
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. April 2014
Das Bündnis für Familie in Nürnberg widmet sich in diesem Jahr speziell den Vätern. Mit der Broschüre „Papa an Bord!“ sollen diejenigen Männer erreicht werden, die sich mit der Idee beschäftigen, in Väterzeit zu gehen. Denn immer mehr Papas möchten ihre Kinder in den ersten Lebensmonaten oder -jahren aktiver erleben und begleiten. Sie entscheiden sich dafür, die Karriere eine Zeit lang ruhen zu lassen und tauschen PC, Hammer oder Meetings gegen Kinderwagen, Wickeltisch und Babybrei.
Die Broschüre enthält Porträts von Männern in Vaterzeit, die von ihrem Alltag erzählen. Aus einer Vielzahl von Informationen und Erfahrungen der Papas ist ein kleines Väter-ABC zusammengestellt. Kochrezepte und Freizeittipps sollen dabei helfen, die Elternzeit von Anfang an aktiv zu gestalten. Außerdem kommen Personalverantwortliche, ein Kinderarzt und eine Hebamme zu Wort. Entstanden ist eine Mutmach-Broschüre für Väter und solche, die es werden wollen.
„Papa an Bord!“ ist beim Bündnis für Familie am Hans-Sachs-Platz 2 erhältlich und unter anderem in der Bürgerinformation am Hauptmarkt 18, in den Bürgerämtern, im Zentrum Bayern Familie und Soziales, im Jobcenter sowie in Familienzentren und Familienbildungsstätten. Als pdf-Datei und als E-Paper ist die Broschüre im Internet herunterzuladen.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. März 2014
… ein werdender Vater singt ein Lied und es dauert 9 Monate
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. März 2014
Stillende Frauen polarisieren. Und stillende Männer? Irritieren. Deshalb hat der Fotograf Hector Cruz die Kampagne «Project Breastfeeding» ins Leben gerufen. Die soll nicht nur auf das Verständnis der Umwelt abzielen, sondern frischgebackene Väter für die Probleme ihre Frauen sensibilisieren.
© Hector Cruz
Genau das sei nämlich ein großes Bedürfnis der Männer. «Jeder will doch ein guter Vater und ein guter Ehemann sein, nur weiß er nicht wie», sagt Cruz. Deshalb sei sein Vorhaben, für das er über die Website Spenden sammelt, so wichtig. Schließlich möchte er in Zukunft, dass jeder Mann einen Ort hat, wo er hingehen und sich informieren kann.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. März 2014
… und zwar sowohl bei Männern als auch bei Frauen. Darauf deutet eine Untersuchung der Wharton School an der University of Pennsylvania hin:
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. März 2014
In einer gleichberechtigten Gesellschaft soll der heutige Mutterschaftsurlaub zum Elternurlaub werden, findet der FDP-Nationalrat und frisch gebackene Vater Andrea Caroni.
FDP-Nationalrat Andrea Caroni ist derzeit wohl einer der glücklichsten Politiker unter der Bundeshauskuppel: Vor wenigen Wochen wurde der Ausserrhoder zum ersten Mal Vater. Fiona Norina, bei der Geburt 45 cm gross und 2810 Gramm schwer, gehe es ausgezeichnet, sagt er.
Die ersten zehnTage habe er hautnah im Spital miterlebt – und empfiehlt diese Erfahrung an alle werdenen Väter weiter. So habe er mit seiner Partnerin viele Dinge von Grund auf erlernt: Das Wickeln etwa.
Und nun bringt er die Familie auch aufs politische Parkett – auch wenn sein Vorstoß nichts mit seiner eigenen Situation zu tun habe. Er fordert, dass der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub flexibilisiert wird: Auch der Papi soll einen Teil des Urlaub-Kuchens erhalten können!
„Es geht mir nicht darum, das System auszubauen“, versichert er. Doch in einer „liberalen, gleichberechtigten Gesellschaft wie der schweizerischen“ müsse das möglich sein.
Ein Teil der Arbeitspause für die Mutter ist gesundheitspolitisch begründet – das soll sich auch nicht ändern. Den zweiten Teil, in dem die Förderung der Beziehung im Zentrum steht, müsse aber auch Vätern zustehen.
Damit will der Ausserrhoder zwei Dinge auf einmal erreichen: Einerseits könnten sich Frauen einfacher und rascher wieder in den Job integrieren – und frischgebackene Väter könnten eine engere Beziehung zum Baby aufbauen.
Das System würde selbstverständlich auch eine Aufteilung des Urlaubs ermöglichen, bei dem beide Elternteile gleichzeitig zu Hause bleiben – etwa die ersten Wochen nach der Geburt.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. März 2014
Nächstes Jahr stellt mit der Nürnberger Versicherung die letzte noch verbliebene Haftpflichtversicherung für Hebammen ihr Angebot ein. Für freiberufliche Hebammen heißt das: Ab Sommer 2015 können Hebammen praktisch nicht mehr in der Geburtshilfe tätig sein. Denn ohne Haftpflichtversicherung dürfen sie nicht arbeiten. Die Versicherungsprämien haben sich in den letzten zehn Jahren nach Angaben des Bundes freiberuflicher Hebammen (BfHD) ohnehin schon verzehnfacht – obwohl die Anzahl der Schadensfälle deutlich abgenommen hat. Der BfHD fordert eine grundsätzliche Neustrukturierung der Haftpflichtversicherung mit Obergrenzen für die Haftung.
Als „absurde Situation“ bezeichnet Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) die Versicherungssituation. Für Schwangere, Paare und Eltern werden sich erhebliche Einschränkungen ergeben: Ohne Haftpflichtversicherung dürfen weder Geburten zuhause, im Geburtshaus, noch als Beleghebamme im Krankenhaus durchgeführt werden. Auch die Betreuung der Schwangeren sowie die Wochenbettnachsorge dürfen Hebammen nicht mehr leisten.
Das ruft auch immer mehr Väter auf den Plan, die sich von „ihrer“ Hebamme gut betreut und in ihrer Situation als Partner der Schwangeren gestärkt gefühlt haben. Sie beteiligen sich zu Tausenden an der neuen Petition auf www.change.org. Und binden die Fotos ihrer Kinder an die „längste Nabelschnur Deutschlands“.
„Geburt ist nicht mehr nur Frauensache“, so Karsten Knigge, Geschäftsführer des kidsgo-Verlag und von www.vaeter-zeit.de: „Die meisten Väter finden es gut, wenn eine Hebamme, die sie schon aus der Geburtsvorbereitung kennen, die Geburt betreut. Denn in der besonders intimen Situation der Geburt ist es notwendig, dass ein Vertrauensverhältnis aller Beteiligten vorhanden ist.“ Darum bin ich sicher“, so Knigge“, „dass die Zahl der beteiligten Väter weiter steigt – bei den Geburten und beim Protest!“
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Februar 2014
Braucht die Schweiz einen gesetzlich verankerten, bezahlten Vaterschaftsurlaub? Laut einer Studie von parship.ch wünschen sich das drei Viertel der Schweizer Bevölkerung. Blick.ch hat auf der Straße nachgefragt.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Februar 2014
Die im Jahr 2008 eingeführten Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind verfassungswidrig und nichtig. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am 30. Januar veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Behördenanfechtung führt zum Wegfall der Vaterschaft und der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes. Zwar verfolgt der Gesetzgeber damit den legitimen Zweck, zu verhindern, dass durch Vaterschaftsanerkennung gezielt das Aufenthaltsrecht umgangen wird.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Beschluss vom 15. April 2010 hat das Amtsgericht Hamburg-Altona ein Verfahren der Behördenanfechtung ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob die hierfür maßgeblichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Behördenanfechtung wurde im Jahr 2008 eingeführt. Hintergrund war der Eindruck des Gesetzgebers, dass die Vaterschaftsanerkennung in bestimmten Konstellationen zur Umgehung des Aufenthaltsrechts genutzt wird, insbesondere damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt und ein Aufenthaltsrecht der ausländischen Mutter entsteht.
Die Behördenanfechtung einer Vaterschaftsanerkennung setzt – neben dem Fehlen biologischer Vaterschaft – voraus, dass zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung oder seines Todes bestanden hat und durch die Anerkennung rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteils geschaffen werden (§ 1600 Abs. 3 BGB).
Wesentliche Erwägungen des Senats waren
Art. 16 Abs. 1 GG schützt vor dem Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Schutz gilt auch für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung erworben haben. Eine erfolgreiche Behördenanfechtung greift daher in diese grundrechtlichen Gewährleistungen ein.
Weil die Betroffenen den Wegfall der Staatsangehörigkeit teils gar nicht, teils nicht in zumutbarer Weise beeinflussen können, handelt es sich um eine absolut verbotene Entziehung der Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG.
Zudem liegt ein Verstoß gegen das allgemeine Familiengrundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG vor. Die unnötig weit gefassten Anfechtungsvoraussetzungen setzen nicht verheiratete, ausländische oder binationale Elternpaare, die keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, generell dem Verdacht aus, die Vaterschaftsanerkennung allein aus aufenthaltsrechtlichen Gründen vorgenommen zu haben, und belasten ihr Familienleben mit behördlichen Nachforschungen. Eine präzisere Fassung der Anfechtungsvoraussetzungen wäre auch insoweit verfassungsrechtlich geboten.
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