Steuersystem in Deutschland begünstigt ‚Ein-Verdiener-Ehe’ …
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Mai 2009
und festigt damit traditionelle Rollenmuster!
Deutsche müssen überdurchschnittlich viele Steuern zahlen: Laut einer aktuellen OECD-Studie ist die Abgabenlast im Vergleich zu den meisten anderen Ländern nicht nur frappant hoch – das System benachteiligt obendrein auch noch Paare, bei denen beide berufstätig sind.
Wie aus einer aktuellen OECD-Studie hervorgeht, ist die Belastung der Arbeitseinkommen zwar im Jahr 2008 leicht gesunken. Unter den 30 OECD-Ländern kommt Deutschland aber immer noch auf den zweithöchsten Wert.
„Auch bei Paaren und Familien unterscheidet sich die Verteilung der Abgabenlast in Deutschland deutlich von der anderer OECD-Länder“, heißt es weiter. Für Verheiratete mit nur einem Erwerbstätigen liege sie eher im Mittelfeld. Bei einem Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern lande Deutschland auf Platz zehn. Wenn beide Partner arbeiten, liege Deutschland bei der Abgabenlast wieder in der Spitze. „Damit setzt das deutsche Steuer- und Abgabensystem wenig wirtschaftliche Anreize, die Erwerbsarbeit auf beide Partner zu verteilen.“
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der die meisten wichtigen Industrienationen angehören, legt regelmäßig einen Vergleich der Steuer- und Abgabenlast der 30 Mitglieder vor. Sie wird aus der Einkommensteuer abzüglich Bartransfers wie Kindergeld plus Abgaben an die Sozialkassen berechnet. Berücksichtigt wird auch die steuerliche Absetzbarkeit von Beträgen.
Als deutschen Durchschnittslohn hat die OECD einen Bruttojahresverdienst von 43.942 Euro unterstellt. Unter anderem durch geringere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist in Deutschland die Gesamtbelastung der Einkommen gesunken. Die OECD fordert die Bundesregierung seit längerem auf, Gering- und Durchschnittsverdiener mehr zu entlasten. Von den Maßnahmen in den vergangenen Jahren hätten vor allem Gutverdiener profitiert.
So fallen in Deutschland bei einem Alleinstehenden mit einem Jahresgehalt von rund 63.000 Euro mit 53,7 Prozent die höchsten Abzüge durch Steuern und Sozialbeiträge an. Bei 110.000 Euro Jahresgehalt müssen dagegen nur noch 50 Prozent der Arbeitskosten, die sich aus dem Bruttoverdienst und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber zusammensetzen, an Sozialkassen und Staat abgeführt werden.
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