der VÄTER Blog

lebe deinen Traum!

Archiv für Dezember, 2014

Der schwarze Tag für die Kinderrechte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Dezember 2014

… jährt sich heute zum zweiten Mal.

Zum zweiten Jahrestag der Verabschiedung des „Beschneidungsgesetzes” werben Ärzte- und Kinderrechtsverbände für gleichen Schutz aller Kinder in ihren Rechten auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung. Am 12.12.2012 legalisierte der Deutsche Bundestag medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernungen („Beschneidungen”) an minderjährigen Jungen aus jeglichem Grunde als Teil der elterlichen Personensorge in §1631d BGB.

Auch zum zweiten Jahrestag dieses Gesetzesbeschlusses protestieren:

  • MOGiS e.V. – „Eine Stimme für Betroffene”
  • BVKJ – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
  • TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V.
  • (I)NTACT – Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V.
  • pro familia NRW

Sie fordern:

  • Rücknahme von §1631d BGB und damit Wiederherstellung des uneingeschränkten Rechtes des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung
  • Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechtskonvention Art 24 Absatz 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche) für alle Kinder unabhängig von Geschlecht und Herkunft
  • Hilfen und Entschädigung der Betroffenen für die mit § 1631 d BGB verlorenen Rechte
  • männliche Todesopfer und schwerverletzte Jungen durch rituelle Vorhautentfernungen weltweit (insbesondere in Afrika) dürfen von den internationalen Hilfsorganisationen nicht weiter ignoriert werden

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Wie schaffen Sie das nur?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Dezember 2014

Nach einer jüngsten Umfrage glauben noch immer 53% der Deutschen, dass ein Kind Schaden nimmt, wenn die Mutter arbeiten geht. Ein Zitat aus dem Familienreport 2013 des Bundesfamilienministeriums: “Die Erwerbstätigenzahlen der Mütter mit Kindern unter einem Jahr sind… konstant niedrig und Eltern nutzen den Schonraum, den ihnen das Elterngeld bietet. Hier spiegelt sich die Auffassung der meisten Deutschen wider, dass die Kleinsten zu ihren Eltern gehören.”

Working Moms - WDR Fernsehen

Ein Beitrag in der Sendung am 11. Dezember.

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Because of Mom – Werbung mit Müttern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Dezember 2014

For teaching us that falling only makes us stronger. For giving us the encouragement to try again. Thank you, Mom.

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Belarus ist an schwedischen Erfahrungen zur Beteiligung von Vätern in der Familie interessiert

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. Dezember 2014

Belarussische Spezialisten informieren sich über die schwedische Erfahrung in der Beteiligung der Väter an der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder während einer Diskussion am runden Tisch, die am 11. und12. Dezember in Minsk stattfindet. Das teilte der Belarussische Verband der Sozialarbeiter der Nachrichtenagentur BelTA mit.

Das Rundgespräch zum Thema „Ein nachhaltiges System für eine stärkere Beteiligung der Väter am Leben der Familie und ihrer Kinder in der Republik Belarus“ wird in einer Filiale der Russischen staatlichen sozialen Universität durchgeführt. Während der zwei Tage voller Plenarsitzungen und Gruppendiskussionen besprechen die Teilnehmer den Beitrag der Väter und Männer als Erzieher und Rollenvorbilder. Zur Veranstaltung sind ausländische Experten aus Schweden und Russland eingeladen. Thematische Schwerpunkte der Diskussion sind:

  • Beteiligung der Väter am Leben der Familien und Kinder
  • Einbindung der Väter ins Familienleben: Fortschritte und Herausforderungen
  • Das Bild des Vaters in den Medien
  • Regionale Väterschulen
  • Das Phänomen der Vaterschaft
  • Die staatliche Familienpolitik und die Rolle des Vaters in der Stärkung der Familie
  • Die schwangeren Paare
  • Teenager als Spiegel der Familie: Geschlechterstereotypen und Geschlechtsidentität
  • Studentenfamilien usw.

Ziel der Diskussion soll es sein, Experten, Vertreter der Staatsbehörden und Wissenschaft auf die Bedeutung der verantwortlichen Vaterschaft für Familie und Gesellschaft aufmerksam zu machen, Mechanismen zur Förderung der sozialen Technologien für eine verstärkte Einbeziehung der Väter in die Erziehungsarbeit in der Familie usw. auszuarbeiten.

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Elternurlaub – Väterfragen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. Dezember 2014

In den ersten Lebensjahren eines Kindes ist die zeitliche Beanspruchung der Eltern enorm. Viele Paare möchten diesbezüglich eine faire Arbeitsteilung aushandeln, scheitern aber an den fehlenden Möglichkeiten, Elternschaft mit Beruf zu vereinbaren.

Die Schweizer Zeitschrift «Frauenfragen» 2014 untersucht, wo die Diskussion über den Elternurlaub in der Schweiz heute steht. Dies verdeutlicht insbesondere eine Umfrage bei den Parteien. Lesen können Sie zudem weitere Fachartikel, sowie Interviews und Porträts, die zeigen, wie junge Eltern versuchen, ihre individuelle Vorstellung von gleichberechtigter Partnerschaft umzusetzen.

Aus dem Inhalt:

Katharina Belser Ist ein Elternurlaub in der Schweiz heute mehrheitsfähig? Ergebnisse einer Umfrage bei den Parteien

Brigitte Liebig & Martina Peitz Vaterschafts- und Elternurlaub in der Schweiz: Der lange Weg zu einer elternfreundlichen Familienpolitik

Karin Schwiter Elternschaft aushandeln – Die Wahlfreiheitsideologie und ihre Folgen

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Mein Papa kommt, demnächst öfters

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Dezember 2014

Mein Papa kommt” – Das Besuchsprogramm für Kinder mit zwei Elternhäusern.
Flechtwerk2+1 unterstützt Distanzfamilien damit Kinder und Eltern nach einer Trennung und trotz großer räumlicher Entfernungen miteinander verbunden bleiben können. Basierend auf einer einvernehmlichen, dem Kindeswohl dienlichen Regelung des Umgangs und unabhängig vom Stand des Sorgerechts entlastet Flechtwerk die betroffenen Familien finanziell und organisatorisch durch kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten und ein „Kinderzimmer auf Zeit“ am Besuchsort. Darüber hinaus stärkt Flechtwerk getrennt lebende Väter und Mütter durch ein individuelles telefonisches Elterncoaching in deren Kompetenz zur Gestaltung der Eltern-Kind-Beziehung am Besuchsort und über die Distanz.

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Mütter werden älter, Väter auch!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Dezember 2014

Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 682.069 Kinder geboren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 8 500 Neugeborene mehr als im Vorjahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer betrug – nach vorläufiger Schätzung – 1,41 Kinder je Frau. Sie hat sich damit im Vergleich zum Jahr 2012 (1,40 Kinder je Frau) nur geringfügig verändert.

Bei 49 % der Neugeborenen handelte es sich um das erste Kind im Leben der Mutter, bei 34 % um das Zweitgeborene, bei 11 % um das Drittgeborene und bei lediglich 5 % um das vierte oder weitere Kind. Die seit 2009 verfügbaren Angaben zur Geburtenfolge aller Kinder der Mutter zeigen, dass insbesondere die Entwicklung bei den Zweitgeborenen die gesamte Geburtenzahl positiv beeinflusst hat.

Das durchschnittliche Alter der Mutter beim ersten Kind betrug im Jahr 2013 rund 29 Jahre. 55 % aller Frauen, die ihr erstes Kind 2013 bekommen haben, gehörten den Jahrgängen 1980 bis 1987 an und waren damit zwischen 26 und 33 Jahren alt. Lediglich 3 % der ersten Geburten entfielen auf Frauen im Alter ab 40 Jahren. Im Zeitraum von 2009 bis 2013 stieg das durchschnittliche Alter der Mutter beim ersten Kind um gut 6 Monate.

Trotz des sich fortsetzenden Aufschubs der Familiengründung auf ein höheres Alter blieben von 2009 bis 2013 die mittleren Abstände zwischen den Geburten einer Mutter unverändert. In 50 % der Fälle kommt ein zweites Kind innerhalb von 3,3 Jahren nach dem Erstgeborenen zur Welt. Die anderen 50 % der zweitgeborenen Kinder haben einen größeren Abstand zum älteren Geschwisterkind. Die dritten Kinder folgen in der Regel mit einem noch größeren zeitlichen Intervall nach der Geburt des zweiten Kindes. Die Hälfte aller dritten Geburten ereignet sich innerhalb von 3,9 Jahren, die andere Hälfte erfolgt noch später. Da diese Intervalle seit (mindestens) vier Jahren konstant sind, beträgt die geschätzte mittlere Zeitspanne zwischen dem ersten und dem dritten Kind einer Mutter 7,2 Jahre.

Teresa Bücker weist in ihrem Kommentar in edition-f in zu Recht darauf hin, dass die Entscheidungen von Männern, Vaterschaft ebenfalls aufzuschieben, nicht in den Blick genommen werden und die Verantwortung einseitig ‚karrieregeilen‘ Müttern zugeschoben wird.

Kinder zu bekommen ist heute eine bewusste Entscheidung und Ergebnis von Aushandlungsprozessen, Politik und Forschung tun gut daran, dies zu berücksichtigen und neben der Fertilität Motive von Männern und Vätern sowie neue Familienformen in den Blick zu nehmen.

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… in der Väter-Bäckerei

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Dezember 2014

Aufnahmen vom letzten Papa-Sonntag des Väter in Köln e.V.

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Vaterschaftstest nur bei ernsthaftem Interesse am Kind

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Dezember 2014

Außereheliche Väter haben Anspruch auf eine abschließende Klärung der Vaterschaft, wenn sie ein ernsthaftes Interesse an einer Beziehung zu dem Kind haben und dies auch dem Kindeswohl dient. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Laut Gesetz bestehen zwei Voraussetzungen für ein Umgangsrecht außerehelicher Väter: Zum einen muss seine leibliche Vaterschaft geklärt sein. Zudem muss er ein ernsthaftes Interesse an dem Kind haben, oder er muss anderweitige berechtigte Interessen an einem Vaterschaftstest haben und dies darf dem Kindeswohl zumindest nicht widersprechen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, in welcher Reihenfolge Familiengerichte diese Voraussetzungen prüfen sollen. Ein Vaterschaftstest greife in das Grundrecht der Familie auf Familienleben ein. Es könne daher geboten sein, den Test erst dann durchzuführen, wenn die anderweitigen Umgangsvoraussetzungen weitgehend geklärt sind. Sein Anspruch auf Klärung wiegt aber umso schwerer, je größer sein Interesse daran ist und je klarer ist, dass dies auch dem Kindeswohl dient oder zumindest nicht widerspricht.

„…Wenn sich die Frage der Kindeswohldienlichkeit oder -verträglichkeit ohne großen Aufwand klären lässt, wird das Gericht in der Regel vorab keine Abstammungsuntersuchung anordnen dürfen. Die Anordnung einer Abstammungsuntersuchung vor Klärung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen scheidet regelmäßig auch dann aus, wenn nach dem Stand der Ermittlungen unwahrscheinlich ist, dass die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Je wahrscheinlicher hingegen ist, dass die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und je geringer die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Familienlebens sind, desto eher darf eine Abstammungsuntersuchung vor der abschließenden Klärung der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen angeordnet werden. Hierbei kann insbesondere dem Umstand Bedeutung zukommen, ob die Möglichkeit der leiblichen Vaterschaft des Antragstellers zwischen den Beteiligten streitig ist oder nicht.“

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Ehepaar gegen einen Vaterschaftstest für ihre im Februar 2011 geborene Tochter gesperrt, das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte diesen aber angeordnet. Dies war zulässig, befand das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 19. November (Az.: 1 BvR 2843/14).

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Go gentle – für die neugeborene Tochter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Dezember 2014

Robbie Williams zum Thema Vater und Tochter

… Jeden deiner Tage und jede deiner Nächte
Werde ich da sein
Werde ich da sein, ja das tue ich
Gehe behutsam durch dein Leben
Wenn du mich willst, werde ich da sein
Wenn du mich brauchst, werde ich für dich da sein

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