Das Betreuungsgeld kommt: In ländlichen Regionen
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 12. April 2012
Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beabsichtigt die Führung der CDU, das in Partei und Koalition umstrittene Vorhaben eines Betreuungsgeldes durch einen Vorstandsbeschluss zu bekräftigen. Im Entwurf eines Programms zur Entwicklung ländlicher Räume, der am kommenden Montag vom Bundesvorstand der CDU beschlossen werden soll, heißt es: „Gerade auf dem Land entscheiden sich viele Eltern dafür, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren zu Hause selbst zu betreuen.
Ihr Familienmodell hat unseren Respekt und unsere Unterstützung. Wir werden deshalb ab dem Jahr 2013 als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstützungsleistung ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro für das zweite und ab dem Jahr 2014 von 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes einführen.“
Mit Blick auf den Umstand, dass in ländlichen Gegenden oft nahe Verwandte oder Nachbarn Verantwortung in der Kinderbetreuung übernähmen, wird in dem Papier angekündigt: „Analog zur dreijährigen Elternzeit werden wir eine Großelternzeit einführen, damit Großeltern leichter eine Auszeit vom Beruf nehmen können, wenn sie sich um ihre Enkel kümmern.“ Neben Kindertagesstätten spielten auf dem Land die „Tagesmütter“ eine wichtige Rolle. „Ihre Qualifikation werden wir weiter unterstützen und für ihre faire Bezahlung eintreten.“ Die Wahlfreiheit in der Kindererziehung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien auf dem Land genauso wie in den Städten zu gewährleisten, heißt es in der Beschlussvorlage.
In dem Papier heißt es weiter: „Wir wollen, dass die ländlichen Räume ihren Bewohnern eine gute Heimat bleiben. Die Menschen sollen dort auch morgen noch ein gutes und chancenreiches Leben führen können.“ Der ländliche Raum sei als Wirtschaftsstandort attraktiv, weil Unternehmen hier „hochmotivierte Mitarbeiter“ fänden. Nur schade, dass potenzielle Mitarbeiterinnen keine echte Wahlfreiheit, sondern eine ‚Ersatzprämie vorfinden und eine Existenzgründung als Tagesmütter vorgesehen ist.