Kinder haben Anspruch auf den Vater
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Februar 2011
Die österreichische Justizministerin Claudia Bandion – Ortner erläutert im Gespräch mit derStandard ihre Vorstellungen zur Sorgerechtsreform und grenzt sich dabei von der Frauenministerin ab.
Standard: Sie verhandeln gerade die gemeinsame Obsorge. Der Koalitionspartner ist strikt gegen einen Automatismus. Wie wollen Sie die SPÖ an Bord holen?
Bandion-Ortner: Man muss unterscheiden zwischen den Regelungen für eheliche Kinder und für uneheliche Kinder. Bei den unehelichen Kindern kann man natürlich nie von einer Automatik ausgehen. Eine große Änderung wird jedenfalls sein, dass unverheiratete Paare bei der Geburt einfach am Standesamt die gemeinsame Obsorge vereinbaren können.
Standard: Und wenn die Mutter Nein sagt?
Bandion-Ortner: Dann soll der Vater die Möglichkeit haben, beim Pflegschaftsgericht den Antrag zu stellen. Das Pflegschaftsgericht kann auch gegen den Willen der Mutter auf eine gemeinsame Obsorge entscheiden.
Standard: Gilt das auch Jahre später, wenn sich das Paar trennt?
Bandion-Ortner: Natürlich, man kann jederzeit diesen Antrag stellen. Auch wenn der Vater erst einige Jahre später draufkommt, dass er für das Kind Verantwortung übernehmen will. Bei manchen Vätern dauert es einfach etwas länger. Ministerin Heinisch-Hosek will, dass sich der Vater zuerst beweisen muss. Das geht aber nicht, wenn sich das Paar schon während der Schwangerschaft trennt oder nie zusammen war.
Standard: Aber ist es sinnvoll, dass ein Vater, der sich nie gekümmert hat, ein Obsorgerecht erhält?
Bandion-Ortner: Es geht nicht um die Ansprüche von Vätern oder Müttern. Das Kind hat Anspruch auf den Vater, auch in diesem Fall. Der Anspruch kann doch nicht davon abhängen, ob der Mann vorher irgendwelche Tätigkeiten im Haushalt verrichtet hat. Weiterlesen »
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