Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. September 2009
Nach der ersten Tagung im März 2007 findet am 9. Oktober, wiederum im St. Josef Krankenhaus in Berlin Tempelhof, das Zweite Internationale Symposium statt.
Bei dieser zweiten Veranstaltung soll abermals der Fokus auf die Väter rund um die Geburt gerichtet werden. Dabei wird es zunächst einen historischen Blick auf die veränderte Rolle der Väter geben. Vertiefende Einblicke in Praxiserfahrungen und Studien bieten einen Update zum ‚State of the Art‘ in Forschung und Praxis zur Rolle des Vaters rund um die Geburt.
Auf dem Programm stehen unter anderem:
- Was bringen Väter im Kreissaal? Recherche der evidenten Literatur. Achim Wöckel, Berlin
- Das Wochenbett des Mannes – Psychologische Befunde zur Erstvaterschaft. Ulrike Ehlert, Zürich
- Väter und Gewalt – Möglichkeiten der Prävention. Andreas Eickhorst, Heidelberg
Den Flyer mit weiteren Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. September 2009
Heute tritt das neue Verfahrensgesetz für familienrechtliche Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft. Das neue Gesetz, das Regelungen aus dem 19. Jahrhundert ablöst, betrifft unter anderem Verfahren um elterliche Sorge und Umgang mit Kindern bei Trennung und Scheidung. Die Verfahren sollen beschleunigt und die Rechte der Kinder gestärkt werden. So soll eine Anhörung aller Beteiligten binnen eines Monats seit Antragstellung geschehen.
Der Richter hat im Regelfall eine neutrale Person zu ernennen, die die gerichtlichen Interessen des Kindes an Stelle des betreuenden Elternteils vertritt. Um die praktische Durchführung von gerichtlichen Umgangsregelungen zu gewährleisten, kann zudem ein Umgangspfleger ernannt werden. Flankiert werden diese Vorschriften durch Änderungen bei den Zuständigkeits- und Vollstreckungsregelungen. Beispielsweise ändert sich nicht mehr in allen Fällen der Gerichtsort bei einseitigem Wegzug eines Elternteils mit dem Kind ohne Einverständnis des anderen Elternteils. Durch die Verhängung sogenannter Ordnungsmittel kann das Gericht schließlich Fälle von hartnäckiger Umgangsverweigerung leichter als bisher sanktionieren.
Die schon in der Bezeichnung des Gesetzes formulierte ‚Freiwilligkeit’ bedeutet, dass die Anwendung der meisten Vorschriften im freien Ermessen der Gerichte liegt. Weder der umgangsberechtigte Elternteil noch das Kind hat einen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen.
Die Praxis der nächsten Monate wird zeigen, wie die Gerichte ihren Ermessensspielraum nutzen, um dem Recht von Kindern auf Umgang mit beiden Elternteilen und deren Angehörigen Geltung zu verschaffen. Bislang verliert ein hoher Prozentsatz von Kindern nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil und seinen Familienangehörigen, zumeist ist es der Vater.
Die in der aktuellen Ausgabe von EMMA geäußerte ‚Befürchtung’, dass es in Folge des Gesetzes zu einem neuen ‚Geschlechterkrieg’ kommt, halte ich für einen Rückfall in das Denken von gestern. Die ‚Waffen’ in diesem Krieg sind (waren) die Kinder. Dies soll ja gerade durch die neuen Regelungen verhindert werden. Die behauptete Dichotomie ‚Entsorgte Väter – besorgte Mütter’ ist nur eine Seite der Medaille.
Auch die Väter sind besorgt bzw. machen sich Sorgen um ihre Kinder. Da weiß Chantal nicht, was Väter wollen!
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