Problemkind ‚Kindeswohl‘
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. November 2014
Die Eberhard Karls Universität in Tübingen untersucht mit dem Projekt KIMISS in welchem Ausmaß das Getrenntleben oder die Trennung von Eltern und Kindern zu einer Sorgerechtsproblematik, oder zu Problemen wie Eltern-Kind-Entfremdung oder Sorgerechtsmissbrauch führt. Ein langfristiges Ziel des Projekts ist, gesellschaftliche und praktizierbare Definitionen für Begriffe wie Sorgerechtsmissbrauch, Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung zu entwickeln. In dem ‚Rating 2014′ ging es um das ‚Kindeswohl‘.
Der Begriff Kindeswohl gilt einerseits als nicht definiert und schwebt juristisch als unbestimmter Rechtsbegriff im Raum, während sich andererseits jede familiengerichtliche Entscheidung diesem Begriff unterordnen soll. Bei der weithin akzeptierten Meinung, dass Kindeswohl nicht definierbar sei, wird jedoch übersehen, dass der Begriff einem Konzept der Lebensqualität entstammt: Kindeswohl ist eine Kindheits-bezogene Lebensqualität, und diese kann bestimmt und vermessen werden, wie auch andere Lebensqualitäts-Maße.
Zwischen einer familiengerichtlichen Entscheidung und dem zugrundeliegenden Sachverhalt muss eine Verhältnismäßigkeit bestehen, oder quantitativ ausgedrückt: eine Art Proportionalität. Zum Beispiel sollte einem Verbesserungsbedarf auf der Ebene der Elternkooperation durch Unterstützungsangebote begegnet werden und nicht durch Abänderungen des Sorgerechts, während ernstzunehmende Gefährdungen von Kindern den staatlichen Schutzauftrag herausfordern. Zwischen solchen Extremen liegt ein Kontinuum eines Kindeswohl-artigen Maßes, welches mit Methoden der Lebensqualitäts-Forschung beschrieben werden kann.
Im KiMiss Rating-Verfahren wurde diese Verhältnismäßigkeit mit Methoden der Skalenbildung untersucht und quantifiziert. Das Verfahren verwendet die sorgerechtliche Entscheidung als Surrogat-Parameter für Kindeswohl, weil fachkundige Personen in diesem Bereich mehr Erfahrungswerte dafür haben, welcher Sachverhalt welche Entscheidung erfordert, als sie Erfahrungswerte für einen Parameter haben, der über Jahre hinweg vergeblich oder kontrovers zu definieren versucht wurde.
Das Rating-Verfahren ergibt einen Score, der sich – in Anlehnung an Verlust von Lebensqualität – als relativer Verlust von Kindeswohl interpretieren lässt. Dies ermöglicht, verschiedene Formen von familiärer Gewalt in Relation zueinander zu stellen, mit dem Ziel, Entscheidungsträgern an Familiengerichten und in Jugendbehörden, doch auch Eltern und Familien, ein Instrument an die Hand zu geben, das bei den schwierigen und schwerwiegenden Entscheidungen zum Kindeswohl hilft, methodisch korrekt, nachvollziehbar und zuverlässig argumentieren zu können.
Abgelegt unter Rechtssprechung, Trennungsväter, Vater bleiben | Keine Kommentare »