der VÄTER Blog

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Archiv für die 'Vater bleiben' Kategorie

Problemkind ‚Kindeswohl‘

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. November 2014

Die Eberhard Karls Universität in Tübingen untersucht mit dem Projekt KIMISS in welchem Ausmaß das Getrenntleben oder die Trennung von Eltern und Kindern zu einer Sorgerechtsproblematik, oder zu Problemen wie Eltern-Kind-Entfremdung oder Sorgerechtsmissbrauch führt. Ein langfristiges Ziel des Projekts ist, gesellschaftliche und praktizierbare Definitionen für Begriffe wie Sorgerechtsmissbrauch, Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung zu entwickeln. In dem ‚Rating 2014′ ging es um das ‚Kindeswohl‘.

Der Begriff Kindeswohl gilt einerseits als nicht definiert und schwebt juristisch als unbestimmter Rechtsbegriff im Raum, während sich andererseits jede familiengerichtliche Entscheidung diesem Begriff unterordnen soll. Bei der weithin akzeptierten Meinung, dass Kindeswohl nicht definierbar sei, wird jedoch übersehen, dass der Begriff einem Konzept der Lebensqualität entstammt: Kindeswohl ist eine Kindheits-bezogene Lebensqualität, und diese kann bestimmt und vermessen werden, wie auch andere Lebensqualitäts-Maße.

Zwischen einer familiengerichtlichen Entscheidung und dem zugrundeliegenden Sachverhalt muss eine Verhältnismäßigkeit bestehen, oder quantitativ ausgedrückt: eine Art Proportionalität. Zum Beispiel sollte einem Verbesserungsbedarf auf der Ebene der Elternkooperation durch Unterstützungsangebote begegnet werden und nicht durch Abänderungen des Sorgerechts, während ernstzunehmende Gefährdungen von Kindern den staatlichen Schutzauftrag herausfordern. Zwischen solchen Extremen liegt ein Kontinuum eines Kindeswohl-artigen Maßes, welches mit Methoden der Lebensqualitäts-Forschung beschrieben werden kann.

Im KiMiss Rating-Verfahren wurde diese Verhältnismäßigkeit mit Methoden der Skalenbildung untersucht und quantifiziert. Das Verfahren verwendet die sorgerechtliche Entscheidung als Surrogat-Parameter für Kindeswohl, weil fachkundige Personen in diesem Bereich mehr Erfahrungswerte dafür haben, welcher Sachverhalt welche Entscheidung erfordert, als sie Erfahrungswerte für einen Parameter haben, der über Jahre hinweg vergeblich oder kontrovers zu definieren versucht wurde.

Das Rating-Verfahren ergibt einen Score, der sich – in Anlehnung an Verlust von Lebensqualität – als relativer Verlust von Kindeswohl interpretieren lässt. Dies ermöglicht, verschiedene Formen von familiärer Gewalt in Relation zueinander zu stellen, mit dem Ziel, Entscheidungsträgern an Familiengerichten und in Jugendbehörden, doch auch Eltern und Familien, ein Instrument an die Hand zu geben, das bei den schwierigen und schwerwiegenden Entscheidungen zum Kindeswohl hilft, methodisch korrekt, nachvollziehbar und zuverlässig argumentieren zu können.

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Folgen von Vaterlosigkeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Oktober 2014

Mehr Informationen zu den Konsequenzen der Vaterlosigkeit finden Sie hier

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Väter zahlen drauf – beim Kindesunterhalt leben überholte Rollenbilder fort

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. August 2014

Der Mann zahlt, die Frau kümmert sich um die Kinder! Auch wenn dieses Rollenbild in der Praxis überwunden scheint, beim Kindesunterhalt lebt es fort. Egal, ob der Vater sich nach einer Trennung zu 30 oder 40 Prozent um seine Kinder kümmert, er zahlt immer 100 Prozent Unterhalt. Jetzt fordern Familienrichter das Unterhaltsrecht flexibler zu gestalten und den Kindesunterhalt gerechter zwischen Väter und Müttern aufzuteilen.

Männer zahlen drauf - beim Kindesunterhalt leben überholte Rollenbilder fort

Der Mann arbeitet und zahlt, die Frau kümmert sich um Kinder und Haushalt. Das war bei uns das Rollenbild der 50er Jahre, das wir längst überwunden glaubten. Eigentlich. Doch im deutschen Unterhaltsrecht lebt dieses Klischee munter weiter! Bei einer Trennung blecht meist der Mann, egal ob er sich um die Kinder kümmert oder nicht. Doch das geht an der heutigen Lebenswirklichkeit in der Regel vorbei. Lisa Wandt und Markus Pohl trafen Väter, die das nicht mehr hinnehmen wollen.

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Geteilte Elternschaft nach dem Scheitern der Partnerschaft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juli 2014

Auch nach dem Scheitern einer Beziehung bleiben Eltern in der gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder. Ein Modell, diese im Alltag zu praktizieren ist die ‚paritätische Doppelresidenz‘ bzw. das ‚Wechselmodell‘, bei dem die Kinder im 7 bzw. 14 tägigen Rhythmus abwechselnd vom Vater bzw. der Mutter betreut werden. Während die gemeinsame Sorge nach einer Scheidung inzwischen die rechtliche Regel ist, wird das Wechselmodell in Deutschland in weniger als 5 % der Trennungsfamilien praktiziert. Warum das so ist und ob eine paritätische Doppelresidenz überhaupt dem Kindeswohl mehr dient als die bisherige Praxis, möchte die Bundesregierung nun bis 2018 in einer breit angelegten Studie erforschen lassen.

Die Notwendigkeit einer derartigen Erhebung wurde von den über 100 Teilnehmenden an der ‚International Conference on Shared Parenting 2014‘ die vom 9. Bis zum 11. Juli im Wissenschaftszentrum Bonn stattfand, kompetent in Frage gestellt. Dort diskutierten mehr als 100 Wissenschaftler, Forscherinnen und Praktiker aus den verschiedenen mit dem Thema befassten Berufsfeldern sich unter anderem mit den Ergebnissen von fast 50 Studien zum Wechselmodell bzw. präsentierten eigene Studien und Erfahrungen.

Für Prof Neyrand aus Toulouse hängt die Zunahme des Wechselmodells seit den 70er Jahren in Frankreich unmittelbar mit der Diskussion um die Bedeutung der Väter für die Entwicklung der Kinder und den damit verbundenen neuen Rollenzuschreibungen zusammen. In dem Maße, wie die Bedeutung der Väter gewachsen ist, haben Mütter an Bedeutung verloren. Vor allem vor dem Hintergrund der Zunahme von Trennungen und Scheidungen ist die Beteiligung von Vätern ein guter Weg. Mit dieser Entwicklung sind auch neue Anforderungen an soziale Institutionen, das gesellschaftliche Umfeld verbunden, die Familien, Mütter und Väter  dabei unterstützen können, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen diese Entwicklung ebenfalls abbilden.

Dieser in der Praxis vollzogene Wandel bedeute eine Revolution und die in den vergangenen Jahren erfolgte Forschung hat die positiven Effekte vielfach bestätigt. Das Wechselmodell ist dabei mehr als ein Symbol, Kinder haben in ihm die Möglichkeit, nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht zu halten. Und um die Kinder geht es doch in erster Linie. Seine Schlussfolgerung: Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Dialog über die Vorzüge dieses Modells

Frau Prof. Sünderhauf aus Nürnberg, Verfasserin des deutschen Standardwerks ‚Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung‘, wies in ihrem Beitrag deutlich auf den Trend zum Wechselmodell in allen westlichen Industrienationen hin. Das von der Rechtsprechung bevorzugte Residenzmodell spiegelt in ihren Augen das traditionelle Familienbild des ausgehenden 19. Jahrhunderts wider und befördert eine destruktive Trennungskultur.

Schwerpunkt ihres Vortrags war die Zusammenfassung der Ergebnisse von 49 Studien zur Praxis und Auswirkungen des Wechselmodells seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Nur zwei dieser Studien kommen in der Konstellation von ‚hochstrittigen Eltern‘ zu negativen Ergebnissen. Zum Punkt ‚Zufriedenheit der Kinder‘ stellte sie folgende Ergebnisse dar:

  • Kinder im Wechselmodell sind ‚sehr zufrieden‘ mit ihrer familiären Situation (Eltern-Kontakt/ Eltern-Unterstützung) – deutlich zufriedener als Kinder die überwiegend bei einem Elternteil leben (Residenzmodell RM)
  • Kinder im Wechselmodell zeigen eine höhere allgemeine Lebenszufriedenheit als Kinder im RM
  • Kinder im WM zeigen eine höhere Zufriedenheit mit ihrer schulischen ituation als Kinder im RM und sind signifikant seltener Mobbing Opfer

Prof Kruk von der University of British Columbia, Canada stellte in seinem Beitrag die Bedürfnisse der Kinder vor die Rechte der Eltern und wie den Institutionen eine klare Aufgabe zu: „Die Bedürfnisse der Kinder sind ‚heilig‘ und sie kommen vor den Rechten. Zu jedem Bedürfnis gibt es eine entsprechende Verpflichtung. Es ist die Verantwortung der sozialen Institutionen, Eltern zu unterstützen, damit sie ihre Verantwortung gegenüber Kindern wahrnehmen können.“ Dazu reiche ein rechtlicher Ansatz nicht aus, die Verantwortung stehe vor dem Recht.

Der Verlust eines Elternteils bedeutet eine Entwurzelung und die Entfremdung eines Elternteils durch das andere sei nichts anderes als Missbrauch. Kinder im Wechselmodell verbringen insgesamt mehr Zeit mit beiden Eltern und profitieren von den Ressourcen von Vater und Mutter. Um Konflikte zu vermeiden empfahl er, das Wechselmodell als Regel einzuführen, „Kinder wollen beide Eltern“. Weiterlesen »

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Alles gut organisieren und klare Rahmenbedingungen schaffen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Juli 2014

(c) Wolf Leonhardt

Ulla Keienburg hat den Vollzeitvater Wolf Ehrhardt interviewt. Ehrhardt (46) ist seit 20 Jahren selbstständig. Der gelernte Koch und Schauspieler ist als Investmentfachmann für Innovationen und Prototypen tätig. Als getrenntlebender Vollzeitvater einer inzwischen 7-jährigen Tochter ein rücksichtvoller, liebender, bissiger, einsichtiger, fordernder und ständig verhandelnder Organisierer.

Was bedeutet denn für Sie der Terminus „Vollzeitvater“?

Meinen Sie etwa die „Vollzeitvaterschaft“, die nach der „Vollzeitschwangerschaft“ kommt? Ich bin in jedem Moment Vater und nicht nur in Teilzeit- also auch in den Momenten, wo ich meine Tochter nicht in meiner unmittelbaren Nähe habe. Ich habe Eleonore immer irgendwie bei mir, und mir fehlt etwas, wenn ich sie nicht sehe, nichts von ihr höre. Wenn ich nichts von ihrem Alltag wüsste, fühlte ich mich unvollständig.

Womit füllen Sie den Begriff „Vollzeitvater“?

Eleonore beeinflusst mein Denken, Handeln. Auch meine großen und kleinen Entscheidungen, die ich tagtäglich treffen muss. Denn Zukunft ist ja bekanntlich das, was wir heute tun. Ich versuche deshalb immer die väterliche Adresse zu sein, wenn sie sich bewusst oder auch unbewusst mitteilen möchte. Über welchen Kommunikationskanal auch immer: das kann das Telefon, eine Zeichnung, eine Bastelei oder auch eine Bockigkeit sein. Dabei ist es nicht von Bedeutung, dass wir immer einer Meinung sind, sondern nur, dass wir uns gegenseitig vertrauen und unsere gegenseitigen Bedürfnisse respektieren. Kurz gesagt: Ich möchte für meine Tochter da sein und an ihrem Erwachsen werden teilhaben- in guten und in schlechten Zeiten!

Welche Bedingungen müssen Ihres Erachtens in dem Leben von Vater, Mutter und Kind erfüllt sein, damit Sie überhaupt ein Vollzeitvater sein können?

Beiden Eltern, besonders bei getrenntlebenden Elternteilen, muss das Verständnis in den “wechselseitigen Verzicht” vorhanden sein. Eltern oder Elternteile, die nicht in der Lage sind, gemeinsam oder auch abwechselnd auf etwas zu verzichten, damit das Kind einen Vorteil daraus erlangen kann, sollten sich ernsthaft fragen, ob sich die eigenen Lebensansprüche mit dem ursprünglichen Kinderwunsch eigentlich arrangieren lassen.

Das heißt ja nicht, still zu leiden und bleich bei Kerzenlicht auf alles zu verzichten, um das Kind 24 Stunden lang mit überdimensionierter Fürsorge einzuengen. Es heißt nur, dass das Kind immer einen Ansprechpartner hat, an den es sich bei Bedarf wenden kann. Das kann auch eine andere vertraute und vom Kind akzeptierte Person sein, wie ein Horterzieher, die Großeltern oder auch die Mutter eines anderen Kindes. Ein enger und regelmäßiger Austausch zwischen allen – den beiden Elternteilen, mit befreundeten Eltern von Spielkameraden oder Lehrern und Erziehern und natürlich zwischen Eltern und Kind zu Bedürfnissen, Notwendigkeiten oder Unannehmlichkeiten – hält alles in Balance. …

Das komplette Interview ist auf ihrem Blog und im Magazin LOB nachzulesen.

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Bundesregierung will Kindeswohl nach Trennung der Eltern erforschen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juni 2014

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will ein „umfangreiches Forschungsprojekt“ zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl in Auftrag geben. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Absicht, dass bei diesem Vorhaben die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden soll.

Der Bundesvorsitzende Linsler gibt allerdings zu bedenken: „Es ist entscheidend, an wen dieser Forschungsauftrag geben wird. Bei nicht wenigen Studien steht ja bekanntlich das Ergebnis schon bei Vergabe fest. Die Zahlen basierend auf tendenziösen Fragen sind quasi eine Verbrämung der Ideologie. So ein Forschungsvorhaben dauert mehrere Jahre. In der Zeit passiert nichts.“ Linsler hofft dennoch, dass „das Forschungsvorhaben der Diskussion um erweiterten Umgang sowie gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung im Rahmen eines Wechselmodells neue Impulse gibt und Blockadehaltungen abbaut“.

ISUV gibt außerdem zu bedenken, dass es in europäischen Nachbarländern, in den USA sowie in Australien schon genügend Forschungen gibt. Die Forschungen dieser Länder seien auf Deutschland übertragbar, weil die sozialen Strukturen ähnlich sind.

Das sieht die Bundesregierung offensichtlich nicht so. So äußert der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion Marcus Weinberg: „Es ist bemerkenswert, dass bislang für Deutschland keine belastbaren wissenschaftlichen Befunde zum Kindeswohl nach Trennung der Eltern und bei Unterbringung in Pflegefamilien, … vorliegen, die die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt stellen.“ Die Union möchte „Forschungsdefizite beseitigen“.

Hintergrund für die Studie ist die Zahl von jährlich ca. 170.000 Kindern und Jugendlichen, die von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Tausende von Kindern und Jugendlichen erleben die Trennung ihrer nicht verheirateten Eltern. Etwa 30.000 dieser Kinder und Jugendlichen sind über Jahre einem starken Konflikt zwischen Mutter und Vater ausgesetzt

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Wechselmodell entspricht dem Kindeswohl

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juni 2014

In einem bisher viel zu wenig beachteten Urteil hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (AZ OLG Jena 2UF 295/11) entschieden, das es dem Wohl des Kindes dient, wenn dieses gleichen Kontakt zu beiden Elternteilen habe.

Das Oberlandesgericht erkennt an, das es (bis zur Einschulung) auch bei räumlicher Distanz zwischen den Eltern vorteilhaft sei, wenn das Kind zunächst erst einmal zu beiden Elternteilen die Bindung festigen und vertiefen kann, bis dahin sollte das Wechselmodell praktiziert werden. Vater bekommt Aufenthaltsbestimmungsrecht weil damit das Wechselmodell praktiziert werden kann. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:

„Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 16.05.2011 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für … auf den Antragsgegner übertragen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:

Es entspreche dem Kindeswohl am besten, wenn es weiterhin, wie in den zurückliegenden 18 Monaten, seinen jeweiligen Aufenthalt gleichberechtigt bei Vater und Mutter haben könne. Sowohl der Verfahrensbeistand als auch das Jugendamt hätten bestätigt, dass sich … (das Kind) altersentsprechend auf das Wechselmodell eingestellt habe und gut darin zurechtkäme. Beide Eltern seien in der Lage gewesen, verantwortungsbewusst und auch zunehmend sachlicher mit ihrer weiterhin bestehenden gemeinsamen Verantwortung für das Kind umzugehen.

Es bestehe kein Anlass, ohne stichhaltige Gründe von dem bisher praktizierten und bewährten Wechselmodell abzuweichen. Das Gericht habe sich dafür entschieden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen, da dieser die größere Gewähr dafür biete, dass das Wechselmodell auch weiterhin beibehalten werde. Sollte der Vater wortbrüchig gegenüber der Mutter werden, würde dies ggf. eine Abänderung der Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht rechtfertigen. …“

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Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 in Bonn

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Juni 2014

Vor dem Hintergrund des alarmierenden Anstiegs von psychosozialen Problemen und Entwicklungsstörungen bei Kindern getrennt lebender Eltern trafen sich am 21.-23. Februar 2014 in Bonn, Deutschland, 26 führende Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft, um eine neue internationale Organisation zu gründen, die sich der Forschung und Praxis der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als gangbarer und förderlicher Lösung für Kinder widmet.

Die neue Vereinigung führt den Namen Internationaler Rat für die Paritätische Doppelresidenz (International Council on Shared Parenting – ICSP). Paritätische Doppelresidenz bedeutet gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern. Der Zweck der Vereinigung besteht zum einen in der Verbreitung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte („Kindeswohl“) von Kindern getrennt lebender Eltern und zum anderen in der Formulierung von Empfehlungen zur Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Als Präsident der neuen Vereinigung wurde einstimmig Prof. Dr. Edward Kruk, University of British Columbia (Kanada), gewählt. Prof. Dr. Kruk erklärte: „Der ICSP ist die einzige internationale wissenschaftlich ausgerichtete Vereinigung, die sich auf das boomende Modell der Paritätischen Doppelresidenz konzentriert. Wir tragen umfassende aktuelle Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Paritätischen Doppelresidenz auf Kinder und Eltern zusammen und streben im Hinblick auf das Wohl der Kinder die Einbeziehung dieser wissenschaftlichen Daten in das Familienrecht, die Familienpolitik und die berufliche Praxis an.“

Die stellvertretende Präsidentin Dr. Chantal Clot-Grangeat, Chambéry (Frankreich), sagte: “Unser Ziel ist es, Lösungen zur Minderung der Probleme von Kindern durch das Auseinanderbrechen ihrer Familie zu finden, die in verringertem Selbstwertgefühl, Depressionen und möglicher Eltern-Kind-Entfremdung sowie in schulischem Versagen, Drogenmissbrauch und Kriminalität bestehen.“

Als erste größere Veranstaltung wird der ICSP die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 vom 9.-11. Juli 2014 im Wissenschaftszentrum Bonn durchführen. Diese interdisziplinäre Konferenz zum Thema „Die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis überwinden“ wird Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedensten Ländern der Welt zusammenbringen.

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Das Wechselmodell hat die beste Zukunft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Mai 2014

Immer mehr Väter möchten einen größeren Anteil am Leben ihrer Kinder nehmen, auch nach Trennung oder Scheidung, nicht nur zahlen, sondern auch Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Das „Wechselmodell“, bei dem Vater und Mutter das Kind bzw. die Kinder im wöchentlichen Wechsel betreuen ist dafür das Modell der Wahl. Die Familienrechtsexpertin Hildegund Sünderhauf erklärt im Gespräch mit ML mona lisa warum:

„… ZDF: Wie schätzen Sie die Entwicklung des Wechselmodells ein?

Sünderhauf: Das Wechselmodell boomt in Deutschland, die Nachfrage ist groß. Die Menschen interessiert das aus der eigenen Bedürfnislage heraus. Es gibt überhaupt keine Statistik in Deutschland darüber, wie Eltern, die getrennt leben, ihre Kinder betreuen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist die tatsächliche alleinige rechtliche Sorge nach Trennung und Scheidung die absolute Ausnahme, es sind verschwindend geringe drei Prozent. Die gemeinsame rechtliche elterliche Sorge hat sich in den letzten 20, 25 Jahren durchgesetzt, und ich bin mir sicher, in den nächsten 20 Jahren wird sich das Wechselmodell als das zu favorisierende Betreuungsmodell durchsetzen. In sehr vielen Fällen ist es bestimmt eine Lösung, die auch zu einer friedlicheren und kooperativen Kultur im Umgang mit Trennung und Scheidung führen wird, weil eben dieser Kampf ums Kind mit den Folgekämpfen wie Unterhaltsstreitigkeiten et cetera gar nicht mehr geführt werden muss.

ZDF: Was spricht für das Wechselmodell?

Sünderhauf: Das entscheidende Argument ist, dass die Kinder eine ebenso enge Bindung an beide Eltern haben oder entwickeln können, wie wenn sie mit Mutter und Vater zusammen leben und die sie sie für ihr Aufwachsen, für ihre Gesundheit, ihre Stabilität und psychisches Wohlbefinden gut brauchen können. Sie können an den Ressourcen beider Eltern teilhaben, an Zeit, Wissen, ökonomische Ressourcen, Verwandtschaft und Freundeskreis von zwei Eltern. Und es ist eine große Entlastung für Eltern sagen zu können, ich bin nur die Hälfte der Zeit verantwortlich für mein Kind, kann mich dann aber ganz konzentrieren. Und für den potenziellen Nicht-Residenz-Elternteil ist es natürlich ein großer Vorteil, mehr Zeit mit dem Kind zu haben, eine präsente Person im Leben des Kindes zu sein, mehr Einfluss zu haben, und es genießen zu können, Mutter oder Vater für ein heranwachsendes Kind zu sein, es dabei zu begleiten. …“

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Falsche Anreize für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. Mai 2014

Wenn Eltern sich scheiden lassen, gibt es oft Streit über den finanziellen Unterhalt und die Betreuung für gemeinsame Kinder. Das Grundmodell der Rechtsprechung ist schlicht: einer betreut, der andere zahlt. In der Regel ist das der Mann. Er passt dann jedes zweite Wochenende auf die Kinder auf. Doch immer mehr Väter kümmern sich auch nach der Scheidung häufiger um ihre Kinder, manche fast die Hälfte der Betreuungszeit. Trotzdem müssen sie weiter den vollen Unterhalt zahlen. Eine auch finanzielle Doppelbelastung, die Väter und Juristen beklagen. Sie fordern: Das Unterhaltsrecht muss dringend der gesellschaftlichen Realität angepasst werden.

Diese Forderung habe ich in meiner Stellungnahme, die der WDR für einen Westpol Beitrag heute bei mir aufgenommen hat, unterstützt. Ich bin auf die Sendung am kommenden Sonntag ab 19:30 Uhr, gespannt.

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