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Archiv für die 'Vater bleiben' Kategorie

Väter fordern gleichberechtigte Elternschaft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. April 2017

Der Verein Väteraufbruch für Kinder (VAfK) fordert mehr Rechte für Väter beim Sorgerecht. Männer wünschen echte Gleichberechtigung, gleiche Rechte für Väter nach der Trennung von der Ehefrau sähen viele Betroffene als größtes Problem von Männern an.

Der VAfK verweist in diesem Zusammenhang auf eine im Januar erschienene Studie des Bundesfamilienministeriums mit dem Titel ‚Männerperspektiven‘. Mit deutlichem Abstand auf Platz eins steht dort der Wunsch der Männer, nach einer Trennung als Vater die gleichen Chancen in Sorgerechtsfragen zu haben wie Mütter.

Männer haben demnach auch den starken Wunsch (Platz 3) danach, dass die Familienarbeit von Frauen eine größere Wertschätzung erfährt und Männer dieselben Rechte in der Partnerschaft haben, sich um Kinder kümmern zu können (Platz 2).

Diese zweite Studie nach einer ersten Erhebung 2007 zeige eine noch einmal deutlich gestiegene Bereitschaft von Männern und Vätern, sich gleichberechtigt in die Familie einbringen zu wollen. Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins: ‚Dass die gleichberechtigte Elternschaft mittlerweile wichtigster Wunsch von Männern ist, zeigt, dass wir mit unseren Forderungen richtig liegen. Die Politik muss nun endlich Taten folgen lassen und die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte, auch im internationalen Vergleich, aufholen.‘ Politische Konzepte sind bisher aber noch nicht erkennbar, kritisierte Markus Witt.

Auch aus Europa steigt der Druck auf die deutsche Politik. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im Oktober 2015 mit ihrer einstimmig angenommenen Resolution »Gleichstellung und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter« eben diese Gleichstellung von Vater und Mutter, welche eigentlich auch das deutsche Grundgesetz vorsieht, eingefordert. Bislang hieß es dazu aus dem Justizministerium lediglich, man beabsichtige nicht, die Resolution zeitnah umzusetzen.

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VÄTERWEGE – Coaching für Väter in Konflikt- und Trennungslagen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. März 2017

Das Angebot wird geleitet von zwei professionell ausgebildeten und erfahrenen Coachs, die zudem selber trennungerfahrene Väter sind. Die Gruppe ist Schutz-, Trainings- und Stärkungsraum, um mit einem neuen Blick auf die Lage zu schauen. Die Teilnehmerzahl ist auf zehn Personen beschränkt.

  • Ist deine Partnerschaft/Ehe in die Brüche gegangen?
  • Nehmen die Konflikte zwischen dir und deiner „Ex“ überhand?
  • Hast du den Eindruck, Jugendamt und Familiengericht verstehen dich nicht?
  • Befürchtest du vielleicht, dass du dein/e Kind/er kaum noch siehst oder gar „verlierst“?
  • Oder willst du wissen, wie du mit deiner Ohnmacht und Wut umgehen kannst, um mit neuer Kraft und neuen Ideen deine Elternschaft trotz Trennung zu leben?

Dann melde dich zu dieser Gruppe an!

Start der Gruppe ist am 25. April 2017 – 10mal/14täglich, Leitung: Theo Brocks, Christian Gärtner, Kosten: 120 €/ermäßigt: 80 €, Ratenzahlung möglich

Veranstalter ist Väter in Köln e.V. – Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und Mitglied im Paritätischen. Hier geht es zu weiteren Infos und Anmeldung

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Trennungskinder und ihre Familien – Wirtschaftliche und soziale Lage

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. März 2017

Die hessenstiftung veranstaltet gemeinsam mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Hessen, dem Väteraufbruch für Kinder e.V., Bundesverband, dem Deutschen Kinderschutzbund / Landesverband Hessen e.V. und der Katholische Erwachsenenbildung Bildungswerk Frankfurt am 17. März 2017,  von 9:30 bis 17:00 Uhr in Frankfurt am Main, im Haus am Dom, einen Fachtag zur Situation von Trennungskindern und ihren Familien.

Wenn sich Eltern als Paar trennen, ist die Familie noch lange nicht zu Ende. Eltern und Kinder bleiben in ihren familiären, aber auch in ihren wirtschaftlichen Beziehungen, miteinander verbunden. Die Kinder sind von diesem Übergang, der sich häufig als Bruch darstellt, besonders betroffen. Wirtschaftlich bestehen für getrennte Familien weiterhin hohe Abhängigkeiten. Eltern bleiben über die bestehenden Unterhaltsregelungen hinaus so lange miteinander verbunden, bis die Kinder ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können.

Bei der Tagung soll der Blick auf das gerichtet werden, was für Kinder wirtschaftlich und sozial geschieht, wenn sich die Eltern trennen. Das neu zu strukturierende Familienleben erfordert einen wesentlich höheren Aufwand. Plötzlich sind zwei Mieten zu bezahlen und zwei Haushalte zu finanzieren. Der Synergieeffekt, den das bisherige gemeinsame Haushalten mit sich brachte, fällt weg. Damit Trennung nicht zum Beziehungsabbruch zu den Kindern führt, braucht es einen großen Aufwand zur Aufrechterhalten der Beziehungen: zwischen den Eltern und von den Kindern zu beiden Eltern. Oft sind weite Entfernungen in unterschiedlichen Orten zu überwinden. Die Kinderbetreuung muss völlig neu organisiert werden. Notwendige berufliche Veränderungen sowie eine eingeschränkte Gesundheit – oft eine Trennungsfolge – können ebenfalls zu einer Verschlechterung der Lebenslage führen.

Wirtschaftlich gesehen ist jede Elterntrennung ein Desaster. Der erhöhte Aufwand wird durch keine Unterstützungsleistung wirklich kompensiert. Die eintretende „Familienarmut“ führt zur Kinderarmut.

In einem ersten Fachbeitrag wird Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Justus-Liebig-Universität Gießen, die wirtschaftlichen Veränderungen anhand verschiedener Rechnungen für unterschiedliche Haushaltstypen darstellen. Kinder sind doppelt betroffen. Leiden sie zunächst unter dem Familienkonflikt, der Trennung und häufig unter einem Beziehungsabbruch, so führt die wirtschaftliche Situation ihrer Familie verschärfend zu einem Armutsdasein mit allen negativen Folgen in einer Wohlstandsgesellschaft. Wie leben Trennungskinder in einem Armutsszenario? Welche Lebensbedingungen erwarten sie? Welche Resilienzfaktoren helfen ihnen, sich trotz aller Widrigkeiten gut zu entwickeln? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Danijela Galic, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Mitautorin der Studie „Kinder.Armut.Familie.“), in ihrem Beitrag.

In vier Workshops soll anschließend nach möglichen Wegen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lebenslagen von Trennungskindern und ihren Familien gesucht werden. Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Ideen und Vorschläge einzubringen. In einer Schlussrunde werden die aufgeworfenen Fragen und Forderungen mit Sozial- und Familienpolitiker/innen aus Hessen diskutiert, die für den Deutschen Bundestag kandidieren.

Eine Anmeldung ist hier möglich.

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Das Residenzmodell ist kein gesetzliches Leitbild – Urteil des BGH zum Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Februar 2017

Der unter anderem für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Februar entschieden, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf.

Die Veröffentlichung des Urteils am 27. Februar lässt bei Befürwortern wie Gegnern des Wechselmodells die Wellen hochschlagen. Während es von Vätervertretern einhellig begrüßt wird, so erklärt Markus Witt, Vorsitzender des Väteraufbruch für Kinder und Sprecher der Initiative Doppelresidenz: „„Wir begrüßen sehr, dass damit konfliktverschärfendes Verhalten von Eltern mit dem Ziel, die Doppelresidenz zu verhindern, ein Ende finden wird“, polemisieren die GegnerInnen.

So schreibt Gunnar Schupelius in der Berliner Zeitung: „Meine Güte, wie blauäugig sind diese Juristen! Wissen sie überhaupt, was eine feindselige Trennung der Eltern für furchtbare Schäden in der Seele des Kindes anrichtet? Das verunsicherte, geplagte, traurige Kind soll also mit dem Richter über das Wechselmodell diskutieren? In welchem Alter? Mit drei Jahren oder mit sechs, mit neun oder mit 13?“

Der Deutsche Juristinnenbund will Mütter dauerhaft auf die Rolle der Hausfrau festlegen „Vor allem dann, wenn die Aufgabenteilung in der Ehe die Kinderbetreuung der Mutter zugewiesen hat, bestehen ernste Zweifel daran, dass die paritätische Betreuung nach Trennung der Eltern das „Beste“ für das Kind ist.“

Und im Internet hat eine Mütterinitiative eine Petition gegen das Urteil gestartet, die u.a. folgendermaßen begründet wird: „Die Einteilung des Lebens eines Kindes in zwei Hälften zur Befriedigung der Eigentumsinteressen der Eltern an der Lebenszeit des Kindes hat für den Alltag und die Gesundheit des Kindes weitreichende Folgen.“

Außer Acht gelassen wir dabei von Allen, dass eine Trennung oder Scheidung immer dazu führt, dass auch das Leben der Kinder in verschiedenen Sphären stattfindet und wenn Väter und Mütter sich nicht vor, während oder nach einer Trennung einigen können, ein Gericht dies entscheidet. Beim ‚klassischen‘ Residenzmodell sind ist das Verhältnis etwa 75 zu 25. In der vielfältigen Wirklichkeiten liegt es häufig zwischen dieser Marge und dem Idealfall von 50 zu 50. ‚Aufgeteilt‘ wird das Kind also in jedem Fall, es sei denn ich grenze einen Elternteil, den Vater?, aus.

Genau das war die Ausgangslage in dem vorliegenden Fall: Der Sohn hält sich bislang überwiegend bei der Mutter auf. Im Mai 2012 trafen die Eltern eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Im vorliegenden Verfahren erstrebt der Vater die Anordnung einer Umgangsregelung in Form eines paritätischen Wechselmodells. Er will den Sohn im wöchentlichen Turnus abwechselnd von Montag nach Schulschluss bis zum folgenden Montag zum Schulbeginn zu sich nehmen. Das Amtsgericht hat den Antrag des Vaters zurückgewiesen. Dessen Beschwerde ist vor dem Oberlandesgericht ohne Erfolg geblieben.

Auf die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde des Vaters hat der BGH den Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen. Denn

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. … Weiterlesen »

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Bundesgerichtshof stärkt Umgangsrecht biologischer Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. November 2016

Es ist eine Entscheidung (Aktenzeichen XII ZB 280/15) von großer Bedeutung. Vor allem für leibliche Väter, die Schwierigkeiten haben, das Umgangsrecht mit ihren Kindern durchzusetzen. Dies kann etwa passieren, wenn ihre Kinder in einer anderen Familie aufwachsen, und die Eltern dort den Kontakt zwischen biologischem Vater und seinem Kind ablehnen

Erstritten hat die Entscheidung ein Nigerianer, der schon seit vielen Jahren vor Gericht für sein Umgangsrecht kämpft. Vor elf Jahren hatte er mit einer verheirateten Frau Zwillinge gezeugt. Noch vor deren Geburt lebte die Mutter wieder mit ihrem Ehemann zusammen. Mit ihrem Ehemann hatte sie bereits drei Kinder. Nach dem Gesetz ist der Ehemann auch der rechtliche Vater der Zwillinge, obwohl sie nicht von ihm abstammen. Denn laut Gesetz ist zunächst einmal derjenige der rechtliche Vater eines Kindes, der mit der Mutter verheiratet ist.

Der leibliche Vater forderte von Anfang an Umgang mit seinen Kindern. Doch das Ehepaar lehnte dies ab. Der leibliche Vater ließ sich allerdings nicht beirren. Er klagte, zunächst ohne Erfolg. Auch eine Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Daraufhin zog er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und bekam dort Recht. Daraufhin änderte der deutsche Gesetzgeber vor drei Jahren das Familienrecht – und stärkte das Umgangsrecht von leiblichen Vätern. Nach der neuen Vorschrift hat ein leiblicher Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Der Bundesgerichtshof hat diese Vorschrift nun zum ersten Mal ausgelegt und präzisiert, wie sie anzuwenden ist. Wenn – wie im konkreten Fall geschehen – die rechtlichen Eltern behaupten, dass die Kinder durch den Umgang psychisch überfordert werden, müssen die Familiengerichte diese Behauptung streng überprüfen. Das bedeutet, dass Kinder, wenn sie alt genug sind, vom Gericht dazu auch befragt werden müssen.

Außerdem haben die Kinder das Recht zu erfahren, von wem sie abstammen, auch wenn die rechtlichen Eltern dagegen sind. Wenn sich die rechtlichen Eltern weigern, den Kindern Auskunft darüber zu geben, steht es im Ermessen des Familiengerichts, auf welche Art und Weise die Kinder informiert werden.

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Wie werden unsere Kinder im Jahr 2025 aufwachsen?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Oktober 2016

Der Familienkongress steht ganz im Zeichen der nächsten Bundestagswahl, aber auch der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und den diskutierten familienpolitischen Reformen. Mit der nächsten Bundestagswahl werden die Weichen für die Regierung der nächsten vier Jahre gestellt. In diesem Zeitraum stehen wesentliche grundlegende Veränderungen an. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit Fragen zur Zukunftsperspektive für Familien zu beschäftigen.

Ein gut funktionierendes Familiensystem betrifft alle Beteiligten gleichermaßen. Aus diesem Grunde wird dieser Kongress gemeinsam vom „Verband berufstätiger Mütter“ (VBM) und „Väteraufbruch für Kinder“ (VAfK) durchgeführt. Die Politik muss die Voraussetzungen hierfür gestalten, daher werden wir zum Abschluss des Kongresses ein Gespräch mit Familienpolitikern aller Parteien führen.

Kinder kommen hilflos auf die Welt und sind vor allem auf die liebende Sorge ihrer Eltern angewiesen. Diese wiederum brauchen Unterstützung von Staat und Gesellschaft. Ein bekanntes afrikanisches Sprichwort bringt es auf den Punkt: „Es braucht zwei, damit ein Kind auf die Welt kommt, und es braucht ein ganzes Dorf, damit es aufwachsen kann!“

Wir fragen: Wie werden unsere Kinder im Jahr 2025 aufwachsen? Haben sie von Anfang an liebevoll sorgende Väter und Mütter zur Verfügung? Welche Bedingungen haben diese, um die Anforderungen in Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren zu können? Wie ergeht es den Kindern, wenn sich die Eltern trennen?

„Allen Kindern beide Eltern!“ so lautet seit der Gründung 1988 das Motto des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK). Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) kämpft seit seiner Gründung 1990 für Chancengleichheit von Müttern im Beruf und für ein stärkeres Engagement der Väter in der Familie.

Unser gemeinsamer diesjähriger Familienkongress richtet sich an engagierte Eltern, an die Fachöffentlichkeit und Verantwortliche aus der Wirtschaft, aber vor allem an unsere familienpolitisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden, die die Rahmenbedingungen für Mütter und Väter bestimmen.

Wir haben Referentinnen und Referenten eingeladen, die aktuelle Trends des Familienlebens und zukünftige Entwicklungslinien einer familien- und kinderfreundlichen Politik aufzeigen. Wir wollen an drei Tischen im Worldcafé mit den Kongressteilnehmer/innen Ideen und Visionen „durchspielen“ und schlussendlich mit Familienpolitiker/innen der Bundestagsfraktionen die Ergebnisse und unsere Forderungen diskutieren.

Der Kongress „Zukunft Familie Wie werden unsere Kinder 2025 aufwachsen?“ findet am 12. November 2016 von 10:00 bis 19:00 Uhr in Halle an der Saale statt

Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme und zur Mitgestaltung einer zukunftsweisenden Familienpolitik ein. Die Details zum Programm und zu den organisatorischen Bedingungen finden Sie im angehängten Flyer. Weitere ausführliche Informationen stehen auf der Kongresswebseite zur Verfügung.

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Populistische Luftnummern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. August 2016

Statt Väter ihren Wünschen entsprechend zum Beispiel durch das Wechselmodell zu ermöglichen, auch nach einer Trennung oder Scheidung mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und die eigentlich gewollte partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu stärken, machen die SPD-PolitikerInnen Maas, Schwesig und Gabriel zum Thema Unterhaltsrecht nicht durchdachte Vorschläge. Mehr noch, die Idee des Führerscheinentzugs für nicht zahlende Väter ist blanker Populismus.

Frank Wahlig, SWR Korrespondent im ARD-Hauptstadtstudio kommentierte die Ankündigen gestern in der Tagesschau folgendermaßen:

„Es ist typisch für diese Art von Sozialdemokraten: Mit Strafe drohen – und Erziehung meinen. Auch typisch: Nur von Vätern zu reden, die den Unterhalt prellen. Machen Mütter so etwas nicht? Nur die Männer? Sonst sind diese Funktionäre doch bis aufs Komma so korrekt.

Manuela Schwesig als strenge Mater Dolorosa aller alleinerziehenden Frauen. Väter prellen Unterhalt – die Ministerin weiß das ganz genau. Eigentlich ist diese Wortwahl schon feministischer Unsinn. Unterhalt nicht zahlen, ist schon ein Kunststück. Der Staat pfändet Gehalt im Interesse der Mutter. Nur: Wo vom Vater nichts oder zu wenig zu holen ist, muss der Staat einspringen. Das ist halt so. Die Gründe prüft das Amt. Und das ziemlich genau.

Wenn kein Unterhalt pfändbar ist, dann ist der biologische Vater wohl ein armer Tropf oder noch in Ausbildung. Ihm das Auto oder den Führerschein wegzunehmen, macht den Vater noch ärmer, als er schon ist. Dann ist erst recht kein Unterhalt zu erwarten.

Im Sinne der Gleichberechtigung könnte der Unterhalt an die Mutter auch gestrichen werden, wenn sie den Umgang des Kindes mit dem Vater verhindert. Oder der Führerschein entzogen werden. Alleinerziehende Mütter sind ja nur gut. Aber das ist für die Ministerin erst gar kein Thema. Würde sich mit ihrer Frauenpolitik auch gar nicht vertragen.

Die SPD-Funktionäre und ihre populistische Luftnummer: Wo steht’s geschrieben? In der „Bild“-Zeitung. Da werden morgen schon Fish and Chips eingewickelt.“

Den Kommentar können Sie auch nachhören.

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Im Jugendamt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Juni 2016

im_jugendamt

Darf ein Kind bei den Eltern bleiben, oder kommt es in eine Pflegefamilie? Wie soll man entscheiden? – Fragen, die über das Leben von Kindern und Eltern entscheiden, sind für die Sozialarbeiter des Jugendamtes Bergisch Gladbach an der Tagesordnung. Über zwei Jahre hinweg begleitete Filmemacher Wolfram Seeger Frau Mirski und ihre Kollegen bei ihrer täglichen Arbeit um das Kindswohl. Ein Dokumentarfilm über bewegende menschliche Schicksale und einen Beruf, der ein Höchstmaß an Verantwortung erfordert.

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Der Streit ums Kind

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. März 2016

Als Michael und seine Frau sich trennten, war klar: beide sollten das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn behalten. Doch es kam anders: Das Kind ist in Nicaragua, der Vater hat keinen Kontakt.

ml Streit ums Kind

Ein Beitrag in ML mona lisa im ZDF am 5. März 2016

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Keinen Kontakt zum Vater haben dürfen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Februar 2016

Eine Trennung der Eltern: dass die für Kinder traumatisch sein kann, steht außer Frage. Bei den meisten Scheidungen oder Trennungen sind sich die Eltern auch bewusst, dass sie ihre Kinder darunter möglichst wenig leiden lassen möchten und versuchen, konstruktiv die Trennung zu bewältigen. Bei Trennungen, die mit großen seelischen Verletzungen oder sogar mit körperlicher Gewalt einhergehen, geht das meist nicht. Häufig geraten dann auch die Kinder in die Trennungsstreitigkeiten und werden dann gegen den Partner, bei dem die Kinder nicht leben, instrumentalisiert. Bei 40% aller Trennungen kommt es, so eine Schätzung von Wissenschaftlern, zu einem zumindest zeitweiligen Kontaktabbruch des Kindes zu einem der Elternteile.

Manchmal instrumentalisiert ein Elternteil das Kind gegen das andere Elternteil, um eigene Verlustängste zu reduzieren und Hass- und Rachegefühle dem früheren Partner gegenüber auszuleben. Die Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung wird nicht wahr- oder billigend in Kauf genommen.

Das instrumentalisierende Elternteil ist meist davon überzeugt, dass es besser für das Kind ist, ohne den anderen Elternteil aufzuwachsen. Ihr Motto ist oft: Klar sind beide Eltern wichtig für Kinder, aber nicht DIESER Vater bzw. DIESE Mutter. Oder sie gestehen vordergründig sogar zu, dass es wichtig ist, Kontakt zu halten, behindern dann aber die Kontaktaufnahme soweit wie möglich. So helfen sie nicht mit, wenn es um den Transport von einem Ort zum anderen geht, sie verweigern sich gemeinsamen Gesprächen mit dem oder der Ex, wenn es um die gemeinsame Sorge geht. Manchmal werden selbst von Fachleuten begleitete Kontakte als unzumutbar für das Kind abgelehnt.

Die Erfahrung von Experten ist es, dass Sozialarbeiter, Gutachter und Richter sich scheuen, mit wirksamen Maßnahmen gegen Eltern vorzugehen, die es ablehnen, dass oder die Ex sich auch um das gemeinsame Kind kümmert.

Die Sozialarbeiterin und Mediatorin Wera Fischer schreibt dazu: „Argumentiert wird damit, Zwang gegen den manipulierenden Elternteil verstärke die Angst des Kindes, diesen Elternteil zu verlieren. Das lässt aber übersehen, in welchem Dilemma das Kind steht. Dessen Verleugnen seiner Liebe zum anderen Elternteil geschieht nicht freiwillig, sondern ist aufgezwungen. Das Kind verzichtet darauf, seine Bedürfnisse und Wünsche hinsichtlich des anderen Elternteils zu äußern, weil es sich sonst Konflikten mit dem manipulierenden Elternteil aussetzt, was die eigene Beziehung zu dieser Bezugsperson belastet (oder aus Sicht des Kindes sogar gefährdet).

frauTV zeigt am Donnerstag um 22:10 Uhr die Geschichte von Bettina, die ihren Vater mehr als 20 Jahre nicht gesehen hat.

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