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Unterhaltsvorschuss – Die meisten Väter können nichts zurückzahlen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. September 2019

In den meisten Fällen kann der Staat den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden nicht zurückfordern. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) präsentierte am Donnerstag in Berlin neue Berechnungen ihres Ministeriums, wonach 61 Prozent der unterhaltspflichtigen Elternteile finanziell gar nicht in der Lage sind, für ihre Kinder aufzukommen. In 90 Prozent aller Fälle sind das die Väter.

Den staatlichen Vorschuss erhalten Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil nicht zahlt. Aufgabe der Finanz- und Jugendämter ist es, zu überprüfen, ob der Vater Unterhalt zahlen kann und den Vorschuss zurückzufordern. Andernfalls kommt der Staat dauerhaft für den Unterhalt auf.

Giffey sagte, der Rückgriff der Jugendämter auf die unterhaltspflichtigen Elternteile sei nur in 39 Prozent der Fälle möglich. Darauf müssten sich die Behörden konzentrieren. Dass der Staat den Unterhaltsvorschuss für alle Kinder zurückverlangen könne, sei eine „unrealistische Vorstellung“, erklärte die Ministerin.

Nach Giffeys Angaben gaben Bund und Länder im vergangenen Jahr 2,1 Milliarden Euro für den Unterhaltsvorschuss aus. 13 Prozent dieser Summe konnten von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückgeholt werden. Seit der Reform im Jahr 2017 hat sich nach Angaben des Ministeriums die Zahl der Kinder, die Unterhaltsvorschuss bekommen, auf 805.000 verdoppelt. Die Zahlung wurde um sechs Jahre bis zum 18. Geburtstag verlängert, um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern.

Giffey sagte, nach der Reform sei es zunächst darum gegangen, allen Kindern den Vorschuss zu zahlen, die darauf Anspruch haben. Nun müsse der Fokus darauf gelegt werden, bei den zahlungsfähigen Elternteilen die Rückforderungen durchzusetzen. Bund und Länder hätten daran ein gemeinsames Interesse. Der Bund übernimmt 40 Prozent, die Länder zahlen 60 Prozent der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss.

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