der VAETER.blog

lebe deinen Traum!

Archiv für September, 2017

Kinder sind bei tatsächlich geteiltem Sorgerecht weniger gestresst

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. September 2017

Kinder, die überwiegend bei einem Elternteil leben, sind eher gestresst als jene, die zwei Zuhause haben. Die Vorteile überwiegen – und das unabhängig vom Ausmaß des Konflikts zwischen den Eltern oder zwischen einem Elternteil und dem Kind. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Universität Stockholm.

Eine Erklärung für die Vorteile der Doppelresidenz könnte sein, dass Kinder, welche die meiste Zeit ohne einen Elternteil leben, Ressourcen wie Verwandte, Freunde und Geld verlieren. Frühere Studien hatten auch ergeben, dass Kinder sich Sorgen über den abwesenden Elternteil machen, was laut Forschungsleiter Jani Turunen zu mehr Stress führt.

Dass Kinder, die Vollzeit mit einem Elternteil leben, psychisch in schlechterem Zustand sind, ist erwiesen. Die aktuelle Studie untersuchte jedoch gezielt Stress. Geteiltes physisches Sorgerecht bedeutet, dass das Kind tatsächlich gleich viel oder fast gleich viel Zeit mit beiden Eltern in zwei getrennten Haushalten verbringt. Für die Studie wurden Daten der „Surveys of Living Conditions in Schweden“ für die Jahre 2001 bis 2003 und Registerdaten herangezogen.

Schweden gilt oft als Vorreiter bei neuen Familienformen und beim Verhalten bei Scheidung, Schwangerschaft und Familienrekonstruktion. Daher sind die Ergebnisse der Studie für die heutige Situation in vielen europäischen Ländern relevant. Laut Turunen entspricht sie jener in Schweden vor 15 Jahren. Für die Umfrage beantworteten 807 Kinder mit verschiedenen Wohnformen Fragen zur Stresshäufigkeit und wie gut oder schlecht sie mit ihren Eltern auskamen. Die Eltern gaben an, wie gut das Verhältnis zu ihrem früheren Partner war.

Die im „Journal of Divorce & Remarriage“ veröffentlichten Studienergebnisse zeigen, dass Kinder, die nur mit einem Elternteil leben, wahrscheinlicher mehrmals in der Woche gestresst sind. Das gilt auch dann, wenn die Eltern eine schlechte Beziehung zueinander haben oder wenn die Kinder mit beiden schlecht auskommen. Die Sorge, dass geteiltes physisches Sorgerecht durch eine instabile Lebenssituation zu mehr Stress für die Kinder führen könnte, beruht laut Turunen auf theoretischen Annahmen und nicht auf empirischer Forschung.

Kinder in dieser Lebensform sind gestresst, weil sie eine aktive Beziehung zu beiden Elternteilen haben. Sie ist laut früheren Studien für das Wohlbefinden von Kindern wichtig. Die Kinder nehmen die Beziehung als besser wahr und beide Elternteile können in ihrer Rolle aktiver sein. Das Leben mit beiden Eltern bedeutet für die Kinder keine Instabilität. Es handle sich nur um die Anpassung an eine andere Wohnsituation. Regelmäßiger Wechsel zwischen den Haushalten und ein guter Kontakt bringe vielmehr Stabilität.

Quelle

Abgelegt unter Politik, Vater bleiben | Keine Kommentare »

2. Zukunftsgespräch „Gemeinsam getrennt erziehen“

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. September 2017

Im Juli 2017 hat das erste Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ im Familienministerium stattgefunden. Dabei ging es vor allem um das Thema, wie Familienpolitik Eltern, die ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen wollen, besser unterstützen kann.

Beim zweiten Zukunftsgespräch im BMFSFJ am 20. September, steht die Perspektive der Kinder im Mittelpunkt und es geht um die Frage, welche Unterstützung Kinder und ihre Eltern vor, während und nach der Trennung brauchen, damit Kinder bei ihren getrennten Eltern gut aufwachsen können, und wie die Partnerschaftlichkeit der Eltern unter Einbeziehung der Kinderinteressen gestärkt werden kann. Anhand von wissenschaftlichen Vorträgen und Beispielen aus der Praxis wird beleuchtet, wie die Kinder im Trennungsprozess im Blick behalten werden können, und dies in Vertiefungsgesprächen weiter erörtern.

Aus dem Programm:

GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN aus der Perspektive des Kindes Deutsche Liga für das Kind, Ausschnitte aus dem Film „Kinder lassen sich nicht scheiden – Hilfen für Kinder bei Trennung der Eltern“

Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ Prof. Dr. Franz Petermann, Universität Bremen,

ImpulsvorträgeDas Kind im Blick behalten: Wie geht es den Kindern bei Trennung und Scheidung ihrer Eltern und welche Unterstützung brauchen sie und ihre Eltern?

Prof. Dr. Sabine Walper Deutsches Jugendinstitut, München eine Übersicht über nationale und internationale Forschungsbefunde

Silke Naudiet Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke), Fürth und Gesine Götting, Landkreis Peine – Jugendamt zum Thema: „Begleitung und Beratung von Familien vor, während und nach der Trennung und Scheidung der Eltern durch die Kinder- und Jugendhilfe

Nach der Mittagspause wir es ein Grußwort der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley geben. Anschließend werden drei Best Practice Beispiele präsentiert und nach thematischen Vertiefungsgesprächen gibt es eine Abschlussdiskussion.

Abgelegt unter Rechtssprechung, Vater bleiben | Keine Kommentare »

Ressourcen nutzen – die Effekte aktiver Vaterschaft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. September 2017

Parenting Matters: Supporting Parents of Children Ages 0-8” gibt Forschungsergebnisse zu elterlichen Handeln wieder und identifiziert effektive Ansätze. Der Bericht zeigt ebenfalls Wege auf, wie Beratungsstellen Eltern wirksam unterstützen können .

Jetzt sind die wichtigsten Ergebnisse auch in Infografiken zusammengestellt worden.

Quelle

Abgelegt unter Kinder | Keine Kommentare »

Männer werden diskriminiert

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. September 2017

… Anne Seth greift im ‚Spiegel‘ ein ‚heikles‘ Thema auf und belegt ihre Thesen mit zahlreichen Beispielen und Aussagen aus Politik und Praxis. Dies gilt insbesondere für Väter nach einer Trennung: Sie müssen Unterhalt zahlen, werden aber als Elternteil oft nicht ernst genug genommen.

„… Wenn ein Vater nach einer Trennung mehr sein will als nur Wochenend- und Spaßpapa, hat er gegen den Willen der Mutter oft kaum eine Chance dazu. Schätzungen des Familiengerichtstages zufolge ist in etwa 95 Prozent der strittigen Fälle der Lebensmittelpunkt eines Kindes bei der Mutter zu verorten.

Das geltende Unterhaltsrecht geht noch vom Modell Familienernährer aus. Ob ein Vater nur alle zwei Wochen zu Besuch kommt oder die Kinder mehrere Tage die Woche zu sich nimmt, spielt für seine finanziellen Verpflichtungen der Mutter gegenüber oft keine Rolle.

Statistisch wird nach einer Trennung nach wie vor nur der Elternteil erfasst, bei dem die Kinder leben – er gilt pauschal als „alleinerziehend“. Zu 89 Prozent besteht diese Gruppe aus Müttern, die finanziell oft unter verheerenden Bedingungen leben. …

Was aber ist mit den Vätern dieser Kinder? Über sie weiß man oft nur, dass erschreckend viele keinen oder zu wenig Unterhalt für ihre Kinder bezahlen. Aber wie jene dastehen, die sich sehr wohl um ihre Kinder kümmern, ist weitgehend unbekannt. Was bedeutet die Trennung für sie finanziell? Wie viel Anteil haben sie an der Kindererziehung? Aussagekräftige Statistiken und Untersuchungen dazu gab es lange keine.

Erst Mitte Juli dieses Jahres veröffentlichte die neue Familienministerin Katarina Barley (SPD) eine vielsagende Umfrage unter getrennten Eltern. Vor allem Väter wünschen sich demnach mehr Kontakt zu ihren Kindern – und fordern bessere rechtliche und finanzielle Unterstützung, wenn eine Familie auseinanderbricht. Aus gutem Grund. …

Dem deutschen Unterhaltsrecht liegt das Prinzip zugrunde, dass einer die Kinder erzieht und der andere für sie zahlen muss. Aus dieser Logik heraus entstand 1962 die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die in ihrer Grundstruktur bis heute gilt. Sie weist den Lebensbedarf eines Kindes aus, gestaffelt nach Alter und nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. In der Regel muss also im Streitfall nur einer seine finanziellen Verhältnisse offenlegen, schon das bringt viele Väter auf die Palme.

Besonders ungerecht aber ist: Wie viel Betreuung dieser Elternteil übernimmt, wird in der Unterhaltstabelle nicht berücksichtigt. So mancher Vater zahlt deshalb den vollen Satz, obwohl er genau wie die Mutter ein Kinderzimmer vorhält und eine zweite Garnitur an Kleidung – und einen guten Teil der Betreuung übernimmt. …

Auch ein anderes Eingeständnis ist überfällig: Soviel auch noch getan werden muss, um Frauen beruflich und damit auch finanziell die gleichen Chancen zu ermöglichen wie Männern – es gibt auch Bereiche, in denen es Männer aufgrund ihres Geschlechts schwer haben.

Im Bundesfamilienministerium scheint sich diese Einsicht langsam durchzusetzen. Mitte Juli lud das Haus Interessenvertreter und Fachleute zu einem „Zukunftsgespräch: Gemeinsam getrennt erziehen“ ein. Erstmals wurde eine vom Allensbacher Institut durchgeführte Studie präsentiert, die die Lebensrealitäten getrennter Familien untersuchte. 35 Prozent der befragten Väter wünschen sich mehr Kontakt zu ihren Kindern. Und rund die Hälfte aller Befragten wünscht sich eine gleichberechtigte Betreuung der Kinder.“

Quelle

Abgelegt unter Politik, Rechtssprechung, Rolllenbilder, Vater bleiben | Keine Kommentare »

Die neue Papa Lese Liste ist da

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. September 2017

„Damit die Väter von Anfang an das richtige Buch lesen.“ So begründet der Hildener Vorlese-Vater und Buchrezensent Christian Meyn-Schwarze sein neues Projekt: Eine „Papa-Liste“ mit über dreihundert lieferbaren Büchern und anderen Medien, die sich vor allem an Väter wendet.

In der Liste enthalten sind Ratgeber für werdende Väter, Unterhaltsames für genervte Männer mit dem Baby bis zu wunderschönen Bilderbüchern, in denen Väter mit ihren Kindern die Hauptrolle spielen.

Zu besseren Orientierung ist die Liste in einzelne Rubriken nach Alter des Kindes aufgeteilt, beginnend mit dem „Vater mit Baby“, dann bis zum Kindergarteneintritt, Bilderbücher für Papas mit Kindergartenkinder, es folgen empfehlenswerte Vorlese- und Erstlesebücher für Schulkinder und schließlich erste Romane für Jugendliche, in denen der Vater eine zentrale Rolle spielt.

In einem weiteren Kapiteln werden Bilderbücher vorgestellt, die Kindern helfen, wenn der Vater auszieht. Ergänzend gibt es Buchtipps für allein- bzw. getrennterziehende Väter oder „soziale Väter“, die ein Kind adoptiert oder als Pflegekind in ihre Familie aufgenommen haben. In der neuen Leseliste gibt es auch zahlreiche Großväter/ Opa Bücher.

Abgelegt unter Allgemein | Keine Kommentare »

Es ist zeitgemäß, von getrennt Erziehenden zu sprechen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. September 2017

Familienministerin Katharina Barley am 2. September im Interview mit dem ‚Spiegel‘.

SPIEGEL: Frau Barley, wenn eine Familie zerbricht, gilt plötzlich ein Elternteil als „alleinerziehend“- nämlich der, bei dem die Kinder gemeldet sind. Wie heißt der andere Elternteil?

Dr. Katarina Barley: Es wäre sicherlich zeitgemäßer, zunächst von getrennt Erziehenden zu sprechen. Viele Menschen sind sich der Tücken solcher Begrifflichkeiten nicht bewusst. Ich habe mich selbst nach meiner Scheidung als Alleinerziehende betrachtet. Wenn ich meine Kinder hatte, war ich ja auch allein mit ihnen. Allerdings haben sie von Anfang an die Hälfte der Zeit bei ihrem Vater verbracht. …

SPIEGEL: Väterverbände monieren, dass vor allem getrennte Väter vom Gesetz, in Jugendämtern und in den Familiengerichten benachteiligt werden. Wie lässt sich das ändern?

Dr. Katarina Barley: Die Verbände, von denen Sie sprechen, fordern in erster Linie, das sogenannte Wechselmodell im Gesetz als bevorzugtes Lebensmodell nach einer Trennung zu verankern…

SPIEGEL: …also ein Erziehungsmodell, bei dem die Kinder abwechselnd bei Vater und Mutter wohnen und sich die Eltern die Betreuung hälftig teilen…

Dr. Katarina Barley: …aber die grundsätzliche Frage ist ja, ob es überhaupt sinnvoll ist, einen gesetzlichen Regelfall aufzustellen. Das Wechselmodell ist für manche richtig, aber nicht in allen Fällen, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt. Es gibt so unterschiedliche Formen von Familie und so unterschiedliche Bedürfnisse von Kindern – und um die geht es ja in erster Linie -, da muss für jeden Fall bei einer Trennung eine individuelle Lösung gefunden werden. Idealerweise natürlich von den Eltern selbst.

SPIEGEL: In der Realität herrscht Kritikern zufolge in vielen Gerichtssälen allerdings noch das pauschale Leitbild, dass ein Kind zur Mutter gehöre. Und entsprechend wird entschieden.

Dr. Katarina Barley: Wir brauchen einen stärkeren Fokus auf die Besonderheiten jeder Familie. Ich glaube nicht, dass neue Gesetze das Allheilmittel sind. Mir ist diese Diskussion um das Wechselmodell zu eindimensional. Ich würde gern an anderer Stelle ansetzen, zu einem früheren Zeitpunkt: Am besten ist es doch, wenn Paare bei einer Trennung selbst entscheiden, wie man sich die Kindererziehung teilen will. Dabei sollten wir sie unterstützen.

SPIEGEL: In welcher Form?

Dr. Katarina Barley: Viele Menschen fühlen sich in der Trennungsphase alleingelassen. Die ersten und oft einzigen Personen außerhalb des Freundeskreises, mit denen sie darüber sprechen, sind Anwälte. Deren Job ist aber nicht die Vermittlung zwischen Ex-Partnern, sondern die Vertretung einer Partei. Deshalb müssen wir das Beratungsangebot für Eltern, die sich trennen, ausbauen. Eltern sollten darin unterstützt werden, Eltern zu bleiben, auch wenn sie sich als Paar trennen. Wenn Eltern dann miteinander ein Wechselmodell vereinbaren, finde ich das wunderbar. Ich lebe es ja wie gesagt selbst in meiner Familie. …

SPIEGEL: Auch das deutsche Unterhaltsrecht geht noch vom Prinzip aus: Einer zahlt, einer betreut. Fragt man die Fachpolitiker von Grünen, SPD und CDU, fordern alle Reformen. Warum findet sich davon nichts in den Wahlprogrammen?

Dr. Katarina Barley: Weil das Thema Trennung immer noch tabubehaftet ist und deshalb weder in der Politik noch in der Gesellschaft ausreichend diskutiert wird. Getrennte Paare lässt der Staat ziemlich allein. Beispiel Steuerrecht: Da existiert das Modell „gemeinsam getrennt erziehen“ gar nicht, das ist einfach nicht vorgesehen.

Quelle

Abgelegt unter Politik, Rechtssprechung | Keine Kommentare »

Beförderung trotz Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. September 2017

Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht negativ auf Beschäftigte auswirken. Haben sie vor einer längeren Abwesenheit eine Beförderung zugesagt bekommen, muss diese oder eine gleichwertige Stelle auch bei ihrer Rückkehr noch verfügbar sein, befanden die Luxemburger Richter und begründen dies mit der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen.

Geklagt hatte eine Beamtin vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Sie sollte in der Senatsverwaltung Berlin eine Führungsposition antreten und dafür eine zweijährige Probezeit absolvieren. Die Probezeit verstrich jedoch, ohne dass sie – wegen Schwangerschaft und anschließender Elternzeit – die Stelle je angetreten hatte. Nach ihrer Rückkehr musste sie daher auf ihrer alten Position weiterarbeiten. Die Führungsposition wurde anderweitig vergeben.

Die Luxemburger Richter wiesen das Berliner Verwaltungsgericht an, sicherzustellen, dass der betroffenen Beamtin direkt eine angemessene Stelle zugewiesen wird.

Das ist eine gute Nachricht für Familien. Junge Mütter und Väter dürfen keine Steine in den Weg gelegt bekommen. Das darf aber nicht nur für Beamte gelten.

Quelle

Abgelegt unter Elternzeit, Politik, Rechtssprechung | Keine Kommentare »

… und es geht doch

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. September 2017

Die Mehrzahl der Väter nimmt die für sie vorgesehenen zwei ‚Vätermonate‘ in Anspruch. Jeder vierte nimmt drei oder mehr Monate Elternzeit, obwohl dies 51% vorhaben. Einer der zahlreichen Erklärungen, warum sie es nicht tun, ist der befürchtete Karriereknick. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung lässt drei Männer, die ihre Wünsche umgesetzt haben und Beispiele, die Mut machen:

„Mir ist es wichtig, viel Zeit mit meinen Kindern zu verbringen. Meine Frau ist Justitiarin. Wir haben regelrecht darum gefeilscht, wer wie viele Monate Elternzeit nehmen darf. Meine große Tochter ist jetzt fünf. Ich hatte bereits mehrere Monate vor ihrer Geburt mit meinem Chef gesprochen und ihm angekündigt, dass ich Elternzeit nehmen möchte. Ich arbeite seit 14 Jahren für ein Ingenieurbüro aus der Schweiz. In der Schweiz sind Elternzeit und Teilzeit bei Vätern gar nicht üblich. In unserem Berliner Büro hatte ich ein gutes persönliches Verhältnis zum Chef. Wir waren damals nur vier Mitarbeiter. Er hat positiv-entspannt reagiert. In der Zeit, in der ich weg war, wurden meine Projekte größtenteils vom Mutter-Standort in der Schweiz aus erledigt. …

Als ich meinen Chefs nach der Geburt meiner ersten Tochter angekündigt habe, dass ich in Elternzeit gehen will, waren sie nicht gerade begeistert. Sie haben mir aber auch keine Steine in den Weg gelegt. Als meine Frau zum zweiten Mal schwanger wurde, sagte der stellvertretende Chef: „Oh, dann verlassen Sie uns ja bald wieder“. Das war seine einzige Reaktion. Einen Glückwunsch oder nette Worte gab es nicht. Mich hat beide Male ein Springer vertreten, der dafür aber an anderer Stelle fehlte. …

Für meine Freundin und mich war von Anfang an klar, dass wir beide Elternzeit nehmen. Schließlich haben wir beide Job und Karriere. Warum soll alles an ihr hängenbleiben? Für uns war das eine Frage der Gerechtigkeit – auch, wenn ich mehr verdiene und wir durch meine Familienpause insgesamt weniger Einkommen hatten. Ich habe zweimal Elternzeit genommen, einmal war ich sechs Monate zuhause und einmal habe ich in Teilzeit weitergearbeitet (50 Prozent des bisherigen Jobs).

Die Erfahrungen waren sehr unterschiedlich. Beim ersten Job, vor sechs Jahren, dachte ich, es wird hart. Das wurde es dann gar nicht, im Gegenteil. Ich habe damals für eine Nachrichtenagentur gearbeitet. Mein Chef hat meine Ankündigung, Elternzeit zu nehmen, schmerzfrei geschluckt. Als ich nach einem halben Jahr zurückgekehrt bin, wurde gerade eine Stelle frei, die einen Aufstieg für mich bedeutete – und ich habe sie ohne weiteres bekommen. Von einem Nachteil durch die Elternzeit keine Spur.“

Quelle

Abgelegt unter Elterngeld, Elternzeit, Unternehmen | Keine Kommentare »

So etwas wie ‚Mutterschutz für Väter‘

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. September 2017

2 emma_1979Diesen Gedanken äußerte Familienministerin Katharina Barley neulich im Interview mit dem Magazin EditionF

„… Frage: Wird irgendwann jeder Vater einige Monate Elternzeit nehmen können?

Barley: … Befragungen zeigen, immer mehr Väter haben keine Lust, ihre Kinder nur abends oder erst schlafend zu sehen. Vätern muss es ganz selbstverständlich möglich sein, für ihre Kinder da zu sein. Dafür brauchen wir vor allem einen Kulturwandel in den Unternehmen. Das geht nur durch Vorbilder. Deswegen müssen wir jeden Vater bestärken, der sein Recht oft gegen starke Widerstände in seiner Firma durchsetzt. Ich kann mir aber auch etwas Vergleichbares wie den Mutterschutz auch für Väter vorstellen. Sie könnten dann nach der Geburt der Kinder ebenfalls eine gewisse Zeit beruflich aussetzen. Das hilft den Müttern und stärkt die Beziehung zwischen Vätern und Kindern. Je früher Väter Verantwortung übernehmen, desto mehr tun sie das auch im späteren Leben eines Kindes. Das ist wissenschaftlich belegt. …“

Damit greift sie einen Gedanken bzw. eine Forderung auf, die schon fast 40 Jahre diskutiert wird.

Bereits in der ersten Lesung zur Einführung des Mutterschaftsurlaubs im März 1979 wird unter Bezugnahme auf die Wünsche junger Familien, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu leben, von den Rednern und Rednerinnen der Regierungsparteien (SPD und FDP) bedauert, dass aus abstimmungstaktischen Gründen, Väter von dem geplanten Vorhaben ausgeschlossen werden müssen. Wenig später äußerte die Abgeordnete Matthäus-Maier (FDP) im Bundestag: Eine Wahlmöglichkeit der Eltern wäre „ein guter Beitrag zur Auflockerung der starren Rollenverteilung gewesen, … die wir ja heute immer noch haben. … bei einer alternativen Möglichkeit für Vater oder Mutter wüßte ja ein Arbeitgeber, der eine junge Frau einstellt, nicht, ob nicht möglicherweise, wenn die Frau schwanger wird, der Vater den Elternurlaub in Anspruch nimmt, so daß auf diese Weise die Gefahr der Benachteiligung verringert würde. … Aber eines ist klar: Bei der wachsenden Erkenntnis gerade auch junger Väter, daß es für sie nicht nur eine Pflicht ist, an der Kindererziehung teilzunehmen, sondern daß sie sich damit ein Recht nehmen, das ihnen jahrhundertelang verweigert worden ist: sich um ihre Kinder zu kümmern.“

Es sollte noch fast 30 Jahre dauern, bis mit den Partnermonaten ein vergleichbarer Anspruch verwirklicht wurde. Dabei haben die ‚Papawochen‘ unmittelbar nach der Geburt noch eine andere bedeutsame Wirkung. Eine im Februar 2015 vorgelegte Studie des Beratungsunternehmens EY und des in Washington ansässigen Peterson Institute for International Economics in fast 22.000 Unternehmen in 91 Ländern zeigt: „Perhaps surprisingly, mandated maternity leave is not correlated with female corporate leadership shares, though paternity leave is strongly correlated with the female share of board seats.”

Das für die Auftraggeber überraschende Ergebnis, der Zugang zu Papamonaten bzw. –wochen hat eine signifikante Auswirkung auf den Anteil von Frauen in Führungspositionen oder anders ausgedrückt: In dem Maße wie Väter an das Unternehmen gebunden werden, geschieht dies mit Frauen an Haushalt und Kinder.

Abgelegt unter Führung, Partnerschaft, Rolllenbilder | Keine Kommentare »