Zahlvater trotz Wechselmodell
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juni 2015
Wenn sich Eltern trennen, ist das immer auch schwierig für die Kinder. Immer mehr Väter wollen sich gleichberechtigt mit der Mutter um die Kinder kümmern. Doch statt den Betreuungsaufwand anzuerkennen, werden engagierte Väter vom Gesetzgeber ausgebremst.
Das Wechselmodell: Die Kinder werden abwechselnd von beiden Elternteilen betreut – und niemand müsste Unterhalt zahlen. Möchte man meinen. Doch das Unterhaltsrecht macht engagierten Vätern wie zum Beispiel bei Paul Brandstätter einen Strich durch die Rechnung. Denn es gibt einenUnterschied: Die Mädchen verbringen bei ihrer Mutter eine Nacht mehr, die Betreuungszeit ist nicht exakt „50 zu 50“. Damit gilt plötzlich die klassische Regel: Der eine betreut, der andere zahlt. Ein Wahnsinn!
Der Elternteil, der die Kinder auch nur minimal weniger betreut, muss in der Regel vollen Unterhalt zahlen. Meistens ist das der Vater. Der andere gilt vor dem Gesetz als alleinerziehend. Mit finanziellen Vorteilen: Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt automatisch bei dem betreuenden Elternteil. Dieser bekommt dann Sozialleistungen wie Kindergeld und die bessere Lohnsteuerklasse. Und in der Regel den vollen Unterhalt für die Kinder.
Dabei haben beide Elternteile in etwa die gleichen Fixkosten: Urlaub, Essen und Kleidung ebenso wie Spielsachen und Kuscheltiere. Ein Widersinn: Väter tragen nach einer Trennung für ihre Kinder zunehmend Verantwortung, doch das Unterhaltsrecht zielt in die entgegengesetzte Richtung:
„Entweder es gibt ein Wechselmodell, das ist dann wirklich 50 zu 50 oder es gibt das Hausfrauenmodell. Dazwischen gibt es keine Abstufungen. Man kann nicht sagen, ok, ich betreue zu 40, der andere zu 60 Prozent, oder der eine 45 der andere 55 oder 30 zu 70, das ist alles gar nicht vorgesehen. Es gibt eben Unterhalt oder nicht, und das muss geändert werden. Da muss der Gesetzgeber was tun, das Gesetz ist hier von jahrzehntealten Familienmodellen ausgegangen, die nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechen und die viele Eltern frustrieren.“
Hildegund Sünderhauf-Kravets, Familienrechtlerin, Evangelische Hochschule Nürnberg
Am Hebel wäre nun die Politik. Familie und Arbeit sollen für Vater und Mutter vereinbar sein – schöne Worte. Doch nach einer Trennung scheinen die nicht mehr zu gelten. Weder im Bundesfamilienministerium noch Justizministerium sieht man Handlungsbedarf.
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