Düsseldorfer Tabelle erhöht den Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Dezember 2014
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.
Zum 1. Januar 2015 gelten beim Unterhalt neue Vorgaben: Der Selbstbehalt, also der Lebensunterhalt, der einem Unterhaltspflichtigen selbst zusteht, wird erhöht. Auch beim Elternunterhalt ändern sich die Unterhaltssätze. Die Sätze für den Kindesunterhalt bleiben dagegen unverändert
Für Erwerbstätige wird der Selbstbehalt von 1000 auf 1080 Euro pro Monat angehoben. Nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige dürfen für den eigenen Lebensunterhalt ab dem kommenden Jahr 880 Euro statt bisher 800 Euro behalten. Beim Elternunterhalt wird der Selbstbehalt ebenfalls angehoben, hier dürfen unterhaltspflichtige Kinder dann 1.800 Euro statt bisher 1.600 Euro behalten.
Abgelegt unter Rechtssprechung, Trennungsväter | Keine Kommentare »