30-Stunden Vollzeit für Eltern
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Dezember 2012
Der Vorschlag von Andrea Nahles klingt interessant: Im ersten Lebensjahr des Kindes betreut man den Nachwuchs – finanziell durch das Elterngeld einigermaßen abgesichert – zu Hause. Danach arbeiten Mutter oder Vater für weitere zwei bis drei Jahre nur 30 statt der üblichen 40 Stunden in der Woche. Und zwar ohne wirtschaftliche Einbußen. Denn nun gleicht der Staat den Eltern die Einkommensdifferenz zwischen Teilzeit zum Vollzeit Erwerbsjob aus.
Nahles, 42, selbst Mutter eines kleinen Kindes, findet, dass junge Leute zwischen 25 und 40 Jahren durch die Doppelverantwortung von beruflicher Entwicklung und Familiengründung besonders gefordert sind. Wenn ihre Partei, die SPD, in den nächsten Monaten das Programm für die Bundestagswahl im Herbst aufstellen wird, will sie deshalb eine 30-Stunden-Woche für diese Eltern als „Idee“ mit aufnehmen.
„Zwei bis drei Jahre“ sollen die Eltern mehr Zeit für ihre kleinen Kinder bekommen, sagte Nahles der Nachrichtenagentur dpa. Bezahlt werden soll das vom „Staat“, wie sie vorschlägt. Und zwar nach dem Vorbild des „Hamburger Modells“.
Das sogenannte Hamburger Modell, das im Sozialgesetzbuch geregelt ist, stützt sich auf eine verkürzte Arbeitszeit und soll Menschen nach einer schweren längeren Krankheit die Rückkehr ins Berufsleben erleichtern.
Unterstützung erhielt Nahles von den Grünen. Deren Familienpolitikerin Katja Dörner sagte, neben Kita-Ausbau und der Einführung einer Kindergrundsicherung sei es die wichtigste familienpolitische Herausforderung der nächsten Jahre, den Arbeitsalltag von Eltern familienfreundlich zu organisieren. Die meisten Eltern wünschten sich auch, die Arbeitszeiten gleichmäßiger untereinander aufteilen zu können.
Abgesehen davon, dass die Familiengründungsphase keine schwere Krankheit ist, fände ich es noch konsequenter, Vätern und Müttern in den Lebensphasen und nach den Lebensereignissen, wo sie gewünscht wird, einen Anspruch auf eine Vollzeit von 30 Stunden zu ermöglichen und wenn sie dann auch von beiden gleichzeitig in Anspruch genommen wird, dies auch beim ‚Familiensplitting‘ zu berücksichtigen.
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