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Erwerbstätigkeit von Frauen führt zu höherer Väterbeteiligung bei Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 27. Juni 2012

Für mehr als jedes vierte Kind (25,3 %) der insgesamt 678.000 im Jahr 2010 geborenen Kinder hat der Vater Elterngeld in Anspruch genommen. Damit hat die Väterbeteiligung einen neuen Höchststand erreicht. Entscheidenden Einfluss auf die Frage, ob Mutter und Vater Elterngeld in Anspruch nehmen oder ob nur die Mutter die Leistung bezieht, hat die Erwerbstätigkeit von Frauen in den zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der Statistik zum Elterngeld, die Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis), heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. „Wenn Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Nachwuchs bekommen, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Vater eine Babyzeit nimmt, in der er Elterngeld bezieht“, erklärte Roderich Egeler.

So wurden bei den 392.000 vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern mehr als 125.000 Partneranträge gestellt. Das entspricht einem Anteil von 32 %. Bei den zuvor nicht erwerbstätigen Müttern lag der Anteil der Partneranträge lediglich bei 12 %.

Ein Elternteil kann Elterngeld für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Hinzu kommen zwei weitere Monate (Partnermonate), wenn Paare sich die Elternzeit teilen. Väter nehmen in erster Linie die sogenannten Partnermonate in Anspruch. So bezogen mehr als drei von vier Vätern (76 %) die Leistung für maximal zwei Monate. Knapp jeder fünfzehnte Vater (6 %) nahm die Leistung für ein Jahr in Anspruch.

Unter den insgesamt rund 810.000 Müttern und Vätern mit Elterngeldbezug gab es fast 499.000 Einzelanträge und 311.000 Personen mit einem Paarbezug. Es gab also gut 155.000 Paare, bei denen sowohl die Mutter als auch der Vater Elterngeld bezog.

Fast zwei Drittel dieser Paare (65 % beziehungsweise 102.000 Paare) haben das Elterngeld für einen kurzen Zeitraum zeitgleich bezogen; und zwar für durchschnittlich zwei Monate. Bei rund 34 % der Paarbezüge gab es keinerlei zeitliche Überschneidung. Nur selten entschieden sich Paare dazu, das Elterngeld über den gesamten Zeitraum gemeinsam in Anspruch zu nehmen.
Roderich Egeler ging zudem auf eine Reihe weiterer Aspekte rund um das Thema „Elterngeld“ ein. Einige Beispiele:

  • 38 % der Elterngeldbeziehenden erhielten lediglich den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro – gegebenenfalls zuzüglich eines Geschwisterbonusses oder eines Mehrlingszuschlags. Der Anteil der Mütter (43 %), die den Mindestbetrag bekamen, lag deutlich über dem der Väter (19 %).
  • Der durchschnittliche Elterngeldanspruch vor der Geburt erwerbstätiger Eltern lag in Deutschland für im Jahr 2010 geborene Kinder bei 964 Euro. Der Anspruch war bei Vätern mit durchschnittlich 1.201 Euro mehr als ein Drittel höher als bei Müttern mit 878 Euro.
  • Viele Väter sind von Anfang an dabei. 41 % der Väter, die zusätzlich zu ihrer Frau einen Antrag auf Elterngeld stellten, wählten ihren ersten Bezugsmonat in den ersten drei Lebensmonaten des Kindes. Jeder fünfte Vater (20 %) nahm die Leistung erst in Anspruch, wenn das Kind sein erstes Lebensjahr vollendet hatte.

Quelle

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