Beteiligung der Väter an der Elternzeit
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 29. Februar 2012
Der am vergangenen Montag in Berlin vorgestellte Elterngeld-Monitor wurde in der Presse vor allem unter dem Blickwinkel der frühzeitigen Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit durch Mütter betrachtet. Dies wird ihnen, so der Bericht, auch durch die Elternzeit des Partners ermöglicht.
Mütter, deren Partner in Elternzeit ist, haben eine mehr als doppelt so hohe Erwerbsquote (36 %) wie Mütter, deren Partner (gerade) nicht in Elternzeit ist (17 %). Insgesamt ist aufgrund des Elterngeldes der Anteil der Frauen, die im zweiten Lebensjahr ihres Kindes eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, um rund 4 % (3,6 %) gestiegen. Das Elterngeld erreicht damit sein Ziel, dass sich mehr Mütter eine dauerhafte eigene wirtschaftliche Existenz sichern können. Eine kürzere Erwerbsunterbrechung führt im Lebensverlauf zu längeren Erwerbsbiographien und damit zu höheren Einkommen, zu besseren Karrierechancen und insgesamt einer besseren Alterssicherung.
Seit Einführung des Elterngeldes ist der Anteil der Väter, die sich mit mindestens zwei Monaten an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen, kontinuierlich gestiegen und liegt mittlerweile laut Elterngeldstatistik bei bundesweit durchschnittlich 25 %. Väter nehmen im Schnitt dreieinhalb Monate lang das Elterngeld in Anspruch. Ein Viertel von ihnen nimmt eine längere Auszeit für die Familie.
Die Analysen zeigen, dass Väter die Elternzeit auch tatsächlich nutzen, um ihr Kind zu betreuen: Im Durchschnitt verbringen Väter in Elternzeit an einem Werktag sieben Stunden mit ihrem Kind, während Väter, die nicht in Elternzeit sind, ihr Kind weniger als drei Stunden pro Tag betreuen. Für das Wochenende finden sich keine signifikanten Unterschiede bei der Kinderbetreuung zwischen Vätern mit und ohne Elternzeit.
Ergänzt man diese Information um Daten zur Kinderbetreuung durch die Mutter, sieht man, dass Mütter, deren Partner in Elternzeit sind, werktags weniger Zeit mit Kinderbetreuung verbringen (rund sieben Stunden) als Mütter, deren Partner nicht in Elternzeit (rund 12 Stunden) ist.