Einkommen von Tagesvätern werden zukünftig versteuert
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Dezember 2008
Ab dem 1. Januar unterscheiden die Finanzämter nicht mehr, ob Tagesväter oder -mütter ihr Gehalt aus öffentlichen Kassen oder von den Eltern direkt erhalten. Die Vergütungen sind steuerpflichtig – unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder.
Tagesväter haben jedoch die Möglichkeit, ihre Ausgaben in der Steuerklärung einzeln zu verrechnen. Alternativ können sie auch eine so genannte Betriebsausgabenpauschale geltend machen. Anstatt der tatsächlichen Ausgaben können Tagesväter pro Kind und Monat pauschal 300 Euro absetzen. Auch müssen Tagesväter keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 400 Euro im Monat liegt.
Bis zum Jahr 2010 gibt bei der Kranken- und Pflegeversicherung eine Sonderregelung: Betreut der Tagesvater nicht mehr als fünf Kinder, kann er sich beitragsfrei bei der Ehepartnerin mitversichern oder aber eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Der Beitrag beträgt im Monat dann lediglich 130 Euro und nicht rund 290 Euro wie bei hauptberuflich Selbstständigen.
Besorgte Kommunalpolitiker, wie Christian Wiglow aus Ratingen, fürchten, das etliche Betreuungsplätze wegfallen, da sich der ohnehin niedrige Verdienst weiter reduziere und fordert, dass die gezahlten Vergütungen, wie z.B. in München bereits angekündigt, deutlich erhöht werden.
Das ist auch der richtige Schritt, um zukünftig mehr Männer für diese Aufgabe zu gewinnen, auch als Erzieher in Kindertageseinrichtungen.
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