Erziehungsbedingte Erwerbsunterbrechungen schaden der Karriere
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. August 2008
Leider immer noch und insbesondere in den alten Bundesländern. Dies wird durch die aktuelle Untersuchung des Statistischen Bundesamtes zu den Verdienstunterschieden zwischen Männern und Frauen zum wiederholten Male bestätigt.
Zusätzlich ist eine Reduzierung der Arbeitszeit mit weiteren finanziellen Nachteilen verbunden. Die Stundenverdienste von Teilzeitbeschäftigten sind niedriger als die der Vollzeitbeschäftigten. Betroffen davon sind vor allem Frauen.
Von Ihnen war 2006 ein deutlich höherer Anteil (35%) teilzeitbeschäftigt als bei den Männern (5%). Umgekehrt arbeiteten deutlich mehr Männer (83%) als Frauen (46%) in den im Vergleich zu Teilzeitjobs besser bezahlten Vollzeitarbeitsverhältnissen.
Kehren Frauen nach einer kinderbedingten Erwerbsunterbrechungen in den Beruf zurück, bedeutet dies für viele den Wechsel von der Vollzeit- in die Teilzeitbeschäftigung. Der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen nimmt mit dem Alter deutlich ab.
Im Alter zwischen 25 und 29 Jahren waren 65% aller erwerbstätigen Frauen vollzeitbeschäftigt. Bei den 30- bis 34-Jährigen waren es 58%, bei den 35- bis 39-Jährigen nur noch 46%.
Der Anteil der Frauen, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgingen, nahm im Gegenzug zu. Bei den 25- bis 29-jährigen Frauen waren 20% teilzeitbeschäftigt. Bei den 35- bis 39-Jährigen hatte sich dieser Anteil bereits mehr als verdoppelt (41%).
Die Erwerbsbiografie von Männern verläuft hingegen in der Regel ohne Unterbrechungen und stets auf einem Vollzeitarbeitsplatz. Der Anteil der vollzeitbeschäftigten Männer blieb mit dem Alter dementsprechend nahezu konstant. Im Alter von 30 bis 54 Jahren arbeiteten durchschnittlich stets mehr als 90% der männlichen Beschäftigten Vollzeit.
Diese Missstände werden durch falsche Anreize wie Ehegattensplitting und kostenlose Mitversicherung in den Sozialsystemen noch gefördert und verhindern eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Es geht aber nicht um den ‚Zuverdienst’ der Ehefrau sondern um Gespräche auf Augenhöhe, z.B. bei der Frage, wer wie lange in die Elternzeit geht.
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