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Archiv für Juli 17th, 2008

Alleinerziehende müssen nicht zwingend Vollzeit arbeiten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Juli 2008

Der Bundesgerichtshof hat heute in Karlsruhe entschieden, dass Alleinerziehenden nicht generell ab dem dritten Lebensjahr des Kindes eine ganztägige Berufstätigkeit zugemutet werden kann.

Vielmehr können solche Mütter und Väter nach einer Trennung dann länger Unterhalt von ihrem Ex-Partner verlangen, wenn eine längere eheähnliche Gemeinschaft und ein gemeinsamer Kinderwunsch bestanden haben.

Außerdem müssen Alleinerziehende mit kleineren Kindern nicht ganztags arbeiten, weil das zusammen mit den Erziehungsaufgaben zu einer übermäßigen Belastung führen könne. Selbst wenn ein Kind im Kindergarten ganztags betreut werde, führe dies „nicht notwendig“ dazu, dass die Mutter die Pflicht habe, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen.

Und was ist mit den Vätern? Ich habe das Gefühl, dass hier die Justiz der gesellschaftlichen Wirklichkeit hinterherhinkt, das klassische Ernährermodell festschreibt und so die Bemühungen einer gleichberechtigten Übernahme von Erwerbs- und Erziehungsaufgaben konterkariert.

Das die Betreuungssituation nach wie vor unzureichend sind und die Arbeitsbedingungen in vielen Betrieben es Vätern und Müttern schwer machen, dies zu leben, ist unbestritten. Mit diesem Urteil wird aber ein falsches Signal gesetzt.

Quelle

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