Elterngeld online berechnen
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Oktober 2006
Die Höhe des Elterngeldes nach der Neuregelung am 1. Januar 2007 lässt sich durch einige ‚Schachzüge‘ z.B. mit den Steuerklassen und der Eintragung von Freibeträgen beeinflussen. Die Stiftung Warentest gibt dazu auf ihrer Internetseite einige Hinweise.
‚Durch die Wahl der Steuerklasse in den zwölf Monaten vor der Geburt Ihres Kindes können Sie die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Das meiste Elterngeld sichern Sie sich, wenn der Elternteil, der den größeren Teil des Elterngeldes bekommen wird, im Jahr vor der Geburt Steuerklasse 3 hat.‘
Auch zur Nutzung der ‚Partnermonate‘ gibt Warentest nützliche Hinweise: ‚Voraussetzung für eine Verlängerung des Elterngelds von zwölf auf 14 Monate ist eine Verringerung des Erwerbseinkommens für mindestens zwei Monate. Der Elternteil, der erwerbstätig ist, muss also innerhalb der 14 Monate nach der Geburt mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen. Wenn Sie Elternzeit beanspruchen wollen, müssen Sie dies beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn beantragen. Nur wenn dringende Gründe vorliegen, ist eine Verkürzung der Frist möglich.‘
Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, das neue Elterngeld vorab zu berechnen, hier finden Sie einen ‚Elterngeldrechner‘.
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