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Entsorgte Väter, besorgte Mütter – Wieviel Papa braucht das Kind?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Juni 2013

Seit dem 19. Mai ist das neue Gesetz zur elterlichen Sorge in Kraft. Höchste Zeit, sagen die einen. Denn es stärkt die unverheirateten Väter und erleichtert ihnen den Umgang mit ihren Kindern. Nicht richtig durchdacht, kritisieren die anderen. Denn es reguliere zu allgemein, lasse zu wenig Spielraum für die Einzelfallprüfung und berücksichtige das Kindeswohl nicht ausreichend. Außer Frage steht allerdings, dass eine Neufassung notwendig war.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Rolle der Väter von Grund auf gewandelt. Die klassische bürgerliche Familie ist passé. Patchworkfamilien gehören zum Alltag – mit Konstellationen, die von allen Beteiligten Flexibilität und guten Willen verlangen.

Kein Wunder, dass es immer wieder zu Konflikten kommt. Einerseits gibt es die „neuen“ Väter, die sich mit Leidenschaft für ihre Kinder engagieren. Aber wie wird ihr Lebensmodell in der Berufswelt akzeptiert? Andererseits sind immer mehr alleinerziehende Mütter auf sich selbst gestellt. Der Vater ist dann allenfalls als Besuchspapi präsent. Sind wir tatsächlich, wie manche Psychologen meinen, auf dem Weg in eine „vaterlose“ Gesellschaft? Welche Rolle spielen die Männer für die Sozialisation ihrer Kinder? Und wie wichtig ist es, ob der biologische Vater anwesend ist?

Darüber diskutiert Holger Noltze am Sonntag, den 23. Juni beim westArt Talk im WDR Foyer mit seinen Gästen:

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Sorgerecht nun auch für ledige Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Mai 2013

Unverheiratete Väter dürfen künftig das volle Sorgerecht für ihre Kinder beantragen – auch gegen den Willen der Mutter. Nur, wenn das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre, kann das verwehrt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist in Kraft getreten.

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Ein Beitrag von Kerstin Klein in der Tagesschau

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Mehr Rechte für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Mai 2013

Das neue Sorgerecht gewährt den biologischen Vätern mehr Mitspracherechte bei der Erziehung ihrer Kinder als bisher. Und auch uneheliche Väter hatten es bislang schwer, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, wenn die Mütter das nicht wollten Doch was bedeutet es, wenn selbst der berühmte „One-night-stand“ die aktive Vaterrolle einfordert, wenn zufriedene Patchwork-Familien plötzlich einen weiteren Erziehungsberechtigten integrieren sollen?

Das Kindeswohl soll dabei der Maßstab sein, aber was heißt das konkret? Und wie können Männer ihre Vaterrolle so gestalten, dass die Kinder davon wirklich profitieren?

In der NDR Info Redezeit am 16. Mai begrüßte Moderatorin Gabriele Heise als Gäste:

Hartmut Haas: Mitglied im Bundesvorstand des Vereins „Väteraufbruch“

Dr. Angelika Nake: Fachanwältin Familienrecht

Heinz Hilgers: Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes

Die Sendung können Sie hier nachhören.

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Umgang nach Trennung und Scheidung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. April 2013

Mit dem Themenschwerpunkt „Umgang nach Trennung und Scheidung“ ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erschienen. Das Heft enthält unter anderen Beiträge von

  • Monika Czernin („Nestmodell? Wechselmodell? Was wäre ein kindgerechtes Modell?“),
  • Rainer Balloff („Umgang des Kindes mit den Eltern und allen anderen bedeutsamen Bezugspersonen, zu denen das Kind Bindungen hat“),
  • Undine Krebs („Das Umgangsrecht in der Rechtsprechung – Eine Zusammenfassung“),
  • Lore Maria Peschel-Gutzeit („Das Kind im Mittelpunkt – Kindliche Gründe und der rechtliche Umgang mit dem ‚Umgangsboykott‘“),
  • Marc Bauer und Gabriele Scholz („Wenn Sozialarbeit und Recht an Grenzen stoßen – Der Internationale Sozialdienst als zentrale Anlaufstelle in grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten“),
  • Andreas Hornung („Kindesanhörungen im familienrechtlichen Verf ahren – Teil 1: Rechtliche Vorgaben“),
  • Birgit Kaufhold („Kindesanhörungen im familienrechtlichen Verfahren – Teil 2: Psychologisches und pädagogisches kindgerechtes Vorgehen bei der Anhörung“),
  • Reinhard Prenzlow („Umgang bei Trennung und Scheidung – Die Situation des Kindes im Elternstreit und ihre Interessenvertretung durch den Verfahrensbeistand“),
  • Michael Grabow („Möglichkeiten und Grenzen der Mediation bei Umgangskonflikten“), sowie ein Interview mit
  • Heike Mundzeck, Journalistin und Filmemacherin („Eltern sollten das Kind auf keinen Fall als Verhandlungsobjekt instrumentalisieren und stets daran denken, dass die kleine Seele so wenig Schaden nehmen darf wie möglich“).

Außerdem enthält das Heft folgende Praxisbeiträge: „Dem Wohl des Kindes verpflichtet – Kindzentrierte Angebote von Zusammenwirken im Familienkonflikt e.V“, „Besuchsprogramm fü r Trennungseltern Flechtwerk 2+1 – das bundesweite Netzwerk für Kinder mit zwei Elternhäusern“, „Der begleitete Umgang – ein Drahtseilakt mit dem Kindeswohl: Der Verein für betreuten Umgang e.V.“.

Das Heft kann bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.

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(K)ein wertloser Kompromiss für Väter und Kinder?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. Februar 2013

Am 30. Januar hat der Bundestag ein Gesetz zum Sorgerecht verabschiedet, das die Rechte nicht verheirateter Väter stärken soll. Dass es ein Kompromiss ist, perspektivisch auf dem Weg zum automatischen Sorgerecht, wie Katja Dörner in ihrem Newsletter,‘ meine Woche im Bundestag‚ schreibt, ist allen klar. Zwei der zahlreichen Kommentare zu der Entscheidung sind bei mir hängen geblieben. Gudula Geuther stelltein ihrem Beitrag im Deutschlandradio die Rechte der Kinder in den Vordergrund:

‚… Es geht um die Kinder. Um die, die nicht zu hören sind, weil sie in der relevanten Zeit zu klein sind. Und doch geht es damit auch wieder um die Väter: Denn Kinder brauchen Väter. Vor allem früh, wenn Prägungen und Bindungen entstehen. Diese Binsenweisheit ist alt und doch wird ihr jetzt erst Geltung verschafft. Das ist grundsätzlich gut. Und es ist ziemlich spät.

Bis jetzt nämlich – man mag es eigentlich kaum glauben – kann jede Mutter praktisch verhindern, dass der Vater, mit dem sie nicht verheiratet ist, rechtlich an der Sorge um das Kind teilhat. Das liegt auch daran, dass es Situationen gibt, in denen auch das völlig richtig ist. …

Aber es gibt eben auch die anderen Fälle. Es gibt die Eltern, die es wunderbar hinbekommen, die Kinder gemeinsam zu erziehen, ganz egal ob sie zusammen leben oder nicht. Und es gibt eine ganze Menge dazwischen, und vielleicht ist das neue Recht für die Beziehungen am wichtigsten. Als Leitbild, das zeigt, dass Gemeinsamkeit normal ist und man sich zusammenraufen kann, als Zeichen an den Vater, dass er nicht nur als Zahlvater gefragt ist.

Beides ist wichtig: Jedes dritte Kind in Deutschland wird außerhalb einer Ehe geboren, im Osten der Republik zwei von drei Kindern. Der Gesetzgeber hätte es trotzdem nicht allein geschafft. Der brauchte erst den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dann das Bundesverfassungsgericht, und leider ist das, was jetzt herausgekommen ist, noch nicht einmal etwas, das die Beschreibung „spät, aber immerhin“ verdient. …‘

Barbara Thurner-Fromm betont in der Stuttgarter Zeitung, dass sich Mütter und Väter auf Augenhöhe begegnen können müssen: ‚Die Pflege und Erziehung der Kinder „sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Der Artikel 6 des Grundgesetzes macht keinen Unterschied ­zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern. Die gesellschaftliche und familienrechtliche Wirklichkeit sieht bisher jedoch vielfach anders aus. Die Mütter haben – historisch gewachsen – eine ungleich stärkere Position als die Väter. Die müssen zwar zahlen, bleiben aber oft, wenn die Mutter es will, ausgeschlossen vom Leben mit ihren Kindern. …

Doch in Zeiten, in denen immer mehr Kinder nicht ehelich zur Welt kommen, hat diese Gesetzeslage vieltausendfach zu Frustration, Willkür und jahrelangen Sorgerechtsstreitigkeiten geführt. Das neue Sorgerecht möchte solches Elend künftig verhindern. Es stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt und fordert damit Väter und Mütter auf, sich im Interesse ihrer Kinder zusammenzuraufen und sich gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern. Das ist ein richtiger und überfälliger Schritt. Wenn Eltern sich auf Augenhöhe begegnen, entfällt Erpressungspotenzial. Es verpflichtet freilich auch beide gleichermaßen, Verantwortung zu übernehmen.‘

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Sorgerecht für Väter nur auf Antrag

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. Januar 2013

Heute hat der Bundestag mit breiter Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter verabschiedet. Sie bekommen es auf Antrag und viel zu spät. Im Interview mit dem Deutschlandradio hat die zuständige Ministerin heute Morgen zu erklären versucht warum:

‚… Kaess: Wir haben es gerade gehört von Betroffenen, wie dem Verein Väteraufbruch für Kinder: Auch der Vater sollte genauso wie die Mutter von Anfang an das gleiche Sorgerecht haben und dies nicht erst beantragen müssen. Eine verpasste Chance also?

Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, es ist nicht eine verpasste Chance, denn wir haben natürlich auch über dieses Anliegen der Väter, nicht verheirateten Väter sehr, sehr intensiv nachgedacht. Aber ich glaube, man muss auch berücksichtigen: Es gibt wirklich auch Situationen, in denen Väter überhaupt kein Interesse daran haben, sich wirklich um das Kind zu kümmern in allen wichtigen Alltagsentscheidungen. Es gibt ganz flüchtige Beziehungen, die gar nicht mehr von Bestand sind schon zum Zeitpunkt der Geburt, und das alles würde ja bei so einem automatischen gemeinsamen Sorgerecht doch etwas ausgeblendet. Von daher finden wir den jetzt gewählten Weg, der ein Kompromiss ist, doch einen, der auch diesen Situationen besser Rechnung trägt.

Kaess: Aber in anderen Ländern ist das so geregelt, dieser Automatismus, und da funktioniert es doch auch ganz gut.

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja! Natürlich gibt es in anderen europäischen Ländern solche Regelungen. Das ist aber sehr, sehr unterschiedlich wirklich innerhalb von europäischen, aber auch außereuropäischen Staaten. Und ich glaube, man muss auch immer berücksichtigen: Wir stehen jetzt erstmals vor einer gesetzlichen Regelung, die wirklich die Väter in ihren Rechten stärken soll. … Wenn man überlegt, dann ist das ein Kriterium, aber das würde wieder nur zu übergroßen Recherchen und Ermittlungen und Nachfragen führen. Also ich glaube, das ist wirklich der Kompromiss, wo Väter jetzt auch der Verfassung entsprechend ihre Rechte gut durchsetzen können.‘

Maßstab für die Regierung und die Zustimmungsmehrheit sind also die vielleicht zwei bis fünf Prozent der Väter, die aus welchen Gründen auch immer keine Beziehung zu ihrem Kind aufbauen können. Dadurch bleibt die übergroße Mehrheit der Väter und vor allem den Kindern ein Grundrecht verwehrt.

Und mit dieser „Reform“ bleibt Deutschland weiter Schlusslicht in Europa. Viele Staaten haben schon lange eine ‚modernere‘ Sorgerechtspraxis: In Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Malta, Monaco, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Ukraine, Ungarn und Zypern erhalten nichteheliche Väter mit der Anerkennung ihrer Vaterschaft ohne weitere Prüfung das gemeinsame Sorgerecht und können schon vor der Geburt ihre Aufgaben als Väter wahrnehmen.

Die Regelung bewirkt zum Beispiel in Belgien, dass gerichtliche Auseinandersetzungen getrennter Eltern um ihre Kinder spürbar zurückgegangen sind. Aber vielleicht ist das ja hierzulande nicht beabsichtigt

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Ledige Männer sind als Väter nicht weniger geeignet als verheiratete

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. Dezember 2012

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will die Rolle der Väter im Sorgerecht für Kinder nicht verheirateter Eltern stärken. ‚Ledige Männer sind als Väter nicht weniger geeignet als verheiratete‘, sagte sie den ‚Stuttgarter Nachrichten‘ in einem Interview für die Silvesterausgabe.

‚Wenn ein Vater durch einen Antrag bei Gericht Interesse an elterlicher Verantwortung zeigt, soll er sich nicht erst einer umfassenden Tauglichkeitsprüfung unterziehen müssen.‘

Die Ministerin sagte, das sei der Kern der Sorgerechtsreform, die Bundestag und Bundesrat noch im Januar verabschieden sollten. ‚Es muss nicht geprüft werden, ob ein Mann gut genug als Vater ist, sondern umgekehrt, ob es dem Wohl seines Kindes ausnahmsweise widersprechen würde, wenn er Verantwortung übernimmt‘, sagte sie.

Das neue Gesetz gehe zunächst davon aus, dass beide Elternteile Verantwortung für Kinder übernehmen sollen, auch wenn sie kein Paar mehr sind, erläuterte sie. Um die gemeinschaftliche Sorge zu verhindern, müssten Mütter künftig nachweisen, dass das Kindswohl gefährdet ist, wenn auch der Ex-Partner für das Kind sorgt. Sobald es Anhaltspunkte dafür gebe, dass die gemeinsame Sorge dem Kind schaden würde, müsse ein Gericht dem sorgfältig nachgehen. Dies könne der Fall sein, wenn Eltern so zerstritten sind, dass sie nicht mehr miteinander sprechen.

Dass Bewegung in die Sache kommt ist zu begrüßen, mit der vorliegenden Regelung und der von der Ministerin dargelegten Interpretation, können Väter aber nach wie vor ausgegrenzt werden. Es dient dem Kindeswohl, wenn es eine Beziehung zu Vater und Mutter hat! Dieser Grundsatz muss sich auch in dem Gesetz widerspiegeln. Ein Mann, der die Vaterschaft anerkennt ist der Vater, und das auch schon vor der Geburt des Kindes!

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Väterverbände nur Zuschauer bei der Anhörung zum Sorgerecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. November 2012

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages liefert mit seiner heutigen Anhörung zur Reform des Sorgerechts einen weiteren Beweis dafür, dass Väter Eltern zweiter Klasse sind

Die Reform zielt darauf ab, eine Diskriminierung von Vätern abzustellen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor fast genau 3 Jahren gerügt hatte: Bis dato haben ledige Väter keine Möglichkeit, das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter des gemeinsamen Kindes zu erhalten. Nun soll diesen Vätern ein Klagerecht eingeräumt werden, über dessen Details heute diskutiert wird.

Dafür hat der Rechtsausschuss Sachverständige geladen, und mit dem Verein Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wird auch eine von Müttern dominierte Interessengruppe vertreten sein, die der Reform kritisch gegenüber steht. Väterverbände hingegen finden vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages kein Gehör: Sie wurden schlichtweg nicht eingeladen.

„Das ist ein echter Skandal“, so der Bundesvorsitzende des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VafK), Rainer Sonnenberger. „Kaum vorstellbar, dass der Rechtsausschuss über eine Frauenquote beriete, ohne Frauenverbände einzuladen. Oder dass eine Regelung für religiöse Beschneidungen nur unter Christen und Atheisten diskutiert würde, während jüdische und muslimische Verbände draußen bleiben müssten. Gleichstellung von Vätern mit Müttern – davon sind wir sowohl beim Sorgerecht als auch in der parteipolitisch praktizierten Realität noch weit entfernt.“

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Die Rolle der Väter – Was verändert das neue Sorgerecht?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. November 2012

Es geht um ein emotional und ideologisch aufgeladenes Thema: Sollen Väter nichtehelicher Kinder auch gegen den Willen der Mütter die gemeinsame elterliche Sorge bekommen? Unter den alleinerziehenden Eltern sind Väter mit etwa zehn Prozent derzeit noch eine Minderheit. Doch der gesellschaftliche Wandel ist unübersehbar: Immer mehr junge Männer möchten aktiv ihre Väterrolle wahrnehmen und an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder teilhaben. Das neue Sorgerecht ist Thema im Bundestag, am Mittwoch, den 28. November findet eine Sachverständigenanhörung statt.

Wie sehen die Entwürfe für die neuen Regelungen aus? Gehen sie zu Lasten der Mütter? Sind sie wirklich am Kindeswohl orientiert? Wie werden die Familiengerichte mit ihnen umgehen?

Ein Feature von Astrid Springer in NDR Info, am 27. November 2012, um 20.30 Uhr, anschließend eine Diskussion zum Thema in der NDR Info Redezeit ab 21.05 Uhr.

Moderator Matthias Franck begrüßt als Gäste:

  • Timm Kreyer, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator
  • Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes
  • Ursula Kodjoe, Diplom-Psychologin und Familientherapeutin

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Kinder ja, heiraten nein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. November 2012

Immer mehr Paare in Europa werden ohne Trauschein Eltern. In Deutschland hat sich der Anteil nichtehelicher Geburten von 7,6 % im Jahr 1960 auf 33,3 % im Jahr 2010 mehr als vervierfacht. Damit steht die Bundesrepublik aber lediglich im Mittelfeld eines rapiden Anstiegs, der ganz Europa betrifft. Dies konnten Sebastian Klüsener, Brienna Perelli-Harris und Nora Sánchez Gassen vom Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock erstmals im Detail belegen. Ihre Erkenntnisse, für die sie Daten aus fast 500 verschiedenen Regionen ausgewertet haben, sind jetzt in der Zeitschrift „European Journal of Population“ nachzulesen.

Demnach stieg der Anteil nichtehelicher Geburten in Teilen Skandinaviens, Frankreichs und Großbritanniens mit Zuwächsen von 55 bis über 60 % seit 1960 weitaus stärker an als hierzulande. Für Deutschland zeigt die Regionalanalyse, dass sich neue und alte Bundesländer sehr voneinander unterscheiden: “Die Anteile nichtehelicher Kinder sind heute im Osten mit rund 60 % weitaus höher als im Westen mit etwa 20 bis 40 %”, sagt Klüsener. “Der Osten war dem Westen in dieser Hinsicht schon vor 1945 voraus und in den letzten Jahrzehnten hat sich dieser Unterschied noch verstärkt.“

Mit einem Plus um 53 % auf 64 % im Jahr 2007 ging es mit dem Anteil außerehelicher Geburten in Neubrandenburg im Osten Mecklenburg-Vorpommerns am steilsten bergauf. Am schwächsten kletterte die Quote innerhalb Ostdeutschlands um Chemnitz, wo sie um 43 % auf 55 % zunahm. Das übertrifft die West-Region mit dem stärksten Anstieg immer noch bei Weitem: Hier führt Bremen die Liste an, das von 7 % auf 35 % zulegte. Schlusslicht beim Anstieg ist in den alten Ländern Oberbayern, wo im Vergleich zu den 12 % von 1960 im Jahr 2007 lediglich 11 % mehr Kinder zur Welt kamen, deren Eltern keinen Trauschein hatten. Am konservativsten zeigt sich in dieser Hinsicht aber der Raum Stuttgart, wo der entsprechende Anteil insgesamt nur 18 % betrug.

“Das Bedürfnis, vor der Geburt der Kinder zu heiraten, hat an Bedeutung verloren. Insofern ist das goldene Zeitalter der Ehe eindeutig vorbei”, sagt Geograf Klüsener. 1960, als europaweit noch kaum nichteheliche Kinder auf die Welt kamen, lagen die Quoten in großen Teilen des Kontinents unter 15 %. Zwischen 1975 und 1990 stieg der %satz in vielen Ländern West- und Zentraleuropas geradezu sprunghaft an, insbesondere in Großbritannien, Frankreich, Dänemark und der ehemaligen DDR.

Es ist also an der Zeit, dieser Entwicklung in allen gesetzlichen Regelungen, also auch beim Sorgerecht, gerecht zu werden.

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