der VÄTER Blog

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Archiv für Mai 22nd, 2008

Eine Ausweitung der Vätermonate …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Mai 2008

„Eine Ausweitung der Vätermonate beim Elterngeld wäre ein zusätzlicher Gewinn für Kinder und Eltern. Eltern wollen sich gemeinsam um die Kindererziehung kümmern. Kinder brauchen Vater und Mutter. Die Partnermonate des Elterngeldes bewirken eine partnerschaftliche Teilung von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit”, erklärt die Vorsitzende der Frauen Union der CDU, Maria Böhmer.

Der Erfolg des Elterngeldes zeige, wie gut das Modell angenommen wird. Die Väterbeteiligung an der Betreuung der Kinder hat sich beim Elterngeld gegenüber dem Erziehungsgeld laut einem Bericht des Familienministeriums bis Herbst 2007 schon verdreifacht. Ein weiterer Anstieg des Väteranteils an der neuen Leistung auf 25 % und mehr wird prognostiziert.

„Die Partnermonate stärken Väter, die sich von Anfang an mehr um die Erziehung ihrer Kinder kümmern wollen,” so Böhmer.

Da bin ich ja mal auf den Gesetzentwurf zum Änderungsgesetz des BEEG gespannt.

Quelle

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Fakten zum Elterngeld

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Mai 2008

Seit Januar 2007 zahlt der Staat Elterngeld, wenn Mütter oder Väter für den Nachwuchs im Job pausieren.

Die Regeln, die junge Familien für einen möglichst hohen Zuschuss beachten sollten, haben die FOCUS-Online-Redakteurinnen Michaela Hutterer und Melanie Rübartsch in einem Beitrag zusammengestellt.

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Urlaub überlebt auch zwei Elternzeiten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Mai 2008

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Haltung in der Frage revidiert, wie mit Urlaubsansprüchen bei Elternzeit zu verfahren ist. Europarechtliche Auslegungen führten zu der Wende zugunsten der Arbeitnehmer.

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Haltung zur Urlaubsabgeltung bei Elternzeit revidiert.

Bislang verfiel ein Urlaub, der vor einer Elternzeit übertragen wurde, wenn die Frau erneut schwanger wurde und eine zweite Elternzeit beantragte. Dies widerspreche aber neuen europarechtlichen Auslegungen, heißt es in einem Urteil vom Dienstag (9 ARZ 219/07). Der Urlaub müsse auch über mehrere Elternzeiten übertragen werden.

Damit erhielt eine Frau Recht, die nach zwei Schwangerschaften zwischen den Jahren 2001 und 2003 ihren Resturlaub von 27,5 Tagen aus dem Jahr 2001 ausgezahlt haben wollte.

Ursprünglich sollte sie diesen Urlaub nach Abschluss ihrer ersten Elternzeit antreten. Dies war jedoch nicht möglich, weil sich nahtlos daran eine zweite Elternzeit anschloss. Nach früherer Rechtsprechung wäre der Resturlaub damit verfallen. In diesem Sinne hatten auch die Vorinstanzen entschieden.

Quelle

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