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Archiv für die 'Politik' Kategorie

Bochumer Väter nutzen Elterngeld wegen finanzieller Sorgen seltener

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. November 2011

Jeder fünfte Vater in Bochum nutzt das Elterngeld, um sich einige Monate um seinen Nachwuchs zu kümmern. Finanzielle Gründe und Angst vor Nachteilen im Job schrecken viele Männer ab, Elternzeit in Anspruch zu nehmen.

Die Beteiligung der Väter an der Elternzeit steigt in Deutschland stetig an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben 18 % der Bochumer Väter für im Jahr 2009 geborene Kinder Elterngeld bezogen. Damit liegt Bochum im NRW-Durchschnitt, aber unter dem deutschlandweiten Mittel von 24 %. In den Nachbarstädten bezogen noch weniger Väter das Elterngeld.

Die Eltern orientierten sich am höheren Gehalt, sagt Ursula Kersting-Otte von der Beratungsstelle Pro Familia. Und das beziehen meist die Männer. Bei den Beratungen höre sie leider auch, „dass Arbeitgeber ihnen das negativ auslegen, wenn sie in Elternzeit gehen“.

Wenn die Väter sich für eine Elternzeit entscheiden, dann meist nur für die Mindestzeit von zwei Monaten. Das zeigt auch die Statistik: Mehr als zwei Drittel der Väter (71 %) in NRW entschieden sich so. Die Väter, die sich bei Pro Familia beraten ließen, hätten das Gefühl, dass zwei Monate Auszeit bei ihrem Arbeitnehmer gerade noch akzeptiert seien, so Kersting-Otte.

Gerade bei befristeten Arbeitsverträgen gehe es oft um die Existenz. Seien die Väter bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, müssten sie sich oft gegen die Elternzeit entscheiden. „Das ist auch ein gesamtgesellschaftliches Problem“, sagt die Beraterin.

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Die gemeinsame elterliche Sorge wird in der Schweiz zur Regel

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. November 2011

Die gemeinsame elterliche Sorge wird unabhängig vom Zivilstand der Eltern in Zukunft zur Regel. Im Zentrum dieser neuen Regelung steht das Kindswohl. Einzig wenn die Interessen des Kindes geschützt werden müssen, kann die elterliche Sorge einem Elternteil vorenthalten werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat das Unterhaltsrecht unverheirateter und geschiedener Eltern neu regeln.

Bei einer Scheidung wird die elterliche Sorge heute in der Regel einem Elternteil allein zugewiesen. Sind die Mutter und der Vater nicht miteinander verheiratet, steht gemäß geltendem Recht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Eine gemeinsame elterliche Sorge ist heute nur möglich, wenn die nicht miteinander verheirateten oder die geschiedenen Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich betreffend Unterhalt und Betreuung des Kindes einigen können. Das geltende Recht missachtet damit die Gleichstellung von Mann und Frau.

Künftig erhalten nach einer Scheidung beide Elternteile die elterliche Sorge. Das Gericht muss sich bei einer Scheidung aber vergewissern, dass die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge gegeben sind. Ob die elterliche Sorge zum Wohl des Kindes einem Elternteil allein zugeteilt werden soll, entscheidet bei einer Scheidung das Gericht und bei einem ausserehelich geborenen Kind die Kindesschutzbehörde. Mögliche Gründe für den Entzug der elterlichen Sorge sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

Die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regel stellt für nicht miteinander verheiratete Eltern eine wesentliche Änderung dar. Wenn sich die Eltern nicht verständigen können, wird es auch in Zukunft nicht „automatisch“ zur gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. In diesen Fällen kann sich ein Elternteil an die Kinderschutzbehörde wenden. Diese wird die gemeinsame elterliche Sorge verfügen, außer wenn dies nicht den Interessen des Kindes entspricht.

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Protest-Steine ebnen den Weg

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. November 2011

Sechs Tonnen schwer war die Post, die Simonetta Sommaruga seit Februar erhalten hat. Der Inhalt: rund 1700 Pflastersteine. Verärgerte Männer sendeten diese über die Website Schickenstei.ch an die Justizministerin und protestierten so dagegen, dass der Bundesrat die Vorlage für ein gemeinsames Sorgerecht verzögerte. Jetzt haben die Pflastersteine einen neuen Verwendungszweck: Sommaruga ließ mit ihnen auf einem Spielplatz eine Fläche pflastern, die als Begegnungsort für Eltern und Kinder dienen soll.

Christine Stähli, Sprecherin des Justizdepartements, bestätigte, dass Frau Sommaruga den Ort am Donnerstag einweihen wird. Er zeigt sinnbildlich, wie gemeinsam der Weg geebnet werden kann für eine politische Lösung, in der das Wohl des Kindes im Zentrum steht. Für Oliver Hunziker, Präsident des Vereins VeV und Mitinitiant der Aktion, hat diese damit einen erfreulichen Abschluss gefunden: „Es ist toll, dass die Steine nicht einfach auf einem Haufen landeten.“

Es bleibt morgen aber nicht bloß bei einer Einweihung: „Es gibt noch eine Überraschung“, so Stähli. Details will sie nicht nennen. Hunziker hofft, dass Sommaruga die sehnlichst erwartete Vorlage des Bundesrats zum gemeinsamen Sorgerecht präsentiert. «Das wäre ein tolles Überraschungsgeschenk.» Damit ginge die Arbeit für die Väter aber erst richtig los. Hunziker: „Es ist noch ein steiniger Weg, bis die Gesellschaft Frauen und Männer auch wirklich gleichstellt.“

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Männer gestalten eine zukunftsorientierte Gleichstellungspolitik

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. November 2011

Vor einem Jahr wurde das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. in Berlin gegründet. Anlässlich seines einjährigen Bestehens wendet sich das Bundesforum Männer mit einer Erklärung an die deutsche Öffentlichkeit und bezieht damit in der aktuellen geschlechterpolitischen Debatte Position.

Im Rahmen der auf der Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag beschlossenen Erklärung wurden auch vier gleichstellungspolitische Forderungen erhoben:

‚Männer als Adressaten von Vereinbarkeitspolitik. Vereinbarkeit von privater Lebens- und Arbeitswelt ist auch ein Thema für Söhne, Väter und Männer. Betriebliche und politische Gleichstellungsbemühungen müssen dies stärker berücksichtigen. Wir fordern Politik und Tarifpartner auf, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, die es allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ermöglichen ihre Verantwortung in Kindererziehung, Partnerschaft und Pflege wahrzunehmen.

Männer und Frauen als Gleichstellungsbeauftragte. In diese, sensiblen Handlungsfeld ist eine besonnene Bündnispolitik wichtig. Anstatt die Institution hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragten in Frage zu stellen fordern wir eine Aufstockung der Gleichstellungsstellen für paritätisch besetzte Teams. Dafür ist die Reform der Gleichstellungsgesetzgebung in Bund und Ländern notwendig, um Männern zukünftig das aktive und passive Wahlrecht in den Gleichstellungsstrukturen zu eröffnen.

Flächendeckende Angebotsstrukturen für Jungen, Männer und (Groß-)Väter. Beratungs- und Bildungseinrichtungen für Männer und Jungen sind rar. Das muss sich ändern. Das Spektrum muss breit sein, angefangen von Lebensberatung über Familienberatung bis hin zur Arbeit mit gewalttätigen Männern und männlichen Opfern von (sexualisierter sowie häuslicher) Gewalt. Wir fordern den Aufbau solcher Strukturen und ihre stabile Finanzierung. Die finanzielle Ausstattung darf aber nicht zu Lasten von analogen Angeboten für Frauen gehen. Bestehende Angebote müssen ihre Geschlechter- und Männerperspektive ausbauen.

Regelmäßige geschlechtssensible Berichterstattung und Begleitforschung. Wir begrüßen den Ersten Gleichstellungsbericht und weisen auf die Notwendigkeit hin, den Blick auf Jungen, Männer und Väter noch zu vertiefen. Das BUNDESFORUM MÄNNER fordert eine regelmäßige Berichterstattung und Begleitforschung. Nur so kann eine zukunftsweisende Gleichstellungspolitik gestaltet werden, wenn sie auf belastbaren Daten und Fakten über die Geschlechterverhältnisse und ihren Wandeln gründet. Für künftige Gleichstellungs- und Männergesundheitsberichte bieten wir unsere Beratung an.‘

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Familien Sleepover im Zuccotti Park

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. November 2011

Warum Väter und Mütter die Occupy Bewegung unterstützen:

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Umgangsrechte für Großeltern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. November 2011

Scheiden sich die Eltern, werden oft auch die Großeltern von ihren Enkeln getrennt. Ein Problem, das bei Sorgerechtsstreitigkeiten selten Beachtung findet. Am vergangenen Mittwoch befasste sich die Kinderkommission in dem Expertengespräch „Trennung von den Großeltern durch Trennung der Eltern“ mit diesem Thema.

Der Gesetzgeber regelt die Rechte und Pflichten zwischen Großeltern und Enkeln nicht. „Im Regelfall wird das Verhältnis durch die Eltern moderiert“, erläuterte Christian Alt vom Deutschen Jugendinstitut. Einen Rechtanspruch auf Umgang gebe es nicht. Der Sachverständige stellte fest, dass mit der Abnahme traditioneller Familienmodelle die Mannigfaltigkeit der Generationenbeziehungen steige. Also nach Scheidung und Wiederverheiratung oder Trennung unverheirateter Paare die Anzahl der Großeltern die Anzahl der Enkel im Regelfall übersteigt.

Durch neue Partnerschaften kämen auch neue Großeltern in die neuen Familienzusammenschlüsse dazu. „Es kann vorkommen, dass einem Kind bis zu acht Großeltern gegenüberstehen“, sagte Alt. Doch dieser Fall trete selten ein. Der Wissenschaftler erklärte, dass in der Praxis oft nur „die Großeltern mütterlicherseits eine enge Beziehung zu ihren Enkeln pflegen, während das Verhältnis väterlicherseits oft verhalten ist“. Das liegt nach Ansicht Alts aber nicht an den Großeltern: „Der Antrieb ist da, den Kontakt zu halten.“ Doch es bedürfe einer Kultur des Umgangs, die sich die Eltern erarbeiten müssen, um mit den Konsequenzen einer Trennung umgehen zu lernen. Das gelinge jedoch nicht immer und führe schließlich zum Entzug familiärer Bindungen zu den Verwandten der Ex-Partner.

Aus diesem Grund sah Christian Alt eine Aufgabe der Politik darin, das Recht der Großeltern auf Umgang mit den Enkeln zu regeln. Als mögliches Vorbild nannte er die bereits in der Familienpolitik umgesetzte Stärkung der Umgangsrechte geschiedener Väter mit ihren Kindern gegenüber den Müttern.

Rita Boegershausen von der Bundesinitiative Großeltern sah eine Ursache des Entzugs der Enkel von ihren Großeltern darin begründet, dass die Kinder nicht im Mittelpunkt bei Scheidungsfragen stehen, sondern Mittel seien. Weiterlesen »

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Kommission für Frauenfragen fordert 12 Wochen bezahlte Elternzeit für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. November 2011

Väter und Mütter sollen nach der Geburt eines Kindes je 12 Wochen bezahlte Elternzeit beziehen dürfen. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) fordert Bundesrat und Parlament in einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier auf, eine gesetzlich geregelte bezahlte Elternzeit zu schaffen.

Aus Gründen der Gleichstellung sei es wichtig, dass beide Elternteile zu gleichen Teilen Elternzeit beziehen könnten, schreibt die EKF in einem Positionspapier. Dieser paritätische Anspruch auf Elternzeit müsse vorgeschrieben werden.

Denn Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass es einen verbindlichen Anspruch sowie einen starken Anreiz brauche, damit sich Väter tatsächlich stärker an der Kinderbetreuung beteiligten und damit die Arbeitgeber bereit seien, ihren männlichen Angestellten Elternurlaub zu gewähren.

Die EKF orientiert sich mit ihrer Forderung teilweise an einem Vorstoß der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) zur Schaffung einer Elternzeit. Ginge es nach der EKFF, beträgt die Elternzeit für ein Paar insgesamt maximal 24 Wochen. Väter und Mütter haben dabei einen individuellen Anspruch auf je vier Wochen Elternzeit. Den Rest kann sich das Paar nach eigenem Gutdünken und in Absprache mit dem Arbeitgeber aufteilen.

Beide Kommissionen sind der Meinung, dass der aktuelle 14-wöchige Mutterschaftsurlaub und die in einzelnen Kantonen und Unternehmen gewährte Vaterschaftszeit nicht ausreichen. Die zeitliche Belastung der Eltern sei besonders in den ersten Lebensjahren eines Kindes enorm.

Damit Frauen und Männer Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen könnten, brauche es ergänzend zu diesen Regelungen eine bezahlte Elternzeit für Mütter und Väter.

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Männer können Gleichstellung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. November 2011

Aus Anlass des Welttag des Mannes am kommenden Donnerstag erklärt Martin Rosowski, Vorsitzender des Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.:

„Wir freuen uns, dass auch die Bedarfslagen von Jungen, Männer und Vätern in der Gleichstellungspolitik mehr und mehr ernst genommen werden. Seit einem Jahr gibt es das Bundesforum Männer, den Interessenverband für Jungen, Männer und Väter als Ansprechpartner für die Politik. Aber auch Jungen, Männer, Väter und Großväter brauchen verlässliche Ansprechpartner. Mehr Männer als Gleichstellungsbeauftragte wären daher ein wichtiges Signal.“

Seit zehn Jahren regelt das Bundesgleichstellungsgesetz, dass in der Bundesverwaltung Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden müssen. Aber nur Frauen können Gleichstellungsbeauftragte werden und wählen. Das Bundesforum Männer sieht es an der Zeit diese rigide Regelung zugunsten paritätisch besetzter Teams aufzugeben. Unserer Ansicht nach können Frauen und Männer am besten gemeinsam wirkliche Gleichstellung erreichen und bestehende Diskriminierungen wegen des Geschlechts beseitigen. Auch um die Vereinbarkeit von Familie, d.h. sowohl Pflege von Kindern als auch von kranken oder alten Angehörigen, und Erwerbstätigkeit für Männer und Frauen zu verbessern, müssen Männer und Frauen gemeinsam Maßnahmen entwickeln.

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Spitzenreiter sind die grünen Väter mit 2,5 Kindern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Oktober 2011

Kinder und Politik – das ist in Deutschland viel normaler geworden in den vergangenen Jahren, so scheint es zumindest. In Merkels erster Amtszeit haben die Beschäftigten im Kanzleramt viel mehr Kinder bekommen als unter ihrem Vorgänger Gerhard Schröder. Unter Merkel gab es dort zwischen 2005 und Sommer 2008 49 mal Nachwuchs – mehr als doppelt so viele Babys wie in einem vergleichbaren Zeitraum unter Schröder.

Aber der Eindruck täuscht, wenn es um den Bundestag geht: Dort herrscht Kindernotstand, besonders bei den Frauen. Die Abgeordneten, die dafür sorgen wollen, Beruf und Familie für die Menschen in Deutschland besser vereinbar zu machen, haben selbst besonders große Probleme damit – trotz guter Bezahlung, trotz oft flexibler Arbeitszeiten. Weibliche Abgeordnete haben im Schnitt nur 1,2 Kinder, weniger als der Bevölkerungsdurchschnitt. „Obwohl alle Parteien familienfreundliche Arbeitsplätze fordern, scheint die Politik als Beruf es Eltern besonders schwer zu machen, ihr Familienleben zu pflegen“, heißt es in der Studie „Politik mit Kind und Kegel“, die die Hanns-Seidel-Stiftung in der kommenden Woche vorstellt.

Die Seidel-Stiftung hat Bundestagsabgeordnete befragt, wie sie Job und Familie managen und die Kinderquote der Parlamentarier genauer unter die Lupe genommen.

Die Fakten: Fast ein Drittel aller Abgeordneten ist kinderlos – besonders wenige Mütter und Väter gibt es unter den jüngeren Parlamentariern. Weiterlesen »

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Keine Option für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Oktober 2011

Familienministerin Ute Schäfer hat in Düsseldorf die erste repräsentative NRW-Studie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Sicht der Beschäftigten vorgestellt. Als zentrales Ergebnis bezeichnete Schäfer, dass 60 Prozent der Befragten erklärten, die Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander zu verbinden, habe sich in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen zwar grundsätzlich verbessert, bei konkreten familienfreundlichen Maßnahmen sei allerdings noch viel zu tun.

Auf den ersten Blick erstaunlich ist dabei die deutlich unterschiedliche Bewertung der Vereinbarkeitsfrage durch Männer. „Männer beurteilen die Möglichkeit, in ihrem Unternehmen Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können, deutlich negativer als Frauen. Und das, obwohl in der Regel immer noch die Frauen die damit verbundene Mehrbelastung zu tragen haben.

Dieser scheinbare Widerspruch erklärt sich dadurch, dass Frauen in der überwiegenden Mehrzahl unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen in den meisten Unternehmen die Teilzeit als einzige Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für sich erkennen“, sagte Schäfer. Da es mittlerweile einen rechtsverbindlichen Teilzeitanspruch gebe, beurteilten Frauen die Situation positiver.

„Für Männer hingegen stellt Teilzeit keine Option dar“, erklärte Schäfer. Sie beantworteten die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter dem Gesichtspunkt, beides in Vollzeitbeschäftigung miteinander verbinden zu können. Und da falle die Antwort immer noch negativ aus.

„Frauen sind demnach eher bereit, sich zu arrangieren, auch wenn sie dadurch Nachteile erfahren. Denn dauerhafte Teilzeit ist für viele Frauen keine wirkliche Chance, sondern eine Sackgasse, die in Karriereknick und Altersarmut münden kann“, so die Ministerin. Hier gelte es neue Modelle zu entwickeln, die eine tatsächliche Parallelität von Familie und Beruf ermöglichten.

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