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Archiv für März 29th, 2010

Unverheiratete Mütter müssen Sorgerecht mit den Vätern teilen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. März 2010

… titelt der Focus in der Ausgabe 11/2010 und veröffentlicht die Pläne der Bundesregierung im Anschluss an das Urteil des EGMR vom 3. Dezember 2009.

‚Nach Gesprächen im Bundesjustizministerium zeichnet sich nach FOCUS-Informationen ab, dass der Gesetzgeber beim neu zu formulierenden Sorgerecht eine eher moderate Lösung anstrebt. Danach würde das gemeinsame Sorgerecht nicht wie in vielen europäischen Ländern üblich bei Geburt eines Kindes automatisch an beide Elternteile vergeben. Es soll an den Antrag des Vaters geknüpft werden. Ablehnen kann die ledige Mutter diese Bitte nur, wenn sie Beweise vorlegt, dass der väterliche Einfluss dem Kind schadet, beispielsweise weil der Mann alkohol- oder drogenabhängig ist.

Derzeit benötigt der Mann die ausdrückliche Zustimmung der Mutter, um das Sorgerecht ausüben zu können. Verweigert das die Frau, bestimmt allein sie über das Kind. Zwar zahlt der Vater dann Unterhalt und darf seinen Nachwuchs sehen (Umgangsrecht), hat aber kein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen. Diese Regelung verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember als „diskriminierend“. Deshalb muss der Gesetzgeber handeln. Am Entwurf werde derzeit „intensiv“ und „so zügig wie möglich“ gearbeitet, sagt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Fast 220.000 Kinder werden in Deutschland pro Jahr unehelich geboren. Nur knapp die Hälfte der Eltern übt die gemeinsame Sorge aus. Das Bundesjustizministerium hat eine Studie in Auftrag gegeben, um zu klären, in welchen Fällen Mütter die gemeinsame Sorge ablehnen.’

Quelle

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