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innovative Unternehmen nutzen die Potenziale aktiver Vaterschaft

Recht auf Erziehungsurlaub erweitert

Erstellt von nelles am Montag 30. November 2009

Das Recht auf Erziehungsurlaub gilt zukünftig auch für selbstständige Mütter und Väter. Die Sozialminister der 27 EU-Staaten beschlossen in Brüssel, dass eine entsprechende Vereinbarung der europäischen Sozialpartner die rechtliche Verbindlichkeit einer EU-Richtlinie bekommt.

Die Festschreibung des Rechts auf Erziehungsurlaub für Freiberufliche und Selbstständige zielt vor allem auf Ehefrauen, die ohne formellen Arbeitsvertrag im Unternehmen ihres Mannes mitarbeiten – beispielsweise in der Landwirtschaft.

Viele dieser Frauen seien sozial und rechtlich in einer schwachen Position, heißt es in der Begründung des EU-Ministerrates. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten dazu, bei Geburt oder Adoption eines Kindes mindestens vier Monate Erziehungsurlaub zu gewähren.

Quelle

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