Elterngeld benachteiligt Eltern bei partnerschaftlicher Aufteilung der Arbeitszeit
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. November 2008
Am vergangenen Donnerstag 2008 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das erste Änderungsgesetz zum Bundeselterngeldgesetz beraten. Die dort formulierten Änderungen reichen aber nicht aus, es besteht weiterer Nachbesserungsbedarf.
Die Bundesministerin hat bei ihrer Reform einen ganz wichtigen Aspekt vergessen: Wollen beide Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes die Erziehungsarbeit partnerschaftlich aufteilen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten, ist dies finanziell völlig unattraktiv und wird dadurch praktisch verhindert.
Reduzieren beide Elternteile ihre Arbeitszeit und damit das Einkommen, das der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegt, um die Hälfte, ist ihr gesamter Elterngeldanspruch mit dem 7. Lebensmonat des Kindes erschöpft. Dies liegt daran, dass auch bei reduziertem Einkommen ein voller Elterngeldmonat verbraucht und angerechnet wird.
Das Gesetz fördert so einseitig die vorrangige Erziehung des Kindes durch einen Elternteil und bewirkt, dass Väter und Mütter im ersten Lebensjahr ihres Kindes keine gemeinsame Teilzeitarbeit wählen (können). Das erste Änderungsgesetz sieht hierzu keinerlei Änderungen vor.
Aus diesem Anlass haben sich fünf der im Gesetzgebungsverfahren gehörten Sachverständigen, 22 Verbände, 244 Gleichstellungsbeauftragte und 33 weitere Unterstützerinnen und Unterstützer am 14.11.2008 in einem Offenen Brief an die Bundesfamilienministerin von der Leyen gewandt und eine Lösung dieses Problems angemahnt. Sie betonen, dass die gegenwärtige Regelung weder im Interesse der Eltern noch der betroffenen Unternehmen liegen kann und zudem die Arbeitsmarktchancen von Frauen deutlich schmälert. Die gleichen Verbände haben bereits bei der Verabschiedung des Elterngeldgesetzes im Jahr 2006 auf das Problem hingewiesen.
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