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Stichtagsregelung beim Elterngeld rechtmäßig

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 23. Januar 2008

Eltern, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 geboren wurde, haben keinen Anspruch auf das seit diesem Stichtag gezahlte Elterngeld. Das Bundessozialgericht entschied heute in Kassel, dass die bei der Einführung des Elterngeldes festgelegte Stichtagsregelung rechtmäßig ist und nicht dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.

Somit haben nur Väter und Mütter Anspruch auf die Leistung, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wurde. Geklagt hatten ein Elternpaar und zwei Mütter aus Bayern.

Vor Gericht vertraten die Kläger die Auffassung, dass die Stichtagsregelung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Eltern, die ein Kind vor dem 31.Dezember 2006 bekommen hätten, würden gegenüber Eltern benachteiligt, die ihr Kind später zur Welt gebracht hätten.

Der Gesetzgeber hätte bei der Einführung des Elterngeldes eine Härtefall- oder Übergangsregelung berücksichtigen müssen, argumentierten die Kläger. Der Geburtszeitpunkt sei ein zufälliges Ereignis und die Stichtagsregelung damit nicht sachgerecht.

Dem folgte der 10. Senat nicht (Aktenzeichen: B 10 EG 3/07 R, B 10 EG 4/07 R, B 10 EG 5/07). Ein Kläger kündigte nach dem Urteil an, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

Quelle

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