Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juni 2012
Die Bundesregierung will, wie die Rheinische Post berichtet, das Sorgerecht für Väter, die mit der Mutter ihres Kindes nicht verheiratet sind, ‚stärken‘. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der morgen im Kabinett beschlossen werden soll. Demnach können Väter, die die Vaterschaft an einem nicht-ehelichen Kind anerkannt haben, künftig auch dann das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn die Mütter nicht zustimmen – vorausgesetzt, das Kindeswohl wird durch die gemeinsame Betreuung von Vater und Mutter nicht beeinträchtigt.
Von Geburt an hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Unverheiratete Väter sollen nun aber beim Jugendamt oder direkt beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht einklagen können. Bisher steht nicht verheirateten Vätern nur dann ein Teil der elterlichen Sorge zu, wenn beide Elternteile eine entsprechende Erklärung abgeben oder heiraten. Damit hatte die Mutter bislang ein Veto-Recht.
Mit dem Gesetzentwurf, den Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch im Bundeskabinett einbringt, ist allerdings kein Automatismus zugunsten der Väter verbunden. Sind sich die Eltern nicht einig, entscheidet ein Familiengericht. Das Familiengericht kann dem Vater auch dann die elterliche Sorge für das Kind übertragen, wenn die Mutter dagegen ist. Nur wenn die Mutter eindeutige Gründe vorbringen kann, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl des Kindes schaden würde, darf das Gericht der Mutter das alleinige Sorgerecht zusprechen.
Eine Stärkung ist im Verhältnis zu der bislang bestehenden Benachteiligung der Väter mit dem Gesetz gegeben, eine wirkliche Gleichberechtigung der Väter ist mit diesem Gesetzentwurf aber noch nicht erreicht.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Juni 2012
In Großbritannien gibt es im Rahmen der derzeitig laufenden Neuformulierung der Familienpolitik eine 95 prozentige Übereinstimmung darüber, dass das Sorgerecht im Falle einer Scheidung oder einer Trennung gleichmäßig auf Väter und Mütter aufgeteilt werden sollte. Dies hat eine Umfrage von YouGov ergeben.
- 84% sind der Überzeugung, dass beide Elternteile gleiche Rechte bei der Sorge für ihre Kinder haben sollten
- Lediglich 9% meinen, dass die Mutter mehr Rechte bei der Sorge ihrer Kinder haben sollte und
- nur 2% denken, der Vater sollte mehr Rechte haben.
Die Rechte des Kindes, den Kontakt zu beiden Eltern nach einer Trennung oder Scheidung aufrecht zu halten, sind mit den Regierungsvorschlägen zur Ergänzung des Children Act 1989 gestärkt worden. Alle Änderungen unterstützen die Familiengerichte in England und Wales bei der Ansicht, dass dem Kindeswohl am besten gedient ist wenn es in regelmäßigen Kontakt mit beiden Eltern verbleibt
Die neue Politik zielt auf die Quelle des Konflikts, der immer dann erwächst, wenn die Kinder, die in die Obhut der Mutter gegeben werden, daran gehindert werden, ihre Väter zu sehen. Es gibt in der britischen Öffentlichkeit eine überwältigende Unterstützung dafür, dass beide, Mutter und Vater die Verantwortung für die Erziehung der Kinder teilen müssen, mehr als 80 % sind der Überzeugung, dass Väter im Leben der Kinder unabdingbar sind
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Juni 2012
Die Verantwortung beider Elternteile für ein Kind auch nach einer Scheidung hat der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) am Montag betont. „Das Wohl des Kindes schließt das Recht des Kindes auf beide Elternteile ein“, appellierte Präsident Alfred Trendl. So müsse auch bei der geplanten Gesetzesnovelle zum Thema Obsorge und Besuchsrecht „dem Kindeswohl zentrales Augenmerk geschenkt“ und eine „Doppelresidenz rechtlich ermöglicht“ werden.
„Doppelresidenz“ bedeute, dass Kinder nach einer Scheidung im annähernd gleichen zeitlichen Ausmaß bei den Vätern und Müttern wohnen, so Trendl. Dies sei nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich: Es muss bei einer Scheidung der Wohnsitz für den Nachwuchs festgelegt werden.
Eine Änderung dieser Regel wäre eine „Win-Win-Situation für beide Elternteile“, weil auch der zweite intensiver in die Kinderziehung eingebunden und der erste stärker entlastet wäre, so Trendl. Außerdem sinke das Risiko einer Entfremdung des Kindes vom getrennt lebenden Elternteil.
„Statistik Austria“ hat am Montag die Scheidungszahlen für das Jahr 2011 veröffentlicht. Große Unterschiede zum Vergleichsjahr 2010 gab es nicht. Demnach wurden 2011 genau 17.295 Ehen rechtskräftig geschieden, das sind um 147 (0,8 %) weniger als 2010. Die sogenannte „Gesamtscheidungsrate“ – laut „Statistik Austria“ die „Wahrscheinlichkeit, mit der jetzt geschlossene Ehen bei unverändertem Scheidungsverhalten durch eine Scheidung enden werden“ – blieb 2011 mit 43,02 % auf dem Niveau von 2010.
Insgesamt 19.451 Kinder – davon 13.347 minderjährig – waren von den Scheidungen ihrer Eltern betroffen. Am häufigsten betroffen waren Sprösslinge im Volksschulalter (3.368) und 14- bis 18-Jährige (3.369). Die durchschnittliche Kinderzahl pro geschiedene Ehe lag damit bei 1,12. Die mittlere Dauer der 2011 geschiedenen Ehen war mit 10,7 Jahren um zwei Monate länger als 2010. Innerhalb des ersten Ehejahres wurden 1,6 % geschieden.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Mai 2012
„Das Kindeswohl gebietet es grundsätzlich, dass beide Eltern die Verantwortung für das Kind und damit die gemeinsame elterliche Sorge tragen“, erläutert Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des DAV-Gesetzgebungsausschusses Familienrecht. Aus Sicht des Kindes sei es unerheblich, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht, wie oder wo das Kind gezeugt und empfangen wurde.
„Kann oder will der Vater jedoch seine Verantwortung nicht übernehmen, d. h. gelingt es also nicht, eine ausreichende Kommunikation zwischen den Eltern herbeizuführen, soll die Mutter die Möglichkeit haben, eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu beantragen“, führt Schwackenberg weiter aus.
Dies würde auch zu einer Verwaltungsvereinfachung führen, da momentan nicht miteinander verheiratete Eltern gemeinsam eine sogenannte „Sorgeerklärung“ abgeben müssen, um die gemeinsame Sorge zu erhalten. Die gemeinsame Sorge sei auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern in einer Vielzahl der Fälle üblich.
An einer Reform besteht Bedarf, da der Europäische Gerichtshof für und das Bundesverfassungsgericht die Regeln gekippt haben, wonach der Vater keine Chance gegen die Mutter hat, an dem Sorgerecht teilzuhaben. Der Gesetzgeber ist nach Ansicht des DAV gefordert, da nach den Entscheidungen dieser Gerichte die Väter zwar im Einzelfall die gemeinsame Sorge beantragen könnten, die Gerichte aber höchst unterschiedlich entscheiden würden.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. April 2012
Die Wiener Psychotherapeutin Martina Leibovici-Mühlberger erläutert im Interview mit der Kleine Zeitung, warum Kinder die ersten Opfer im Scheidungskrieg der Eltern sind.
‚… nach Trennungen [spielen sich häufig] Dramen ab. Steht in solchen Fällen tatsächlich noch die Liebe zum Kind im Vordergrund?
MARTINA LEIBOVICI-MÜHLBERGER: Die Liebe zum Kind ist ein Thema, das in der ganzen Obsorgestreitigkeit zu kurz kommt. Das viel zitierte Kindeswohl schaut sich nämlich keiner aus dem Auge des Kindes an. Man hat vielmehr das Gefühl, das Kind degeneriert im Konflikt der Eltern zum Objekt, über das gestritten wird. Sehr häufig sind diese Obsorgestreitigkeiten also Stellvertreterkonflikte, in denen es eigentlich um Macht geht. Das Kind wird zum Symbol, wie man Macht ausüben kann über den anderen Elternteil. Das eigentliche Problem dahinter ist, dass der Paarkonflikt von der elterlichen Verantwortung nicht sauber getrennt wird.
Kommt es häufig vor, dass getrennte Eltern die Dinge derart aus dem Ruder laufen lassen?
LEIBOVICI-MÜHLBERGER: Das kommt schon vor. Es eskaliert natürlich jetzt auch häufiger als vor einer oder zwei Generationen, weil sich das Rollenverständnis verändert hat. Mit einem Rollenverständnis, das der Frau und Mutter die Sorge ums Kind und die Betreuung zuordnet, ist natürlich im Scheidungsfall auch die Rolle weitergeschrieben. Im Sinne von: Der Vater ist ein Zahlvater – oder ein Rauszahlvater – und die Mutter ist mit der Versorgung des Kindes weiterbeschäftigt.
Es handelt sich also um ein gesellschaftliches Problem?
LEIBOVICI-MÜHLBERGER: Wir haben viel getan, um eine neue Väterlichkeit und männliche Identität zu propagieren und dem Kind die frühe Beziehung zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Und wir haben die Männer stark unter Druck gesetzt, sich dem neuen Rollenmodell anzupassen. Das geht so lange gut, wie die Familie und Paarbeziehung intakt ist. Ist das nicht mehr so, werden diese Väter oft entsorgt. Ich habe in der Praxis eine Reihe von wirklich gebrochenen Männern gesehen. …‘
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. März 2012
Nach der Mitgliederversammlungdes Bundesforum Männer am Freitag und der Livesendung ‚Neue Eltern – alte Zwänge?“ im alten RIAS Gebäude sitze ich jetzt wieder im Zug nach Hause. Gestern haben wir wichtige Dinge auf den Weg gebracht und eine Erklärung zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter wurde einstimmig verabschiedet und ist jetzt in der Endredaktion. ‚Das Bundesforum Männer ist der Überzeugung, dass Väter für die Entwicklung von Kindern wichtig sind. Je fürsorglicher sie diese Aufgabe wahrnehmen können, desto positiver ist dies für die Entwicklung der Kinder. Vor diesem Hintergrund schlägt das Bundesforum Männer eine Regelung vor, die dem nichtverheirateten Vater das Sorgerecht nach der Anerkennung der Vaterschaft automatisch zuerkennt.‘
Die 2 Stunden im Studio sind wie im Fluge vergangen und das Zusammenspiel mit Frau Jurczyk, die von München aus zugeschaltet war, klappte hervorragend. Die Beiträge und Anliegen der zugeschalteten Hörerinnen und Hörer machten deutlich, dass es längst nicht ausreicht alle paar Jahre einen Familienbericht vorzulegen.Es ist überfällig die widersprüchlichen Regelungen und Anreize zum Beispiel bei der Anerkennung der Betreuungszeiten in der Rente von Vätern zu beseitigen.
Um Widersprüchlichkeiten ging es ja auch bei frauTV am letzten Donnerstag, an der ich auch beteiligt war. Dass Frauen lange in Elternzeit gehen oder Teilzeit arbeiten hat auf den ersten Blick oft rationale Gründe: ihr Mann verdient einfach mehr. Und schon schnappt die Rollenfalle zu. Wenn sie lange aus dem Job ist, verliert sie den Anschluss, während er weiter Karriere macht.
„Es ist nicht eine völlige BlackBox, was zu Hause passiert, aber ich habe die Organisation aller Aufgaben vollkommen an meine Frau abgegeben“, Weiterlesen »
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. März 2012
Die Bundesregierung will das gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern neu regeln und die Rechte der Väter ausbauen. Darauf verständigte sich der Koalitionsausschuss am Sonntagabend in Berlin.
Der Vater kann demnach wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt, oder sich zunächst an das Jugendamt wendet.
Auch wenn er sich gegenüber dem Jugendamt erklärt, soll er jederzeit das Familiengericht anrufen können – insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass die Mutter sich beim Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge für das Kind einverstanden erklärt oder sich nicht dazu äußert.
Diese Meldung ging gestern Abend über die Ticker, ich kann nicht erkennen, dass diese Regelung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2010 hinausgeht. Und vor allem Väter von außerhalb einer Ehe geborenen Kindern sind nach wie vor Väter zweiter Ordnung.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Februar 2012
187.000 Ehen wurden 2010 geschieden. So viele wie noch nie. Sind Kinder im Spiel, bleiben sie meist bei der Mutter. Väter werden benachteiligt. Von den Müttern ihrer Kinder, von Richtern, von Jugendämtern. Von der Gesellschaft.
Detlef, Jerry, Hans-Helmut und Danny sind vier solcher Männer, die Väter sind und sein wollen – aber nicht können. Sie haben gar keinen oder nur unregelmäßig Kontakt zu ihren Kindern.
Ihr Leben und Leiden zeigen Maximiliane Plöger und Julian Schmidt in einem 30-minütigem Feature im Rahmen ihrer Abschlussarbeit an der Hochschule Hannover.
Heute Abend um 19.30 Uhr läuft „Vater oder Feind?“ auf H1. Ab Freitag können Sie den Film dann auch in der Mediathek sehen. Den Link finden Sie dann hier.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. Februar 2012
Die SPD drängt auf eine zügige Neuregelung des elterlichen Sorgerechts bei Kindern von nicht verheirateten Eltern. Sie will die schwarz-gelbe Koalition, die sich bei diesem Thema entgegen ihren Ankündigungen bislang nicht auf einen eigenen Entwurf einigen konnte, unter Druck setzen.
Am Dienstag legten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht und die Sprecher für Familien- und Rechtspolitik, Caren Marks und Burkhard Lischka, einen Antrag vor, der im März in den Bundestag eingebracht werden soll. In einem neuen dreistufigen Verfahren sollen nach den Vorstellungen der SPD das Wohl des Kindes und das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern im Mittelpunkt stehen. Schon bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes nach der Geburt haben die Eltern die Gelegenheit, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben.
Ist dies nicht möglich, soll in einer zweiten Stufe das Jugendamt eingeschaltet werden und in einer Beratung und Vermittlung auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Kommt es auch auf dieser Ebene zu keiner Einigung, soll das Jugendamt automatisch das Familiengericht anrufen, ohne dass es eines Antrags eines Elternteils bedarf. „Damit werden weder die Väter stigmatisiert noch die Mütter in eine Situation gebracht, dass sie gegen den leiblichen Vater vor Gericht ziehen müssen“, sagte Christine Lambrecht.
In zwei Drittel der Fälle entscheiden sich die Eltern von nicht ehelichen Kindern schon jetzt für das gemeinsame Sorgerecht. Ist das Paar sich einig, ändert sich also nichts. Rund 200 000 nicht eheliche Kinder kommen jedes Jahr in Deutschland zur Welt. In Westdeutschland beläuft sich die Quote auf 26 %, in Ostdeutschland auf 61 %.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) im Dezember 2009 verwarf auch das Bundesverfassungsgericht im Juli 2010 die bis dahin gültige Praxis, dass eine gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich war und der Vater bei einem Veto keine Möglichkeit hatte, das Sorgerecht zu erhalten. Die Karlsruher Verfassungshüter forderten für den Vater das Recht einer gerichtlichen Überprüfung.
Im Grundsatz hält die SPD an einer Antragsregelung fest, nichtverheiratete Männer bleiben Väter aus zweiter Hand und die Jugendämter haben sich bislang wenig Reputation als Sachwalter von Väterinteressen erworben.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Januar 2012
Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern, auch wenn diese getrennte Wege gehen. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, sieht in der Praxis oft düster aus: Da boykottieren Väter oder Mütter das Recht auf Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil, da sollen Familiengerichte „zum Wohle des Kindes“ entscheiden und greifen viel zu oft nicht ein, wenn ein Elternteil die Kinder als Druckmittel einsetzt.
In dem Ratgeber der Landesschau Rheinland-Pfalz wird Hendrik D. aus Mainz, Vater von drei Kindern, der seit Jahren vergeblich darum kämpft, sein gesetzliches Recht, die Kinder auch nach der Scheidung von seiner Frau sehen zu dürfen, durchzusetzen, vorgestellt.
Seine Exfrau boykottiert den Umgang und Hendrik D. ist machtlos. Vor Weihnachten hat sein Fall eine dramatische Wendung genommen, sein Sohn Frederic kam bei einem Autounfall ums Leben. Vom Tod seines einzigen Sohnes erfuhr er erst nach der Beerdigung, von einem Anwalt.
In Rheinland-Pfalz gibt es die „Cochemer Praxis„, die im Gerichtbezirk von Cochem angewendet wird. Grundlage des Modells ist es, die Eltern so zu schulen, dass sie sich als Eltern gemeinsam um die Kinder kümmern – selbst wenn sie als Paar getrennte Wege gehen. Umgangsboykott ist in Cochem nicht möglich.
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