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Folgen des neuen Unterhaltsrechts weitgehend unbekannt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Mai 2009

Das neue Unterhaltsrecht ist in der Bevölkerung noch weitgehend unbekannt. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Nur 17 % der befragten Mütter und Väter mit Kindern kennen die Details der neuen Gesetzgebung. Selbst in der Gruppe der Zahler und Empfänger von Unterhalt kennt nur jeder Dritte das Gesetz genauer. Offenbar haben sich auch die wenigsten Eltern bisher mit den kurz- und langfristigen finanziellen Folgen sowie den Auswirkungen auf den Lebensstandard oder den Ansprüchen aus dem Versorgungsausgleich und der gesetzlichen Rentenversicherung auseinandergesetzt.

Mit ihrer repräsentativen Umfrage ermittelt die Bertelsmann Stiftung erstmals, inwieweit Männer und Frauen in Deutschland über das neue Unterhaltsrecht informiert sind und wie sie das Gesetz einschätzen. Darüber hinaus liefert sie erste Aussagen darüber, wie die Ziele der Reform von den unterschiedlich betroffenen Bevölkerungsgruppen bewertet werden. Dazu gehören die Stärkung des Kindeswohls, die Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe sowie die Vereinfachung des Unterhaltsrechts.

Über diese Kernpunkte des neuen Unterhaltsrechts informiert, beurteilten es 40 % aller Be­fragten positiv, weitere 40 % waren teilweise zufrieden, 13 % lehnten es ab. Die Zahlen machen deutlich, dass die jeweilige Perspektive entscheidend ist – je nach dem, ob der Befragte das neue Gesetz „vom grünen Tisch“ aus bewertet oder als Betroffener die Konsequenzen am eigenen Leib spürt.

Bei der Befragung der Bertelsmann Stiftung befürworteten 77 % der Befragten, dass das neue Unterhaltsrecht Kindern Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen des Ex-Partners einräumt. Während fast die Hälfte der Väter die neuen Regelungen gut findet, sagt dieses aber nur jede dritte Mutter. Die Unterhaltszahler bewerten es zu 52 % positiv, 36 % stimmen mit ei­nem „teils, teils“ ab und acht % finden die Neuregelung nicht gut. Von den Unterhaltsemp­fängern beurteilt dagegen nur jeder Dritte das neue Unterhaltsrecht positiv, 48 % der Befragten sagen „teils, teils“ und 17 % finden es unzureichend.

Das neue Gesetz zielt auch auf die Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe ab. Der betreuende Elternteil muss in der Regel heute wieder früher erwerbstätig werden. Der vorherige Lebensstandard von Geschiedenen ist nicht mehr garantiert, der nacheheliche Unterhaltsanspruch wird begrenzt. Damit soll der Unterhaltspflichtige finanziell entlastet werden, um möglicherweise schneller eine „Zweitfamilie“ mit Kindern gründen zu können. Die Mehrheit der Befragten begrüßt die Haltung zur Erwerbstätigkeit: 64 % finden es gut, dass durch das neue Recht der betreu­ende Elternteil bestärkt wird, verantwortlich für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Weiterlesen »

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‚Du wirst Dein Kind nie wieder sehen’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Mai 2009

Frauen im Vorteil: Wenn es nach einer Scheidung oder Trennung um das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder geht, haben Väter oft das Nachsehen. Nicht nur das Sorgerecht bekommen sie selten. Sogar der Umgang mit den Kids wird ihnen oft verwehrt – vor allem dann, wenn es die Mütter so wollen.

Knapp 145.000 minderjährige Kinder in Deutschland sind jedes Jahr von einer Ehescheidung betroffen. Doch damit nicht genug: Zu allem Überfluss haben vielen von ihnen keinen Kontakt mehr zu dem Elternteil, der getrennt von ihnen lebt. Häufig ist das der Vater. Denn: Mütter erhalten häufiger das Sorgerecht als Väter.

Dass viele Scheidungskinder den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil verlieren, liegt häufig an den persönlichen Konflikten der Eltern. So zeigt eine Studie mit mehr als 7000 geschiedenen Eltern im Auftrag des Justizministeriums: Über 40 Prozent der Mütter und Väter ohne elterliche Sorge haben nur selten oder nie Kontakt zu ihren Kindern. Und: Viele Geschiedene gaben zu, dass sie selbst den Kontakt nicht wollen – und die Bedürfnisse der Kinder ignorieren würden.

Auch Douglas Wolfsperger hat im Streit um das Umgangsrecht für seine Tochter verloren – und sie bereits seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Angefangen hat alles nur mit Unregelmäßigkeiten bei den wöchentlichen Treffen zwischen Wolfsperger und seiner Tochter.

Jetzt hat Wolfsperger über seine Geschichte und über die traurigen Erlebnisse anderer Scheidungsväter einen Film gemacht. Titel: „Der entsorgte Vater.“

Außerdem zu Gast: Familienrichter Jürgen Rudolph, der geistige Vater der Cochemer Praxis und Ursula Kodjoe, familienpsychologische Sachverständige.

Sendetermin RTL Mittwoch, 27. Mai 2009, 22:15 Uhr, Stern TV

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Heiraten: ein Trick der Männer?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. April 2009

Laut einer Studie der Uni Lausanne denken die Männer schneller an Heirat, wenn ihre Freundin schwanger wird. Die Frauen zieht es kaum in den Hafen der Ehe.

(c) photocase John Krempl

(c) photocase John Krempl

Über die Hälfte der befragten Männer wollten ihre schwangere Freundin unbedingt heiraten. ‚Frauen erwähnten eine mögliche Ehe hingegen nur, wenn sie von ihrem Partner dazu gedrängt wurden‘, bestätigt die Lausanner Sozialwissenschaftlerin Valérie-Anne Ryser einen Bericht von Le Matin.

Grund für den Heiratswunsch der werdenden Väter ist nicht etwa ein plötzlicher Anflug von Sentimentalität: «Der Mehrheit geht es darum, auch rechtlich einen Anspruch auf ihr Kind zu haben», so Ryser. Bei unverheirateten Paaren gehe das Sorgerecht automatisch an die Mutter. Es gebe aber noch einen weiteren Grund: «Es ist so für den Vater einfacher, seinen Namen an das Kind weiterzugeben», so Ryser.

Paartherapeut Klaus Heer sieht im überraschenden Studienergebnis ein Zeichen der fortschreitenden Emanzipation: ‚Frauen sind inzwischen so selbstsicher, dass sie sich im Notfall auch eine Alleinelternschaft vorstellen können.‘ Die Männer hingegen verstünden die Ehe als eine Art Garant für ihren Status als Vater.

«Der Wunsch der Väter in spe nach sofortiger Heirat spiegelt die geschwächte Position der Männer wider», sagt Pius Hoffmann, Präsident der Interessengemeinschaft Väter Schweiz. ‚Ist das Paar verheiratet, kommt eine Trennung vor den Richter. Dies erhöht die Chance, dass der Vater zumindest einen Teil des Sorgerechts erhält.‘

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Väteraufbruch für Kinder hat neuen Bundesvorstand

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. April 2009

Auf seiner Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main hat der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) am letzten Samstag einen neuen Bundesvorstand gewählt. Erstmalig wählte der Väterverein auch einen Bundesvorsitzenden: Prof. Ulrich Mueller aus Marburg erhielt 87 % der Stimmen und wird den Verein in den nächsten zwei Jahren repräsentieren.

Als weitere Mitglieder des neuen Bundesvorstands wurden der Pfarrer Dietmar Nikolai Webel aus Gollma bei Halle, die Sprachwissenschaftlerin Angela Hoffmeyer aus Karlsruhe, der Jurist Hartmut Haas aus Hamburg und der Aerodynamiker Rainer Sonnenberger aus Berlin gewählt.

Die Mitglieder bestätigten mit dieser Wahl den pragmatisch-konstruktiven Kurs, den der Bundesverein vor zwei Jahren eingeschlagen hat: Die Rolle von Vätern zu stärken, indem die Kooperation beider Eltern gefördert wird. Prof. Müller sagte nach der Wahl: ‚Wir brauchen in Deutschland eine gezielte Väterpolitik nicht nur für Väter, sondern vor allem auch mit Vätern.’

Aus diesem Grund verabschiedete der frisch gewählten Vorstand einen „Wahlcheck Väterpolitik.de“, um möglichst viele Kandidaten der kommenden Bundestagswahl zu Väterthemen zu befragen. Der Startschuss der Befragung fällt auf dem zweiten bundesweiten Väterkongress, der vom 1. bis 3. Mai in Karlsruhe statt findet. Motto: „Familienpolitik mit Vätern – wir stehen vor der Wahl.“

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‚Endlich wird die Abzocke von Vätern gestoppt’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. März 2009

… titelt der Berliner Kurier nach der Veröffentlichung des neuen BGH Urteils zur Unterhaltspflicht und findet auf der anderen Seite: Eine Welle der Empörung erfasst Berlin, ja ganz Deutschland. Nach dem Urteil zum Unterhalt fühlen sich die alleinerziehenden Mütter übers Ohr gehauen. In dieser Frontstellung sucht die Bild – Zeitung verzweifelt nach Müttern, die von der Regelung profitieren und weniger Unterhalt für ihren EX bezahlen müssen.

Freude und Opfergehabe als ritualisierte Reaktionen statt einer längst überfälligen Auseinandersetzung mit neuen Lebenswirklichkeiten.

Es hilft überhaupt nicht weiter, wenn die Vorsitzende des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter (VaMV) Edith Schwab, den Sieg der ‚Väterlobby’ beklagt und eben diese Väter, die sich um die Sorge um ihre Kinder geprellt fühlen, die Wirkungen des Urteils für sich nicht erleben.

Scheinbar differenzierter geht Paul Hefty das Thema in der Frankfurter Allgemeinen an, er geht vom Postulat des Kindeswohls aus und fordert, der ‚Verzicht müsse gemeinsam getragen werden’. Denn ansonsten drohe der männlichen Ordnung Ungemach:

‚Wenn die Frau den Erziehungsauftrag nachdrücklich ablehnt und im Gegenzug bereit ist, regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bezahlen, werden die Richter nicht grundsätzlich die Mutter dazu drängen, das Kind dauerhaft zu sich zu nehmen. Zum anderen werden die Arbeitgeber gerade anspruchsvolle und gut ausgebildete Frauen darin bestärken, wie gut sie daran getan hätten, sich nicht von einem Kind und den Öffnungszeiten eines Horts vom vollen Arbeitseinsatz ablenken zu lassen.’

Das könne nur durch einen Zuschuss des Kindsvaters verhindert werden. Weiterlesen »

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‚Väterkompass’ informiert Väter über Rechte nach einer Trennung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Februar 2009

‚Erstmals ist bundesweit ein Ratgeber für geschiedene Väter auf den Markt gekommen, der Väter während oder nach einer Trennung über ihre Rechte im Umgang mit ihren Kindern aufkläre’, sagte der Herausgeber und Vorsitzende des Leipziger Vereins ‚Väteraufbruch für Kinder‘, Martin Eschenburg.

Es habe bislang zwar zahlreiche Studien zu Einzelaspekten gegeben, aber keinen allgemein verständlichen Ratgeber, der die ganze Bandbreite der durch eine Trennung auftauchenden Probleme abdeckt. Behandelt würden beispielsweise das Besuchsrecht, Sorgerecht oder der Unterhalt.

Die Broschüre zeige auch Missstände auf, die nach Einschätzung des Vereins immer noch durch die rechtliche Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern bestehen. Vor allem bei nicht verheirateten Paaren hätten es die Väter sehr schwer, nach einer Trennung gegen den Willen der Mutter ihre Kinder weiterhin zu sehen.

Eine vom Verein organisierte Umfrage habe beispielsweise gezeigt, dass Jugendämter den Müttern oftmals sogar davon abrieten, das Sorgerecht für das Kind gemeinsam mit dem Vater auszuüben. Und ohne dieses verbriefte Sorgerecht habe es der Vater nach einer Trennung sehr schwer, sagte Eschenburg.

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Gleiche (Sorge-) Rechte für Väter und Mütter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Januar 2009

‚Gestern war ein Freudentag für alle Väter in der Schweiz, insbesondere aber für die getrennt oder geschiedenen Väter. Mit der Publikation des Gesetzesvorschlages für das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall hat der Bundesrat eine längst überfällige Gesetzeslücke angegangen.‘ sagt Oliver Hunziker, Präsident von GeCoBi, der Schweizer Vereinigung für gemeinsame Elternschaft.

Heute wird das Sorgerecht bei Unverheirateten zunächst automatisch und ausschließlich der Mutter zugesprochen. Nur wenn sie sich einverstanden erklärt, darf der Lebenspartner mitreden. Bei Scheidungen herrschte bis anhin ebenfalls eine Art Monopol für Frauen. In jüngster Vergangenheit zeigt die Statistik indes eine Tendenz hin zum gemeinsamen Sorgerecht: Anfang des Jahrzehnts einigten sich 1200 Paare im Scheidungsprozess, die Verantwortung für die Kinder zusammen zu tragen, vor zwei Jahren war dies fast 5000 Mal der Fall. Gegenüber 8850 Scheidungen mit alleinigem Sorgerecht der Mutter und 745 gescheiterten Ehen, in denen dieses Recht dem Vater übertragen wurde.

Eine weitere Änderung sieht der Bundesrat im Strafgesetz vor. Nach seinem Vorschlag riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer einen Elternteil daran hindert, das Besuchsrecht auszuüben. Wie Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz ausführt, vereitelten Mütter teilweise die Ausübung des väterlichen Besuchsrechts. Diese Frauen riskierten keinerlei Sanktionen, während ein Vater, der das Kind nicht zurückbringe, strafrechtlich belangt werden könne. Mit der geplanten Gesetzesänderung solle auch in diesem Punkt Gleichberechtigung herrschen.

Und was ist mit den Vätern, die ihre Sorgepflicht nicht wahrnehmen, den Sprössling nicht besuchen? Laut Felix Schöbi kann gegen solche Nachlässigkeit schon nach geltendem Recht vorgegangen werden, mit dem Entzug des Sorgerechts sowie der Verpflichtung zu höheren Alimentenzahlungen. «Weitergehende Sanktionen hingegen wären nach unserem Rechtsverständnis übertrieben», findet er.

Gleiche Rechte bedeutet auch gleiche Pflichten, das ist einerseits selbstverständlich, andererseits liegt es jetzt an den Vätern, dies jetzt auch zu leben.

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Grüne streiten für Väterrechte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Dezember 2008

Väter ohne Trauschein haben im Fall einer Trennung oft keine Chance, das Sorgerecht zu erhalten, beklagt der Väteraufbruch für Kinder (VafK). Die Argumentation der Väterlobby sei zwar oft polemisch, schreibt Nicole Janz in der taz, sie spreche aber ein reales Problem an: Bei unverheirateten Paaren hat im Fall einer Trennung der Vater keinen Anspruch auf das Sorgerecht für sein Kind.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete diese Woche auf einer Konferenz in ihrem Ministerium das Sorgerecht bei Nichtverheirateten als „Baustelle“ des Kindschaftsrechts, das vor zehn Jahren zum letzten Mal grundlegend reformiert wurde. Trotzdem scheuen SPD, Union und FDP vor neuen Veränderungen zurück. Nur die Grünen haben im Bundestag einen Antrag eingebracht.

Die derzeitige Rechtslage, die seit 1998 gilt, sieht vor: Bei Eheleuten erhalten Vater und Mutter bei einer Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder. Für Unverheiratete gilt das nicht. Wenn die Frau nicht freiwillig mit dem Vater eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt, liegt die Verantwortung für das Kind allein bei ihr.

Der Antrag der Grünen, der schon im Mai im Bundestag vorgelegt wurde, sieht deswegen vor, dass ein Vater bei einer Trennung von seiner Freundin im Einzelfall das Sorgerecht einklagen kann. Zunächst sind beratende Gespräche zwischen Vater und Mutter vorgesehen, die eine Einigung außergerichtlich ermöglichen sollen. Erst wenn diese scheitern, kann der Vater ein Gericht einschalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2003 die Brisanz des Themas erkannt. Es verpflichtete den Gesetzgeber, die Praxis der gemeinsamen Sorgeerklärungen bei Unverheirateten zu beobachten – und zu prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht.

Im Jahr 2007 wurden rund 211.000 Kinder geboren, deren Eltern nicht verheiratet sind. Davon haben 49 Prozent der Eltern eine Sorgeerklärung beim Jugendamt unterschrieben, so das Statistische Bundesamt.

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