Biologische, rechtliche, leibliche, natürliche, soziale, tatsächliche … Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit seinem heutigen Urteil die Rechte von Vätern teilweise wieder ins vorletzte Jahrhundert verwiesen. Zu den Zeiten, als sich mancher Gutsherr noch das ‚Recht der ersten Nacht‚ herausnahm, war er rechtlich abgesichert, er hatte keine verwandtschaftliche Beziehung zu dem eventuell entstandenen Kind.
In den vorliegenden Fällen wollten die klagenden Väter aber den Kontakt zum Kind aufnehmen und ihren väterlichen Pflichten nachkommen und durften dies nicht. Nach geltendem deutschen Recht, und dies ist durch das heutige Urteil des EGMR bestätigt worden, ist der Ehepartner der Mutter der rechtliche Vater, auch wenn er nachgewiesenermaßen nicht der biologische ist. Ihm steht das Anfechtungsrecht zu, dem tatsächlichen Vater aber nicht die rechtliche Vaterschaft.
Das soll dem Rechtsfrieden und dem Wohl der kindlichen Entwicklung dienen. Das Urteil bestätigte die deutsche Rechtsauffassung und begründete: ‚Die Ungleichbehandlung der Beschwerdeführer im Vergleich zur Mutter, zum rechtlichen Vater und zum Kind, lag in der Absicht begründet, das jeweilige Kind und seine soziale Familie vor äußerer Beeinträchtigung zu schützen.’ Das sei legitim.
Die sozialen Väter tragen ihre Verantwortung in vielen Fällen, ohne zu wissen, dass sie nicht der biologische Vater sind. Wie Kinder dies erleben, vor allem, wenn sie nach Jahren erfahren, das ihr Vater nicht der ‚richtige’ Vater ist, schildern einige im Kuckucksvaterblog. Hier kommen auch Väter zu Wort, denen Kinder untergeschoben worden sind.
Die Entscheidung, die das Gericht heute zu treffen hatte, war sicherlich nicht einfach. Aber es dient mit Sicherheit nicht dem Kindeswohl, die Wahrheit und einen Vater auszublenden bzw. aus dem Leben zu verbannen.
… oder doch? Armut, Scheidung, Sorgerecht, das sind einige der ‚Gefahren‘, die mit dem Vaterwerden in Verbindung gebracht werden. Eine aktuelle Studie des DIW in Berlin hat jetzt den Zusammenhang zwischen der Risikobereitschaft und dem Vater werden untersucht. Mit dem Ergebnis: Risikofreudige ostdeutsche Männer entscheiden sich eher fürs Vaterwerden als andere Männer und Frauen..
Zwischen 1991 und 1998 lag bei ostdeutschen Männern mit hoher Risikoneigung die Wahrscheinlichkeit, sich für eine Vaterschaft zu entscheiden, um mehr als 60 % höher als bei anderen. „Die Jahre nach der Wiedervereinigung waren für viele Ostdeutsche mit zunehmender wirtschaftlicher Unsicherheit verbunden“, sagt Christian Schmitt, Soziologe und Autor der Studie. „Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass sich vor allem risikobereite Männer fürs Vatersein entscheiden.“
Bei weniger risikobereiten ostdeutschen Männern, bei den ostdeutschen Frauen sowie bei westdeutschen Männern und Frauen besteht hingegen kein signifikanter Zusammenhang zwischen der individuellen Risikobereitschaft und der Geburt des ersten Kindes. „Die Entscheidung, ein Kind zu bekommen, scheint mehr von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der persönlichen Arbeitsmarktsituation abzuhängen“, so Schmitt.
So kam es in den 90er Jahren, als die Ostdeutschen erstmals mit einem kompetitiv ausgerichteten Arbeitsmarkt konfrontiert waren, zu einem massiven Rückgang der Geburten in Ostdeutschland. In Westdeutschland hingegen verringerte sich die Zahl der Geburten zwischen 1999 und 2007, also zu einer Zeit als der Arbeitsmarkt zunehmend flexibilisiert wurde. Christian Schmitt: „Für die Westdeutschen bedeutete das einen Bruch mit alt bekannten Sicherheiten. Das führte dazu, dass viele ihren Kinderwunsch aufschoben oder ganz auf Kinder verzichteten.“
Die Bundesregierung will das gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern neu regeln und die Rechte der Väter ausbauen. Darauf verständigte sich der Koalitionsausschuss am Sonntagabend in Berlin.
Der Vater kann demnach wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt, oder sich zunächst an das Jugendamt wendet.
Auch wenn er sich gegenüber dem Jugendamt erklärt, soll er jederzeit das Familiengericht anrufen können – insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass die Mutter sich beim Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge für das Kind einverstanden erklärt oder sich nicht dazu äußert.
Diese Meldung ging gestern Abend über die Ticker, ich kann nicht erkennen, dass diese Regelung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2010 hinausgeht. Und vor allem Väter von außerhalb einer Ehe geborenen Kindern sind nach wie vor Väter zweiter Ordnung.
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Das Leben eines Mannes wird durcheinandergewirbelt, wenn er ein Kind bekommt. Aber wie setzt es sich neu zusammen? Auf Eltern.de erzählen vier Männer von ihren Vatergefühlen und ihrem neuen Leben.
„Ein Jahr Elternzeit habe ich genommen. Diese Zeit mit den Kindern ist unbezahlbar, sehr intensiv, aber oft natürlich auch anstrengend. Das war gleichzeitig eine kreative Pause vom Job – wo es nun, nach der Elternzeit, entspannter läuft als vorher. Was sich noch verändert hat?
Als Papa habe ich ganz neue Rollen: Ich bin der Starke, der Tröster, der Held, der Strenge, der Vorleser, der Mitspieler, der Vormacher, der Schlichter, der Problemlöser … und die Kinder haben mir beigebracht, ganz im Jetzt zu leben. Das haben wir als Erwachsene verlernt. Wir neigen dazu, zu planen und zu erinnern, aber manchmal kann ich mit den Kindern richtig in die Gegenwart abtauchen und ausgelassen sein.“(Martin Lippert, zwei Söhne) …
Die Liebe macht offenbar nicht nur blind, sondern Männer auch ganz versessen auf eigenen Nachwuchs. Laut einer Studie der Bar-Ilan Universität in Israel soll das Gehirn frisch verliebter Männer auf Hochtouren laufen, wenn sie Babys sehen.
Für ihre Studie hatte Prof. Ruth Feldman 65 Testpersonen Fotos von Neugeborenen gezeigt. Unter den Probanden befanden sich Singles, frisch verliebte Männer und Frauen sowie junge Eltern. Erstaunlicherweise brachten die Babyfotos vor allem die jungen Mütter und die verliebten Männer in Wallung. Ihr Interesse an den Bildern war sogar höher als das der Väter und der weiblichen Partner. Singles hingegen ließen die Bilder eher kalt.
Damit dürfte das Gerücht, dass junge Männer beim Thema Familiengründung am liebsten die Flucht ergreifen würden, ein wenig entschärft worden sein.
Die SPD drängt auf eine zügige Neuregelung des elterlichen Sorgerechts bei Kindern von nicht verheirateten Eltern. Sie will die schwarz-gelbe Koalition, die sich bei diesem Thema entgegen ihren Ankündigungen bislang nicht auf einen eigenen Entwurf einigen konnte, unter Druck setzen.
Am Dienstag legten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht und die Sprecher für Familien- und Rechtspolitik, Caren Marks und Burkhard Lischka, einen Antrag vor, der im März in den Bundestag eingebracht werden soll. In einem neuen dreistufigen Verfahren sollen nach den Vorstellungen der SPD das Wohl des Kindes und das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern im Mittelpunkt stehen. Schon bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes nach der Geburt haben die Eltern die Gelegenheit, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben.
Ist dies nicht möglich, soll in einer zweiten Stufe das Jugendamt eingeschaltet werden und in einer Beratung und Vermittlung auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Kommt es auch auf dieser Ebene zu keiner Einigung, soll das Jugendamt automatisch das Familiengericht anrufen, ohne dass es eines Antrags eines Elternteils bedarf. „Damit werden weder die Väter stigmatisiert noch die Mütter in eine Situation gebracht, dass sie gegen den leiblichen Vater vor Gericht ziehen müssen“, sagte Christine Lambrecht.
In zwei Drittel der Fälle entscheiden sich die Eltern von nicht ehelichen Kindern schon jetzt für das gemeinsame Sorgerecht. Ist das Paar sich einig, ändert sich also nichts. Rund 200 000 nicht eheliche Kinder kommen jedes Jahr in Deutschland zur Welt. In Westdeutschland beläuft sich die Quote auf 26 %, in Ostdeutschland auf 61 %.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) im Dezember 2009 verwarf auch das Bundesverfassungsgericht im Juli 2010 die bis dahin gültige Praxis, dass eine gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich war und der Vater bei einem Veto keine Möglichkeit hatte, das Sorgerecht zu erhalten. Die Karlsruher Verfassungshüter forderten für den Vater das Recht einer gerichtlichen Überprüfung.
Im Grundsatz hält die SPD an einer Antragsregelung fest, nichtverheiratete Männer bleiben Väter aus zweiter Hand und die Jugendämter haben sich bislang wenig Reputation als Sachwalter von Väterinteressen erworben.
Gibt es sie wirklich, die Generation der neuen Väter? Männer, die sich mit Freude in die Pflege ihrer Babys stürzen und auf Spielplätzen sitzen. Oder waren die Papas schon immer anders, als Vorurteile uns glauben machen?
Immer mehr Männer im Opa-Alter werden in den letzten Jahren noch einmal Vater. Ein Trend, der häufig stirnrunzelnd zur Kenntnis genommen wird. Männlicher Egotripp oder reine Kinderliebe?
Ein Beitrag von Peter Hahne vom 22. Januar im ZDF unter anderem mit Jean Pütz, der mit 74 noch einmal Vater wird.
Auch Männer werden schwanger! Nicht nur der Bauch künftiger Väter wächst während der Schwangerschaft ihrer Partnerin manchmal ein wenig mit, auch gedanklich befassen sich werdende Väter intensiv mit ihrer neuen Rolle. Durch diese besondere Zeit begleitet sie nun der Newsletter für werdende Väter, den sie bei urbia.de kostenlos abonnieren können.
Während der Schwangerschaft ihrer Partnerin erhalten die Abonnenten jeden Monat per E-Mail Informationen, die für Männer auf dem Weg zur Vaterschaft unverzichtbar sind und die ihrer ganz besonderen Perspektive auf das entstehende Leben gerecht werden. Der Journalist und Autor der Texte, Stephan Mattukat, ist selbst Vater von zwei Kindern.
Erfahren, glaubwürdig und kompetent will er diie werdenden Väter auf Augenhöhe ansprechen und sie auch an seinen ganz persönlichen Erlebnissen als werdender Vater teilhaben lassen. „Dieser Newsletter ist auch ein Appell an alle werdenden Väter, sich trotz des täglichen Wahnsinns immer zu vergegenwärtigen, um was es wirklich geht: nämlich ein Wunder. Indem ein winzig kleiner Mensch auf die Welt kommt, der uns und unser Leben auf den Kopf stellt.“
Die Themen des neuen URBIA-Newsletters für Väter reichen von der Frage, wie Männer ihre schwangere Partnerin unterstützen oder mit ihrem berüchtigten Heißhunger umgehen können über Tipps zur Sexualität und zur Namensfindung bis zum Einkauf von Kinderwagen und zur Vorbereitung auf die Geburt.
Urbia.de-Chefredakteurin Petra Fleckenstein verbindet mit dem neuen Schwangerschafts-Newsletter für Väter die Erwartung: „Mit unserem neuen Service holen wir nun auch mehr Väter ins Boot und ergänzen unsere beliebten Features für werdende Mütter um einen wichtigen Baustein. Sicher werden sich auch viele Frauen über unser neues Angebot freuen. Denn der Newsletter für werdende Väter sensibilisiert für das, was in ihrer schwangeren Partnerin vorgeht und bereitet Männer auf die anstehenden großen Veränderungen vor. Dies kommt auch werdenden Müttern sehr zugute.“