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Archiv für die 'Vater werden' Kategorie

Bundestag debattiert über das Recht unverheirateter Väter, einen Antrag stellen zu dürfen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Oktober 2012

Zwei Jahre nach dem Straßburger Urteil ist sie jetzt endlich auf dem parlamentarischen Weg, die Neuregelung eines Gesetzes zur elterlichen Sorge nicht verheirateter Väter. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen auch diese Väter künftig das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können – notfalls gegen den Willen der Mutter.

Das sieht der Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vor, den die Bundesregierung heute in den Bundestag einbrachte. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, der Entwurf sei am „Leitbild der gemeinsamen Sorge“ orientiert. Es bleibe aber beim Grundsatz, dass die unverheiratete Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält. Der Vater kann künftig beim Familiengericht die Mitsorge beantragen.

Das Leitbild ist also eher eine Fata Morgana, denn eine reale Norm, an dem sich Gesellschaft, Väter und Mütter rechtssicher orientieren können. Katja Dörner fasst in ihrem Debattenantrag auch die anderen Positionen noch einmal zusammen.

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Die Zukunft mit Kindern neu denken

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Oktober 2012

Mythen und Legenden rund um die Themen Geburtenraten und Fruchtbarkeit haben ausgedient: Die interdisziplinäre Akademiengruppe „Zukunft mit Kindern – Fertilität und gesellschaftliche Entwicklung“ hat ihre Ergebnisse veröffentlicht. Im demografischen Wandel stellt sich die Frage nach einer Zukunft mit Kindern dringlich – aber die Wissenschaft hält nicht die Zahl der Kinder, sondern die Lebensqualität von Kindern, Vätern und Müttern für entscheidend.

Dies ist das Ergebnis einer fundierten Analyse der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Die Empfehlungen der Wissenschaftler zeigen auf, was sich in unserer Gesellschaft ändern muss, damit Eltern und Kinder sich wohl fühlen – heute und zukünftig.

Warum entscheiden sich Menschen für Kinder? Und warum erfüllen sich nicht alle ihren Kinderwunsch? Fragen wie diese hat die fachübergreifende Akademiengruppe „Zukunft mit Kindern – Fertilität und gesellschaftliche Entwicklung“ systematisch untersucht. Dabei ging sie auch Mythen nach, die in der Öffentlichkeit kursieren, z. B.:

  • „Niedrige Geburtenraten sind eine Folge weiblicher Erwerbstätigkeit.“
  • „Bis Anfang/Mitte vierzig können Frauen problemlos schwanger werden.“
  • “Die Samenqualität des Mannes hat sich in den vergangenen Jahrzehnten verschlechtert.“

Solchen nicht belegbaren Aussagen stellt die nun publizierte Studie „Zukunft mit Kindern – Fertilität und gesellschaftliche Entwicklung“ wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse gegenüber. Zugleich geben die international hochrangigen Experten unserer Gesellschaft und politischen Entscheidungs-trägern Empfehlungen an die Hand, wie das Wohlbefinden von Eltern und Kindern gesteigert und gesichert werden kann.

Wie sieht ein familienfreundlicher Alltag aus? Wie können Fürsorge-, Bildungs- und Erwerbszeiten innerhalb des Lebenslaufs auf neue Weise kombiniert werden? Mit innovativen Modellen zur Zeit-, Geld- und Infrastrukturpolitik setzt „Zukunft mit Kindern“ wichtige Impulse, wie insbesondere die Arbeitswelt verändert werden kann, um das Leben von und mit Kindern positiv zu gestalten. Dazu gehört zum Beispiel

  • Familienzeit in Gestalt eines Familienzeitkredits über den ganzen Lebenslauf hinweg abzusichern;
  • eine Kindergrundsicherung zu gewähren, die transparent, unbürokratisch und verlässlich ist;
  • ein Familien-Mainstreaming einzuführen, d. h. gesetzliche Vorhaben sowie öffentliche Aufträge dem Grundsatz anzupassen, das Wohlbefinden von Kindern und Eltern zu fördern.

Die Broschüre ‚ZUKUNFT MIT KINDERN, Mythen, Kernaussagen und Empfehlungen zu Fertilität und gesellschaftlicher Entwicklung‘ kann hier kostenfrei als pdf Datei heruntergeladen werden.

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Papi der Profi gibt nützliche Ratschläge.

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. Oktober 2012

Hirslanden lanciert das erste App mit sprechendem, virtuellem Coach für werdende Väter in der Schweiz: Papi, der Profi. Ab sofort ist der Ratgeber kostenlos im App Store für iPhone und iPad erhätlich.

Ob auf dem Weg ins Büro oder vor dem Gang ins Fitnesscenter: Werdende Papis können unterwegs nützliche Informationen abrufen und sich Wissen aneignen rund um den bevorstehenden neuen Alltag mit dem Säugling. Die neue App soll dem Vater Sicherheit und Selbstvertrauen im Umgang mit seinem neugeborenen Baby geben.

Das neue App „Papi, der Profi“ gibt Antworten und Ratschläge auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wie schläft mein Kind am besten ein? Was muss ich beim Transport beachten? Wann muss mein Kind zum Arzt? In neun Kapiteln erfährt der angehende Vater alles Wichtige im Umgang mit dem Neugeborenen.

Zu Beginn eines jeden Kapitels zeigt ein Video vermeidbare Szenen oder falsches Verhalten auf. Im Anschluss erklärt der sprechende Coach den richtigen Umgang und gibt Tipps. Dazwischen geben Hebammen und Ärzte Auskunft zum jeweilgen Thema. Und als weiteres Feature der App kann am Schluss des jeweiligen Kapitels das erlernte Wissen mit einem Fragequiz getestet werden.

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Wer ist mein Vater?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. Oktober 2012

David Wozniak benimmt sich auch mit seinen 42 Jahren wie ein unreifer Teenager. Ausgestattet mit einem großen Herzen aber ohne jegliches Verantwortungsgefühl manövriert er sich mit geringstem Widerstand durch sein überschaubares Leben. Als seine Freundin Valerie ihm eröffnet, dass sie schwanger von ihm sei und ihm gleichzeitig den Laufpass gibt, schwört David sich, sein Leben endlich auf die Reihe zu bekommen und ein guter Vater zu werden.

Just zu diesem Zeitpunkt erfährt er, dass er bereits Vater ist. Und zwar von 533 Kindern. Vor 20 Jahren hat David sein Leben durch – offensichtlich sehr viele – anonyme Samenspenden finanziert. 142 seiner 533 Töchter und Söhne strengen nun eine Sammelklage an, durch welche die Identität ihres biologischen Vaters offengelegt werden soll, den sie aus den Unterlagen der Samenbank nur unter dem Pseudonym „Starbuck“ kennen ….

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Kindeswohl hat Vorrang vor Wohnortwahl

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. September 2012

Nach langen Diskussionen und der Befürchtung, das Vorhaben könnte auf der Zielgeraden noch scheitern, ist die Schweiz in Sachen gemeinsames Sorgerecht geschiedener und unverheirateter Väter und Mütter einen entscheidenden Schritt weiter gekommen

Der Nationalrat hat am Dienstagmittag als Erstrat über die Vorlage zur Neuregelung der elterlichen Sorge diskutiert. Das Ziel der vorgeschlagenen Revision des Zivilgesetzbuches ist es, die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall zu machen, wie es heute bereits für verheiratete Eltern der Fall ist. Dies soll nun auch für unverheiratete und geschiedene Eltern die Regel sein. Damit werde einerseits dem Gebot der Gleichstellung von Mann und Frau nachgelebt, es werde aber auch die Gleichstellung von verheirateten, geschiedenen und unverheirateten Eltern gewährleistet, erklärte Berichterstatter Alec von Graffenried im Rat.

Die Grundzüge der Gesetzesänderung waren unbestritten. Ein heikler Punkt betraf jedoch die Frage des Wohnorts. Auf Vorschlag des Bundesrats soll ein Elternteil nur noch mit Einwilligung des anderen umziehen können, wenn der Wohnorts-Wechsel „erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge durch den andern Elternteil hat“.

Ohne Zustimmung des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin ist ein Umzug in einen anderen Kanton künftig kaum mehr möglich. Damit werden getrennt lebende Eltern in ihrer Niederlassungs- und Lebensgestaltungs-Freiheit eingeschränkt. Ein Stellenangebot müsste unter Umständen dem Anspruch des andern Elternteils auf die Nähe zum Kind untergeordnet werden.

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Die biologische Uhr der Väter tickt schneller als gedacht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. August 2012

Männer kommen nicht in die Wechseljahre. Jedenfalls nicht in dem Sinn, dass ihre Fruchtbarkeit irgendwann endet. Wenn sie gesund sind, können sie ihr Leben lang immer neue Spermien bilden und Nachwuchs zeugen. Und das hat wohl zu dem verbreiteten Irrtum geführt, die biologische Uhr würde nur bei den Frauen ticken.

Aber: Das Gegenteil ist richtig. Betrachtet man die Zahl der Mutationen, also der Veränderungen im Erbgut von Eizellen und Spermien, dann altern die Gene, die der Mann zum Nachwuchs beisteuert, weitaus schneller. Das belegt eine Studie, die in dieser Woche im britischen Wissenschaftsmagazin nature erschienen ist. Ein Beitrag von Marieke Degen.

Die Sendung in der Reihe SWR2 Campus vom Samstag, den 25. August, mit dem Beitrag von Marieke Degen kann hier als mp3 heruntergeladen werden.

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Väter können bald Obsorge beantragen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. Juli 2012

Auch unverheiratete Väter können laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Österreich bald Obsorge beantragen.

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Als das Ende der Zahl-Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Juli 2012

… bezeichnet die Frankfurter Allgemeine die gestern beschlossenen Regelungen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter und räumt mit liebgewonnenen Positionen auf:

‚Die Privilegierung der mütterlichen Position ist von falschen Prämissen ausgegangen. Öfter als bis dahin angenommen gehe es in der Frage väterlicher Mitsorge um mütterliche Machtspielchen statt ums Kindeswohl, legte 2010 der höchstrichterliche Beschluss nahe: „Die hierzu durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten, die aufgrund ständiger Befassung mit der Sorgeübertragung von Eltern nichtehelicher Kinder über Erfahrungen zur Motivation von Müttern verfügen, die einer gemeinsamen Sorge nicht zustimmen, aber auch die bisher vorliegenden Ergebnisse der Befragungen von Müttern lassen erkennen, dass neben Kindeswohlerwägungen häufig auch persönliche Wünsche der Mütter zu deren Ablehnung einer gemeinsamen Sorge mit dem Vater des Kindes führen.

So wurde oftmals als Begründung angegeben, man wolle die Alleinsorge behalten, um allein über die Angelegenheiten des Kindes entscheiden zu können, wolle sich also nicht mit dem Vater darauf verständigen müssen oder nichts mit dem Vater zu tun haben.“

Mit dieser Tautologie mache es sich die Mutter aber zu einfach, meinten die Verfassungsrichter. Die Anstrengung einer elterlichen Abstimmungsarbeit kann kein Argument sein, um generell das Kindeswohl auszuhebeln, welches im sorgerechtlichen Zweifelsfall auf Antrag des Vaters erst gerichtlich festgestellt werden muss. …

Grundlage der am 4. Juli beschlossenen Reform des Sorgerechts ist mithin auch eine 2006 durchgeführte Umfrage des Bundesjustizministeriums zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, an der sich 440 Jugendämter und 109 Rechtsanwälte beteiligten. Diese Umfrage wird im Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 wie folgt zitiert: Die Teilnehmer seien befragt worden, welche Motive von den Müttern für die Ablehnung der väterlichen Mitsorge angegeben würden. Am häufigsten – mit bis zu achtzig Prozent – nannten die Befragten die Motive „Die Mutter möchte die Alleinsorge behalten, um allein entscheiden zu können“ und „Die Mutter möchte nichts mehr mit dem Vater zu tun haben und lehnt daher jeden Kontakt auch in Angelegenheiten des Kindes ab“.

Dass persönliche Verletztheiten oder Bequemlichkeiten nicht den Ausschlag geben dürfen, wenn es um eine dem Kindeswohl dienende elterliche Sorge geht – genau dies war vom Bundesverfassungsgericht mit sofortiger Wirkung angeordnet worden und gilt als Übergangsregelung also schon seit 2010 …‘

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Exklusiv für Väter – Geburtsvorbereitung ohne Partnerin und Hebamme

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Juli 2012

Vater werden ist nicht schwer. Und das kann auch aufs ‚Vater sein‘ zutreffen. Zumindest dann, wenn sich der werdende Vater auf Geburt und die ersten Lebenswochen des Nachwuchses richtig vorbereitet. Eine ganz besondere Gelegenheit dazu bieten die Geburtsvorbereitungskurse des Wiener St. Josef-Krankenhauses. Denn werdende Väter finden dort in einer Runde ohne Partnerin und Hebamme Antworten auf sehr persönliche Fragen rund um die Geburt und den Familienzuwachs.

In der neuesten Ausgabe des Vinzenz magazins erzählt Psychologe Mag. Hannes Wagner, Leiter dieser Kurse, aus seinen bisherigen Erfahrungen: „Es sind Fragen zur Zeit nach der Geburt, über die Männer sich Gedanken machen. Da geht es etwa um die Beziehung zum Kind, Väterkarenz, Partnerschaft und Sexualität, Work-Life-Balance oder die Schwiegereltern.“ Philipp Gerger-Krejci, der vor kurzem an einem solchen Kurs teilgenommen hat, bringt im Vinzenz magazin den Nutzen auf den Punkt:

„Hier erfährt man, wie man der Partnerin beisteht. Es geht vor allem um die psychologische Seite. Da tut dieser Austausch schon sehr gut.“ Natürlich werden die künftigen Väter im Wiener St. Josef-Krankenhaus auch über die praktischen Seiten ihres neuen Lebensabschnittes informiert. Alles Wissenswerte von Anatomie bis zu Tricks und Handgriffen, die Jungmamas unterstützen, gibt`s vor der exklusiven Männerrunde in einem von Hebammen geleiteten Vorbereitungskurs. Er wird gemeinsam mit der Partnerin besucht.

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Koalition will Väterrechte ’stärken‘

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juni 2012

Die Bundesregierung will, wie die Rheinische Post berichtet, das Sorgerecht für Väter, die mit der Mutter ihres Kindes nicht verheiratet sind, ‚stärken‘. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der morgen im Kabinett beschlossen werden soll. Demnach können Väter, die die Vaterschaft an einem nicht-ehelichen Kind anerkannt haben, künftig auch dann das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn die Mütter nicht zustimmen – vorausgesetzt, das Kindeswohl wird durch die gemeinsame Betreuung von Vater und Mutter nicht beeinträchtigt.

Von Geburt an hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Unverheiratete Väter sollen nun aber beim Jugendamt oder direkt beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht einklagen können. Bisher steht nicht verheirateten Vätern nur dann ein Teil der elterlichen Sorge zu, wenn beide Elternteile eine entsprechende Erklärung abgeben oder heiraten. Damit hatte die Mutter bislang ein Veto-Recht.

Mit dem Gesetzentwurf, den Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch im Bundeskabinett einbringt, ist allerdings kein Automatismus zugunsten der Väter verbunden. Sind sich die Eltern nicht einig, entscheidet ein Familiengericht. Das Familiengericht kann dem Vater auch dann die elterliche Sorge für das Kind übertragen, wenn die Mutter dagegen ist. Nur wenn die Mutter eindeutige Gründe vorbringen kann, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl des Kindes schaden würde, darf das Gericht der Mutter das alleinige Sorgerecht zusprechen.

Eine Stärkung ist im Verhältnis zu der bislang bestehenden Benachteiligung der Väter mit dem Gesetz gegeben, eine wirkliche Gleichberechtigung der Väter ist mit diesem Gesetzentwurf aber noch nicht erreicht.

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