Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Februar 2014
Braucht die Schweiz einen gesetzlich verankerten, bezahlten Vaterschaftsurlaub? Laut einer Studie von parship.ch wünschen sich das drei Viertel der Schweizer Bevölkerung. Blick.ch hat auf der Straße nachgefragt.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Februar 2014
Die im Jahr 2008 eingeführten Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind verfassungswidrig und nichtig. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am 30. Januar veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Behördenanfechtung führt zum Wegfall der Vaterschaft und der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes. Zwar verfolgt der Gesetzgeber damit den legitimen Zweck, zu verhindern, dass durch Vaterschaftsanerkennung gezielt das Aufenthaltsrecht umgangen wird.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Beschluss vom 15. April 2010 hat das Amtsgericht Hamburg-Altona ein Verfahren der Behördenanfechtung ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob die hierfür maßgeblichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Behördenanfechtung wurde im Jahr 2008 eingeführt. Hintergrund war der Eindruck des Gesetzgebers, dass die Vaterschaftsanerkennung in bestimmten Konstellationen zur Umgehung des Aufenthaltsrechts genutzt wird, insbesondere damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt und ein Aufenthaltsrecht der ausländischen Mutter entsteht.
Die Behördenanfechtung einer Vaterschaftsanerkennung setzt – neben dem Fehlen biologischer Vaterschaft – voraus, dass zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung oder seines Todes bestanden hat und durch die Anerkennung rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteils geschaffen werden (§ 1600 Abs. 3 BGB).
Wesentliche Erwägungen des Senats waren
Art. 16 Abs. 1 GG schützt vor dem Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Schutz gilt auch für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung erworben haben. Eine erfolgreiche Behördenanfechtung greift daher in diese grundrechtlichen Gewährleistungen ein.
Weil die Betroffenen den Wegfall der Staatsangehörigkeit teils gar nicht, teils nicht in zumutbarer Weise beeinflussen können, handelt es sich um eine absolut verbotene Entziehung der Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG.
Zudem liegt ein Verstoß gegen das allgemeine Familiengrundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG vor. Die unnötig weit gefassten Anfechtungsvoraussetzungen setzen nicht verheiratete, ausländische oder binationale Elternpaare, die keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, generell dem Verdacht aus, die Vaterschaftsanerkennung allein aus aufenthaltsrechtlichen Gründen vorgenommen zu haben, und belasten ihr Familienleben mit behördlichen Nachforschungen. Eine präzisere Fassung der Anfechtungsvoraussetzungen wäre auch insoweit verfassungsrechtlich geboten.
Quelle
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Januar 2014
Sie wollen nicht mehr außen vor sein, sondern mitten drin im Familienalltag. Sie haben klare Vorstellungen davon, was einen guten Vater ausmacht. Sie wickeln, schmusen, helfen im Haushalt – und bleiben doch die Vollzeit-Ernährer. Das zeigen die Ergebnisse einer Forsa-Umfrage, die die Zeitschrift ‚Eltern‘ heute in Berlin präsentiert hat.
Die Stühle in den Räumen 3 und 4 der Bundespressekonferenz waren alle besetzt und nicht alle konnten sitzen. Die Zeitschrift Eltern hatte zur Präsentation ihrer Studie ‚Väter 2014‘ geladen und das Thema ist durch die Ankündigung von Sigmar Gabriel, sich Mittwochnachmittags um seine Tochter kümmern zu wollen in den Schlagzeilen. Was wünschen sich Väter und mit welchen Wirklichkeiten sind sie bei der Verwirklichung ihrer Wünsche konfrontiert.
Eines der spannendsten Ergebnisse: auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung lassen sich deutliche Unterschiede zwischen Rollennmustern und Aufgabenteilungen in den neuen und den alten Bundesländern feststellen. Väter in den neuen Ländern sind nicht ganz so oft bei der Geburt ihres Kindes dabei, praktizieren aber eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung und beteiligen sich in größerem Maße an der Familienarbeit. Das dies möglich ist, weil ihre Partnerinnen in größerem Umfang Vollzeit arbeiten blieb nicht unerwähnt.
Eine weitere wichtige Erkenntnis war, dass Väter mit Kindern unter drei Jahren ebenfalls sehr viel mehr Zeit mit den Kindern und im Haushalt aufwenden als Väter mit älteren Kindern. An der Elternzeit beteiligen sie sich zu 44 Prozent. Auch wenn sie mit der ‚Schnuppervariante‘, den zwei vorgesehenen Vätermonaten anfangen, wird diese Entwicklung Konsequenzen haben.
Auch wenn die Erwartungen nach wie vor widersprüchlich sind. „Vollzeit ist ihnen das Liebste“ war eine der Interpretationen, die der Forsa Chef Güllner zu Beginn der Veranstaltung sagte, als es darum ging, dass die Väter (81%) zwar mehr Zeit für die Familie haben wollen, aber zu 61 Prozent Vollzeit arbeiten wollen. Dies heißt ja auch, dass 40% weniger arbeiten möchten. An der Stelle allein die theoretische Möglichkeit einer Arbeitszeitflexibilisierung in den Unternehmen anzuführen, um den Vätern mangelnden Willen nachzuweisen, finde ich ärgerlich.
Der als Kommentator geladene Thomas Gesterkamp verwies an dieser Stelle auf die eklatanten Fehlanreize im deutschen Steuersystem. Bei der Beantwortung der weiteren Fragen wurde ebenfalls deutlich, dass bei der Umsetzung des Wunsches nach Arbeitszeitreduzierungen nicht nur die Rahmenbedingungen verändert werden müssen. Auch die vielfach nicht oder zu spät ausgesprochenen Erwartungen innerhalb einer Partnerschaft stehen einer anderen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit im Wege. Diese Absprachen sollten lange vor der Geburt des Kindes getroffen werden. Den Vätern würde zudem eine flächendeckende Geburtsvorbereitung, die sie auf ihre Vaterschaft vorbereitet, helfen, mit den völlig neuen Aufgaben besser zu Recht zu kommen und Ansprüche und Erwartungen an sich selbst und die Partnerin auf das „richtige“ Maß zu reduzieren.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Januar 2014
… unter diesem originellen Titel bietet Andreas Gerts Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter an. An 5 Abenden in Berlin, oder anderswo an einem Tag, werden eine Fülle von Fragen geklärt und Väter können sich in aller Ruhe unter Männern auf das auch für sie einschneidende Ereignis einer Geburt vorbereiten.
Im Einzelnen geht es unter anderem um
- die „Kliniktasche für den Papa“ Organisatorisches vor der Geburt
- Die Geburt: wo ist eigentlich Papas „Platz“?
- Das Baby halten, wickeln, tragen: „kann da was kaputtgehen“?
- Das Wochenbett: was ist wichtig zu beachten? Wie lange dauert „so ein Wochenbett“ eigentlich?
- Postpartale Depressionen bei Müttern und Vätern: Woran ist sie zu erkennen, was ist zu tun?
- Besuche und Umgang mit „den lieben Verwandten“
- Eltern werden, Pa(a)rtner bleiben: die gute ElternPAARzeit©
- identitätsunterstützende Gedankenspiele und Rollenverständnisse für werdende Papas
- „Hardware für Papas: Tuning für Kinderwagen, welches Babyfon funkt am besten und wie viel Spielzeug braucht das Baby?“
- Geburten in Patchworkfamilien: es wird bunt!
- vom Umgang mit schon anwesenden Geschwistern …
In Berlin kostet der „Spaß“ 60 Euro pro Vater. Wer Andreas Gerts anderswo buchen möchte, muss bei Ihm nachfragen. Übrigens, Andreas Gerts ist auch der Herausgeber des Fotokalenders „Zeit mit Papa„.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Januar 2014
… bislang erhalten werdende Väter (und Mütter) vielfach den Hinweis: „das könnt ihr euch eh nicht vorstellen was es heißt Vater, Mutter zu sein. Wartet ab, bis das Kind da ist …“ Für diejenigen, die nicht abwarten wollen, hat Colin Falconer, Journalist und Autor des Buchs „The Beginner’s Guide to Fatherhood“ einen, an manchen Stellen nicht ganz ernstgemeinten Test entwickelt:
Erziehung
„… Suchen Sie sich ein Pärchen, das bereits Kinder hat, und kritisieren Sie es für seine erzieherischen Maßnahmen, mangelnde Geduld, erschreckend geringe Toleranz und die Tatsache, dass ihre Kinder machen, was sie gerade wollen. Geben Sie den beiden gute Ratschläge, wie ihre Kinder künftig durchschlafen, aufs Töpfchen gehen, mit Messer und Gabel essen und ihr bestes Benehmen an den Tag legen. Kosten Sie diesen Moment aus. Es ist das letzte Mal in Ihrem Leben, dass Sie die Antworten auf alle Fragen haben.
Die Nächte
Tragen Sie von 17 Uhr bis 22 Uhr einen etwa vier bis sechs Kilogramm schweren, nassen Sack im Wohnzimmer herum, während Sie sich in voller Lautstärke ein rauschendes Radio (oder ein anderes nervtötendes Geräusch) anhören.
Legen Sie um 22 Uhr den Sack hin, gehen Sie ins Bett und stellen Sie sich den Wecker auf Mitternacht.
Stehen Sie um 23 Uhr auf und tragen Sie den Sack bis um 1 Uhr wieder im Wohnzimmer herum.
Stellen Sie den Wecker auf 3 Uhr.
Da Sie nicht einschlafen können, stehen Sie um 2 Uhr wieder auf und machen Sie sich eine Tasse Tee.
Gehen Sie um 2:45 Uhr ins Bett.
Stehen Sie um 3 Uhr auf, wenn der Wecker klingelt.
Singen Sie bis 4 Uhr im Dunkeln Gutenachtlieder. …
Kleinkinder anziehen
Besorgen Sie sich einen lebenden Kraken und ein Einkaufsnetz.
Versuchen Sie, den Kraken so ins Einkaufsnetz zu legen, dass keine Arme raushängen.
Erlaubte Zeit: 5 Minuten
Autos
… Kaufen Sie ein Schokoladeneis und legen Sie es ins Handschuhfach. Lassen Sie es auf unbestimmte Zeit dort liegen.
Nehmen Sie eine Münze aus Ihrem Geldbeutel. Schieben Sie sie in den CD-Spieler.
Kaufen Sie eine Packung Schokokekse und verreiben Sie diese sorgfältig auf dem Rücksitz. …“
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Dezember 2013
In dem heute veröffentlichten Beschluss vom 4. Dezember (Az.: 1 BvR 1154/10) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die bisherige Rechtsprechung zur Vaterschaftsanfechtung durch den biologischen Vater bekräftigt. Es ist mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar, den biologischen Vater von der Anfechtung auszuschließen, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen.
In dem vorliegenden Fall war Beschwerdeführer überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe ihrer Mutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Der Ehemann ist rechtlicher Vater des Kindes. Die Beziehung der Mutter zum Beschwerdeführer endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es mit der Mutter, deren Ehemann und mit den minderjährigen Geschwistern in einem gemeinsamen Haushalt.
Eine Vaterschaftsanfechtungsklage des Beschwerdeführers blieb erfolglos; zur Begründung verwiesen die Fachgerichte im Wesentlichen darauf, dass die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater einer Anfechtung entgegenstehe. Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer. Er hält den Gesetzgeber für verpflichtet, einem biologischen Vater die rechtliche Elternstellung einzuräumen, wenn hierdurch im konkreten Einzelfall weder Kindeswohl noch Familienfrieden gefährdet seien.
Dies gilt auch, wenn der mutmaßliche biologische Vater vorträgt, vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut zu haben. In diesem Fall steht ihm aber ein Recht auf Umgang mit dem Kind zu.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Dezember 2013
Späte Elternschaft wird immer mehr zu einem allgemeinen Muster. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass deutsche Eltern ihr erstes Kind am spätesten bekommen.
Die Ursachen sind vielfältig und komplex: Höhere Bildungsbeteiligung, längere Bildungswege, späterer Berufseintritt, Emanzipation der Frauen, erschwerte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, erfolgreiche Berufskarriere, veränderte Einstellungen und Leitbilder, wirksame Empfängnisverhütung und ihre nicht beabsichtigte Nebenfolgen, ungewollte Kinderlosigkeit, negative Beurteilung der Schwangerschaft durch Arbeitgeber und Arbeitskollegen, nicht familienfreundliches gesellschaftliches Umfeld, Benachteiligung von Eltern gegenüber kinderlosen Singles usw.
Die Deutsche Familienstiftung, die hessenstiftung – familie hat zukunft und der Frankfurter Zukunftsrat veranstalteten am 21. November das Symposium „Wenn Kinder – wann Kinder?“ im Stadtschloss Fulda. Das nachfolgende Video dokumentiert das Symposium in Interviews mit sieben Referenten und Referentinnen.
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Oktober 2013
Es ist die natürlichste Sache der Welt: die Geburt eines Kindes. 40 Schwangerschaftswochen lang können sich Frauen auf diesen Tag vorbereiten, mit ihren Gynäkologen darüber sprechen, die Hebamme, das Krankenhaus und den Kreißsaal ihres Vertrauens wählen. Und sich vor allem mit ihrer besten Freundin darüber austauschen, wie wohl die Entbindung wird. Männer hingegen gehen größtenteils unvorbereitet in die Geburt ihres Kindes.
Eine seltsame Mischung aus Vorfreude, Nervosität und Hilflosigkeit begleitet sie dabei, denn was sie in den Geburtsvorbereitungskursen erfahren haben – wenn sie denn überhaupt welche besucht haben – ist, dass sie ihre Frau in einer absoluten Ausnahmesituation erleben werden. Auch, was die Geräusche angeht. Dass ihre Frauen sie vielleicht ausschimpfen oder sogar aus dem Kreißsaal raus werfen werden. Und, dass manche Männer beim Anblick ihrer leidenden Frauen in Ohnmacht fallen. Vor allem aber auch, dass sie Teil des absolut unvergleichlichen Momentes werden, wenn ein Kind geboren wird, ein Teil von ihnen selbst und sie dennoch keine Ahnung hat, wie es aussehen wird.
Eine Dokumentation von Iris Bettray für 37grad im ZDF. Sendetermin: Dienstag 22.10.2013, 22:15 – 22:45 Uhr.
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