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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

Wie gerecht ist das Familienrecht?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. November 2018

Nach einer Trennung ist der Streit um das Sorgerecht der Kinder auch ein Streit um die Rolle des Vaters in der modernen Familie. Viele Väter fühlen sich vom Gesetz benachteiligt und fordern mehr Rechte als Alleinerziehende.

WDR 5 Neugier genügt – das Feature, AutorIn: Monika Koph

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Wechselmodell tut Trennungskindern gut

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. November 2018

Nach einer Trennung kann das sogenannte Residenzmodell zur Belastung werden. Kinder, die zu gleichen Teilen bei den Eltern leben, nach dem sogenannten Wechselmodell, geht es psychisch besser.

Stefan Rücker

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Gemeinsam getrennt erziehen ist ein Gewinn für Alle

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Oktober 2018

Wenn eine Partnerschaft zerbricht, gibt es häufig Streit um das Sorgerecht. Marc Serafin, Jugendamtsleiter in Niederkassel und Berater im Bundesfamilienministerium, spricht im Interview mit der Heilbronner Stimme über mögliche Lösungen im Sinne des Kindeswohls.

„Sie fordern nach der Trennung von Eltern mit Kindern eine Elternschaft auf Augenhöhe. Das ist leichter gesagt als getan. Wo liegen die Fallstricke?

Marc Serafin: Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein weithin geteiltes gesellschaftliches Leitbild. Männer und Frauen sind beide berufstätig. Väter nehmen in weit stärker Anteil an der Erziehung als in der Vergangenheit. Kinder profitieren von der intensiveren Beziehung mit beiden Eltern. Das ist für alle Beteiligten ein Gewinn. Das sollte auch nach einer Elterntrennung möglich sein. Unser Familienrecht orientiert sich im Fall einer Elterntrennung aber immer noch am überholten familiären Leitbild der „Hausfrauenehe”, bei der die Mutter die Kinder betreut und der Vater fürs Geldverdienen zuständig ist. Das passt nicht mehr zu heutigen Lebensrealität und führt zu viel Streit.

Wenn man an das Kindeswohl denkt. Ist das Wichtigste nicht, dass das Verhältnis möglichst konfliktfrei läuft?

Serafin: Aufgabe der Eltern ist es, ihre Kinder aus ihren Partnerschaftskonflikten herauszuhalten. Die sind nicht Sache der Kinder. Dazu gehört bei den Eltern die Fähigkeit, zwischen der Partnerebene und der Elternebene zu unterscheiden. Als Eltern haben beide die Verpflichtung die Eltern-Kind-Bindung zu beiden Eltern zu respektieren und zu fördern. Wir wissen aus der Bindungsforschung, dass dies existentiell wichtig für das Aufwachsen von Kindern ist. Eltern können durch professionelle Beratung Unterstützung dafür erhalten.

Muss eine Seite zurückstecken?

Serafin: Als Familie nach einer Partnerschaftstrennung dennoch bewusst Familie zu bleiben und nach guten Wegen von “gemeinsam getrennt Erziehen” zu suchen, ist eine Win-Win-Situation für alle, insbesondere für die Kinder. Demgegenüber steht das Modell der Alleinerziehenden-Konstellation als Verlustmodell dar …

Lässt sich ein Modell mit zwei gleichberechtigten Partnern überhaupt bewerkstelligen? Schließlich könnte oft eine Seite dann nicht voll arbeiten.

Serafin: Partnerschaftliche Aufteilung heißt, das Leben partnerschaftlich organisieren. Jeder übernimmt Aufgaben und partizipiert an den Vorteilen. Eltern teilen sich Berufstätigkeit und Kindererziehung auf. Wie es vielfach ja auch bereits im Zusammenleben und unterstützt von Kindertagesbetreuung praktiziert wird. Berechnungen haben nachgewiesen, dass Betreuung der Kinder in Doppelresidenz im Kern nicht teurer als Betreuung nur durch einen Elternteil ist. Da wo vielleicht Mehrkosten für mehr Platz und eine kindgerechtere Gestaltung in beiden elterlichen Wohnungen entstehen, sollte uns das im Sinne der Kinder wert sein. …“

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Woozles und fehlende familienpolitische Diskurslinien in Deutschland

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Mai 2018

Die Debatte um gemeinsame Elternschaft bzw. die Doppelresidenz hat der Psychologe Stefan Rücker, Leiter der von dem Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen PETRA Studie von Nachtrennungsfamilien, jüngst als eine zentrale gesellschaftspolitische Auseinandersetzung bezeichnet. Tatsächlich rührt die Debatte nicht nur an unserem Verständnis von Eltern- und Kindeswohl, sondern auch an tradierten Rollenbildern in der Familie.

Es ist nicht die erste gesellschaftliche Debatte, in der eine emotionalisierte Stimmungslage dazu führt, dass Sachinformation mit Werturteilen bzw. Ängsten und Hoffnungen vermischt werden. Dies ist nicht nur in Deutschland, sondern in zahlreichen westlichen Demokratien so. Im angelsächsischen Raum hat sich im Rahmen der Debatte um gemeinsame Elternschaft mittlerweile sogar ein eigener Begriff – „Woozle“ – etabliert.

Ein Woozle ist gemäß des Kinderbuches Winnie the Pooh ein Popanz, ein Schreckgespenst, das im gesellschaftlichen Diskurs der Sachinformation das Fürchten lehrt. In dem vorliegenden Beitrag zur Debatte über die gemeinsame Elternschaft in Deutschland geht es vor allem darum, den Sachinformationen gegen den gemeinen Woozle den Rücken zu stärken.

Aber wissen wir denn überhaupt, was in Nachtrennungssituationen das Beste für das Kind ist? Mit dem Kindeswohl wird schließlich seit Jahrzehnten alles Mögliche begründet. Wie kann man unter diesen Umständen Fakten und Meinung auseinanderhalten?

Wir wissen, seitdem in breitangelegten empirischen Studien das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen nach wissenschaftlichen Maßstäben gemessen wurde, tatsächlich bereits sehr viel über Kinder und Jugendliche in Nachtrennungsfamilien. Noch viel breiter und theoretischer erforscht sind die Voraussetzungen dafür, dass in einer offenen Gesellschaft die Entscheidungsträger Zugang zu den „besten verfügbaren Informationen“ haben.

Einer der prominentesten deutschen Philosophen und Politikwissenschaftlern der Nachkriegszeit – Jürgen Habermas – hat die Bedingungen für einen fairen und offenen Diskurs herausgearbeitet. An diesen Vorbedingungen dafür, dass Politikern, Juristen und Experten für die Familienbetreuung Zugang zu den „besten verfügbaren Informationen“ haben, mangelt es jedoch in Deutschland. Statt einer offenen, zwanglosen und wahrhaftigen Debatte um die besten Möglichkeiten, Eltern und Kinder nach einer Trennung zu unterstützen, hat sich in Deutschland ein von der internationalen Wissenschaft abgekoppelter Sonderdiskurs etabliert, der von wenigen prominenten Stichwortgebern und Experten dominiert wird.

In Folge dessen wird renommierte internationale Forschung in Deutschland gar nicht wahrgenommen oder im Zweifelsfall falsch dargestellt. Ein Grund dafür ist, dass die Qualitätskriterien für wissenschaftliche Forschung, die in anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen Standard sind, in den deutschen Publikationen zur gemeinsamen Elternschaft gar nicht zur Anwendung kommen.

Johannes Carl Busse zeigt in seinem Beitrag ‚The debate on shared parenting in Germany‘ die Qualitätsdefizite und die mangelnde Wahrhaftigkeit der wichtigsten Expertenbeiträge in Deutschland auf und macht Vorschläge, wie Entscheidungsträger dennoch zwischen Wissenschaft und Meinung unterscheiden können.

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Elterngeld für Väter – Eine Frage der Gleichberechtigung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Mai 2018

EFTA-NorwayDie skandinavischen Länder sind stolz auf ihre Gleichstellungs- und Familienpolitik. Ob Kindergeld, Elternurlaub, steuerfinanzierte Krippenplätze oder Tagesschulen – in Skandinavien gehörte man entweder zu den Ersten, zahlt die großzügigsten Beiträge oder hat das umfassendste System, wie die Länder gerne hervorheben.

Doch alles steht nicht zum Besten in den Gleichstellungsparadiesen. Die Überwachungsbehörde der EFTA klagt Norwegen vor dem EFTA-Gerichtshof ein – wegen der Diskriminierung von Vätern. Das Land gewährt zwar einen individuellen Anspruch auf zehn Wochen bezahlten Elternurlaub wie auch ein gemeinsames Recht auf 26 weitere bezahlte Wochen, über die die Paare selbst verfügen können.

In der Realität erhalten Väter, die sich um ihren Nachwuchs kümmern, aber nur Lohnersatz, wenn ihre Frauen gleichzeitig arbeiten oder studieren. Für Mütter gibt es keine entsprechende Einschränkung – sie erhalten Elterngeld, egal, was ihr Partner tut. Dass Norwegen Frauen mehr Rechte auf Elterngeld gewährt als Männern, verstößt laut der EFTA-Überwachungsbehörde gegen die Gleichstellungsdirektive des Europäischen Wirtschaftsraums.

Die Behörde nahm das Land schon Ende 2015 ins Visier, fand bei der bürgerlichen Regierung aber wenig Gehör. Diese meint, die Gleichstellungsdirektive habe in dieser Frage keine Gültigkeit und falls sie es doch tue, so sei die norwegische Praxis als «positive Diskriminierung» zu werten, welche die Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt stärke. Zudem entscheide nicht Brüssel, sondern Oslo, unter welchen Bedingungen man das großzügige Elterngeld auszahle.

Nach Schätzung des Gleichstellungsministeriums wird jährlich 6000 Männern das Elterngeld verweigert. Erhielten sie dieselben Rechte wie die Mütter, würde das Elterngeld um 0,8 auf insgesamt 21,8 Milliarden Kronen (rund 2,28 Mrd. Euro) pro Jahr steigen. Verliert Norwegen vor dem EFTA-Gerichtshof – und davon sind viele Experten überzeugt –, muss der Staat mit Schadenersatzforderungen rechnen. 2017 reichten 60 Väter wegen des verweigerten Elterngeldes Klage ein.

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Grundlagen für gleichberechtigte Elternschaft in Dänemark beschlossen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. März 2018

In Dänemark hat das Parlament am 27. März ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht beschlossen. „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die größtmögliche Übereinstimmung zu erzielen, die die Art und Weise, wie sich Familien nach einer Trennung betrachtet werden, grundlegend verändert. Die Rücksicht auf das Kind ist im neuen System entscheidend. Mit der Einrichtung einer speziellen Kinderabteilung werden die Kinder in Zukunft einen Erwachsenen haben, der sich auf ihre Bedürfnisse und nicht auf den Konflikt der Eltern konzentriert”, sagt die Ministerin für Kinder und Soziales Mai Mercado und dankt den Parteien des Folketing für eine gute, gründliche und konstruktive Debatte. „Jetzt haben wir uns auf ein neues System geeinigt, das Tausenden von Kindern und Eltern eine schwierige Situation erleichtern wird. Darauf werden wir stolz sein.”

Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen. Abweichungen davon können die Eltern jederzeit frei vereinbaren, z.B. bei Schichtdienst.

Beide Eltern sind künftig sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt. Die dänischen Politiker haben erkennbar die Kritik, Vorschläge und neue Forschungen zur Kenntnis genommen, und die dänischen Interessensorganisationen, auch die Väter-Organisationen, sind mit dem neuen Beschluss zufrieden.

Bisher wurden Konfliktfälle, wenn die Eltern gegeneinander um die Sorge der Kinder kämpften, in der sogenannten Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) behandelt. Jedoch gab es sehr viel Kritik, dass die dort angestellten Frauen oft voreingenommen gegen Väter waren. Jetzt wird das ganze System völlig verändert. Es wird dreisträngig und relativ einfach.

Es entsteht eine neue Behörde, “Familieretshuset” (das Familiengerichtshaus). Hier werden alle Scheidungsanträge behandelt. Die Fälle werden zuerst in drei Typen eingeteilt:

1) Grün. Einfache Fälle, wo die Familienmitglieder alles selber arrangieren können, und das Mitwirken von Behörden kaum notwendig ist.

2) Gelb. Weniger einfache Fälle. Hierhin kommen Familien, die erst durch den Rat von Behörden eine Lösung ihrer Konflikte finden können. Wenn das nicht gelingt, kommt die Sache vor Gericht.

3) Rot. Fälle, wo die Lage schon am Anfang schwer zu entwirren ist. Diese Fälle gehen direkt zum Gericht. Das Familiengericht behandelt nur solche Fälle, die nicht vom Familiengerichtshaus gelöst werden können. Es behandelt auch Fälle, wo z.B. die Eltern nach der Scheidung ihre Verpflichtungen nicht einhalten, z.B. wenn die Mutter das Kind nicht zum verabredeten Termin dem Vater überlässt.

In diesem Familiengerichtshaus etabliert man auch die „Børneenhed” (Kinder-Einheit), die dafür sorgt, dass die Rücksicht auf das Kind immer Vorrang hat. Diese Einheit sorgt auch dafür, dass es immer einen Erwachsenen gibt, mit dem das Kind sprechen kann, wenn es möchte.”

Die Verteilung der Fälle ist optimistisch: 60.000 grüne, 30.000 gelbe und nur 7.000 rote. Es wird also davon ausgegangen, dass es durch die Einführung der gleichberechtigten Elternschaft einen erheblich kleineren Prozentsatz strittiger Fälle als z.B. in Deutschland.

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Hochstrittige Elternkonflikte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. März 2018

FT_HochstrittigkeitAm 14. Dezember 2017 fand der 4. Fachtag des Papaladens Berlin, diesmal zum Thema ‚Hochstrittige Elternkonflikte‘ im Rathaus Pankow statt. Die mit rund 120 Fachleuten ausgebuchte Veranstaltung gab Impulse für die Unterstützung von betroffenen Kindern und Eltern und thematisierte notwendige Haltungen von Beraterinnen und Berater.

Der Fachtag widmet sich einem schwierigen Thema – schwierig für Kinder, Väter und Mütter, sowie für Beraterinnen und Berater. Das Vorbereitungsteam war sich über die Notwendigkeit einig, sich auch diesem herausfordernden Thema zu widmen, und so kam das Tagungsprojekt auf den Weg, in kollegialer Kooperation von Regionalem Sozialen Dienst des Jugendamtes Pankow, der Erziehungs- und Familienberatung Pankow, des Jugendhilfeträgers SEHstern e.V. und dem Väterzentrum Berlin.

Der Väterzentrum e.V. als Veranstalter setzt damit eine Serie von Fachtagen fort, die 2013 begonnen wurde mit dem Fachtag ‚Väterfreundliches Pankow‘. Es folgten die Themen ‚Väter in den Frühen Hilfen‘ sowie ‚Das Wechselmodell – zwischen Wunsch und Wirklichkeit‘ im Jahr 2015. Die Wahl des Themas ‚Hochstrittige Trennungskonflikte‘ traf offenbar die Bedürfnisse vieler Kolleginnen und Kollegen in der Beratungsarbeit. Innerhalb kürzester Zeit war der Fachtag mit 120 interessierten Fachleuten ausgebucht.

Eine der dramatischen Folgen von hochstrittigen Trennungskonflikte ist die Umgangsverweigerung von Kindern zum nicht betreuenden Elternteil. Was Kinder bewegt und dazu bringt den Umgang zu einem Elternteil zu verweigern, dazu referierte Mike Lehmann, Psychologe und Sachverständiger vom Berliner Institut für lösungsorientierte Arbeit BILOA.

Was fördert in diesen herausfordernden Situationen unsere Kompetenz als Beraterinnen und Berater, und was stärkt unsere emotionale Kraft, unsere Belastbarkeit? „Der Humor ist eine Waffe der Seele im Kampf um ihre Selbstachtung“ so der Psychiater und Begründer der Logotherapie Viktor E. Frankl. Anders gesagt: gerade in kritischer Lage hilft Humor gegen das Gefühl der Machtlosigkeit. – Oder: Humor kann helfen!

Wie man mit einer humorvollen Haltung in der Beratung mit hochstrittigen Eltern arbeiten kann, erklärt Dr. Alexander Lohmeier, Leiter der Erziehungs- und Familienberatungsstelle der Caritas in Traunstein. Die Workshops vertieften die Inhalte der Vorträge und erschlossen praxisnah weitere Aspekte zum Thema Hochstrittigkeit. Hier geht zur Dokumentation

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Deutschland braucht ein zeitgemäßes Familienrecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. November 2017

In einer gemeinsamen Erklärung fordern 60 WissenschaftlerInnen sowie im Bereich von Trennung und Scheidung tätige Professionelle und VertreterInnen einschlägiger Verbände die Politik auf, das deutsche Familienrecht grundlegend zu reformieren. Aus Sicht der UnterzeichnerInnen ist ein Paradigmenwechsel dringend notwendig: Weg vom „Alleinerziehen“ nach einer Trennung der Eltern, hin zum „gemeinsam Getrennterziehen“. Kernelement der Forderung ist das Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell), also dass Kinder nach einer Trennung abwechselnd bei Mutter und Vater leben, wenn dies möglich ist und dem Kind nicht schadet. Dieses Leitbild hat 2015 auch der Europarat in einer Resolution gefordert.

„Die vorliegenden Ergebnisse der empirischen Sozialforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz“ erklärt Hildegund Sünderhauf. Die Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg hatte 2013 eine Studie zum Wechselmodell veröffentlicht. Darin wurde erstmals in Deutschland ein Überblick über den internationalen Forschungsstand sowie eine rechtliche Würdigung des Wechselmodells gegeben.

Marc Serafin, Leiter des Jugendamts der Stadt Niederkassel (bei Köln/Bonn) ergänzt: „Wichtig ist, dass Kinder nicht im Streit Ihrer Eltern aufgerieben werden. Anteilige Elternschaft in Form von Doppelresidenz bewahrt Kinder davor, sich für einen Elternteil entscheiden zu müssen und schützt sie dadurch eher vor Loyalitätskonflikten“. Wichtig sei aber auch, dass man Streit zwischen den Eltern beilegt und ihnen dazu besser als bisher Unterstützungsangebote an die Hand gebe. Dabei seien elterliche Gleichstellung, der Einsatz von Mediation und eine dynamisierte Lastenverteilung beim Unterhalt, wesentliche Elemente.

„Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern gekennzeichnet. Mütter möchten nicht nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Väter übernehmen in immer größerem Maße Verantwortung im Haushalt und wollen eine aktivere Rolle in der Kinderbetreuung wahrnehmen. Die Doppelresidenz bietet beiden die Chance, die Anforderungen des Berufslebens mit dem der Familie auch nach einer Trennung gemeinsam unter einen Hut zu bringen“ meinen Cornelia Spachtholz und Markus Witt. Die Beiden sind gemeinsam Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org und davon überzeugt, dass sich die Verantwortung für Kinder nach einer Trennung gemeinsam besser bewältigen lässt als nur durch einen Elternteil. Mütter und Väter sollten nicht gegeneinander arbeiten, sondern als Elternteam gemeinsam getrennt erziehen.

Eine Studie des Demoskopischen Instituts Allensbach hatte im Juli 2017 gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der getrenntlebenden Eltern es sich wünscht, ihre Kinder weiterhin gemeinsam erziehen zu können. Vor allem soll es den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern. Die Studie hatte auch gezeigt, dass getrennt erziehende Eltern sich seitens der Politik mehr staatliche Unterstützung wünschen.

Bei den Verhandlungen über eine mögliche Jamaika Koalition findet diese Forderung momentan keine Mehrheit. FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch diesen Paradigmenwechsel wollen Union und Grüne nicht mittragen. Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen.

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Scheidungsväter fühlen sich vernachlässigt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. Oktober 2017

80% aller Trennungskinder in Deutschland leben bei der Mutter. Moderne Rollenverteilung? Fehlanzeige. Torsten Sommer kämpft dafür, dass sich das ändert. In dem Beitrag, der bis zum 18. Oktober 2018 in der Mediathek zu sehen ist, kommt auch Frau Prof. Dr. Sünderhauf zu Wort.

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Auch bei gemeinsamem Sorgerecht entscheidet in der Regel die Mutter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. September 2017

Getrenntlebende Eltern haben heute in ca. 90 Prozent der Fälle ein gemeinsames Sorgerecht. Doch die Lebenswirklichkeit bildet das nicht ab: „In der Realität haben die Väter nichts zu melden“ äußert in seltener Offenheit der Familienrechtler Berthold Traub.

„Das Wechselmodell macht heute maximal zehn Prozent der Fälle aus“, weiß Rechtsanwalt Berthold Traub aus Erfahrung und sagt: „Die Mütter bestimmen und die Väter werden zu Besuchsonkeln, die alle zwei Wochen Umgang mit dem Kind haben dürfen.“

Auch wenn das Sorgerecht bei beiden Eltern liegt, haben Mütter meistens das Aufenthaltsbestimmungsrecht. „Wenn die Mutti nach Bremerhaven zieht, kann sie das Kind mitnehmen“, nennt der Ravensburger Anwalt ein Beispiel, „und der Vater kann dann gucken, wie er dorthin kommt.“

Das Wechselmodell werde auf diese Weise unmöglich gemacht. Die gemeinsame Zeit von Vater und Kind schrumpfe auf ein Minimum, eine Entfremdung sei die Folge. Laut Traub sei das eine Form der „Kindesentziehung“. Zumal ihm zufolge hier mit zweierlei Maß gemessen werde: „Von einer Mutter würde niemand verlangen, dass sie 1000 Kilometer fährt, um ihr Kind zu sehen.“

Die Lösung ist laut Traub eine Änderung der Rechtsprechung. „Es kann nicht sein, dass die Justiz die Väter alleine lässt“, meint er. Es müsste auch Konsequenzen haben, wenn ein Elternteil den Kindesumgang torpediert. Er plädiert hier für „Geldstrafen, soziale Arbeit oder auch Haft“. Denn ein Kind braucht beide Eltern.

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