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Archiv für die 'Arbeitszeiten' Kategorie

Vor- und Nachteile – Wie flexible Arbeitszeitarrangements und Vaterschaft die Arbeitszeiten von Männern beeinflussen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. April 2018

Obwohl Väter zunehmend mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und familiäre Aufgaben übernehmen möchten, arbeitet der Großteil nach der Geburt eines Kindes weiterhin in Vollzeit. Flexible Arbeitszeitmodelle könnten hierbei eine wichtige Rolle spielen, um Beruf und Familie bei Vätern besser zu vereinbaren.

Auf Basis von Daten des Sozioökonomischen Panels und mit Fixed-Effects-Regressionsmodellen untersuchen Susanne Wanger und Ines Zapf, inwieweit sich flexible Arbeitszeitmodelle auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden von Männern und Vätern auswirken. Die Ergebnisse zeigen, dass bei einem Wechsel von festen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen die Arbeitszeit von Männern zunächst ansteigt.

Dieser Anstieg ist für Männer mit Kindern geringer als für kinderlose Männer. Wird ein Mann Vater und wechselt im gleichen Jahr zu Gleitzeit mit Arbeitszeitkonto oder selbstbestimmten Arbeitszeiten, dann reduziert sich die tatsächliche Arbeitszeit kurzfristig. Die vorliegende Studie zeigt, dass arbeitnehmerorientierte Arbeitszeitmodelle dazu beitragen können, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Vätern zu verbessern, auch wenn der Rückgang der Arbeitszeit bei Vätern noch relativ klein ist.

Arbeitszeiten_und_Vaterschaft

Verschiedene Forschungsergebnisse zeigen, dass Männer nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit erhöhen, wenn die Partnerin die Erwerbstätigkeit unterbricht. Bleibt die Partnerin dagegen erwerbstätig, verringern sie diese jedoch. Vor diesem Hintergrund gehen Wanger und Zapf davon aus, dass Männer, die Vater werden und arbeitnehmerorientierte flexible Arbeitszeitregelungen nutzen können, ihre tatsächlichen Arbeitszeiten verringern.

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Anspruch auf verkürzte Vollzeit – Wahlrecht und zusätzliche freie Tage für Pflege und Kindererziehung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Februar 2018

Die Tarifvertragsparteien in der Metall- und Elektroindustrie haben sich am Montagabend in Stuttgart auf einen Tarifabschluss geeinigt. Demnach steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die mehr als 900.000 Beschäftigten ab April 2018 um 4,3 Prozent, für die Monate Januar bis März gibt es 100 Euro Einmalzahlung. 2019 erhalten alle Beschäftigten zudem einen Festbetrag von 400 Euro sowie ein neues tarifliches Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatseinkommens.

Dieser Abschluss hat nicht nur für die gesamte Branche Vorbildcharakter sondern stellt auch einen Meilenstein bei den Tarifauseinandersetzungen dar: erstmals haben Väter und alle anderen mit Careaufgaben befassten Personen neben den gesetzlichen Regelungen auch den betrieblichen Anspruch, Geldleistungen in freie Zeit umzuwandeln.

Beschäftigte mit familiären und beruflichen Belastungen können das neue tarifliche Zusatzgeld in freie Tage umwandeln und profitieren dabei von zusätzlicher Freizeit. Ebenfalls ab 2019 gilt für alle Vollzeit-Beschäftigten ein individueller Anspruch auf eine verkürzte Vollzeit von bis zu 28 Wochenstunden für maximal zwei Jahre.

Ab 2019 können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für mindestens sechs und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken; nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums kann sich der Beschäftigte erneut entscheiden. Im Gegenzug zur Möglichkeit kürzer zu arbeiten, können die Arbeitgeber in vergleichbarem Umfang auch mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abschließen. Dafür wurde der Zugang zu bereits existierenden Quoten für Arbeitsverträge oberhalb von 35 Stunden erleichtert – zum Beispiel, wenn Unternehmen Fachkräfteengpässe nachweisen können.

Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtsystemen können erstmals für das Jahr 2019 wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds 8 freie Tage haben wollen. 2 Tage davon tragen die Arbeitgeber bei. Dazu der Verhandlungsführer der IG Metall Zitzelsberger: „Mit diesem Modell schaffen wir einen Ausgleich für Belastungen und sorgen dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen länger gesund bleiben. Außerdem schaffen wir Freiräume für wichtige gesellschaftliche Aufgaben und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.“

Dazu passt auch, dass sich die Tarifpartner auf einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten verständigt haben, der einen einheitlichen Rahmen für Betriebsvereinbarungen für die Arbeit von zuhause oder unterwegs definiert und vor unbezahlter Mehrarbeit schützt. Auszubildende erhalten künftig vor ihren Abschlussprüfungen zwei freie Tage zur Vorbereitung.

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Management ständiger Erreichbarkeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Januar 2018

Viele Menschen sind heute für Ihre Arbeit immer und überall erreichbar – ist das Segen oder Fluch? Wie kann man mit Erreichbarkeit umgehen? Das Projekt „MASTER – Management ständiger Erreichbarkeit“ von der Uni Freiburg und dem ISF München untersucht diese Fragen gemeinsam mit verschiedenen Unternehmen aus der IT-Branche. MASTER wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit gefördert; die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) begleitet das Projekt fachlich.

Die erste Projektphase konnte Ende 2017 erfolgreich abgeschlossen werden. Die erarbeiteten Maßnahmen sind in einem Erklär-Video zusammengefasst.

„Wir sind sehr zufrieden damit, welchen Anklang das Thema Erreichbarkeit bei den Kooperationsunternehmen gefunden hat“, so Dr. Nina Pauls von der Universität Freiburg. „Insgesamt wurden mehr als 40 Beschäftigte interviewt, über 400 Personen nahmen an Online-Befragungen teil.“ Die ebenfalls auf kostenlos verfügbare Broschüre „Ständige Erreichbarkeit – Ursachen, Auswirkungen, Gestaltungsansätze“ fasst die gesammelten Erkenntnisse zusammen.

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Familienzeit – Wie die Erwerbsarbeit den Takt vorgibt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Januar 2018

Die in den letzten Jahrzehnten gestiegene Frauen- und in weiterer Folge Müttererwerbstätigkeit, gepaart mit einer Flexibilisierung in der Arbeitswelt mit unterschiedlichen Arbeitszeiten der einzelnen Familienmitglieder führt zu weniger gemeinsam verbrachter Zeit als Familie.

Der nun vorliegende Forschungsbericht untersucht die Zeitbelastungen österreichischer Familien und deren Wunsch nach mehr Familienzeit. In weiterer Folge werden unterschiedliche Arbeitszeitmodelle besprochen, die es Familien ermöglichen können, mehr Zeit miteinander zu verbringen und Praxisbeispiele auf staatlicher bzw. kommunaler und betrieblicher Ebene gegeben. Abschließend werden Vorschläge zur Novellierung im Arbeitszeitrecht auf gesetzlicher Ebene, in Kollektivverträgen und in Betriebsvereinbarungen dargelegt:

„… Sowohl unter dem Blickwinkel der Gleichstellung von Frauen und Männern als auch im Hinblick auf die gestiegenen Koordinationsanforderungen und sonstigen innerfamilialen Erwartungshaltungen, wäre vielmehr zu fordern, dass sowohl Väter wie Mütter ihr Arbeitszeitverhalten grundsätzlich ändern und auf einem gleichen Zeitniveau angleichen können, das unter der heutigen Normalarbeitszeit, jedenfalls aber unter der heutigen tatsächlichen durchschnittlichen Arbeitszeit von Männern liegt. Damit verbindet sich die Debatte um die Familienzeit sowohl mit der Debatte um Arbeitszeitverkürzung als auch mit der Teilzeitdebatte.“

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(Nicht nur) Großbritanniens Väter brauchen faire Jobs

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Dezember 2017

Das Arbeitsrecht für Eltern sollte überarbeitet werden, beginnend mit einer gut bezahlten „Väterzeit“ von 3 Monaten, so die Studie „Cash or carry“. Diese basiert auf der umfassendsten Untersuchung, die jemals in Großbritannien durchgeführt wurde, und zwar auf jahrzehntelanger Forschung über die Rolle von Vätern in Familien, die von der Nuffield Foundation finanziert wurde.

cah-or-carryDarin wird eine radikale Neuordnung des Arbeitsrechts empfohlen, um es Vätern und Müttern zu erleichtern, für ihre Familien zu sorgen und erwerbstätig zu sein. Von den Arbeitgebern wird erwartet, dass sie den Eltern eine gleichberechtigte bezahlte Elternzeit anbieten und Maßnahmen ergreifen, um die Inanspruchnahme durch die Väter zu fördern. Dies spiegelt die Erkenntnis wider, dass Väter genauso viel Zeit damit verbringen, sich direkt mit der Betreuung sehr kleiner Kinder zu beschäftigen wie Mütter in den 1960er Jahren.

Große Arbeitgeber, die bereits verpflichtet sind, Informationen über geschlechtsspezifische „Lohngerechtigkeit“ zu veröffentlichen, sollten ebenfalls über die Verteilung der Care-Aufgaben berichten müssen, und angeben, wer welche Familienleistungen in Anspruch nimmt.

Die Studie hat auch ergeben, dass Anträge berufstätiger Väter auf flexible Arbeit fast doppelt so häufig abgelehnt werden wie die der Mütter und dass sie befürchten müssen, dass die Forderung nach flexibler Arbeit ihre Karriere schädigen wird. Arbeitgeber sind auch eher bereit, die Höhe des Mutterschaftsgeldes aufzustocken als Vaterschafts- oder Elternzeitgehälter, um weibliche Arbeitnehmer, aber nicht ihre männlichen Kollegen, bei der Inanspruchnahme der Elternzeit zu unterstützen.

Adrienne Burgess, die den Bericht verfasst hat und Geschäftsführerin des Fatherhood Instituts ist, sagte: „Die bestehende Beschäftigungspolitik und -praxis ist mit dem Leben und den Wünschen der Eltern unvereinbar. Sie verursacht bei Müttern und Vätern wirtschaftliche und persönliche Not und schadet den Kindern. Dieser Arbeitsplan gibt beiden Elternteilen eine gleichberechtigte Plattform, um ihr Bestes für ihre Kinder zu geben.“

Einige wichtige Eekenntnisse aus dem Bericht:

1. Die Fürsorge der Väter hat zugenommen. Die heutigen Väter verbringen so viel Zeit damit, sich direkt mit der Betreuung sehr kleiner Kinder zu beschäftigen, wie die Mütter in den 1960er Jahren. Dies geschieht vor allem durch die Reduzierung der persönlichen Zeit – und des Schlafes. Wenn die Zeit, die für das Erwerben und die Pflege aufgewendet wird, kombiniert wird, arbeiten Väter an Wochentagen länger als Mütter.

2. Kinder entwickeln sich besser mit guter Pflege durch ihre Väter. Die Ergebnisse der Kinder sind besser, wenn ihr Vater sie während ihres ersten Lebensjahres regelmäßig „solo“ betreut hat. Umgekehrt ist die lange Arbeitszeit von Vätern von Säuglingen mit Verhaltensproblemen bei Kindern im Alter von 9-11 Jahren verbunden.

3. Arbeitgeber diskriminieren Väter. Weiterlesen »

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Väter und Mütter wollen Partnerschaft in Beruf und Familie

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Dezember 2017

Ist Familie eigentlich noch „in“? Wie bekommen Eltern Familie und Arbeit unter einen Hut und was wünschen sie sich? Wie ist es um die vielbeschworene Vereinbarkeit in den Unternehmen bestellt? Was hat sich in Sachen Kinderbetreuung getan und was muss sich noch ändern?

Auf der Grundlage aktueller Daten des Statistischen Bundesamtes sowie Studien des Bundesfamilienministeriums hat die Unternehmensberatung Roland Berger Antworten auf dieses Fragen gefunden und diese in einer Infografik aufbereitet.

Väter und Mütter betrachten das Thema „Arbeit und Familie“ immer noch aus unterschiedlichen Blickwinkeln – haben aber das gleiche Ziel.

©Roland Berger

©Roland Berger

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Auch dienstags gehört Vati der Familie

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. November 2017

3 Samstags Vati

Im Interview in der ZEIT mit Marcus Gatzke und Zacharias Zacharakis erläutert der Vorsitzende Jörg Hoffmann, warum Arbeitszeit neu gedacht und weitere Arbeitszeitverkürzungen erforderlich sind.

„… Hofmann: Die Arbeitszeit für einen abgesteckten Zeitraum zu verringern, ist für viele Mitglieder mittlerweile oft genauso wichtig, wie die Frage nach höheren Löhnen. Das zeigen unsere Umfragen.

ZEIT ONLINE: Heißt: Auch dienstags soll Vati jetzt zu Hause bleiben?

Hofmann: Zum Beispiel. Die Beschäftigten sollen den Anspruch haben, die Arbeitszeit von 35 auf bis zu 28 Stunden in der Woche zu reduzieren und zwar zeitlich begrenzt auf maximal zwei Jahre. Danach sollen sie wieder in die alte Arbeitszeit zurückkehren können. Eine solche Wahloption für die Beschäftigten hat es in Tarifverträgen bislang nicht gegeben. Wir müssen Arbeitszeit neu denken. Statt fremdbestimmter Flexibilität brauchen wir mehr Selbstbestimmung über die Arbeitszeit durch die Beschäftigten.

ZEIT ONLINE: Sie fordern, dass der Arbeitgeber in bestimmten Fällen für die Reduzierung zahlt. Warum sollte er?

Hofmann: Wir wollen das Modell für alle Beschäftigten öffnen, auch denen, die nur wenig verdienen und eine Verkürzung allein nicht stemmen können. Deshalb soll es in bestimmten Lebenslagen einen Zuschuss geben, etwa für die Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen oder Beschäftigte in Schichtarbeit.

ZEIT ONLINE: Aber es gibt doch schon das Elterngeld und das Elterngeld Plus?

Hofmann: In der Regel wird das Elterngeld in den ersten 24 Lebensmonaten eines Kindes beansprucht. Dann beginnt irgendwann die Schule, aber eine verlässliche Ganztagsbetreuung existiert in weiten Teilen der Republik einfach noch nicht. Es gibt viele Kolleginnen und Kollegen, die dann dauerhaft in Teilzeit gehen, obwohl sie gerne mehr arbeiten würden. Diesen Beschäftigten muss es ermöglicht werden, ein oder zwei Nachmittage weniger im Betrieb zu sein. Und die Lohnausfälle muss der Arbeitgeber zumindest teilweise kompensieren, sonst funktioniert es nicht. …“

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Ich habe gedacht, du hast gedacht – So denken Personalchefs über Teilzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. November 2017

Weniger arbeiten, nur für ein paar Monate – das würde vielen Beschäftigten helfen. Aber die Chefs sind dagegen, richtig? Eine Umfrage zeigt, wie die meisten Unternehmen wirklich dazu stehen. Die Ergebnisse sind teils überraschend. Denn es ist nicht immer so, dass Chefs neue Rechtsansprüche für ihre Angestellten für Teufelszeug halten. Manches, was den Beschäftigten das Leben erleichtert, sehen die Personaler in den Unternehmen vergleichsweise entspannt. Die wichtigsten Vorschläge:

  • Flexible Vollzeit: Hier geht es darum, die Wochenarbeitszeit um bis zu zehn Stunden zu reduzieren, etwa um Kinderbetreuung leichter zu organisieren, Verwandte zu pflegen oder sich weiterzubilden. Diese Idee, die Bündnis 90/Grüne gerne umsetzen würde und die von der IG Metall unterstützt wird, soll die Grenze zwischen Teil- und Vollzeit verschwimmen lassen, die Rückkehr auf den alten Stundensatz wird garantiert. Damit könnten die meisten Firmen offenbar gut leben: Ein Drittel erwartet positive Effekte, 15 Prozent negative.
  • Erweitertes Recht auf Teilzeit: Nur gut die Hälfte der Befragten rechnet bei diesem Thema überhaupt mit Wirkungen auf die Beschäftigung im eigenen Unternehmen. Während 34 Prozent ein Wachstum erwarten, glauben 21 Prozent, dass sie dann Stellen abbauen müssten. Wohlgemerkt: Nicht Knall auf Fall, sondern mittelfristig. Das könnte allerdings damit zu tun haben, dass schon jetzt die meisten Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit haben, Arbeitgeber können einen Teilzeitwunsch nur schwer ablehnen.
  • Rückkehrrecht in Vollzeit: Skeptischer zeigen sich die Befragten gegenüber der Idee, Teilzeitarbeitern eine Rückkehr in die Vollzeit bei gleichwertiger Stellung zu garantieren – der Unterschied bei den Arbeitsstunden ist hier in der Regel größer als beim Konzept der flexiblen Vollzeit. 32 Prozent denken, dass sich das Rückkehrrecht schlecht auf die Beschäftigung in ihrem Betrieb auswirken wird, nur 12 Prozent rechnen mit positiven Wirkungen. Aber immerhin die Hälfte kommt zu einer neutralen Einschätzung. …
  • Abschaffung von sachgrundlosen Befristungen: Selbst hier gehen 58 Prozent der Firmen davon aus, dass das auf ihre Personalpolitik keinen nennenswerten Einfluss hätte, immerhin 27 Prozent rechnen allerdings auch mit Stellenabbau. Positiv wird die Idee von 15 Prozent der befragten Personalleiter bewertet. …
  • Entgelttransparenzgesetz: Ab dem kommenden Jahr haben Arbeitnehmer das Recht, Auskünfte über das Gehalt von Kollegen in vergleichbarer Situation abzufragen – das soll für mehr Gehaltsgerechtigkeit, nicht zuletzt zwischen Männern und Frauen sorgen. Hier rechnen die Personaler zu 80 Prozent mit keinerlei Beschäftigungseffekten, 15 Prozent erwarten, dass sie deswegen Personal abbauen.

Die Befragung des Ifo-Instituts ist Teil der vierteljährlichen Flexindex-Erhebung. Dabei fragen Ifo und der Personaldienstleister Randstad, wie sich der Einsatz von Instrumenten zur flexiblen Gestaltung von Arbeit entwickelt, zum Beispiel Überstunden, Arbeitszeitkonten, Fristverträge, Minijobs oder Zeitarbeit.

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Partnerschaftliche Arbeitszeiten aus Kinder- und Elternsicht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. August 2017

Zu arbeiten und Familie zu haben, ist heute Wunsch und Wirklichkeit für die meisten Mütter und Väter in Deutschland. Auch für einen Großteil der Kinder ist es selbstverständlich, dass beide Eltern berufstätig sind. Dass aber Mütter und Väter vollzeitnah arbeiten und ähnlich viel Zuwendungszeit für Kinder aufbringen, ist eher eine Seltenheit. Familien mit partnerschaftlichen Arbeitszeiten stehen im Mittelpunkt dieser Studie, und zwar aus Sicht der Kinder.

Wie erleben die Kinder ihre Eltern, die sich die Verantwortung für Kinder genauso teilen wie die Verantwortung, für das Auskommen der Familie zu sorgen? Wie leben und erleben sie ihre Eltern zwischen Familie und Beruf, ihre Arbeitszeiten und ihre Zeit für Familie? Wie erleben sie ihre Mütter und Väter als Bezugspersonen – und wie zufrieden sind sie damit?

Mit finanzieller Unterstützung des Bundesfamilienministeriums ist das Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) diesen Fragen in einem explorativen Forschungsprojekt nachgegangen und hat neue, erfrischende Einblicke gewonnen, die die Debatte um Vereinbarkeit bereichern.

Die in einem Kurzbericht vorgestellten Erkenntnisse aus Interviews mit Eltern und ihren Kindern machen die Erfahrungswelten der Kinder wie auch die der Eltern anschaulich. Kinder wie Eltern überzeugen in klarer, unmittelbarer Sprache von einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit, die zu einem guten Aufwachsen von Kindern und zu stabilen Familien beiträgt. Der Bericht zeigt auch, was Eltern dabei unterstützt, die gewünschte Partnerschaftlichkeit umzusetzen: eine gut funktionierende Ganztagsbetreuung für Schulkinder, flexible Arbeitszeitoptionen über das „Entweder-Oder“ von Voll- oder Teilzeitstellen hinaus und finanzielle Unterstützung, damit Zeit für Familie nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt.

Den kompletten Projektbericht gibt es hier.

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Personalmanager sehen steigenden Bedarf für Teilzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Juli 2017

Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) hat gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium 1500 Personalverantwortliche zu ihren Erfahrungen mit vollzeitnahen Teilzeitmodellen befragt. Die Umfrage zeigt, dass die vollzeitnahe Teilzeit bereits in vielen Unternehmen gelebt wird.

Die Ergebnisse belegen, dass die größte Gruppe der Unternehmen (40 Prozent) Arbeitsmodelle anbietet, bei denen die Arbeitszeit bei 50 bis 75 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit liegt. Nur 11 Prozent der befragten Unternehmen nutzen Teilzeitmodelle, bei denen die Arbeitszeit zwischen 75 und 90 Prozent liegt. In Zukunft dürfte insbesondere dieser Anteil weiter steigen. Denn 55 Prozent der befragten Personalmanager geben an, dass ihre Unternehmen und Organisationen zukünftig genau solche Teilzeit-Modelle verstärkt anbieten wollen. Die Wochenarbeitszeit liegt hierbei zwischen 28 bis 36 Stunden (sogenannte vollzeitnahe Teilzeit).

„Mitarbeiter wollen zunehmend Arbeitszeiten, die sich den aktuellen Lebensumständen anpassen und nicht umgekehrt. Insbesondere Teilzeit-Modelle mit nur geringen Auswirkungen auf Arbeitszeit und Gehalt sind deshalb attraktiv. Denn sie geben den Mitarbeitern mehr Zeit, um sich um Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder einfach um sich selbst zu kümmern. Und ihre Auswirkungen auf das Einkommen sind für die Mitarbeiter oft besser verkraftbar als Modelle, bei denen sich das Einkommen um die Hälfte oder mehr reduziert“, sagt Dr. Elke Eller, Präsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager und Arbeitsdirektorin der TUI Group.

Als wichtigste Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung vollzeitnaher Arbeitsmodelle nennen die befragten Personalmanager die Akzeptanz durch die Führungskräfte (35 Prozent), eine flexible Organisationsstruktur (27 Prozent), den flexiblen Umgang mit Arbeitszeiten sowie Transparenz im Team (beide 22 Prozent). Arbeitsverdichtung wird von ihnen als eine der Herausforderungen genannt (86 Prozent), da eine Umverteilung von Aufgaben bei geringer Arbeitszeitverkürzung oft nicht möglich ist.

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