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Kindeswohl hat Vorrang vor Wohnortwahl

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 26. September 2012

Nach langen Diskussionen und der Befürchtung, das Vorhaben könnte auf der Zielgeraden noch scheitern, ist die Schweiz in Sachen gemeinsames Sorgerecht geschiedener und unverheirateter Väter und Mütter einen entscheidenden Schritt weiter gekommen

Der Nationalrat hat am Dienstagmittag als Erstrat über die Vorlage zur Neuregelung der elterlichen Sorge diskutiert. Das Ziel der vorgeschlagenen Revision des Zivilgesetzbuches ist es, die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall zu machen, wie es heute bereits für verheiratete Eltern der Fall ist. Dies soll nun auch für unverheiratete und geschiedene Eltern die Regel sein. Damit werde einerseits dem Gebot der Gleichstellung von Mann und Frau nachgelebt, es werde aber auch die Gleichstellung von verheirateten, geschiedenen und unverheirateten Eltern gewährleistet, erklärte Berichterstatter Alec von Graffenried im Rat.

Die Grundzüge der Gesetzesänderung waren unbestritten. Ein heikler Punkt betraf jedoch die Frage des Wohnorts. Auf Vorschlag des Bundesrats soll ein Elternteil nur noch mit Einwilligung des anderen umziehen können, wenn der Wohnorts-Wechsel „erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge durch den andern Elternteil hat“.

Ohne Zustimmung des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin ist ein Umzug in einen anderen Kanton künftig kaum mehr möglich. Damit werden getrennt lebende Eltern in ihrer Niederlassungs- und Lebensgestaltungs-Freiheit eingeschränkt. Ein Stellenangebot müsste unter Umständen dem Anspruch des andern Elternteils auf die Nähe zum Kind untergeordnet werden.

Quelle

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