Koalition will Mittel für Familienförderung bündeln
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. November 2006
meldet die Frankfurter Rundschau soeben unter Berufung auf die morgige Ausgabe der Financial Times Deutschland. Was sich dahinter verbirgt, war auch schon in der Welt am Sonntag zu lesen, die unter der Überschrift ‚Weniger Geld für Kinder‚ die Gedankenspiele der Koalition darstellte:
In der SPD ist man sich inzwischen einig: Das Kindergeld ist der Schlüssel zu gebührenfreien Kindergartenplätzen. Das böse K-Wort will dort zwar niemand mehr in den Mund nehmen, wohl aber den Vorschlag, das Kindergeld einzufrieren und das so gewonnene Geld in den Ausbau der Betreuung zu stecken. Den erstaunlichsten Sinneswandel vollzog Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck. Hatte er im März eine Kindergeldkürzung noch als „falsches Signal“ bezeichnet, so sagte er vor einer Woche in einem Interview mit der „Welt“, es müsse „zumindest die Debatte erlaubt sein, ob ein Teil des jetzt gezahlten Kindergeldes besser in der gesellschaftlichen Infrastruktur der Kinderbetreuung aufgehoben ist“.
Verfassungwidrig, wie die Union fürchtet, wäre selbst eine komplette Streichung des Kindergelds nicht, argumentiert Tobias Fröschle, Professor für Familienrecht an der Universität Siegen. Denn die Verfassung schreibt dem Gesetzgeber lediglich vor, dass er das Existenzminimum eines Kindes nicht besteuern darf. In der Praxis geschieht dies auf zweifache Weise: Besserverdienende können einen Steuerfreibeitrag von 5.808 € pro Kind und Jahr geltend machen. Alle anderen Familien erhalten monatlich ein steuerfreies Kindergeld – derzeit 154 € pro Kind und 179 € ab dem vierten Kind. Das Kindergeld ist größtenteils also keine Sozialleistung, sondern ein Ausgleich für Eltern, für die der steuerliche Freibetrag nicht infrage kommt. „Der Gesetzgeber könnte daher jederzeit das Kindergeld streichen – nicht aber den Steuerfreibetrag“‚
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