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Archiv für die 'Vater bleiben' Kategorie

Lasst die Kinder nicht alleine …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. September 2015

Der diesjährige Familienkongress des „Väteraufbruch für Kinder“ (VAfK) findet am 14. Und 15. November 2015 in Halle/Saale statt

Paare lernen sich kennen, sich lieben, streiten und trennen sich. Das geht nicht ohne Schrammen und blaue Flecken auf der Seele und manchmal auch am Körper. Erwachsene habe mit Trennung und Scheidung so ihre Probleme.

Doch was ist, wenn Kinder betroffen sind? Kinder, die sich nichts mehr wünschen als ein friedliches, liebevolles Familienleben mit Vater und Mutter. Kinder werden nicht gefragt, Erwachsene richten ihr Leben nicht nach ihren Wünschen und Bedürfnissen ein. Kinder werden schlimmstenfalls zu Objekten elterlicher Streitigkeiten. Kindeswohl? Glückliche Kinder? Geliebte und geförderte Kinder und Jugendliche bei Trennung und Scheidung der Eltern? Kann es das geben?

Der Kongress geht der Frage nach, was Kinder brauchen, was sie sich wünschen, wovon sie träumen, wenn Mutter und Vater beschlossen haben, getrennte Wege zu gehen, zukünftig nicht mehr unter einem Dach zu leben. Der VAfK geht dabei der Vision nach, dass kooperative Elternschaft zum Wohle und Wohlbefinden der gemeinsamen Kinder gelingen kann, auch wenn die Liebe zwischen Mutter und Vater erloschen ist.

Aus dem Programm

Fragmentierte Familie – Wie Trennungskinder die Trennung ihrer Eltern erleben Dipl.-Psych. Ursula KODJOE, Gundelfingen

Vom Trennungsparadox zu guter Elternschaft – Beratung und Begleitung für Trennungseltern Dipl.-Psych. Matthias WEBER, Bundeskonferenz Erziehungsberatung, Neuwied

Kinder in familienrechtlichen Verfahren Reinhard PRENZLOW, Verfahrensbeistand und Berufsvormund, Vorsitzender des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche – BVEB – e.V., Garbsen

Kind im Blick – Unterstützung für Trennungskinder Dipl.-Soz.-Wirt. Rainer HARTMANN, Familientherapeut, Mediator (BAFM), Mediations-Supervisor, Bundesverband Familienmediation, Bremen

Kindergruppenarbeit und Beratung für Kinder und Jugendliche (Bundeskonferenz der Erziehungsberatungsstellen – angefragt)

Arbeitsgruppen

  • Resilienz für Trennungskinder – Woher kann sie kommen?
  • Kooperative Elternschaft und Elternkonsens nach Trennung
  • Trennungskinder im Focus von Gesellschaft und Politik

Die Teilnehmerkosten betragen 25,– € für Mitglieder des Väteraufbruch und Studenten, ansonsten 45,– € bis zum 15.10., danach 60,– €. Nicht enthalten sind die Kosten für Verpflegung und Übernachtung.

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Entrechtete Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. September 2015

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Am 20. September ist Weltkindertag. Kinder brauchen beide Eltern: Mutter und Vater. Wenn Eltern sich trennen, haben oft Mutter und Vater das Sorgerecht. Aber häufig ist es so, dass der Vater das Kind kaum sieht. In der hessenschau kämpft ein Vater um seine Tochter. Der Film ist bis zum 27. September in der Mediathek verfügbar.

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Ratgeber für Väter nach Trennungen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Juni 2015

Das Buch „Stark und verantwortlich – ein Ratgeber für Väter nach Trennungen“ bündelt die Erfahrungen aus der „Strategieberatung“ der Väterratgeber Eberhard Schäfer und Marc Schulte, an der seit 2007 mehrere tausend Väter im Väterzentrum Berlin teilgenommen haben. Die Inhalte werden ergänzt durch Praxiserfahrungen eines Familientherapeuten, eines Rechtsanwalts, eines Jugendamtsleiters und eines Familienrichters.

Das Buch enthält Erfahrungsberichte aus dem wirklichen Leben von Vätern über verschiedene Lebens- und Wohnformen nach der Trennung. Außerdem gehen wir auf die Beziehungsdynamik von Eltern während und nach Trennungen ein. Wir beschreiben, wie man trotz Scheidung ein gutes Eltern-Team bleiben kann. Der Entwurf einer Elternvereinbarung soll zeigen, wie die Kommunikation auf Augenhöhe verbessert und verbindlich gemacht werden kann. Umfangreiche juristische Informationen geben einen Überblick zu den Rechtsgrundlagen bei Trennungen und Scheidungen. All dies macht den Ratgeber zu einer handfesten, konkreten Hilfestellung.

Das Buch hat 126 Seiten im Taschenbuchformat. Aktuell ist die dritte, überarbeitete Auflage erhältlich. Der Preis beträgt 8 Euro zuzüglich Versandkosten.

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Zahlvater trotz Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juni 2015

Wenn sich Eltern trennen, ist das immer auch schwierig für die Kinder. Immer mehr Väter wollen sich gleichberechtigt mit der Mutter um die Kinder kümmern. Doch statt den Betreuungsaufwand anzuerkennen, werden engagierte Väter vom Gesetzgeber ausgebremst.

Das Wechselmodell: Die Kinder werden abwechselnd von beiden Elternteilen betreut – und niemand müsste Unterhalt zahlen. Möchte man meinen. Doch das Unterhaltsrecht macht engagierten Vätern wie zum Beispiel bei Paul Brandstätter einen Strich durch die Rechnung. Denn es gibt einenUnterschied: Die Mädchen verbringen bei ihrer Mutter eine Nacht mehr, die Betreuungszeit ist nicht exakt „50 zu 50“. Damit gilt plötzlich die klassische Regel: Der eine betreut, der andere zahlt. Ein Wahnsinn!

Wahnsinn_ Zahlväter trotz Wechselmodell

Der Elternteil, der die Kinder auch nur minimal weniger betreut, muss in der Regel vollen Unterhalt zahlen. Meistens ist das der Vater. Der andere gilt vor dem Gesetz als alleinerziehend. Mit finanziellen Vorteilen: Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt automatisch bei dem betreuenden Elternteil. Dieser bekommt dann Sozialleistungen wie Kindergeld und die bessere Lohnsteuerklasse. Und in der Regel den vollen Unterhalt für die Kinder.

Dabei haben beide Elternteile in etwa die gleichen Fixkosten: Urlaub, Essen und Kleidung ebenso wie Spielsachen und Kuscheltiere. Ein Widersinn: Väter tragen nach einer Trennung für ihre Kinder zunehmend Verantwortung, doch das Unterhaltsrecht zielt in die entgegengesetzte Richtung:

„Entweder es gibt ein Wechselmodell, das ist dann wirklich 50 zu 50 oder es gibt das Hausfrauenmodell. Dazwischen gibt es keine Abstufungen. Man kann nicht sagen, ok, ich betreue zu 40, der andere zu 60 Prozent, oder der eine 45 der andere 55 oder 30 zu 70, das ist alles gar nicht vorgesehen. Es gibt eben Unterhalt oder nicht, und das muss geändert werden. Da muss der Gesetzgeber was tun, das Gesetz ist hier von jahrzehntealten Familienmodellen ausgegangen, die nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechen und die viele Eltern frustrieren.“

Hildegund Sünderhauf-Kravets, Familienrechtlerin, Evangelische Hochschule Nürnberg

Am Hebel wäre nun die Politik. Familie und Arbeit sollen für Vater und Mutter vereinbar sein – schöne Worte. Doch nach einer Trennung scheinen die nicht mehr zu gelten. Weder im Bundesfamilienministerium noch Justizministerium sieht man Handlungsbedarf.

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Eine geteilte Obhut hebelt das gemeinsame Sorgerecht faktisch aus

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. März 2015

Der ‚paritätische Doppelresidenz‘ nach einer Trennung oder Scheidung kommt nicht nur m Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder eine entscheidende Rolle zu. Auch bei der Frage, inwieweit überkommene Rollenbilder und –erwartungen festgeschrieben oder aufgelöst werden, spielt sie eine wichtige Aufgabe. Vor diesem Hintergrund kommentiert Ivo Knill im aktuellen Newsletter von männer.ch die Entscheidung des Nationalrats gegen das ‚Wechselmodell‘:

„Vergangenen Mittwoch, am 4. März 2015, hat der Nationalrat die Revision des Unterhaltsrechtes beraten – und sich gegen die ausdrückliche Ermöglichung der alternierenden Obhut entschieden. Ein sehr bedauerlicher Entscheid. Vor allem enttäuscht hat die SP. Während die Grünen mehrheitlich für die Ermöglichung der alternierenden Obhut stimmten, votierte die SP geschlossen dagegen. Die SP-Fraktion liess ihre eigene Bundesrätin, Simonetta Sommaruga, im Regen stehen, die diesen Zusatz mit Nachdruck unterstützte, und  gab den Ausschlag zur Ablehnung der Vorlage.

Aber beginnen wir von vorne: Das debattierte Unterhaltsrecht regelt – ergänzend zum Sorgerecht – wer das Kind betreut und wer bezahlt. Anders als oft angenommen, ist mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht automatisch eine Aufteilung der elterlichen Pflichten und des Unterhaltes verbunden. Vielmehr bleibt der tägliche Umgang mit dem Kind weiterhin nur einem Elternteil zugordnet. männer.ch und Gecobi haben diese Logik immer wieder kritisiert. Denn: Sie zementiert das patriarchale Ernährermodell. Eine geteilte Obhut hebelt das gemeinsame Sorgerecht faktisch aus.

Und eben: Besonders tragisch in der nationalrätlichen Debatte war, dass sich ausgerechnet die SP von einer falschen Logik leiten liess. Wenn auch mit guten Absichten folgten die Fraktion einer Argumentation, die im tiefsten Dunkel des Geschlechterkampfes verankert ist: Die SP-Frau Ursula Schneider Schüttel begründet die Ablehnung der alternierenden Obhut wie folgt:

«Das ist nicht etwa ein Votum gegen die verstärkte Beteiligung der Männer an der Familien- und Betreuungsarbeit, aber diese darf nicht erst im Trennungs- und Scheidungsfall beginnen. Der Tatbeweis, liebe Männer, muss früher erbracht werden und nicht erst, wenn über den Unterhalt diskutiert wird.»

An diesem Votum ist so ziemlich alles schief, was schief sein kann. Denn, erstens: Väter von kleinen Kindern engagieren sich heute 30 Stunden in Haushalt und Kinderbetreuung – und zwar pro Woche. Das ist sehr wohl ein Tatbeweis! Väter erbringen einen Drittel der Familienarbeit und erwirtschaften drei Viertel des Einkommens. Dies zu übersehen ist ein klarer Affront gegenüber allen Männern, die sich echt darum bemühen, neben einem Vollzeitjob zuhause als Vater präsent zu sein. Zweitens: Es ist völlig klar, dass bei einer Scheidung nur für die Väter die alternierende Obhut in Betracht kommt, die auch bereit sind, den Tatbeweis zu erbringen und die Betreuung zu übernehmen. Es braucht hier also nicht nach einem Tatbeweis gerufen werden – es muss vielmehr ermöglicht werden, dass ihn die Väter erbringen können.

Klar ist: Wenn die Frauen aus dem Haushalt heraus in die Wirtschaft gefördert werden sollen, dann müssen Männer auch in die familiäre Arbeit hinein gefördert werden. Weder Frau noch Mann sollten für Chancengleichheit Tatbeweise erbringen müssen. Denn klar ist eben auch: Solange Frauen in der Arbeit und die Männer in der Familie diskriminiert werden, können wir, liebe Ursula Schneider Schüttel, noch lange auf «Tatbeweise» warten. …“

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Väterhaus in Bozen Vorbild für ‚Casa Papa‘ in München

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Dezember 2014

Das Zentrum für Getrennte und Geschiedene (ASDI) in Bozen hat es vorgemacht, nun zieht das VäterNetzwerk in München nach. In der bayrischen Landeshauptstadt wurden Wohnungen für getrennte und oder geschiedene Väter eingerichtet.

Seit Jahren hat man sich in München das ASDI als Vorbild genommen, da ASDI das Projekt für Wohnungen für getrennte und oder geschiedene Väter schon seit Jahren erfolgreich durchführt. Vor drei Jahren wurde das VäterNetzwerk München gegründet, in dem unterschiedliche Organisationen zusammensitzen, die sich mit Väterarbeit beschäftigen.

In einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit wurde erreicht, dass die Stadt München das Projekt unterstützt. Zu Ehren des ASDI wurde das Projekt „Casa Papà“ genannt. Anlässlich der offiziellen Eröffnung des Münchner Väterhauses werden im März ASDI-Direktor Elio Cirimbelli und ASDI-Psychotherapeutin Sonja Prinoth das Eröffnungsreferat halten

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Halb bei Mama – halb bei Papa

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Dezember 2014

Nach ihrer Trennung war beiden eines klar: Sie wollen sich gleichermaßen um ihre Kinder kümmern. Karin Siefert und Christian Gärtner leben seit zwei Jahren das „paritätische Wechselmodell“.

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19.12.2014 | 13:59 Min. | UT | Verfügbar bis 19.12.2015 | Quelle: WDR

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Elternschaft (auch) nach einer Trennung gelingend gestalten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Dezember 2014

„An diesem Thema sind wir schon dran“ Mit diesen Worten begrüßte uns Paul Lehrieder im Sommer im Familienausschuss des Deutschen Bundestages. Gleichzeitig nahm er das vor ihm liegende Buch von Hildegund Sünderhauf „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ in die Hand und legte es mit den Worten „Wir werden dazu einen Forschungsauftrag ausschreiben“ wieder auf den Tisch. Es gebe keine Untersuchungen, wie sich das Wechselmodell auf das Kindeswohl auswirke und bevor man etwas entscheide, müsse das klar sein.

Dass Kinder auch nach einer Trennung eine Beziehung zu beiden Eltern aufrechthalten möchten und von den Ressourcen beider, Väter und Mütter profitieren können, kann als grundlegend angesehen werden. Hildegund Sünderhauf hat in ihrem Buch 48 Studien ausgewertet. Was noch weitergehender Untersuchungen bedarf ist die Frage, unter welchen Umständen eine Erziehung im Wechselmodell gelingen kann und wie Väter und Mütter nach einer Trennung bei Herausforderung, die Verantwortung für ihr Kind gemeinsam wahrzunehmen, unterstützt werden können.

Diese Fragestellungen greift Danielle Gebur in ihrem Buch „Erziehung im Wechselmodell, Trennungskinder und gelungene Erziehungspartnerschaft“ auf. Gebur, die selbst mit „ihren“ Kindern im Wechselmodell lebt, hat dazu in einer empirischen Untersuchung 10 Interviews mit Eltern, die Erfahrungen mit diesem Modell haben, geführt und diese Gespräche vor dem Hintergrund einer theoretischen Darstellung von Scheidungsfolgen und dem Wechselmodell analysiert.

Eine Scheidung bzw. Trennung der Eltern ist aus der Perspektive des Kindes sicherlich ein einschneidendes Erlebnis, zu einem traumatischen kann es durch die Begleiterscheinungen werden, die mit dem Ende der Partnerschaft einhergehen. Die Qualität der Beziehung der beiden Elternteile ist der Gradmesser dafür, wie ein Kind die Trennung der Eltern verarbeiten kann.

Diese, an dem Wohl des Kindes orientierte Beziehung ist eine Grundlage für ein gelingendes Wechselmodell, also die abwechselnde Betreuung  durch Vater und Mutter im annähernd gleichen zeitlichen Umfang. Dieses Modell birgt Chancen für Eltern und Kinder. Die Kinder behalten den Kontakt zu beiden Elternteilen und können deren Ressourcen für ihre Entwicklung nutzen. Die Eltern und insbesondere die Mütter gewinnen freie Tage, die sie für sich und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit nutzen können. Diese Autonomie führe zu mehr Zufriedenheit, die sich letztlich auch wieder positiv auf das Kind auswirke.

Kritisch wird dieses Modell bei „hochstrittigen Elternteilen“ betrachtet. Gebur zitiert an dieser Stelle aus der wenig vorhandenen Literatur und kommt zu dem Schluss, dass die Beantwortung dieser Frage nicht einfach ist und mit „Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen“ wird. Von daher ist ihre aus den Interviews gezogene Schlussfolgerung, bei diesen Eltern von einem Wechselmodell abzuraten, etwas voreilig. Die Konflikte sind in jedem Fall auszutragen. Vor dem Hintergrund der Haltung, dass dies in keinem Fall zu Lasten der Kinder geschehen darf, und mit Hilfe einer begleitenden Beratung, die nicht auf Eskalation setzt, ist mehr möglich als momentan vorstellbar.

Als Ergebnis der Auswertung ihrer Interviews formuliert sie die Faktoren, die zu einem Gelingen des Wechselmodell beitragen: die grundlegende Akzeptanz des Modells, Geringe Ausprägung negativer Gefühle gegenüber dem Expartner/ der Expartnerin, der zeitliche Abstand zur Trennung sowie die Fähigkeit zur Selbstkontrolle.

Zumindest die gesellschaftliche Akzeptanz des Modells kann durch gesetzliche Regelungen, eine entsprechende Rechtsprechung sowie öffentliche Kampagnen gefördert werden. Des Weiteren gilt es denjenigen, die beruflich mit Eltern in Trennungssituationen an den verschiedensten Stellen, von der Kita bis zur Beratungsstelle, zu tun haben, Informationen und Handreichungen darüber zur Verfügung zu stellen, welche Potenziale in dem Wechselmodell stecken.

Dazu und zu der Lücke in der Forschung zum Wechselmodell im deutschsprachigen Raum trägt dieser Band einiges bei. Er ist insbesondere denen zu empfehlen, die sich bislang noch nicht so intensiv mit dem Thema befasst haben.

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Mein Papa kommt, demnächst öfters

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Dezember 2014

Mein Papa kommt“ – Das Besuchsprogramm für Kinder mit zwei Elternhäusern.
Flechtwerk2+1 unterstützt Distanzfamilien damit Kinder und Eltern nach einer Trennung und trotz großer räumlicher Entfernungen miteinander verbunden bleiben können. Basierend auf einer einvernehmlichen, dem Kindeswohl dienlichen Regelung des Umgangs und unabhängig vom Stand des Sorgerechts entlastet Flechtwerk die betroffenen Familien finanziell und organisatorisch durch kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten und ein „Kinderzimmer auf Zeit“ am Besuchsort. Darüber hinaus stärkt Flechtwerk getrennt lebende Väter und Mütter durch ein individuelles telefonisches Elterncoaching in deren Kompetenz zur Gestaltung der Eltern-Kind-Beziehung am Besuchsort und über die Distanz.

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Vaterschaftstest nur bei ernsthaftem Interesse am Kind

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Dezember 2014

Außereheliche Väter haben Anspruch auf eine abschließende Klärung der Vaterschaft, wenn sie ein ernsthaftes Interesse an einer Beziehung zu dem Kind haben und dies auch dem Kindeswohl dient. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Laut Gesetz bestehen zwei Voraussetzungen für ein Umgangsrecht außerehelicher Väter: Zum einen muss seine leibliche Vaterschaft geklärt sein. Zudem muss er ein ernsthaftes Interesse an dem Kind haben, oder er muss anderweitige berechtigte Interessen an einem Vaterschaftstest haben und dies darf dem Kindeswohl zumindest nicht widersprechen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, in welcher Reihenfolge Familiengerichte diese Voraussetzungen prüfen sollen. Ein Vaterschaftstest greife in das Grundrecht der Familie auf Familienleben ein. Es könne daher geboten sein, den Test erst dann durchzuführen, wenn die anderweitigen Umgangsvoraussetzungen weitgehend geklärt sind. Sein Anspruch auf Klärung wiegt aber umso schwerer, je größer sein Interesse daran ist und je klarer ist, dass dies auch dem Kindeswohl dient oder zumindest nicht widerspricht.

„…Wenn sich die Frage der Kindeswohldienlichkeit oder -verträglichkeit ohne großen Aufwand klären lässt, wird das Gericht in der Regel vorab keine Abstammungsuntersuchung anordnen dürfen. Die Anordnung einer Abstammungsuntersuchung vor Klärung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen scheidet regelmäßig auch dann aus, wenn nach dem Stand der Ermittlungen unwahrscheinlich ist, dass die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Je wahrscheinlicher hingegen ist, dass die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und je geringer die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Familienlebens sind, desto eher darf eine Abstammungsuntersuchung vor der abschließenden Klärung der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen angeordnet werden. Hierbei kann insbesondere dem Umstand Bedeutung zukommen, ob die Möglichkeit der leiblichen Vaterschaft des Antragstellers zwischen den Beteiligten streitig ist oder nicht.“

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Ehepaar gegen einen Vaterschaftstest für ihre im Februar 2011 geborene Tochter gesperrt, das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte diesen aber angeordnet. Dies war zulässig, befand das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 19. November (Az.: 1 BvR 2843/14).

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