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Archiv für die 'Vater bleiben' Kategorie

Deutschland braucht ein zeitgemäßes Familienrecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. November 2017

In einer gemeinsamen Erklärung fordern 60 WissenschaftlerInnen sowie im Bereich von Trennung und Scheidung tätige Professionelle und VertreterInnen einschlägiger Verbände die Politik auf, das deutsche Familienrecht grundlegend zu reformieren. Aus Sicht der UnterzeichnerInnen ist ein Paradigmenwechsel dringend notwendig: Weg vom „Alleinerziehen“ nach einer Trennung der Eltern, hin zum „gemeinsam Getrennterziehen“. Kernelement der Forderung ist das Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell), also dass Kinder nach einer Trennung abwechselnd bei Mutter und Vater leben, wenn dies möglich ist und dem Kind nicht schadet. Dieses Leitbild hat 2015 auch der Europarat in einer Resolution gefordert.

„Die vorliegenden Ergebnisse der empirischen Sozialforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz“ erklärt Hildegund Sünderhauf. Die Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg hatte 2013 eine Studie zum Wechselmodell veröffentlicht. Darin wurde erstmals in Deutschland ein Überblick über den internationalen Forschungsstand sowie eine rechtliche Würdigung des Wechselmodells gegeben.

Marc Serafin, Leiter des Jugendamts der Stadt Niederkassel (bei Köln/Bonn) ergänzt: „Wichtig ist, dass Kinder nicht im Streit Ihrer Eltern aufgerieben werden. Anteilige Elternschaft in Form von Doppelresidenz bewahrt Kinder davor, sich für einen Elternteil entscheiden zu müssen und schützt sie dadurch eher vor Loyalitätskonflikten“. Wichtig sei aber auch, dass man Streit zwischen den Eltern beilegt und ihnen dazu besser als bisher Unterstützungsangebote an die Hand gebe. Dabei seien elterliche Gleichstellung, der Einsatz von Mediation und eine dynamisierte Lastenverteilung beim Unterhalt, wesentliche Elemente.

„Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern gekennzeichnet. Mütter möchten nicht nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Väter übernehmen in immer größerem Maße Verantwortung im Haushalt und wollen eine aktivere Rolle in der Kinderbetreuung wahrnehmen. Die Doppelresidenz bietet beiden die Chance, die Anforderungen des Berufslebens mit dem der Familie auch nach einer Trennung gemeinsam unter einen Hut zu bringen“ meinen Cornelia Spachtholz und Markus Witt. Die Beiden sind gemeinsam Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org und davon überzeugt, dass sich die Verantwortung für Kinder nach einer Trennung gemeinsam besser bewältigen lässt als nur durch einen Elternteil. Mütter und Väter sollten nicht gegeneinander arbeiten, sondern als Elternteam gemeinsam getrennt erziehen.

Eine Studie des Demoskopischen Instituts Allensbach hatte im Juli 2017 gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der getrenntlebenden Eltern es sich wünscht, ihre Kinder weiterhin gemeinsam erziehen zu können. Vor allem soll es den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern. Die Studie hatte auch gezeigt, dass getrennt erziehende Eltern sich seitens der Politik mehr staatliche Unterstützung wünschen.

Bei den Verhandlungen über eine mögliche Jamaika Koalition findet diese Forderung momentan keine Mehrheit. FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch diesen Paradigmenwechsel wollen Union und Grüne nicht mittragen. Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen.

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Scheidungsväter fühlen sich vernachlässigt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. Oktober 2017

80% aller Trennungskinder in Deutschland leben bei der Mutter. Moderne Rollenverteilung? Fehlanzeige. Torsten Sommer kämpft dafür, dass sich das ändert. In dem Beitrag, der bis zum 18. Oktober 2018 in der Mediathek zu sehen ist, kommt auch Frau Prof. Dr. Sünderhauf zu Wort.

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Kindeswohlgefährdung durch Eltern-Kind-Entfremdung oder Kontaktabbruch

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. September 2017

Wie sehr muss ein Kind in Not geraten sein, wenn es äußert: „Ich will nicht zum Vater!“ oder „Ich will meine Mutter nicht mehr sehen!“ Kinder, hin und her gerissen im Loyalitätskonflikt, sind ständig und auf lange Zeit gefährdet zu erkranken. Kindliche Loyalitätskonflikte wirken tiefgründig, nachhaltig, oft transgenerativ und überfordern häufig BeraterInnen und TherapeutInnen ebenso wie die damit befassten Akteure eines familiengerichtlichen Verfahrens.

Beim nächsten Familienkongress am 11./12. November 2017 des „Väteraufbruch für Kinder“ in Halle soll diesem Phänomen auf den Grund gegangen, Ursachen und Verläufe erkundet und Interventionen betrachtet werden, mit denen Kinder vor „Eltern-Kind-Entfremdung“ geschützt werden können.

Die andere Seite der Medaille ist der Kontaktabbruch von Vater oder Mutter zu ihrem Kind: Es gehört zu den größten Kränkungen eines Menschen, wenn diejenigen, die dafür verantwortlich sind, dass ein Kind auf der Welt kommt, sich von ihm abwenden; wenn Vater oder Mutter sich nicht für ihr Kind verantwortlich fühlen und es nicht gut in die Welt begleiten. Noch immer brechen mehr als 25% der Väter nach zwei Jahren den Kontakt zu ihrem Kind ab. Manche Kinder erleben ihren Vater nie, manche wurden bis zur Trennung der Eltern überwiegend von ihm versorgt und verlieren ihn innerhalb weniger Wochen.

Es geht also um folgende Fragen

  • Wie ernst ist dieser Gesellschaft das Kindeswohl?
  • Welchen Einfluss hat ein kontradiktorisches familiengerichtliches Verfahren auf den Verlust oder die Erhaltung des Kontaktes zu beiden Eltern.
  • Wie muss Kinderschutz gestaltet werden, dass das Leitmotiv „Allen Kindern beide Eltern!“ auch unter schwierigen Bedingungen von Anfang an und nach Trennung und Scheidung Bestand hat.

Betroffene Eltern, erwachsene betroffene Trennungskinder, Fachleute interdisziplinärer Professionen sind herzlich zu einem produktiven Trialog eingeladen.

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Auch bei gemeinsamem Sorgerecht entscheidet in der Regel die Mutter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. September 2017

Getrenntlebende Eltern haben heute in ca. 90 Prozent der Fälle ein gemeinsames Sorgerecht. Doch die Lebenswirklichkeit bildet das nicht ab: „In der Realität haben die Väter nichts zu melden“ äußert in seltener Offenheit der Familienrechtler Berthold Traub.

„Das Wechselmodell macht heute maximal zehn Prozent der Fälle aus“, weiß Rechtsanwalt Berthold Traub aus Erfahrung und sagt: „Die Mütter bestimmen und die Väter werden zu Besuchsonkeln, die alle zwei Wochen Umgang mit dem Kind haben dürfen.“

Auch wenn das Sorgerecht bei beiden Eltern liegt, haben Mütter meistens das Aufenthaltsbestimmungsrecht. „Wenn die Mutti nach Bremerhaven zieht, kann sie das Kind mitnehmen“, nennt der Ravensburger Anwalt ein Beispiel, „und der Vater kann dann gucken, wie er dorthin kommt.“

Das Wechselmodell werde auf diese Weise unmöglich gemacht. Die gemeinsame Zeit von Vater und Kind schrumpfe auf ein Minimum, eine Entfremdung sei die Folge. Laut Traub sei das eine Form der „Kindesentziehung“. Zumal ihm zufolge hier mit zweierlei Maß gemessen werde: „Von einer Mutter würde niemand verlangen, dass sie 1000 Kilometer fährt, um ihr Kind zu sehen.“

Die Lösung ist laut Traub eine Änderung der Rechtsprechung. „Es kann nicht sein, dass die Justiz die Väter alleine lässt“, meint er. Es müsste auch Konsequenzen haben, wenn ein Elternteil den Kindesumgang torpediert. Er plädiert hier für „Geldstrafen, soziale Arbeit oder auch Haft“. Denn ein Kind braucht beide Eltern.

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Kinder sind bei tatsächlich geteiltem Sorgerecht weniger gestresst

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. September 2017

Kinder, die überwiegend bei einem Elternteil leben, sind eher gestresst als jene, die zwei Zuhause haben. Die Vorteile überwiegen – und das unabhängig vom Ausmaß des Konflikts zwischen den Eltern oder zwischen einem Elternteil und dem Kind. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Universität Stockholm.

Eine Erklärung für die Vorteile der Doppelresidenz könnte sein, dass Kinder, welche die meiste Zeit ohne einen Elternteil leben, Ressourcen wie Verwandte, Freunde und Geld verlieren. Frühere Studien hatten auch ergeben, dass Kinder sich Sorgen über den abwesenden Elternteil machen, was laut Forschungsleiter Jani Turunen zu mehr Stress führt.

Dass Kinder, die Vollzeit mit einem Elternteil leben, psychisch in schlechterem Zustand sind, ist erwiesen. Die aktuelle Studie untersuchte jedoch gezielt Stress. Geteiltes physisches Sorgerecht bedeutet, dass das Kind tatsächlich gleich viel oder fast gleich viel Zeit mit beiden Eltern in zwei getrennten Haushalten verbringt. Für die Studie wurden Daten der „Surveys of Living Conditions in Schweden“ für die Jahre 2001 bis 2003 und Registerdaten herangezogen.

Schweden gilt oft als Vorreiter bei neuen Familienformen und beim Verhalten bei Scheidung, Schwangerschaft und Familienrekonstruktion. Daher sind die Ergebnisse der Studie für die heutige Situation in vielen europäischen Ländern relevant. Laut Turunen entspricht sie jener in Schweden vor 15 Jahren. Für die Umfrage beantworteten 807 Kinder mit verschiedenen Wohnformen Fragen zur Stresshäufigkeit und wie gut oder schlecht sie mit ihren Eltern auskamen. Die Eltern gaben an, wie gut das Verhältnis zu ihrem früheren Partner war.

Die im „Journal of Divorce & Remarriage“ veröffentlichten Studienergebnisse zeigen, dass Kinder, die nur mit einem Elternteil leben, wahrscheinlicher mehrmals in der Woche gestresst sind. Das gilt auch dann, wenn die Eltern eine schlechte Beziehung zueinander haben oder wenn die Kinder mit beiden schlecht auskommen. Die Sorge, dass geteiltes physisches Sorgerecht durch eine instabile Lebenssituation zu mehr Stress für die Kinder führen könnte, beruht laut Turunen auf theoretischen Annahmen und nicht auf empirischer Forschung.

Kinder in dieser Lebensform sind gestresst, weil sie eine aktive Beziehung zu beiden Elternteilen haben. Sie ist laut früheren Studien für das Wohlbefinden von Kindern wichtig. Die Kinder nehmen die Beziehung als besser wahr und beide Elternteile können in ihrer Rolle aktiver sein. Das Leben mit beiden Eltern bedeutet für die Kinder keine Instabilität. Es handle sich nur um die Anpassung an eine andere Wohnsituation. Regelmäßiger Wechsel zwischen den Haushalten und ein guter Kontakt bringe vielmehr Stabilität.

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2. Zukunftsgespräch „Gemeinsam getrennt erziehen“

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. September 2017

Im Juli 2017 hat das erste Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ im Familienministerium stattgefunden. Dabei ging es vor allem um das Thema, wie Familienpolitik Eltern, die ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen wollen, besser unterstützen kann.

Beim zweiten Zukunftsgespräch im BMFSFJ am 20. September, steht die Perspektive der Kinder im Mittelpunkt und es geht um die Frage, welche Unterstützung Kinder und ihre Eltern vor, während und nach der Trennung brauchen, damit Kinder bei ihren getrennten Eltern gut aufwachsen können, und wie die Partnerschaftlichkeit der Eltern unter Einbeziehung der Kinderinteressen gestärkt werden kann. Anhand von wissenschaftlichen Vorträgen und Beispielen aus der Praxis wird beleuchtet, wie die Kinder im Trennungsprozess im Blick behalten werden können, und dies in Vertiefungsgesprächen weiter erörtern.

Aus dem Programm:

GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN aus der Perspektive des Kindes Deutsche Liga für das Kind, Ausschnitte aus dem Film „Kinder lassen sich nicht scheiden – Hilfen für Kinder bei Trennung der Eltern“

Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ Prof. Dr. Franz Petermann, Universität Bremen,

ImpulsvorträgeDas Kind im Blick behalten: Wie geht es den Kindern bei Trennung und Scheidung ihrer Eltern und welche Unterstützung brauchen sie und ihre Eltern?

Prof. Dr. Sabine Walper Deutsches Jugendinstitut, München eine Übersicht über nationale und internationale Forschungsbefunde

Silke Naudiet Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke), Fürth und Gesine Götting, Landkreis Peine – Jugendamt zum Thema: „Begleitung und Beratung von Familien vor, während und nach der Trennung und Scheidung der Eltern durch die Kinder- und Jugendhilfe

Nach der Mittagspause wir es ein Grußwort der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley geben. Anschließend werden drei Best Practice Beispiele präsentiert und nach thematischen Vertiefungsgesprächen gibt es eine Abschlussdiskussion.

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Männer werden diskriminiert

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. September 2017

… Anne Seth greift im ‚Spiegel‘ ein ‚heikles‘ Thema auf und belegt ihre Thesen mit zahlreichen Beispielen und Aussagen aus Politik und Praxis. Dies gilt insbesondere für Väter nach einer Trennung: Sie müssen Unterhalt zahlen, werden aber als Elternteil oft nicht ernst genug genommen.

„… Wenn ein Vater nach einer Trennung mehr sein will als nur Wochenend- und Spaßpapa, hat er gegen den Willen der Mutter oft kaum eine Chance dazu. Schätzungen des Familiengerichtstages zufolge ist in etwa 95 Prozent der strittigen Fälle der Lebensmittelpunkt eines Kindes bei der Mutter zu verorten.

Das geltende Unterhaltsrecht geht noch vom Modell Familienernährer aus. Ob ein Vater nur alle zwei Wochen zu Besuch kommt oder die Kinder mehrere Tage die Woche zu sich nimmt, spielt für seine finanziellen Verpflichtungen der Mutter gegenüber oft keine Rolle.

Statistisch wird nach einer Trennung nach wie vor nur der Elternteil erfasst, bei dem die Kinder leben – er gilt pauschal als „alleinerziehend“. Zu 89 Prozent besteht diese Gruppe aus Müttern, die finanziell oft unter verheerenden Bedingungen leben. …

Was aber ist mit den Vätern dieser Kinder? Über sie weiß man oft nur, dass erschreckend viele keinen oder zu wenig Unterhalt für ihre Kinder bezahlen. Aber wie jene dastehen, die sich sehr wohl um ihre Kinder kümmern, ist weitgehend unbekannt. Was bedeutet die Trennung für sie finanziell? Wie viel Anteil haben sie an der Kindererziehung? Aussagekräftige Statistiken und Untersuchungen dazu gab es lange keine.

Erst Mitte Juli dieses Jahres veröffentlichte die neue Familienministerin Katarina Barley (SPD) eine vielsagende Umfrage unter getrennten Eltern. Vor allem Väter wünschen sich demnach mehr Kontakt zu ihren Kindern – und fordern bessere rechtliche und finanzielle Unterstützung, wenn eine Familie auseinanderbricht. Aus gutem Grund. …

Dem deutschen Unterhaltsrecht liegt das Prinzip zugrunde, dass einer die Kinder erzieht und der andere für sie zahlen muss. Aus dieser Logik heraus entstand 1962 die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die in ihrer Grundstruktur bis heute gilt. Sie weist den Lebensbedarf eines Kindes aus, gestaffelt nach Alter und nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. In der Regel muss also im Streitfall nur einer seine finanziellen Verhältnisse offenlegen, schon das bringt viele Väter auf die Palme.

Besonders ungerecht aber ist: Wie viel Betreuung dieser Elternteil übernimmt, wird in der Unterhaltstabelle nicht berücksichtigt. So mancher Vater zahlt deshalb den vollen Satz, obwohl er genau wie die Mutter ein Kinderzimmer vorhält und eine zweite Garnitur an Kleidung – und einen guten Teil der Betreuung übernimmt. …

Auch ein anderes Eingeständnis ist überfällig: Soviel auch noch getan werden muss, um Frauen beruflich und damit auch finanziell die gleichen Chancen zu ermöglichen wie Männern – es gibt auch Bereiche, in denen es Männer aufgrund ihres Geschlechts schwer haben.

Im Bundesfamilienministerium scheint sich diese Einsicht langsam durchzusetzen. Mitte Juli lud das Haus Interessenvertreter und Fachleute zu einem „Zukunftsgespräch: Gemeinsam getrennt erziehen“ ein. Erstmals wurde eine vom Allensbacher Institut durchgeführte Studie präsentiert, die die Lebensrealitäten getrennter Familien untersuchte. 35 Prozent der befragten Väter wünschen sich mehr Kontakt zu ihren Kindern. Und rund die Hälfte aller Befragten wünscht sich eine gleichberechtigte Betreuung der Kinder.“

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Getrennt gemeinsam erziehen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Juli 2017

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley hat am 11. Juli im Rahmen des Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer Befragung von Trennungseltern vorgestellt. Diese zeigen, dass sich getrennt lebende Mütter und Väter eine partnerschaftliche Erziehung der gemeinsamen Kinder wünschen.

So wünschen sich 51 Prozent der Trennungseltern, dass die Kinder die Hälfte der Zeit beziehungsweise annähernd gleichmäßig von beiden Elternteilen betreut werden. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben 93 Prozent eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht. Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt. Durchgeführt hat die Umfrage das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.

Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“

Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 Prozent). Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 Prozent). Gerade Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.

Trennungseltern

Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017 von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.

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Wenn die Kinder aus dem Haus gehen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Juni 2017

„Wie wird es wohl, wenn die Kinder nicht mehr da sind? Wenn sie zum Studieren, zum Arbeiten oder für eine Ausbildung in eine andere Stadt ziehen, vielleicht sogar in ein anderes Land oder einfach nur das elterliche Heim verlassen?“

Diese Fragen begegneten Christina Stefanou und Andrea Krahl-Rhinow immer wieder in Gesprächen mit Freunden, bei Treffen mit anderen Eltern. Sie ereilt alle Eltern früher oder später. Ja, wie geht es uns dann wohl? Werden wir traurig in der leeren Wohnung sitzen und das verlassene Kinderzimmer beweinen? Werden wir uns neue Aufgaben suchen, nochmal – oder endlich – durchstarten? Wie wird sich die Partnerschaft verändern, die sich lange Jahre auch nach den Kindern gerichtet hat? Wie geht es den Alleinerziehenden, deren Leben sich intensiv auf den Nachwuchs konzentrierte und die damit nicht selten an den Rand ihrer Kräfte kamen? Wird alles besser oder schlimmer? Auf jeden Fall wird es anders. aber „wie“ anders?

Viele Eltern haben diese Situation schon erlebt. Sie sind mehr oder weniger gut damit zurechtgekommen. Welche Erfahrungen haben sie gemacht? Welche Tipps können sie denen mitgeben, die diesen Lebensabschnitt noch vor sich haben?

Die beiden Autorinnen aus Stuttgart suchen Ihre Geschichte für ein Buchprojekt:

  • Wie haben Sie es erlebt, als Ihr Kind das Haus verlassen hat und ins eigene Leben gestartet ist.
  • Welche Gefühle haben Sie begleitet,
  • welche Sorgen tauchten auf und wie haben Sie die Zeit empfunden?

Ihr Bericht sollte zwischen 1.000 und 3.500 Zeichen lang sein und kann an folgende Mailadresse geschickt werden: wenn-kinder-gehen@web.de

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Väter und Mütter sind gleichwertig – Auch nach einer Trennung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Mai 2017

Die FDP hat auf ihrem Bundesparteitag entschieden den Umgang von Trennungs- und Scheidungskindern mit beiden Elternteilen erleichtern. Im Interview mit Sabine Menkens erläutert die stellvertretende Bundesvorsitze Katja Suding die Position der Partei.

Die Welt: Frau Suding, als erste Partei fordert die FDP, dass Scheidungskinder nach der Trennung zu gleichen Teilen von Mutter und Vater betreut werden sollen, im sogenannten Wechselmodell. Was hat Sie dazu bewogen, dafür zu kämpfen?

Katja Suding: Es ist anders: Wir fordern nicht, dass künftig alle Trennungskinder im Wechselmodell betreut werden. Es geht nur um die Fälle, die vor Gericht landen. Alle Eltern, die sich gütlich untereinander auf ein Betreuungsmodell einigen, sollen das auch weiter tun. Da würden wir uns niemals einmischen. Aber es gibt auch die Fälle, in denen Vater und Mutter sich nicht einigen können. Hier möchten wir, dass das Gericht in Zukunft als Regelfall die Doppelresidenz annimmt. Davon kann und muss es natürlich auch Ausnahmen geben – die Doppelresidenz funktioniert ja nicht in allen Fällen. Wenn Eltern zu weit auseinander wohnen, wenn Missbrauch oder Drogen im Spiel sind, wird ein solches Modell nicht infrage kommen. Der Unterschied zu der bisherigen Rechtslage ist aber, dass man künftig begründen muss, warum man von diesem Regelfall abweicht – und nicht anders herum. Es ist die logische Fortsetzung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts, dass Kinder nach einer Trennung auch bei beiden Eltern leben.

Halten Sie das klassische Residenzmodell – die Mutter betreut, der Vater zahlt Unterhalt – für überholt? Die Mehrheit der Trennungsfamilien lebt dieses Modell ja nach wie vor …

Nein, auf keinen Fall. Es ist für viele Familien ein gutes Modell. Aber leider können sich Eltern manchmal nicht über den Aufenthaltsort ihrer Kinder einigen oder wollen dem anderen den Umgang mit dem Kind verwehren. Für diese Fälle möchten wir, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kinder ein Recht auf Betreuung durch beide Elternteile haben. Damit werten wir die anderen Modelle nicht ab. Wir wollen aber auch nicht, dass der Staat im Streitfall die Rollen in der Familie so festlegt, dass ein Elternteil, in der Regel die Mutter, die hauptsächlich Erziehende ist und der Vater die Rolle des zahlenden Ernährers erhält, der allenfalls noch eine Nebenrolle im Leben der Kinder spielt. Das wollen wir aufbrechen. Wir sagen: Mutter und Vater sind gleichwertig.

Das Wechselmodell hat viele Gegner. Viele sagen, es sei ein reines Unterhaltssparmodell für Väter.

Ich finde es zynisch, einem liebenden Elternteil zu unterstellen, dass er die Kinder nur bei sich haben will, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Ich unterstelle einer Mutter ja schließlich auch nicht, dass sie in Wahrheit nur auf das Geld aus ist und die Kinder deshalb bei sich haben will.

Muss das Unterhaltsrecht verändert werden, wenn Vater und Mutter beide viel Zeit mit den Kindern verbringen?

Klar, das müssen wir dann auch lösen. Einer betreut, der andere zahlt, das kann dann nicht mehr gelten. …

Wie viel Widerstand schlägt Ihnen entgegen?

Das Thema wird in allen Parteien diskutiert, stets kontrovers. Es geht um einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, und es wird vermutlich auch eine Weile dauern, bis er sich durchsetzt. Die Vorstellung, dass die Kinder nach einer Scheidung automatisch bei der Mutter leben, ist althergebracht. …“

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